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Wer -wie ich- zum älteren Semester gehört und sich bisher nur mit dem Nötigsten in Sachen Föderalismusreform auseinandersetzen musste, ist vielleicht etwas überrascht, dass es immer noch ein (im Studium recht relevantes) Versammlungsgesetz gibt, das aber zunehmend, jedenfalls in Bayern, von landesgesetzen abgelöst wird.

Zu erklären ist das schnell und einfach: Der Art. 74 GG wurde geändert, im Absatz eins Nummer 3 stand vorher die Bundesermächtigung zum Erlass von gesetzes bzgl. des Versammlungsrechtes. Das wurde nun gestrichen, das Versammlungsgesetz gilt aber weiterhin, jedenfalls solange, bis Bundesländer eigene Versammlungsgesetze erlassen. Grundlage hierfür ist der Artikel 125a I GG, in dem man diese Regelung findet. Es gilt also im Einzelfall aufzupassen, ob im eigenen Bundesland noch das Versammlungsgesetz des Bundes oder ein eigenes Landes-Versammlungsgesetz gilt. Spannend wird es in der Tat, wenn das eine Bundesland ein eher liberales Gesetz erlässt, während ein anderes recht restriktiv zur Sache eilt – momentan scheinen sich da Bayern und NRW hervor zu tun wenn man sich die laufenden Gesetzgebungsverfahren ansieht.

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Das wird auf die einzelnen Gesetze ankommen. Bayern plant angeblich ein sehr restriktives VersG, das es erleichtern soll, bestimmte Versammlungen im freien zu verbieten. der §14 VersG Bund ist ja bereits ein Standardfall wenn es um die Verfassungsmäßigkeitsprüfung geht, das wird im Einzelfall dann noch interessanter werden. Auf jeden Fall kann es am Ende so aussehen, dass eine Demonstration in NRW erlaubt sein kann, die aber in Bayern mit Sicherheit verboten werden wird. Interessante Ausgangslage.

welche unterschiede bringt das nun mit sich? so für nicht juristen :)

Trackbacks

  1. [...] Jurakopf zum Thema “Versammlungsrecht ist nun Ländersache” [...]

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