Sowohl von JA als auch bei der JuS sind die aktuellen Ausgaben 3/2008 gerade erschienen. Hier meine persönliche Wertung und Kommentare zu den Heften.
JA
Was mich persönlich nur noch nervt ist der subjektive Eindruck, dass inzwischen kein Heft mehr ohne Fortsetzungsbeiträge auskommt. Dabei empfinde ich es als schlicht Unhöflichkeit, nicht schon bei Abdruck des ersten Teils einer Serie anzugeben, wie viele Teile folgen sollen und in welchen Heften die erscheinen. So wie man in den Fortsetzungsbeiträgen erwähnen sollte, in welchen Heften man die ersten Teile genau findet. Bei der JuS setzt man es (zumindest teilweise) um, bei der JA dagegen findet man im Text, der hinter dem kryptisch anmutenden Titel “Gesetzliche Schriftformerfordernisse – Auswirkungen des Normzwecks auf die tatbestandlichen Anforderungen”, nur den Hinweis “Fortsetzung des Beitrags in einem der nächsten Heft”. Bei sowas lese ich den Artikel schon gar nicht mehr und warte mindestens auf das Ende der Serie.
Der Aufsatz zum “baurechtlichen Abwägungsverbot” war für mich, als Strafrechts-Schwerpunkts-Beleger, ohne jegliche Relevanz. Gleiches gilt für einen Beitrag mit dem Titel “singularia nun sunt extenda” – wieso nicht einfach “Analogie von Ausnahmevorschriften”, wie auch im Untertitel genutzt? Da ich die juristische Methodenlehre schon im 2. Semester absolviert habe, war auch dieser Beitrag nicht so aufschlussreich, aber nochmal nett zu lesen. Im Ergebnis denke ich aber, wird er nur für wenige sinnvoll sein.
Sehr viel interessanter war da am Ende nur der Beitrag zu den Informationsfreiheitsgesetzen auf Seite 205ff. Auch wenn die bundesweite Regelung bekanntlich von nur wenigen Betroffenen genutzt wird, ist es dennoch nett gewesen hier Ausführungen zu haben. Nebenbei sehe ich es wie der Autor: Das IFG Bund kann durch eine nette Steilvorlage für Verwaltungsrechtsklausuren sein. Ob es aber von “enormer Bedeutung” für das Studium ist, ziehe ich erstmal in Zweifel.
Die Lernbeiträge zum Strafrecht und Ö-Recht orientieren sich an aktuellen Fällen, wobei ich jedenfalls den Strafrechtsbeitrag wirklich nützlich fand: Eine systematische Darstellung der Korruptionsdelikte ist etwas, das man nicht täglich findet und mit dem man durchaus wertvolles Wissen sammeln kann, zumal der Autor sich mit 3 Seiten begnügt hat. Die Behandlung der bayrischen Staatslotterie war insofern nützlich, als dass ich nochmal gezwungen war, ein wenig auf EU-Ebene zu arbeiten.
Bei den Urteilen empfehle ich einen Blick in die Parabol-Geschichte auf Seite 226 und die Sache mit dem Schuldnerverzug auf Seite 228, wobei es hier nichts wirklich neues gibt ausser der Erkenntnis, dass man selbst bei offensichtlichem Gesetzestext bis zum BGH klagen kann.
Sehr relevant ist die Entscheidung zur hehlerei bei Absatzbemühungen (S.231) und zur Inanspruchnahme des Zweckveranlassers (S.238). Beide Urteile muss man gelesen und begriffen haben.
JuS
Ich weiss nicht, ob das wirklich wichtig fürs Studium ist, ich fand es aber persönlich hochinteressant: Der Aufsatz zum Massengentest nach §81h StPO. Das Thema ist verständlich aufbereitet und wird sehr gut rüber gebracht.
Für mich persönlich war die “Geschichtsstunde” ab Seite 199 zum so genannten Ermächtigungsgesetz nichts anderes als Allgemeinbildung, fachlich war ir die Diskussion zur legalität des Ermächtigungsgesetzes (gemessen an der WRV) etwas zu kurz geraten. Zur weiteren Vertiefung rate ich in die JuS 1983 ab Seite 170 zu blicken. Allen ernstes: Mir ist tatsächlich bei einem Freund mal eine Klausur begegnet, wo ein solches Gesetz am Rahmen des GG behandelt werden sollte – und von der Clique damals hat keiner den Gesetzesentwurf als kopiertes “Ermächtigungsgesetz” erkannt. Insofern sollte man schon dafür sorgen, dass etwas Grundbildung da ist, speziell als Jurist.
Zum Zivilrecht gibt es einen knackig kurzen Aufsatz zum Thema Schadensarten bei der Pflichtverletzung von lorenz, was soll ich sagen: Lesen ist hier Pflicht. Hier zeigt sich auch, dass die JuS weis wie es geht, in der Einleitung findet man gleich 3 Fundstellen, in denen vorhergehende Teile zum Thema nachzulesen sind, die man aber freilich nicht vorliegen haben muss.
Spätestens wer Strafrecht als Schwerpunkt belegt hat muss (und sollte) die Chance nutzen, auf Seite 206ff. das Steuerstrafrecht kurz zu wiederholen.
Die “Klausur im Kommunalrecht” wurde nun endlich im dritten (und letzten) Teil abgedruckt, hier wurde immerhin darauf verwiesen wo man den zweiten Teil findet, der erste ist in JuS 1/2008, Seite 29 zu finden. Ich empfinde den dreiteiler sehr schön und als gelungenen Einstieg in das Thema oder zur kurzen Wiederholung.
Fragwürdig war für mich, was in der JuS ein Aufsatz übers Weltraumrecht soll und vor allem, welche Relevanz das für mein juristisches Leben und Wirken haben soll. Da ich aber bekanntlich (fast) alles lese was mir in die Finger kommt, habe ich auch hier keine Ausnahme gemacht und muss feststellen: Das war schon interessant. Für mich war es so, als würde ich im Spiegel den Bereich “Wissenschaft” lesen, eine nette Abwechslung.
In der Rechtsprechung empfehle ich einen Blick in das Thema “Grundrechtsfähigkeit kommunaler Verwaltungsträger” auf Seite 265 und “Rücknahme des Verwaltungsaktes”, Seite 266. Letzteres ist Pflicht. Ebenfalls Pflicht ist das Urteil auf Seite 273 zum Thema spezifischer GEfahrzusammenhang und Vorhersehbarkeit beim §227 I StGB. Weniger fürs Studium als vielmehr allgemein von Interesse ist die Besprechung des viel Beachteten Urteils des BGH zur Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft auf Seite 274 zu sehen.
Für Studium und Leben ist das Urteil zum Autokauf auf Seite 278 aufzufassen, wichtig dagegen das Urteil zur Freistellung des BGB-Gesellschafters.
In der JuS 3/2008 findet sich wieder ein “JuS-Tutorium”, diesmal zu den Schwerpunktbereichen. Wie schon von mir kritisiert ist das diesmal viel zu kurz, da man sich nur auf die Ausgaben bis 2000 besinnt. Studenten sollten daran denken, dass es auch vor 2000 Ausgaben der JuS mit vielen interessanten Hilfen gibt.
[...] ich auch Studenten Aufsätze empfehle, die scheinbar nur für Praktiker von Interesse sind. So hatte ich vor kurzem den Aufsatz zum Massen-Gentest in der JuS 3/2008 empfohlen und lese heute im SPON das hier: Sollte [...]