Nachdem ich nun erneut einen Beitrag zum Thema “neue Prüfungsordnung” gelesen habe, möchte ich kurz etwas “Futter” zur Diskussion liefern.
Zuerst mal: Selbst als älterer Student der beide Studienarten kennt möchte ich (in Bonn, mit dem Schwerpunktbereich Strafrecht) keine Wertung treffen oder gar von einem “Kindergartenexamen” sprechen. Ich denke, hier kommt es sehr stark auf die jeweilige Uni an.
Wohl aber finde ich die Idee (also ohne Stellungnahme zur konkreten Umsetzung), dass man schon während des Studiums 30% des Examens erarbeitet sehr angenehm und fairer. Insbesondere, da man nun auch endlich die Gelegenheit hat (was früher fehlte), durch eine Schwerpunktbildung auch die Examensnnote mitzugestalten. Früher “Extra-Strafrecht” Veranstaltungen zu belegen war ja witzlos, da es sich im Examen nicht durchschlug – das ist jetzt anders und somit individueller.
Anstelle nun einen weiteren persönlichen Artikel dazu zu verfassen, gebe ich hier einfach zwei Links zur Uni Bonn: Dort gibt es die Prüfungsergebnisse im Schwerpunktbereich archiviert und aufbereitet. Somit kann man sich wenigstens für Bonn einen guten Überblick verschaffen und der ein oder andere kann dann seine Position überdenken oder bekräftigen: