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Strafbarkeit des “Schwarz-Surfens” im ungesicherten WLAN

Mai 14th, 2008 | By Jens Ferner | Category: Alltag, News, Rechtsprechung  | Kurzlink

Beim Aufarbeiten der Urteile für meine Übersicht ist mir ein Urteil aufgefallen, das ich hier gesondert erwähnen möchte: Wer sich in ein ungesichtertes WLAN einloggt, macht sich strafbar – sagt das AG Wuppertal (22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil ist interessant und nachzulesen in der NStZ 3/2008 auf Seite 161. Meine Kritik dazu ist hier in meinem Datenschutz-Blog nachzulesen.

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5 comments
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  1. Siehe dazu auch Buermeyer, Der strafrechtliche Schutz drahtloser Computernetzwerke (WLANs) in HRRS 2004, 285

    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7

  2. Danke für den Link, gut zu wissen dass ich nicht alleine zu dem Schluss komme den ich im anderen Blog gezogen habe :)

  3. dankeschön, netter link, interessant.

  4. Sehr interessant. Würde mich interessieren, ob es irgentwann mal Richter gibt, die sich auf Internet&Datenschutz spezialisieren und auch die technische Ahnung haben… (Vllt ein Richter mit Informatiker-Studium? Wär das nicht was?

  5. Ein zstl. Studium fände ich recht viel an Anspruch – zumal ein Studium alleine nicht unbedingt die notwendige IT-Lebensnähe mitbringt. Ich wäre schon zufrieden mit einem Richter, der praktische Erfahrung als Programmierer auf dem Markt hat, also das Denken mitbringt das man braucht um im IT-Bereich zu “überleben” und die typischen Probleme richtig analysieren kann.

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