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Ich habe einen denkwürdigen Satz gefunden:

Auch wäre ein “Umsetzungsautomatismus” für nationale Strafgesetzgeber mit dem Demokratieprinzip nicht in Einklang zu bringen.

Gefunden in JuS 2000, Seite 424 von Jung mit Verweis auf Gröblinghoff. Was sagen die Autoren heute, in Zeiten in denen Abgeordnete auf Abgeordnetenwatch.de antworten “Das ist eine Richtlinie, die muss umgesetzt werden, also stimme ich zu” oder Abgeordnete (mit schriftlicher Erklärung) einem Gesetz zustimmen obwohl sie der Überzeugung sind, dass es zumindest teilweise verfassungswidrig ist.

Ich hatte schonmal argumentiert, dass jedenfalls Art. 38 GG bei letzterem Fall betroffen ist, da ganz offensichtlich die betroffenen Abgeordneten nicht nur nach Ihrem Gewissen entschieden haben. Der Bundespräsident sah da ja bekanntermaßen kein Problem – als Student sollte man sich aber der Praxis des “Durchwinkens” nicht hingeben und hinterfragen. Auch ich denke, dass eine europäisierung des Rechts die logischste und klügste Konsequenz für die Zukunft ist. Ich sehe es aber wie mein EU-Strafrecht-Professor, der kürzlich in der Vorlesung meinte:

“Natürlich haben wir auf EU-Ebene ein Demokratie-Defizit, das darf man weder leugnen noch ignorieren.”

So wie die europäisierung des Rechts voranschreitet, so sind Juristen und Jura-Studenten gefragt Recht nicht nur anzuwenden, sondern im Rahmen oberster Prinzipien, wie wir sie täglich lernen, auszulegen und zu entwickeln. Allem voran das in der Praxis und Lebenswirklichkeit immer weiter erodierende Demokratieprinzip.

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