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	<title>Kommentare zu: Staatshaftungsrecht von Baldus, Grzeszick, Wienhues</title>
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		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/staatshaftungsrecht-von-baldus-grzeszick-wienhues/comment-page-1/#comment-2202</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 06:21:23 +0000</pubDate>
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		<description>Hi,

die Antwort bleibe ich nicht schuldig im Artikel: Das Staatshaftungsrecht-Skript aus der JuriQ-Reine (Gleichsam CFMüller). Es ist das einzige, das ich bis heute wirklich zugänglich fand,

vg
Jens</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hi,</p>
<p>die Antwort bleibe ich nicht schuldig im Artikel: Das Staatshaftungsrecht-Skript aus der JuriQ-Reine (Gleichsam CFMüller). Es ist das einzige, das ich bis heute wirklich zugänglich fand,</p>
<p>vg<br />
Jens</p>
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		<title>Von: B. Schröder</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/staatshaftungsrecht-von-baldus-grzeszick-wienhues/comment-page-1/#comment-2201</link>
		<dc:creator>B. Schröder</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 09:39:37 +0000</pubDate>
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		<description>Welches Skript hat denn überzeugt, meine ich natürlich!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Welches Skript hat denn überzeugt, meine ich natürlich!</p>
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		<title>Von: B. Schröder</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/staatshaftungsrecht-von-baldus-grzeszick-wienhues/comment-page-1/#comment-2200</link>
		<dc:creator>B. Schröder</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 09:38:51 +0000</pubDate>
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		<description>Welches Skript hat der überzeugt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Welches Skript hat der überzeugt?</p>
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		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/staatshaftungsrecht-von-baldus-grzeszick-wienhues/comment-page-1/#comment-2198</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 07:24:24 +0000</pubDate>
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		<description>Ich denke, es kommt (wie immer) drauf an: Wenn man unter Staatshaftungsrecht nur das Kernwissen zum §839 BGB (iVm Art. 34 GG) verlangt, ist es in der Tat weniger kompliziert. Und je nach Uni schreibt man ja in einer großen Übung um die 3 Klausuren von denen man durchaus die ein oder andere versemmeln kann, so dass eine Klausur zu dem Thema nicht der Schocker ist.

Schwieriger war für mich persönlich immer das gesamte Richterrecht, speziell rund um die alten 74, 75 Preussisches Landrecht und natürlich die Entschädigungsproblematik beim Art. 14 GG.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich denke, es kommt (wie immer) drauf an: Wenn man unter Staatshaftungsrecht nur das Kernwissen zum §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/839.html" title="&sect; 839 BGB: Haftung bei Amtspflichtverletzung">839</a> BGB (iVm Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/34.html">34</a> GG) verlangt, ist es in der Tat weniger kompliziert. Und je nach Uni schreibt man ja in einer großen Übung um die 3 Klausuren von denen man durchaus die ein oder andere versemmeln kann, so dass eine Klausur zu dem Thema nicht der Schocker ist.</p>
<p>Schwieriger war für mich persönlich immer das gesamte Richterrecht, speziell rund um die alten 74, 75 Preussisches Landrecht und natürlich die Entschädigungsproblematik beim Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/14.html">14</a> GG.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: egal</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/staatshaftungsrecht-von-baldus-grzeszick-wienhues/comment-page-1/#comment-2197</link>
		<dc:creator>egal</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 03:28:25 +0000</pubDate>
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		<description>Also in Hessen wird fast jedes Jahr mind. 1 Klausurenvorschlag eines bestimmten Marburger Professors, der auch gern mal Staatshaftungsrecht im großen Schein abfragt und der auch einige Publikationen diesbzgl. veröffentlicht hat, fürs Examen gestellt.

So schwierig und verhasst ist das Thema nun auch nicht, wenn man das Ganze aufs Wesentliche reduziert. Das Hemmerskript ist für diesen Zweck auch ausreichend und wenn man wirklich sicher gehen will, schaut/kopiert man sich das Kapitel bei Detterbeck nochmal an und sollte dann über alle Fragen erhaben sein.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also in Hessen wird fast jedes Jahr mind. 1 Klausurenvorschlag eines bestimmten Marburger Professors, der auch gern mal Staatshaftungsrecht im großen Schein abfragt und der auch einige Publikationen diesbzgl. veröffentlicht hat, fürs Examen gestellt.</p>
<p>So schwierig und verhasst ist das Thema nun auch nicht, wenn man das Ganze aufs Wesentliche reduziert. Das Hemmerskript ist für diesen Zweck auch ausreichend und wenn man wirklich sicher gehen will, schaut/kopiert man sich das Kapitel bei Detterbeck nochmal an und sollte dann über alle Fragen erhaben sein.</p>
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