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Nach langer Zeit ist die aktuelle JuS nochmal ein richtig gut gelungener Wurf: Alleine der Aufsatz von Rengier zum Thema “Täterschaft und Teilnahme”, der Basiswissen für Anfänger bis zu Examenskandidaten treffend zusammenfasst ist schon eine herausragende Bereicherung des Heftes.

Neben den diversen studienrelevanten Aufsätzen ist besonders der Beitrag von Hendrik Wieduwilt mit dem Titel “Die Sprache des Gutachtens” hervorzuheben. Der Leser erfährt hier in äußerst kurzweiliger Form, wie man sprachlich in seinen Gutachten – also in den Klausuren – dem Korrektor das Lesen erleichtert und sich möglichst nicht durch gekünstelte Sätze verrennt.

Wieduwilt schreibt dabei entsprechend seinen eigenen Vorgaben, was man beim Lesen merkt: Die gut 4 Seiten machen durchaus Spaß und sind schnell konsumiert. Dabei bietet Wieduwilt nicht Massen an Hinweisen, sondern beschränkt sich auf einige wenige, kurze Hinweise, die zu Beachten schon genug Energie kosten wird. Die Lektüre des Beitrags von Wieduwilt ist dringend jedem Studenten, gleich in welcher Phase seines Studiums, nahe zu legen.

Hinzuweisen ist übrigens noch auf den Aufsatz von Wolfgang Mitsch zum “Unversätzlichen Entfernen vom Unfallort”. Was mich bei dem Thema wundert ist, dass trotz der weitreichenden Entscheidung des BVerfG, der §142 StGB eher wenig Beachtung im Klausuralltag gefunden zu haben scheint. Die Aufbereitung von Mitsch bringt die – mitunter etwas schwierige – Dogmatik des BverfG schnell und leicht verdaulich auf den Punkt. Gleich ob man Spass am Strafrecht hat oder nicht: Die Prüfungsrelevanz (für fortgeschrittene Semester und Examenskandidaten) kann nicht ausreichend betont werden.

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