Strafbarkeit des “Schwarz-Surfens” im ungesicherten WLAN
Mai 14th, 2008 | By Jens Ferner | Category: Alltag, News, Rechtsprechung | KurzlinkBeim Aufarbeiten der Urteile für meine Übersicht ist mir ein Urteil aufgefallen, das ich hier gesondert erwähnen möchte: Wer sich in ein ungesichtertes WLAN einloggt, macht sich strafbar – sagt das AG Wuppertal (22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil ist interessant und nachzulesen in der NStZ 3/2008 auf Seite 161. Meine Kritik dazu ist hier in meinem Datenschutz-Blog nachzulesen.
Jurakopf bei sozialen Netzen

Siehe dazu auch Buermeyer, Der strafrechtliche Schutz drahtloser Computernetzwerke (WLANs) in HRRS 2004, 285
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-08/index.php3?seite=7
Danke für den Link, gut zu wissen dass ich nicht alleine zu dem Schluss komme den ich im anderen Blog gezogen habe
dankeschön, netter link, interessant.
Sehr interessant. Würde mich interessieren, ob es irgentwann mal Richter gibt, die sich auf Internet&Datenschutz spezialisieren und auch die technische Ahnung haben… (Vllt ein Richter mit Informatiker-Studium? Wär das nicht was?
Ein zstl. Studium fände ich recht viel an Anspruch – zumal ein Studium alleine nicht unbedingt die notwendige IT-Lebensnähe mitbringt. Ich wäre schon zufrieden mit einem Richter, der praktische Erfahrung als Programmierer auf dem Markt hat, also das Denken mitbringt das man braucht um im IT-Bereich zu “überleben” und die typischen Probleme richtig analysieren kann.