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Mein letzter Artikel mit TIpps zum Kauf bei eBay führte vor allem zu einem Feedback: “Das ist doch selbstverständlich was du schreibst!”. Nun, ich muss feststellen: Das ist es nicht. Und ich zweifle inzwischen sehr stark am finanziellen Verstand sowie der Ehrlichkeit Vieler. Ein kleiner und ganz kurzer Erfahrungsbericht der letzten Wochen.

Wenn ich von “Ehrlichkeit” spreche, meine ich nicht Schreibfehler wie diesen hier, in einer aktuellen Auktion zu finden und äußerst ungeschickt ausgedrückt:

Ausgebaut wurde die Blackbox aus einem LKW der in Frankreich aufgebrochen und ausgeräumt wurde.

Nein, ich meine das “Selbstbieten”. Beispiel: Jemand bietet 10 mal das gleiche Produkt an (ich sage nicht welches, es ist aber ein Kleinteil) und bei jeder Auktion hat der gleiche User X direkt mal 10 Euro geboten. Bei keiner der Auktionen hat er am Ende aber, sobald er überboten wurde, mitgeboten. Augen auf Leute, mir ist da so manches aufgefallen – klar, ich habe Zeit und es ist eine willkommen Ablenkung vom so dringend notwendigen Lernen.

Wenn ihr der Meinung seit, da bietet jemand selbst: Anschwärzen bei ebay. Hemmungslos. Euer einziger Schutz dagegen ist, selbst ein gutes Limit zu haben und das rigoros einzuhalten. Und auch dieser triviale Rat wird faktisch gar nicht eingehalten. Ich kann nur an den (finanziellen) Verstand der Leser appellieren und es versuchen etwas auszumalen.

Beispiel XBox: Ich suche momentan eine “XBOX1″, das erste Modell, schon Jahre alt. Beim Händler und verschiedenen Gebrauchtwarenladen bekomme ich die für 50 Euro +/- 5 Euro. Bei eBay zahlt man im Schnitt um die 39 Euro ohne Spiele. Wobei ich teilweise Gebote (wenn ein Spiel dabei ist) bis zu 60 Euro gesehen habe. Ich gehe aber jetzt mal von den 39 Euro aus, weil das der Schnitt ist für eine einfache XBox.
In der Tat 11 Euro günstiger – meint man wohl. Denn jetzt kommt noch der Versand drauf, der im Schnitt bei etwa 6,90 Euro liegt. Also sind es noch etwa 5 Euro die man spart. Wenn überhaupt. Wer älter als 12 Jahre ist, der denkt daran, dass er erstens jetzt mindestens 1 Woche auf das Teil warten muss, inklusive dem Risiko, dass es gar nicht ankommt. Wer meint, das wäre ihm noch 5 Euro wert, der denkt bitte an die Gewährleistung: Die gibt es nämlich im Regelfall beim Kauf via eBay (Privat zu Privat) nicht, wenn der Verkäufer nicht vollkommenen Blödsinn in seinem Angebotstext fabriziert hat(*). Beim Kauf beim Händler aber gibt es, §475 II BGB sei dank, immer mindestens 1 Jahr Gewährleistung. Gerade bei einer Spielkonsole die schon Jahre alt ist, kann dieses Jahr sich auszahlen – und verzichtet hat man für etwa 5 Euro darauf. Wenn man nicht sogar drauf gezahlt hat.

Noch intelligenter ist es, wenn ich z.B. eine bestimmte Telefonanlage suche und dazu gleich mehrere Sofort-Kaufen-Angebote finde. Das günstigste bei ca. 36 Euro zzgl. 7 Euro Versandkosten. Dann zahle ich doch, so meldet es mir jedenfalls mein Hirn, in einer Auktion die gerade bei 1 Euro steht maximal 43 Euro inkl. Versand für diese Anlage. Und der Preis muss mindestens mit jedem Tag den die Auktion noch läuft sinken, denn während ist die eine ja sofort kaufen kann, muss ich auf die hier auch noch warten. Wie kann es dann sein, dass solche Auktionen plötzlich bei 50 Euro und mehr zzgl. Versandkosten stehen? Wer jetzt meint, da ist noch Zubehör etc bei, der irrt. Das “Sofort-Kaufen” hat sogar noch die OVP. Ich glaube, man muss da nicht grossartig analysieren: Da bieten einfach welche bei denen nur noch das Stamhirn aktiv ist (“haben, haben, haben…”) und/oder die vorher nicht gesucht haben und/oder es bietet der Verkäufer selber mit und hält den Preis auch schön weit oben. Wer sich das Trauerspiel regelmässig ansieht, der wird meine Ratschläge, die in der Tat trivial sind, keinesfalls als selbstverständlich abtun können.

Ein kleiner Hinweis, auch wenn es einige schocken wird – ich selbst fahre ganz erfolgreich damit: Für mich liegt die Preisspanne zwischen gebraucht von Privat und einem vergleichbaren Angebot beim Händler bei etwa 50%. Das heißt: Wenn ich etwas beim Händler um die Ecke für 100 Euro bekomme, zahle ich bei eBay dafür 50 Euro. Und keinen Cent mehr. Die Regel gilt natürlich nicht für Sammlerstücke, das ist klar. Und wenn ich etwas unbedingt haben will, gestehe ich mir hin und wieder einen Bonus von 10% zu. Alles andere aber ist hanebüchen, vor allem da ich regelmässig beim Einkauf teurerer Dinge einen Rabatt von bis zu 10% aushandeln kann

(*) Anmerkung: Wobei das mit dem Blödsinn gar nicht so schwierig ist. Wer hat eigentlich diesen Kram mit dem “Neuen EU Recht” verbrochen, gibt es da inzwischen irgendwelche Untersuchungen zu? Ich kann diesen Schwachsinn nicht mehr lesen – und er steht unter fast jedem Angebotstext; wobei ich sogar einen gefunden habe, der in seiner Auktion stocksteif schreibt “Es handelt sich hier um eine Auktion nach §156 BGB”.
Mancheiner ist dann so klug und schließt ausdrücklich jede Garantie aus
. Das hilft viel, wenn man weiss, dass Garantie und Gewährleistung zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Und wer auch noch detaillierte Angaben in seiner Produktbeschreibung macht, der sichert ohnehin Eigenschaften zu. Wenn dann gar ein “funktionierendes Gerät” beim Empfänger ankommt und doch nicht funktioniert, helfen weder Garantie-, noch Gewährleistungsausschluss. Der Hinweis auf die Tatsache, dass man geschrieben hat, man würde das Gerät nicht zurücknehmen ist da nur noch hilflos.

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Nu mal Butter mangt die Fische...

Ist hier jemand in der Lage, einen sauberen Bezug zu 263 oder Umgebung herzustellen? Sauber bedeutet hier: Es muss so mundgerecht sein, dass STA und Richer den Wurm genussvoll schlucken. Zum Fall gebe ich diese reale Kette von "Auktionen" im Hause eBay vor:

[Anmerkung von Jens: Linkliste entfernt; Bitte nicht streiten, kann mir schon wieder Ärger weil sich einer "verleumdet" fühlt zur Zeit nicht leisten]

Ich bin selbst Jurist, nähere Angaben unter unserer HP (erste-instanz.de) und möchte in 2009 endlich das Ende des straffreien "Pushelns" in Deutschland sehen. 1.000 € dem Einzeltäter, der Gruppe, Fachschaft oder dem Lehrstuhl, der/die hier die entscheidende Zuarbeit für einen rechtsbildenden prozessualen Vortrag beiträgt. Das bedeutet, dass die Arbeit Eingang in ein reales Verfahren vor dem Landgericht Berlin finden wird und dort -ggf. auch quer durch die Instanzen- zum Erfolg verdammt ist.
Nachfragen unter problemscout@googlemail.com

Weitersagen.

"Nicht umsonst ist das Gebot rechtlich bindend."
Das ist kein Argument, denn zum einen ist das Gebot eben nicht unbedingt rechtlich bindend - zu denken ist an arglistige Täuschung (auch durch Scheingebote!), Erklärungsirrtum oder einfach Verbraucherrechte. Kleiner Tipp: Nimm mal ein "Gebot" bei einer laufenden Auktion als Bieter bei eBay zurück und staune, wie leicht das geht.

Weiterhin, siehe oben, würde das gesamte System des unlauteren Wettbewerbs konterkariert, würde man nur auf den Vertrag abstellen - das UWG setzt aber schon vorher an und schützt den Kunden ja gerade in seiner Entscheidungsfreiheit, wie viel er oder ob er bezahlt. Die "Verführung zum Kauf" ist hier gerade eine Argumentation.

"Die Auktionen sind Kaufverträge durch ein verbindliches Verkaufsangebot und dessen Annahme durch den Höchstbietenden und keine Auktionen im klassischen Sinne."
Auch das hat mit der Frage nichts zu tun - und wenn man sich ansieht, wie leicht man eine Auktion (noch vor Ende) als Anbieter stoppen kann, auch wenn schon geboten wird, muss man einsehen, dass das Verkaufsangebot gar nicht so verbindlich ist.

Aber der Höchstbietende gibt mit dem Gebot doch ausdrücklich den Willen ab, das Produkt bis zu diesem Preis kaufen zu wollen. Nicht umsonst ist das Gebot rechtlich bindend.

Angenommen ein Produkt wird vom Höchstbieter mit 75€ beboten, der Bieter mit dem zweithöchsten Gebot bietet 70€ und der Kaufpreis dann bei 71€. Letztendlich hat man also mehr bezahlt, wenn der Selbstbieter nicht geboten hätte, aber ist denn nun sicher, dass nicht jemand anderes auch hätte 70€ bieten können und damit gleichziehen, was nach Abgabe des Gebotes des Selbstbieters allerdings nicht mehr möglich war?

Der real entstandene Schaden ist also nicht nachweisbar und das macht die Sache schwierig.

Die Auktionen sind Kaufverträge durch ein verbindliches Verkaufsangebot und dessen Annahme durch den Höchstbietenden und keine Auktionen im klassischen Sinne.

§ 263 StGB kommt meines Erachtens nach nicht zur Geltung, da ja niemand Geld für eine nicht erbrachte Leistung bezahlt, solange der abgeschlossene Kaufvertrag erfüllt wird. Der Käufer kauft weiterhin zu dem vorgeschlagenen Preis.

Auch sehe ich das mit den 1€ Artikeln nicht so tragisch. Wer ernsthaft erwartet, ein Produkt, das gut und gerne 100€ Gebrauchtmarktwert mit sich bringt, für 1€ erwerben zu können, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Hm. Also meine Mathe-Künste halten sich ja in Grenzen, aber:

Bei Ebay bestimmt doch nicht das höchste, sondern das zweithöchste Gebot den Preis, oder? Wenn ich der Meistbietende bin, dann liegt meine Zahlungspflicht nur einen weiteren Gebots-Schritt über dem zweithöchsten Gebot. Wenn dieses zweithöchste Gebot nun von einem Selbstbieter stammt, der eigentlich nicht mitbieten dürfte, dann habe ich zu viel bezahlt. Und habe einen ganz realen, finanziell messbaren Schaden.

Noch ein anderes Beispiel: Nehmen wir an, ich habe Glück und bin der Höchstbietende für ein Produkt, liege aber mit dem Gebot immer noch unter dem normalen Ebaypreis. Wenn ich die Auktion mit dem niedrigen Gebot gewinne, dann stellt die Differenz vom konkreten Preis zum normalen Marktpreis für mich einen realen Gewinn dar. Wenn nun ein Selbstbieter mich überbietet, dann fehlt mit diese Gewinnspanne, und ich habe einen realen Schaden.

Mir fällt übrigens auch kein Grund ein, warum das nicht auch in Deutschland strafbar sein sollte. § 263 StGB?

Zum Thema vielleicht ganz passend: http://tiny.cc/2kmzV

Kleine Ergänzung zu einem der Kommentatoren: Es ist doch klar, warum Shill Bidding betrieben wird: Wenn ich gleich auf 10 € gehe, ist 1. die Anlockwirkung nicht die gleiche und 2. habe ich höhere Gebühren bei eBay fürs Einstellen. So war es zumindest noch vor zwei Jahren. Nutze eBay nicht mehr so häufig.

Das so genannte Shill Bidding ist in den USA sogar strafbar. In Deutschland wird es von eBay streng überwacht, aber man kann natürlich nicht alle Bösewichte erwischen. Ansonsten schließe ich mich einem meiner Vorredner an: Wer erwachsen ist, sollte selbst wissen, wie hoch er bieten möchte, völlig abgesehen von irgendwelchen "Selbstbietern". Den Schaden hat vor allem eBay, da die Glaubwürdigkeit der Plattform Schaden nimmt. Soweit ich weiß ist auch immer noch irgendwo ein Betrugsverfahren anhängig.

Grüße!

Nochwas:
Natürlich darf nicht für Angebote mit der Aussage "Nur solange der Vorrat reicht" geworben werden, wenn kein ausreichender Vorrat vorhanden ist. Ich meinte es aber eher umgekehrt - eine Artikel wird mit dem Spruch beworben, obwohl es ein Ladenhüter ist und geügend vorhanden sind - das dürfte zulässig sein.
Ist ähnlich wie der Verkauf bei MM von der Europalette - ist eigentlich nicht nötig - wird nur gemacht um zu suggerieren: Hier wird direkt von der Palette verkauft, also billig.

Käufer sind immer manipulierbar - auch im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.

Ganz einfach - weil Auktionen mit einem Starpreis von 1,00 EUR das Auktions-Fieber auslösen. Und wer erstmal 1 oder 5 oder 10 EUR geboten hat, bleibt an der Auktion dran und beobachtet sie - er bekommt auch jedesmal eine E-Mail, wenn er überboten wurde. Beim Startpreis von 1,00 EUR findet man mehr Bieter, die einsteigen und dabei bleiben - auch wenn der Preis schon jenseits von gut und böse ist.

Ich biete übrigens schon lange nicht mehr selbst mit, weil es gar nicht nötig ist, wenn das Angebot gut ist - die Preise, die man als Verkäufer erlangen kann, sind oft aberwitzig hoch.
Und wenn ich selbst mitgeboten habe, dann in der Regel auch nicht in der Endphase der Auktion - dann läuft das alles von allein - sondern am Anfang - mit kleinen Schritten die Attraktivität des Angebots erhöhen und damit suggerieren, es würden sich sehr viele für die Auktion interessieren (dann muss es ja ein gutes Angebot sein).

Wenn ich einen Artikel für etwa 50 EUR verkaufen will, erziele ich bei einem Starpreis von 1,00 EUR sicher ein höheres Endgebot, als wenn ich mit 10,00 EUR Startpreis beginne.

Dachte ichs mir doch...

Dann ein ganz anderer Aspekt, jetzt nicht rechtlich, sondern praktisch - bitte lesen und drüber nachdenken.

Selten bietet man nur auf einen Artikel und macht die Entscheidung aus der einen Auktion auszusteigen häufig davon abhängig, wie andere Auktionen stehen. Wenn ich nun bei einem ehrlichen Anbieter aussteiger um bei Lügnern einzusteigen, die mit guten Preisen locken, die dann aber später nach oben treiben, entsteht mir sehr wohl ein Schaden, wenn ich die (im Nachhinein) gute Auktion habe sausen lassen. Ob man das als Schaden im zivilrechtlichen Sinne einordnen kann möchte ich nicht bewerten, jedenfalls sozial ist es aber ein ärgerliches und auch unnötiges Verhalten: Wenn man ohnehin 10 Euro haben möchte, warum dann nicht 10 Euro als Startpreis?

Wie auch immer - selbstbieten macht Spaß und funktioniert! ;-)

"Und wenn ein Artikel bei “1 Euro” startet, dann muss eben auch die Möglichkeit existiert (wenn auch nur theoretisch), ihn auch für einen Euro zu ersteigern. Wer selber als Verkäufer mitbietet, zerstört diese Möglichkeit und überschreitet damit Grenzen."

Das war zu diesem alten Streitpunkt die kürzeste und treffsicherste Argumentation die mir als Wettbewerbsrechtler in den letzten Jahren untergekommen ist. Danke.

"weiß jeder Mitbieter, dass der Preis steigen kann"

Ganz genau: Dass er steigen *kann*, nicht dass er es zwingend bis zu einem bestimmten Punkt tun wird, weil die Angabe "1 Euro" schlicht gelogen ist. Denn die Aussage beinhaltet ja ganz klar: Nur wenn sich noch jemand dafür interessiert, steigt auch der Preis.

"Unlauter ist das deswegen noch nicht."
Das ist mir neu, denn Lockangebote sind seit jeher Ziel von Abmahnungen. Gerade das genannte Beispiel trat ja in der Vergangenheit verstärkt auf (bei einem Elektronikmarkt zuletzt) und wurde erfolgreich abgemahnt. Dass Lockangebote nicht unlauter sind überrascht mich daher nicht nur angesichts des UWG, sondern auch hinsichtlich der hinlänglich bekannten Urteile. Denn auch bei "Nur solange Vorrat reicht" muss überhaupt ein Vorrat da sein. Und wenn ein Artikel bei "1 Euro" startet, dann muss eben auch die Möglichkeit existiert (wenn auch nur theoretisch), ihn auch für einen Euro zu ersteigern. Wer selber als Verkäufer mitbietet, zerstört diese Möglichkeit und überschreitet damit Grenzen.

"Der Vergleich mit dem Katalog oder dem Flugticket hinkt also."
Warum? Siehe oben.

"ist dies meine eigene Schuld."
Das klingt zwar gut und theoretisch auch vertretbar, steht aber im direkten Widerspruch zum UWG, das ja vor allem existiert, weil man eben nur in engen Grenzen werben darf. Die "Verführung des Verbrauchers" ist nun mal nicht grenzenlos möglich, gerade weil viele sich wie Schafe treiben lassen.

Sicher wird dadurch eine Nachfrage suggeriert, die es vielleicht nicht gibt - so ist das aber auch bei Angeboten, die mit Sprüchen wie "Angebot gilt nur heute solange der Vorrat reicht" oder "Nur noch wenige Teile vorrätig" beworben werden. Unlauter ist das deswegen noch nicht.

Und bei einer Auktion, die mit 1,00 EUR beginnt, weiß jeder Mitbieter, dass der Preis steigen kann und 1,00 EUR eben nur der Einstiegspreis und nicht der Endpreis ist. Der Vergleich mit dem Katalog oder dem Flugticket hinkt also.

Wenn ich bei einer Aktion mitbiete, weiß ich immer dass andere mich eventuell überbieten können (egal ob die nun wirklich kaufen wollen oder nur den Preis treiben). Ich muss mir also selbst das Limit setzten. Wenn ich mich vom Auktions-Fieber packen lasse und mitbiete, obwohl mein vernünftiges Limit überschritten ist, ist dies meine eigene Schuld.

Oftmals findet der Selbstbieter aber auch keinen mehr, der ihn überbietet. Dann kauft er den Artikel selbst. eBay ist das nun wiederum egal, da die Gebühren ja trotztdem gezahlt werden müssen - auch ein Grund dafür, warum Selbstbieten (pushen) von eBay nur dann verfolgt wird, wenn es angezeigt wird.

Abgesehen davon, dass eine Nachfrage (und somit ein Preisniveau) suggeriert wird die nicht existiert. Weiterhin sind 1 Euro Auktionen, die durch solche Maßnahmen in Wirklichkeit 10 Euro-Auktionen sind, eindeutig unlauter, mithin wettbewerbswidrig. Ist es doch nicht sanderes, als ein Katelog in dem man "1 Euro" schreibt, man aber am Ende 10 Euro zahlt - zu denken ist dabei analog etwa an die Preisschiebereien bei Flugtickets mancher Anbieter. Insofern ist die Frage für einen Juristen hoffentlich klar zu beantworten.

Was soll eigentlich die Aufregung hinsichtlich der Selbstbieter? Es verstößt zwar gegen die eBay-AGB und eBay bekommt dadurch geringere Einstellgebühren. Der Käufer wird dadurch aber nicht wirklich benachteiligt - wenn er sein Limit überschreitet, ist er selbst schuld.

ich such mal den Link zu dem versteigerten Amazon-Gutschein im Wert von 100 EUR der bei ebay für 400 EUR versteigert wurde.

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