Wie versprochen gibt es hier nun meine erste Quartalsübersicht von Urteilen in Zeitschriften, die besonders relevant oder interessant fürs Studium sind. Ich gehe dazu verschiedene Zeitschriften eines Quartals durch und versuche persönlich zu gewichten, was mir besonders aufgefallen ist. Diesmal sind es JuS, JA und NStZ. Im nächsten Artikel kommt noch die NJW dazu.
- Urteile in der JA im 1. Quartal 2008
- Die Parabolantenne, die der Mieter aber nicht der Vermiter möchte, sollte inzwischen ein Standardproblem des Art.5 GG sein. Nun endlich wurde es vor dem BGH auch im Rahmen des Art.4 GG diskutiert. Der Problemkomplex ist in Heft 3 ab Seite 226 sehr schön besprochen (BGH VIII ZR 260/06)
- Der Verzug nach §286 BGB ist scheinbar einfach – aber nur scheinbar. Ich habe bis heute nur eine einzige Rechnung erhalten, die sich an den §286 III BGB hält, und inzwischen durfte sich auch der BGH mit der Frage beschäftigen. Es ist Grundlagenwissen und im Heft 3 ab Seite 228 schulmäßig aufbereitet. (BGH ZR 91/07)
- Die Hehlerei nach §259 StGB hat verschiedene Erscheinungsformen, dabei ist die Absatzhilfe zwischen Rechtsprechung und Literatur (erstere will so früh wie möglich greifen, letztere nicht) heftigst umstritten. In Heft 3 ab Seite 231 wird das Problem anhand eines Urteils nochmals deutlich gemacht. (BGH 3 StR 200/07)
- Der Zweckveranlasser ist nötiges Grundwissen im Verwaltungsrecht – sehr kurz und zugänglich wiederholt wird das Thema anhand eines Urteils des OVG Münster, zu finden in Heft 3 ab Seite 238 (7 A 678/07)
- Um das Arbeitsrecht kommt man, auch bei anders gesetztem Schwerpunkt, wenigstens in Grundzügen nicht vorbei. Ein für alle wichtiges Urteil ist daher das in Heft 2 ab Seite 144 besprochene Urteil des BAG (2 AZR 812/05), das die so genannte Domino-Theorie teilweise einschränkt. Hier wird die sozialauswahl bei Betriebsbedingten Kündigungen auch nochmals gut und verständlich dargestellt.
- Wie bestimmt die Verbrechensverabredung sein muss, wird anhand eines BGH-Urteils ab Seite 146 in Heft 2 dargestellt. Wichtiges StGB-AT Wissen! (3 StR 140/07). Fazit: Es braucht mindestens zweier Personen, die jeweils als Mittäter handeln wollen und es müssen gerade nicht alle Einzelheiten der Tat abgesprochen sein – vielmehr genügen die wesentlichen Grundzüge.
- In der Presse sorgte es für viel Aufmerksamkeit: Die Entscheidung des BVerfG zum Verbot des Romans “Esra”. Nach dem Verbot von “Mpehisto” (BVerfGE 30, 173) nun der zweite verbotene Roman in Deutschland und eine wichtige Hilfe bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Kunstfreiheit. Zu finden in Heft 2 ab Seite 153.
- Dass Bundestagsabgeordnete ihre Bezüge offen legen sollen (wenn man das Pauschalverfahren so nennen will), sollte inzwischen jedem Bekannt sein. Seinerzeit wurde gegen diese Regelung beim BVerfG Beschwerde erhoben. Das Ganze Thema ist in der Tat relevant, da hier die Rechte des Abgeordneten Betroffen sind. Die Besprechung in Heft 2 ab Seite 157 bereitet es gut auf. Wichtig dabei ist, dass das BVerfG ein “Transparenzgebot” als Ausprägung der Funktionsfähigkeit des Parlamentes erkennt und dies als verfassungsunmittelbare Schranke der Freiheit der Abgeordneten ansieht. (2 BvE 1/06 bis 2 BvE 4/06)
- Leider kein leichtes aber dafür interessantes Thema ist die “Vorteilsausgleichung”. Ich empfehle einen Blick in die JA Heft 1, ab Seite 62 – mit einem Kaffee. Das Urteil des BGH, samt zugehöriger Besprechung, ist schwierig zu lesen, aber durchaus lohnend. (VII ZR 81/06)
- Schrecklich zu lesen ist die Urteilsbesprechung im Heft 1 ab Seite 70. Zum einen ist es Examensrelevantes Grundwissen zur hypothetischen Einwilligung beim ärztlichen Eingriff. Schrecklich aber ist es, den Sachverhalt zu lesen und sich vor Augen zu halten, was heutzutage so ablaufen kann. (4 StR 549/06).
- Nicht wirklich fürs Examen, aber für das eigene Interesse empfehle ich einen Blick in Heft 1 ab Seite 72 – dort geht es um einen Referendar, der in zwei Bundesländer zeitgleich zwei Referendarsplätze angenommen hat.
- Abschliessend empfehle ich eine lektüre der Urteilsbesprechung ab Seite 76 – Thema: Uneheliche und eheliche Kinder dürfen nicht unterschiedlichen Unterhaltslaufzeiten unterworfen werden. (1 BvL 9/04)
- Urteile in der JuS im 1. Quartal 2008
- Das Urteil zum Thema “Bake-Off-Erzeugnisse” (es geht um den freien Warenverkehr in der EG) ist älter, aber wichtig und wird in der JuS ab Seite 262 (Heft 3) besprochen.
- Sehr wichtig und für jeden Lesenswert ist die Besprechung eines BVerwG-Urteils zum Thema Rücknahme eines Verwaltungsaktes ab Seite 266 (Heft 3). Es geht um die prüfungsrelevante Frage, wann ein Anspruch auf die Rücknahme (und eben nicht nur die Prüfung der Rücknahme) nach §51 VwVfG besteht. (6 C 32/06)
- Auf Seite 270 in Heft 3 geht es scheinbar um ein trockenes Thema: Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel. Warum ich das hier erwähne sollte aber deutlich werden, wenn man dort liest, dass gerade deswegen Anwohner ein Recht auf Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen haben. (7 C 9/06)
- Sehr wichtig, wenn auch zuerst schwer zu lesen, ist die Besprechung des BGH-Urteils auf Seite 273: Hier geht es um den Gefahrzusammenhang und die Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit Todesfolge. Speziell um den alten Streit zwischen Rechtsprechung und Literatur, welche Ansprüche hier jeweils zu stellen sind. (4 StR 453/07) Der BGH bleibt hier übrigens bei seiner ausufernden Betrachtungsweise, das heisst: Die Möglichkeit des Todeseintritts muss nicht völlig ausserhalb der Lebenserfahrung liegen und er muss vorhersehbar gewesen sein, ob der Betroffene ihn auch vorhergesehen hat, ist irrelevant.
- Zum Innenausgleich unter Gesellschaftern liegt auf Seite 283 (Heft 3) ein BGH-Urteil vor, das sehr ausführlich und angenehm besprochen wird.
- In Heft 2, ab Seite 162 empfehle ich einen Blick in die Urteilsbesprechung des BVerfG (1 BvR 2138/05) zum Thema der Verfassungsmäßigen Auslegung des §17 II GewO. Das Thema “Rechtmässigkeit formeller Gesetze” ist ein Klassiker und wird hier anhand eines aktuellen Urteils gut dargestellt.
- Ebenfalls ein Klassiker: Was ist ein Verwaltungsakt? Besprochen wird hierzu auf Seite 168 ein Urteil des VG Wiesbaden (8 G 1373/05) mit dem Tenor, dass der Entzug einer Dienstwaffe kein Verwaltungsakt ist (mangels Außenwirkung).
- Wirklich wichtig, das muss jeder lesen, kennen und verinnerlichen: Das Urteil des BVerfG zur so genannten “Fuckparade” (6 C 23/06) in Heft 2 ab Seite 172. Es wird kurz und verständlich besprochen. Das gesagte ist bei der Auslegung und Anwendung des Art. 8 GG wesentlich, wenn auch nicht sonderlich neu.
- Vielfach im Internet beachtet und diskutiert und erst vom LG (Ns 84 Js 5040/07) korrigiert: Die Entscheidung, wann Hehlerei bei eBay vorliegt, wenn man als argloser Käufer etwas hätte “erkennen müssen”. Am besten dieses Urteil zusammen mit dem oben unter 1.3 lesen, dann erkennt man auch die Prüfungsrelevanz.
- Knifflig und interessant: Was ist, wenn der Verkäufer eine mangelhafte Sache nachbessert, im Zuge der Nachbesserung diese aber Beschädigt? Das OLG Saarbrücken (1 U 467/06) hatte sich damit auseinanderzusetzen und kam zum Schluss, dass hier nicht mehr das Gewährleistungsrecht, sondern Schadensersatz nach den §§280 I, 241 II BGB zum Zuge kommt. Sehr gut besprochen im Heft 2 ab Seite 179 und wirklich lesenswert, das sind die kleinen Fallstricke die man in Klausuren serviet bekommt
- Im Heft 1 auf Seite 71 gibt es eine nette Variante und es bedurfte des BVerfG um diese grundgesetzwidrigen Urteile zu korrigieren: Jemand hat Anti-Strafzettel verteilt. Das sieht so aus, dass er an Autos (mit Knöllchen) einen eigenen Schriftsatz befestigt, der dem Betroffenen Autofahrer erklärt, warum dieses Knöllchen seiner Meinung nach ungerecht (oder was auch immer) ist und wie man sich dagegen am besten wehrt. Dies kann aber auch als (verbotene) Rechtsberatung gesehen werden. Das BverfG (1 bvR 2633/03) hat dazu deutlich gesagt, dass es so nicht geht, da hier eine zu schützende Meinung beachtet werden muss. Pflichtstoff.
- Frage, schon älter: Kann der einzelne Abgeordnete die Rechte des Bundestages im Rahmen des Organstreits als Prozeßstandschafter wahrnehmen? Das BVerfG sagt nein (2 BvE 1/07), das Thema wird in Heft 1 ab Seite 74 sehr ausführlich dargestellt.
- Lohnenswert ist auch die Urteilsbesprechung ab Seite 80 in Heft 1: Hier geht es zwar “nur” um ein AG-Urteil (5 Ds 430 Js 17736/06), das auch zuerst recht obskur klingt (“Absolute Fahruntüchtigkeit bei Elektrorollstuhl”). Doch hier geht es zum einen um die Alkoholgrenzen im Strassenverkehr (die auch in Klausuren halbwegs sitzen sollten) und um die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen. Ich empfehle einen Blick.
- Urteile in der NStZ im 1. Quartal 2008
- Heft 3, Seite 152: Beihilfe zum Diebstahl ist nur bis zu dessen Beendigung möglich, nicht mehr danach. (BGH, 3 StR 384/07)
- Heft 3, Seite 153: Zum räuberischen Angriff auf Kraftfahrer im ruhenden Verkehr. Zu denken ist an die Situation, dass ein Autofahrer in seinem Auto zum Opfer wird, bevor er den Wagen gestartet hat – dazu (samt unerwünschter Rundfahrt) dann aber genötigt wird. (4 StR 338/07)
- In Heft 3 auf Seite 156 empfehle ich ausdrücklich und dringend (mit einem Kaffe) die Urteilsbesprechung zur Abgrenzung des versuchten Diebstahls von der straflosen Vorbereitung. Es geht hier um ein vieldiskutiertes (und von der LIteratur quasi zerrissenes!) Urteil des LG Potsdam (26 (10) Ns 142/05), der es schon als versuchten Diebstahl ansehen möchte, wenn man im – mit Stacheldrahtzaun gesichtern- Aussengelände eines Baumarktes seine vermeintliche Beute deponiert.
Dazu die herrlichen Ausführungen von Walter in der NStZ (a.E.):
“Vielleicht ist das Urteil ein Zeichen dafür, dass in den neuen Ländern ein rauerer Wind weht als in der alten Republik, da es im Sprengel des LG Potsdam offenbar für jedermann ein Klacks ist, über ohe Stacheldrahtzäune zu klettern, und zwar mit Kisten bepackt, und da dort auch das Mitführen und Verwenden eines Bolzenschneiders so etwas ähnliches zu sein scheint wie andernorts der Gebrauch eines Schlüssels” - Anspruchsvoll ist das Urteil des BGH (2 StR 384/07) in Heft 2 auf Seite 89ff, bei dem es um mittelbarer Täterschaft trotz tatbereiter Vorderleute geht. Häufig ist im Fall der Organisationsherrschaft (wie vorliegend) der Fall gegeben, dass (mangels Organisationstiefe) vielmehr eine Mittäterschaft angenommen werden kann.
- Sehr relevant (und für mich seltsam, da bisher in keiner Ausbildungszeitschrift besprochen) ist das Urteil des BGH (3 StR 226/07) zur heimtückischen Tütung eines bewusstlosen Patienten. Der Patient selber kann schwerlich Arg- und Wehrlos sein – der BGH konstruiert hier die Heimtücke dann durch die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Pflegepersonals. Unbedingt lesen!
- Ein wiedermal kritisiertes Urteil des BGH (3 StR 180/07) hat sich mit der Frage beschäftigt, wann eine Tötung “grausam” im Sinne des §211 II StGB ist. Hier ging es im speziellen um zahlreiche schnell aufeinanderfolgende Ausführungshandlungen. Wer aus den gründen den Abschnitt 1a bis b liest, erfährt wie Handlungen auseinandergepflückt werden können und wie man diese penibel der Tötungshandlung (und dem zugehörigen Vorsatz!) zurechnet und wie nicht.
- Wieder ein Klassiker, ist mir in zwei Arbeiten begegnet: Wann ist eine Narbe eine erhebliche Enststellung? Der BGH (3 StR 185/07) sagt, dass es dazu schon einer besonderen Schwere bedarf – eine einfache Sichtbarkeit ist nicht ausreichend. Klausurrelevant, auch wenn nicht neu.
Danke, ich tue es aber sogar aus Eigennutz - mir ist im letzten Jahr aufgefallen, dass ich monatlich immer alle Zeitungen gelesen habe. Die Aufsätze blieben halbwegs gut kleben, die Entscheidungen konnte ich mir nie merken. Mit meinem jetzigen Verfahren gehe ich die Urteile drei mal durch - und das wichtige bleibt kleben.
Das Prozedere: Wenn die Zeitschrift kommt lese ich alles (zumindest quer). Am Monatsende erstelle ich eine Vorab-Übersicht, was mir als wichtig/interessant auffällt. Nach 3 Monaten dann gehe ich nochmals alles durch und erstelle die Quartalsübersicht. Scheint ganz gut zu klappen, jedenfalls bisher. Ende des Jahres sehe ich, wie viel hängen geblieben ist.
Wow! Ich habe gerade (erstmalig) deine Literaturübersicht hier gefunden und bin schwer begeistert. Klasse, welche Mühe Du Dir da gemacht hast. Die Lektüre war äußerst interessant und gewinnbringend.
[...] Aufarbeiten der Urteile für meine Übersicht ist mir ein Urteil aufgefallen, das ich hier gesondert erwähnen möchte: Wer sich in ein [...]