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Ebenfalls sehr beliebt in Klausuren (und Hausarbeiten) ist das “wichtige Körperglied” – speziell wenn es um den Finger eines Pianisten etc. geht.

Im StV 2007, Seite 353 findet man dazu eine Entscheidung des BGH, die man mit dem Schwerpunkt Strafrecht einfach gelesen haben muss.

Man beachte hier die Gleichsetzung von Versteifung mit einem Verlust sowie die (nochmalige, es handelt sich um schon vorher gefestigte Rechtsprechung) Feststellung, dass das Merkmal “wichtig” auch von Faktoren wie einer vorhandenen Behinderung beeinträchtigt wird.

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  1. [...] schon von mir angesprochen, ist die “Wichtigkeit des Körpergliedes” i.S.d. §226 StGB ein Dauerbrenner in [...]

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