In der JuS 1996 ab Seite 287 bin ich über einen Aufsatz gestolpert, der Lesenswert ist und aus dem ich hier, sozusagen als “Appetizer”, einen Absatz zitieren möchte:
Auf solche Belehrungen aber ist der Jurist spezialisiert. Sein Anspruch geht notwendig dahin, dass er über Recht und Unrecht besser Bescheid weiß als jeder juristische Laie. Und seine Tätigkeit besteht darin, die rechtlich Unwissenden ständig zu belehren. Auf manche Gemüter wirkt daher bereits die bloße Existenz eines Juristen wie ein rotes Tuch. Sie fühlen sich dadurch kontrolliert, kritisert und korrigiert auf ihrem ureigensten Feld, nämlich dem des Besserwissens.
Vielleicht sieht ja mal der ein oder andere in den Aufsatz hinein
Er ist relativ kurz und wirklich schnell erfasst.
p.s. Der Aufsatz ein paar Seiten vorher zum “Verwaltungsakt mit Nebenbestimmungen” ist ebenfalls lesenswert und Pflichtwissen.
Ein wahrer Klassiker, siehe schon:
http://jurabilis.blogspot.com/2004/12/antidiskrimi...
Leider gibt es auch die Veröffentlichungen Brauns in der Jungen Freiheit ...
Warum nicht gleich mit Link:
http://www.jura.uni-passau.de/index.php?id=680
Das das Ansehen der Juristen so sehr gelitten hat, ist zum großem Teil den lieben HartzIV Anwälten (Abmahnanwälten) zu verdanken, die wegen Bagatellen schon viele Existenzen ruiniert haben, bloß um selbst weiter Anwalt sein zu können. So wie es im Moment läuft, wird bald ein Anwalt in Deutschland so gut angesehen sein wie in Amerika, wo man lieber die Gegenseite zum Essen einläd, als den eigenen Anwalt.
- spam
- offensive
- disagree
- off topic
Like