Nutzung einer öffentlichen Einrichtung
Apr 11th, 2008 | By Jens Ferner | Category: Arbeitstipps | KurzlinkBeliebt ist in Ö-Recht-Übungen immer wieder die Partei, die Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung fordert – und die Gemeinde verwehrt dies dann. So auch gestern in der großen Übung bei Prof. Koenig in Bonn. Den geplagten Studenten gebe ich hier ein paar Hinweise zum Nachlesen.
Zuerst mal findet man in der JuS 1991 ab Seite 472 einen hervorragenden Aufsatz, der das Thema (immer noch aktuell) abhandelt und auf wenigen Seiten geifbar macht. Einen passenden Fall findet man dann in der JuS 1992 ab Seite 857 – der erinnert übrigens sehr stark an den gestern besprochenen der Übung in Bonn. Anspruchsvoller ist dann die Klausur in der JuS 2004 ab Seite 1085, die ich aber explizit ans Herz lege.
Eng verwandt mit diesen Fällen ist übrigens die Sache mit dem “Hausverbot”, die ebenfalls sitzen muss. Die JuS bietet hier netterweise auch eine Fülle an Material, wovon mir vier besonders gut gefallen haben:
- JuS 2003, ab Seite 165 (Fall)
- JuS 2005, ab Seite 817 (Klausur)
- JuS 2001, ab Seite 172 (Assessorklausur!)
- JuS 2004, ab Seite 414 (Klausur zum Thema Platzverweis als Hausverbot)
Jurakopf bei sozialen Netzen

Bevor irgendeiner stänkern will: Ja, ich besuche die grossen Übungen. Mache ich ganz bewusst so, auch wenn ich die Scheine schon habe. Ist so eine Art Training von mir neben den Klausurenkursen die ich belege – sonst würde ich nur noch Strafrecht machen…
Schön, wenn du dafür Zeit findest.
Danke für den Tip!