Jurakopf – Tipps für Jurastudenten: Rezensionen und Tipps für Jura-Studenten

    Aktuelle Headline

    Das unbekannte Grundrecht in Art. 38 GG

    Die aktuelle Ausgabe der JuS (3/2010) ist erschienen und ich gehe einmal davon aus, dass die gewissenhaften Studenten natürlich sofort den Aufsatz von Mayer am Anfang gelesen haben (S. 189-195): “Der Vertrag von Lissabon im Überblick”. Und diejenigen, die diesen Aufsatz gewissenhaft studiert haben, sind bei dieser Randbemerkung von Mayer sicherlich gleich in Panik verfallen:
    [...] [...]

    Jurakopf.de-Intern

    Intern: Experimentier-Woche auf Jurakopf

    Kurzer Hinweis: Auf Jurakopf experimentiere ich die nächsten 7 Tage. Die inhaltliche Arbeit wird ganz normal weiter gehen, aber ich möchte mit Community-Funktionen arbeiten und experimentieren. Zugleich wird ausprobiert, ob es neue Themes gibt, die ein wenig “leichter” wirken. Dabei stelle ich schon jetzt fest, dass das alte Magazin-ähnliche-Design doch den Vorteil hatte, die Inhalte [...]

    Jurakopf.de-Intern

    Rose-Rosahl? Hier im Volltext…

    Wie ich gerade erfahre, rühmt sich ein bekannter Repetitor angeblich als einziger den oben benannten Fall in digitaler und lesbarer Fassung anzubieten. Wenn dem so ist: Es ist falsch. Ich halte hier einige ältere Urteile im Volltext bereit, darunter ein paar bekannte RGSt Entscheidungen und auch den Rose-Rosahl-Fall.
    Ich nutze dies daher um einfach nochmal auf [...]

    Aktuelle Urteile, Hinweise auf Urteile und auch Urteilsbesprechungen finden Sie hier.



    Darf ein Rep in der Uni werben: Ja, vorerst!

    Wie heute bei Beck-Online zu lesen ist, hat das Verwaltungsgericht Göttingen a, 26.2. (4 B 10/10) angeblich beschlossen, dass ein Repetitor nicht in einer Uni werben darf. Der direkte Wettbewerb solle ein Problem sein, speziell der erweckte Eindruck, die Uni-Angebote seien unzureichend. Allerdings geht es in der Sache vielmehr um ein Hausverbot, dass die Uni [...]

    VG Neustadt zum Hausverbot

    Das öffentlich-rechtliche Hausverbot ist der immer wieder kehrende Klassiker in den kleinen Ö-Rechts-Klausuren und tritt selbst im Examen hin und wieder auf. Ich habe das Thema hier bereits besprochen und verweise zur Vertiefung auf meinen bisherigen Artikel.
    Aktuell gibt es nun aber eine Entscheidung des VG Neustadt (4 L 81/10.NW), die das Problem nochmal relativ aktuell [...]

    OLG Celle zum Zugang einer Willenserklärung bei Stellvertretung

    Eine Willenserklärung, die ein Vertreter abgibt, wird nicht wirksam, wenn seine Vollmacht zwischen Abgabe und Zugang der Willenserklärung erlischt.
    Ist für eine Willenserklärung, die ein Vertreter abgibt, Schriftform vereinbart, ist die Form nur gewahrt, wenn dessen Vollmacht bei Zugang der Erklärung in schriftlicher Form noch besteht.

    OLG Celle, 6 U 92/09

    Die Geldbombe in der Strafrechtsklausur

    Und wieder ein Standardproblem beim BGH, wieder eine schöne Fallkonstellation mit der man testen kann, ob Klausurschreiber sich auf den gesamten Sachverhalt einlassen oder nur einzelne Probleme erkennen:
    Dieb D möchte eine “Geldbombe” entwenden ind er Hoffnung, dass sich darin viel Geld befindet. Ihm kommt es dabei alleine auf den Inhalt an, er vermutet mehrere Tausend [...]

    Betrug beim Tanken ohne Zahlungsabsicht?

    Es gibt – zumindest in der kleinen Übung – zwei Standard-Konstellationen, mit denen der Prüfer einfach sehen kann, ob man den Unterschied zwischen Eigentumsdelikt und Vermögensdelikt verstanden hat:

    Der Täter bedient sich ungewollt im Kaufhaus – mal versteckt er das an sich genommene Gut unter seiner Jacke und schmuggelt es an der Kasse vorbei, mal hat [...]

    BGH zur provozierten Notwehr

    Die Notwehrprovokation ist eines dieser berühmten Standardprobleme aus dem Strafrecht AT: Darf sich jemand, der einen anderen zur einem Angriff provoziert, bei der Abwehr des Angriffs auf Notwehr berufen? Zur Erinnerung in Kürze eine Übersicht über die verschiedenen Meinungen:

    Die Rechtsbewährungstheorie ist der Meinung, dass man sich als Provozierender problemlos auf Notwehr berufen darf
    Die Rechtsmissbrauchstheorie verneint [...]

    Hinweis: Entscheidung zur Totenruhe (§168 StGB)

    Ich habe soeben auf die Kanzleiseite einen Hinweis auf ein Urteil aufgenommen, das auch für Jura-Studenten durchaus interessant sein könnte. Interessant vor allem deswegen, weil es hier um etwas geht, was man wohl nicht wirklich tiefgehend lernt und es letztlich nur um saubere Subsumtion geht:
    Lediglich die Verurteilung wegen Störung der Totenruhe hatte keinen Bestand.
    Dabei [...]

    Das Projekt Jurakopf.de

    Jurakopf.de ist ein privat betriebenes Projekt, dass sich vornehmlich an Jurastudenten und Rechtsreferendare widmet. Ich habe es Anfang 2008 aufgebaut, weil mir einfach bodenständige Rezensionen und Produktvorstellungen fehlten, die ich als Kaufentscheidung nutzen konnte.

    Das Ziel der Seite ist es, lesbare und verständliche Rezensionen zu Literatur und Produkten zu bieten. Nebenbei gibt es Hinweise auf aktuelle Neuerungen und kleinere Tipps aus dem Studienalltag. Die Seite ging erst vor kurzem Online, dabei war ich mit meinen Problemen wohl nicht alleine: Inzwischen habe ich hier über 1500 Leser pro Tag.

    Im September 2008 wurde das Projekt Jurakopf auf dem 17. EDV-Gerichtstag als bestes freies Internetprojekt in der Kategorie "Lernen" ausgezeichnet.

    Übrigens: Werbung etc. gibt es hier nicht, es bleibt ein privates Projekt - wenn ich etwas zu empfehlen habe, dann tue ich das in einem Artikel. Details und das Impressum sind hier zu finden

Alle Einträge mit dem Tag: ‘ rechtsgeschichte ’

Frotscher/Pieroth: Verfassungsgeschichte

Feb 1st, 2010 | By Jens Ferner | Category: Grundlagen

Wer hin und wieder Rezensionen von mir liest weiß, wie viel Wert ich auf Grundlagenfächer lege und vor allem, wie viel Spass es mir bereitet hat, hier unzählige Stunden zu investieren. Dass das Buch Verfassungsgeschichte bei mir dennoch erstmal einen schlechten Stand hatte, lag am Umschlagstext. Dort steht nämlich ein Satz, den ich nicht mehr sehen kann:

Sie [die Verfassungsgeschichte] gehört daher zum Pflichtprogramm des Jura-Studiums.

Ich denke, ich bin nicht der Einzige, der diesen Satz nicht mehr lesen kann. Gefühlt jeder zweite Aufsatz in juristischen Ausbildungszeitschriften wird damit garniert, wobei die Regel zu gelten scheint: Je abstruser das Thema, je wichtiger für das Examen. Dieses herbeireden der eigenen Existenzberechtigung ist dabei vergleichbar mit dem “offensichtlich”, das Studenten so gerne nutzen: Wäre etwas wirklich offensichtlich, müsste man es nicht in Klausuren betonen. Und wenn etwas wirklich wichtig ist im Examen, dann weiß das der Student auch.

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Haft: Aus der Waagschale der Justitia

Sep 30th, 2009 | By Jens Ferner | Category: Grundlagen

Über fast 2 Monate hinweg habe ich das Buch “Aus der Waagschale der Justitia” von Fritjof Haft gelesen. Sicherlich nicht, weil man diese Zeit wirklich braucht, vielmehr, weil ich in der Examensphase einfach keine Zeit hatte. Am Ende bin ich in überrascht: Was ich als triviale Unterhaltung erwartet habe entpuppte sich als solide Grundlagen-Lektüre.

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Vorgestellt: Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten

Okt 10th, 2008 | By Jens Ferner | Category: Grundlagen

Schon in der Schulzeit habe ich sie entdeckt und seitdem nicht die Finger davon lassen können: Die “kleinen roten” aus der Reihe UTB. Mitunter sehr abstrus, nie einfach, selten für die Praxis, habe ich dort immer etwas gefunden, was einfach Spass machte beim Lesen. Jetzt habe ich was neues, eine Art “Who is Who” der juristischen Geschichte. Und es ist wirklich interessant zu lesen.

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Das Brett des Karneades

Sep 1st, 2008 | By Jens Ferner | Category: Alltag, Grundlagen

Mir begegnete das Brett des Karneades zum ersten Mal im zweiten Semester, seitdem regelmässig, zuletzt in meiner Seminararbeit. Für mich ist es ein gutes Modell, über den Begriff “Gerechtigkeit” nachzudenken – nicht nur bei einem Wein oder Bier, sondern ganz praktisch im Studium. Ich für meinen Teil finde es erschreckend, wie viele Jura-Studenten durchs Studium wandeln und bei der einfachen Frage nach Gerechtigkeit aufgeben oder die Augen verdrehen – blöd nur, wenn die in Klausuren kommt, auch wenn es nur Grundlagenscheine sind.

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Vorbereitung auf das Jura-Studium möglich?

Aug 28th, 2008 | By Jens Ferner | Category: Arbeitstipps, Lead-Artikel

Im Oktober fängt das nächste Wintersemester an, viele neue Studenten werden in die Fakultäten einfallen und schon jetzt erreicht mich hin und wieder eine Frage: Was kann ich jetzt schon tun? Ich kann dazu nur einen kleinen Tipp geben und rate von allem anderen ab.

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Grundausstattung: Einkaufsguide Jura-Studium

Apr 2nd, 2008 | By Jens Ferner | Category: Alltag

Auf dieser Seite wird eine (wachsende) Liste von Büchern vorgestellt, deren Kauf ich Jura-Studenten (je nach Fortschritt) empfehle. Es ist eine Art Ranking, welches die Anschaffung von Büchern in der unüberschaubaren Angebots-Flut der Buchhandlungen und Verlage erleichtern soll, also im Ergebnis eine Art “Einkaufs-Guide” für Jura-Studenten.

Die Liste wächst mit und mit und kann natürlich auch kommentiert werden.

Der Anfang

Am Anfang stehen meistens das Strafrecht AT, BGB AT und Staatsorganisationsrecht. Ich empfehle hier den Wessels zum StGB AT aus dem Hause C.F.Müller, den Köhler (Beck Verlag) zum BGB AT. Zum Staatsorganisationsrecht rate ich zum Degenhart (C.F.Müller) oder zum Gröpl (Beck).

Als Gesetzestexte reichen im ersten Semester das StGB, BGB und GG aus der Reihe “Becksche Texte”, das sind die weissen Taschenbücher, die sehr günstig sind. Wer jetzt ein Grundlagenfach belegt, dem sei empfohlen (man muss sich selbst entscheiden):

  1. Deutsche Rechtsgeschichte und dazu: “Grundriß deutsche Rechtsgeschichte” von WoltersKluwer,
  2. Römisches Recht mit dem passenden Buch von Knütel
  3. Rechtstheorie mit dem passenden Buch von Adomeit/Hähnchen

Weiter geht’s…

Nachdem die Grundlagen sitzen, werden diese vertieft: Da stehen die Grundrechte an erster Stelle, gefolgt vom Schuldrecht AT und Strafrecht BT.

Für die Grundrechte empfehle ich den Pieroth/Schlink (C.F.Müller).

Beim Strafrecht BT die beiden Werke von Wessels (C.F.Müller). Jedenfalls bis zum kleinen Schein und der Zwischenprüfung waren mir die Wessels am liebsten; zur Wiederholung im Rahmen der großen Scheine und in der Examensvorbereitung finde ich dann die beiden Werke von Rengier sehr gut, insbesondere weil sehr kompakt gehalten.

Im Bereich Schuldrecht AT empfehle ich das Buch von Medicus/Lorenz.

Wer jetzt noch ein Grundlagenfach besucht, sollte Rechtsphilosophie wählen, hier rate ich zum gleichnamigen Werk aus der Reihe “Grundrisse des Rechts” von Seelmann.
Zusätzlich schadet es nicht, wenn man sich die juristische Methodik ansieht, anzuraten ist hier die “Juristische Arbeitstechnik” von Möllers (Verlag Vahlen).

Fortgeschritten

In den fortgeschrittenen Phasen des Studiums stehen das Verwaltungsrecht AT, Schuldrecht BT und Sachenrecht auf dem Programm.

Für das Verwaltungsrecht AT rate ich zum Detterbeck (C.H.Beck),wobei es ratsam ist, das Verwaltungsprozeßrecht mit dem gleichnamigen Werk von Stern/Blanke zu vertiefen.

Beim Schuldrecht BT empfehle ich den Emmerich oder den Brox/Walker (zur Entscheidungsfindung hier lesen). Für das Sachenrecht lege ich den Prütting (C.H.Beck) nahe.
Man sollte zudem nochmals dringend die Leistungsstörungen vertiefen, dazu “Recht der Leistungsstörungen” von Emmerich (Verlag C.H.Beck), das Buch kann dann in der Examensvorbereitung ebenfalls genutzt werden.

Spätestens jetzt sind die Studienkommentare aus dem Hause Beck zum BGB, StGB und VwVfG/VwGO angebracht. Schon zu den großen Übungen helfen sie ordentlich weiter, in der Examensvorbereitung bieten sie eine optimale Hilfe.

Fälle zur Wiederholung und Einarbeitung

Solange nur AGs auf eurem Stundenplan stehen könnt ihr euch Fallbücher getrost schenken, konzentriert euch lieber auf das Erarbeiten und vertiefen methodischer Grundlagen.

Dringend rate ich als erstes für die kleine und große Übung an, sich für die Klausuren mit den Büchlein “Standardfälle …” von Niederle Media vorzubereiten. Man sollte das Buch jeweils vollständig durcharbeiten und inhaltlich komplett beherrschen, was bei dem dünnen Buch sehr schnell geht. Im Regelfall ist man damit auf die typischen Fragestellungen der Klausur umfassend vorbereitet.
Wer in den Übungen genau aufpasst, erkennt vielleicht einen Schwerpunkt für die Klausur und kann den anhand des Buches vertiefen. Diese Bücher sind so aufgebaut, dass man mit ihnen problemlos parallel zu den folgenden Tipps arbeiten kann und sollte.

Danach gliedere ich mit Blick auf die einzelnen Übungen wie folgt zur Ergänzung der Bücher von Niederle:

Examinatorium

In der Examensvorbereitung sind mir griffige Bücher, die umfassend Themen aufbereiten, am liebsten (neben Skripten). Zum öffentlichen Recht gibt es nur den Schwerdtfeger oder den Frenz für mich, ich persönlich tendiere momentan zum Frenz.

Im Strafrecht habe ich noch kein gutes (reines) Examinatorium gefunden. Jedenfalls “Die Strafrechtsklausur” von Gunther Arzt ist ein Buch, dass sich auf jeden Fall lohnt und meine Empfehlung ist.

Es wird mit sehr grosser Sicherheit auf jeden Fall eine Sachenrechts-Klausur geben, hier empfehle ich das Becksche Examinatorium, das mich überzeugt hat – selbst im Vergleich mit Skripten.
Ich kann die Reihe “Becksches Examinatorium”,  so auch das Examinatorium BGB AT, insgesamt sehr empfehlen, mit Ausnahme vom Buch zum Verwaltungsrecht. Die Reihe kann ideal parallel genutzt werden, etwa wenn man die Materialien vom Rep zum Xten Mal durch hat und einfach nochmals alles durchgehen möchte.

Zur Anspruchsvollen Vertiefung des Zivilrechts, in dem man ja auch die meisten Klausuren schreiben wird, sind mir zudem die Fälle zum Zivilrecht für Fortgeschrittene von Becker positiv aufgefallen.



Grundriß der deutschen Rechtsgeschichte

Dez 17th, 2007 | By Jens Ferner | Category: Grundlagen

Ich weiss nicht, ob es ein “Buch” gibt, das derartiger Standard ist. Es handelt sich um eine Sonderausgabe der JA, die kompakt, aber dennoch interessant die wesentlichen Elemente der deutschen Rechtsgeschichte vermittelt. Dieses Buch ist das definitve Muß für das Grundlagenfach “Deutsche Rechtsgeschichte” um die Basics zu lernen und zu erfassen.

Es hält sich nicht mit langen Schwafeleien auf, vermittelt kurz und knackig was man braucht:  Ist aber dennoch nicht nur Schematisch. Man kann es flüssig lesen, schafft es auch schnell, und vertieft somit das Nötige für die Klausur im woh lmeist gewählten Grundlagenfach des Jura-Studiums.

Update: Die Reihe “JA-Sonderhefte” scheint es nicht mehr zu geben. Das erfolgreiche Buch gibt es aber weiterhin, inzwischen in der Reihe “Academia Iuris” (Carl-Heymanns-Verlag, ISBN 978-3-452-26859-4) für 21,50 Euro.