Beim Aufarbeiten der Urteile für meine Übersicht ist mir ein Urteil aufgefallen, das ich hier gesondert erwähnen möchte: Wer sich in ein ungesichtertes WLAN einloggt, macht sich strafbar – sagt das AG Wuppertal (22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil ist interessant und nachzulesen in der NStZ 3/2008 auf Seite 161. Meine Kritik dazu ist hier in meinem Datenschutz-Blog nachzulesen.
Sehr interessant. Würde mich interessieren, ob es irgentwann mal Richter gibt, die sich auf Internet&Datenschutz spezialisieren und auch die technische Ahnung haben... (Vllt ein Richter mit Informatiker-Studium? Wär das nicht was?
Danke für den Link, gut zu wissen dass ich nicht alleine zu dem Schluss komme den ich im anderen Blog gezogen habe :)
Siehe dazu auch Buermeyer, Der strafrechtliche Schutz drahtloser Computernetzwerke (WLANs) in HRRS 2004, 285
Ein zstl. Studium fände ich recht viel an Anspruch - zumal ein Studium alleine nicht unbedingt die notwendige IT-Lebensnähe mitbringt. Ich wäre schon zufrieden mit einem Richter, der praktische Erfahrung als Programmierer auf dem Markt hat, also das Denken mitbringt das man braucht um im IT-Bereich zu "überleben" und die typischen Probleme richtig analysieren kann.
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