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Ich habe drei Urteile rausgesucht, die im Jahr 2007 von jedem, der etwas mit Bürgerrechten zu tun hat, gelesen worden sein sollten. Meine ganz persönlichen Top 3, wobei es sicherlich viele Dutzend Urteile gab, die ich hier anbringen könnte und müsste.

1) Zulässigkeit von Abhörmaßnahmen nach dem G10-Gesetz

Abhörmaßnahmen nach dem G10-Gesetz in der Fassung des Verbrechensbekämpfungsgesetzes verstoßen nach der Beschwerdeentscheidung des EGMR nicht gegen Art. 8 EMRK

EGMR, 54934/00 in NJW 2007, 1433

2) Durchsuchung einer Wohnung ohne richterliche Genehmigung

Strafverfolgungsbehörden müssen regelmäßig versuchen, eine Anordnung des instanziell und funktionell zuständigen Richters zu erlangen. “Gefahr im Verzug” kann nicht alleine mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Anordnung wäre nicht mehr schnell genug herbei zu führen.

BVerfG 2 BvR 876/06 in NJW 2007, 1444

3) Verbot eines Sternmarsches am Standort des G8-Gipfels in Heiligendamm

Dieses Urteil ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert. So hat das BVerfG ausdrücklich festgehalten, dass Auflagen einer Demo so stark sein können, dass sie einem Verbot gleichkommen – was eine schwerwiegende Beeinträchtigung ist. Auch wurde festgehalten, dass das Grundrecht der Demonstrationsfreiheti beinhaltet, einen “Beachtungserfolg” nach den Vorstellungen des Veranstalters herbeizuführen.

Interessant sind die Ausführungen zu der Tatsache, dass die Demonstrationsfreiheit auch beinhaltet, negative Meinungen zu ausländischen Politikern kundzutun. Die “Empfindlichkeiten ausländischer Politiker” sind jedenfalls kein direkter Eingriffsgrund.

Alles in allem ein sehr lesenswertes Urteil, dessen Aussagen bald für jeden Jura-Studenten zum Grundwissen gehören werden. Zu finden in NJW 2001, Seite 2167 (BVerfG, 1 BvR 1423/07)

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