Skip to content

Seit einigen Tagen geistert die Meldung durch die Presse, dass bei einer Studie zum Thema “Genschäden durch Handy-Strahlung” gefälschte Daten genutzt wurden (Dazu nur Golem). Inzwischen muss ich sogar in etablierten Blättern lesen, dass man nun mutmasst, “Handystrahlen doch nicht gefährlich?”.

Dazu nur eines: Aus einer gefälschten Studie bzw. einer die auf fehlerhaften Daten beruht schliesst man nicht das gegenteilige Ergebnis. Man schliesst gar nichts aus ihr – so wie sonst auch bei fehlerhaften Argumentations- oder Entscheidungsprozessen. Abgesehen von der Aussage, dass die Studie gefälscht ist, kann man darüber hinaus keine weitere ableiten. Es gilt dann, von vorne zu beginnen und diesmal richtig zu arbeiten.

Post comment as twitter logo facebook logo
Sort: Newest | Oldest

Wie auch immer, schlafen würde ich mit Handy am Kopf mit aktiver Standleitung dennoch nicht eine ganze Nacht. ;-(

Unterstützer

Dieses private Projekt wird unterstützt von vier Verlagen, die es mir ermöglichen, möglichst viele Rezensionen zu schreiben und denen ich hier aufrichtig danken möchte:

Verlag C.H.Beck

C.F.Müller

WoltersKluwer

DeGruyter

Twitter Post

  • Die Sicherungsabrede der Grundschuld in der Zwangsvollstreckung: Seien wir ehrlich: Wer den Titel gelesen hat, d...
    10:00 AM December 19th
  • Der maßgebliche Zeitpunkt in der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung: Eine der wenigen dogmatischen Streitigke...
    4:10 PM December 4th
  • BGHSt 17, 382: Zeuge vom Hörensagen und Unmittelbarkeitsgrundsatz: Die Vernehmung eines “Zeugen vom Hörensagen” ...
    8:25 PM December 1st
  • Referendar, lerne dein Werkzeug kennen: Manchmal hat man auch wirklich nur ein Brett vor dem Kopf: Da hat man si...
    6:52 PM September 2nd

Find us on Facebook