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	<title>Jurakopf &#187; pdf</title>
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		<title>Linktipp: Zum Gerechtigkeitsbegriff bei Luhmann</title>
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		<pubDate>Thu, 20 Nov 2008 18:55:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Via Handakte wurde ich heute auf einen Text zu Luhmann aufmerksam: Auf 11 Seiten wird zum Gerechtigkeitsbegriff bei Luhmann referiert &#8211; sehr anspruchsvoll, sehr interessant. Ein Blick kann nicht schaden, insgesamt steht Luhmann bei mir schon länger auf der Liste (mit seiner Systemtheorie), der ja auch für Jakobs die gedankliche Basis war. Der Text ist hier als PDF zu finden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://log.handakte.de/13523/zum-gerechtigkeitsbegriff-niklas-luhmanns/" target="_blank">Via Handakte</a> wurde ich heute auf einen Text zu Luhmann aufmerksam: Auf 11 Seiten wird zum Gerechtigkeitsbegriff bei Luhmann referiert &#8211; sehr anspruchsvoll, sehr interessant. Ein Blick kann nicht schaden, insgesamt steht Luhmann bei mir schon länger auf der Liste (mit seiner Systemtheorie), der ja auch für Jakobs die gedankliche Basis war. <a href="http://www.anci.ch/lib/exe/fetch.php?id=beitrag%3Arenner&amp;cache=cache&amp;media=beitrag:ancilla2008_62_renner.pdf" target="_blank">Der Text ist hier als PDF zu finden</a>.</p>
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		<title>Kurzhinweis: ZJS 4/2008 ist erschienen</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Aug 2008 07:50:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die ZJS ist heute neu erschienen, sieht wie immer rech interessant aus, doch ein Artikel fiel mir direkt ins Auge und stimmt mich kritisch: &#8220;Internet im Jurastudium –Plädoyer für einen wohlüberlegten Einsatz des WWW&#8221; (Link dazu) Leider ein gutes Beispiel dafür, dass Online-Zeitschriften doch mit Print-Zeitschriften vergleichbar sind. Im negativen Sinn. Wie schon von mir bei einem ähnlichen Artikel in... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/kurzhinweis-zjs-42008-ist-erschienen/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.zjs-online.com/" target="_blank">Die ZJS</a> ist heute neu erschienen, sieht wie immer rech interessant aus, doch ein Artikel fiel mir direkt ins Auge und stimmt mich kritisch:</p>
<blockquote><p>&#8220;Internet im Jurastudium –Plädoyer für einen wohlüberlegten Einsatz des WWW&#8221; (<a href="http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2008_4_94.pdf" target="_blank">Link dazu</a>)</p></blockquote>
<p>Leider ein gutes Beispiel dafür, dass Online-Zeitschriften doch mit Print-Zeitschriften vergleichbar sind. Im negativen Sinn.</p>
<p><span id="more-367"></span></p>
<p>Wie schon <a href="http://www.jurakopf.de/kostenlose-urteile-im-netz/" target="_blank">von mir bei einem ähnlichen Artikel</a> in der JA vor kurzem moniert, wird auch in diesem Artikel das DFR-Projekt mit keinem Wort erwähnt. Ich tendiere inzwischen dazu, jeden Aufsatz der dies vernachlässigt, in Zukunft als &#8220;unbrauchbar&#8221; zu titulieren. Die <a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/dfr_download.html" target="_blank">umfassendste deutschsprachige kostenlose Urteilsdatenbank</a> höchstrichterlicher Rechtsprechung (<a href="http://www.jurakopf.de/eigene-rechtsprechungsdatenbank-i/" target="_blank">hier von mir besprochen</a>) nicht zu erwähnen kann inzwischen nur noch ein Scherz sein.</p>
<p>Nachdem <a href="http://www.jurakopf.de/praktisch-zwischendurch-google-books/" target="_blank">ich selbst vor kurzem erst überrascht</a> das Angebot Google-Books entdeckt habe, in dem man kostenlos unzählige Lehrbücher und Festschriften entdecken kann, ist es zudem ärgerlich, dass zwar Google-Scholar vorgestellt wird, aber nicht Google-Books. Ein weiterer kleiner Ärger-Faktor unter vielen.</p>
<p>Bevor es jemand kommentiert: Nein, ich bin in keinster Weise besonders kritisch, weil die Seite hier nicht erwähnt wird. Die hätte dort auch nichts verloren. Aber dass man die Erscheinung &#8220;Blawgs&#8221; gar nicht erwähnt ist sträflich und zeugt davon, dass der Autor wenig mit dem juristischen Internet zu tun haben muss.</p>
<p>Der krampfhafte Versuch, die überholte und zu Recht arg gescholtene Regel &#8220;Nur was einen Namen hat, hat auch Recht&#8221; ins Internet zu übertragen ist nicht zu überlesen:</p>
<blockquote><p><em>Die Regeln zur Zitierbarkeit in wissenschaftlichen Arbeiten für das Internet sind letztendlich die gleichen wie für die Bücher und Zeitschriften. Das heißt zunächst, dass in rechtswissenschaftlichen Arbeiten (und damit auch in studentischen Prüfungsleistungen) neben den Primärquellen vor allem wissenschaftliche Literatur herangezogen werden sollte. Dies sind Texte, die ihrerseits von einem namentlich ausgewiesenen Autor unter Einhaltung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens verfasst und die veröffentlicht wurden.</em></p></blockquote>
<p>An dieser Stelle einen Link für die Verfasser des Artikels, vielleicht ist es ja interessant: <a href="http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/entry/180-BVerfG-zitiert-Blogs.html" target="_blank">BVerfG zitiert Blogs</a>. (Oder nachzulesen in <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvR 1339/06" title="BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06">2 BvR 1339/06</a>). Aber wie zu Recht schon angemerkt: Was das höchste deutsche Gericht darf, darf noch lange kein Student.</p>
<p>Zum Abschluss eine kleine Anmerkung von mir hierzu:</p>
<blockquote><p><em>Für rechtswissenschaftliche Themen gibt es aber bislang keine (Suchmaschinen).</em></p></blockquote>
<p>Ich sage mal: Schlecht recherchiert <img src='http://www.jurakopf.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' />  Mir fallen auf Anhieb mindestens <span style="text-decoration: line-through;">3</span> 2 ein. Dennoch sollte man in den Artikel hineinsehen, so wie in den oben erwähnten JA-Artikel. Mosern kann man immer, wer will, kann aber auch aus jedem ernstgemeinten Text gewinnbringende Informationen ziehen &#8211; so auch hier. Also lasst euch von meiner Kritik nicht abhalten und lest nach. Ich selbst fände es schön, wenn irgendwann einmal mehrere Autoren sich die Mühe machen und eine Linkliste herausbringen. Man braucht nicht viele Links, alle ist ohnehin ausgeschlossen, aber die vorhandenen Portale sind zu unübesichtlich und teilweise auch überaltert.</p>
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		<title>Lernplan</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/lernplan/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Jul 2008 07:17:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Via Skriptorama wurde ich auf ein Skript aufmerksam, dass eine Art Muster-Lernplan für die erste juristische Prüfung ist. Dabei geht es um eine &#8220;Portionierung&#8221; der Inhalte, die man kennen sollte, um diese einzelnen Portionen abzuarbeiten. So etwas gibt es z.B. auch bei Abels/Langels und nennt sich &#8220;Lerneinheiten&#8221;. In jedem Fall ist es eine grosse Hilfe zum WIederholen, aufarbeiten und vertiefen.... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/lernplan/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.skriptorama.de/?p=150" target="_blank">Via Skriptorama</a> wurde ich <a href="http://repetitorium-hofmann.de/pdf/Lernplan-AG.pdf" target="_blank">auf ein Skript</a> aufmerksam, dass eine Art Muster-Lernplan für die erste juristische Prüfung ist. Dabei geht es um eine &#8220;Portionierung&#8221; der Inhalte, die man kennen sollte, um diese einzelnen Portionen abzuarbeiten. So etwas gibt es z.B. auch bei Abels/Langels und nennt sich &#8220;Lerneinheiten&#8221;. In jedem Fall ist es eine grosse Hilfe zum WIederholen, aufarbeiten und vertiefen.</p>
<p>Ich finde diese Idee recht gut, ich selbst habe mit so etwas für das Ö-Recht angefangen (und muss langsam mal den zweiten Teil veröffentlichen), wobei ich einen etwas anderen Weg gehe und versuche, einfach einen Wegweiser mithilfe <a href="http://www.jurakopf.de/lernkonzept-o-recht/" target="_blank">vorhandener Literatur zu schaffen</a>.</p>
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		<title>JuS-Tutorium 9 online</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/jus-tutorium-9-online/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 00:31:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kurzhinweis: Das JuS-Tutorium Nummer 9 ist als PDF auf der JuS-Hoimepage verfügbar, hier der direkte Link. Diesmal geht es um die Fallbearbeitungen für Anfänger, die in der JuS seit 2000 erschienen sind und hier in einer Liste zusammengefasst wurden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kurzhinweis: Das JuS-Tutorium Nummer 9 ist als PDF auf der JuS-Hoimepage verfügbar, <a href="http://rsw.beck.de/rsw/upload/JuS/JuS-Tutorium_9.pdf" target="_blank">hier der direkte Link</a>. Diesmal geht es um die Fallbearbeitungen für Anfänger, die in der JuS seit 2000 erschienen sind und hier in einer Liste zusammengefasst wurden.</p>
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		<title>Eckpfeiler des Zivilrechts als PDF</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/eckpfeiler-des-zivilrechts-als-pdf/</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Jul 2008 20:22:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich wollte es ja zuerst nicht glauben, doch es ist kein Fake: Die &#8220;Eckpfeiler des Zivilrechts&#8221; stehen tatsächlich kostenlos (und legal) als PDF zum Download. Das sind 1400 Seiten geballtes zivilrechts Wissen in einem unglaublich gut strukturierten PDF. Wer es haben möchte, registriert sich kostenlos auf http://www.staudinger-to-go.de/, im Downloadbereich liegt dann die PDF-Datei. Sie ist etwa 5MB gross, ich habe... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/eckpfeiler-des-zivilrechts-als-pdf/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich wollte es ja zuerst nicht glauben, doch es ist kein Fake: Die &#8220;Eckpfeiler des Zivilrechts&#8221; stehen tatsächlich kostenlos (und legal) als PDF zum Download. Das sind 1400 Seiten geballtes zivilrechts Wissen in einem unglaublich gut strukturierten PDF.</p>
<p>Wer es haben möchte, registriert sich kostenlos auf <a href="http://www.staudinger-to-go.de/">http://www.staudinger-to-go.de/</a>, im Downloadbereich liegt dann die PDF-Datei. Sie ist etwa 5MB gross, ich habe in den letzten Tagen das ein oder andere Thema nachgeschlagen und bin sehr zufrieden:</p>
<ul>
<li>
<div>Man kann tatsächlich auch selber ausdrucken,</div>
</li>
<li>
<div>das Inhaltsverzeichnis kann durchgesehen und als Navigationshilfe genutzt werden, die durchdachte Struktur hilft, sofort die passenden Themen zu finden,</div>
</li>
<li>
<div>da es eine PDF-Datei ist, kann man zielgerichtet nach Stichworten suchen</div>
</li>
</ul>
<p>Jedenfalls in den Abschnitten, die ich gelesen habe, wurde ich von einem guten und zugänglichen Schreibstil angenehm überrascht. Mein Tipp: Umgehend kopieren und aufbewahren, das PDF muss man einfach haben.</p>
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		<title>Kurz-Wiederholung: AGB-Recht</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/kurz-wiederholung-agb-recht/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Jul 2008 12:26:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Via Skriptorama wurde ich auf ein sehr kurzes und sehr gutes Skript von Prof. Bitter zum Thema AGB-Recht aufmerksam, hier zu finden. In dem Skript sind nicht nur Erklärungen und Schemata zu finden, sondern auch ein paar Fälle &#8211; wohl ohne Lösungen. Da die Fälle aber allesamt Entscheidungen entnommen sind, die in der NJW publiziert wurden, und der Verfasser auf... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/kurz-wiederholung-agb-recht/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.skriptorama.de/?p=148" target="_blank">Via Skriptorama</a> wurde ich auf ein sehr kurzes und sehr gutes Skript von Prof. Bitter zum Thema AGB-Recht aufmerksam, <a href="http://www.bankrecht.uni-mannheim.de/inhalt/veranstaltungen/examenskurs_vertragsrecht/examenskurs_vertragsrecht_agb_faelle/examenskurs_vertragsrecht_agb_faelle_2008.pdf" target="_blank">hier zu finden</a>. In dem Skript sind nicht nur Erklärungen und Schemata zu finden, sondern auch ein paar Fälle &#8211; wohl ohne Lösungen.</p>
<p>Da die Fälle aber allesamt Entscheidungen entnommen sind, die in der NJW publiziert wurden, und der Verfasser auf die genaue Fundstelle hinweist, schadet die fehlende Lösung nicht. Daher mein Rat: Kopieren und einmal schnell durchgehen. Das Thema ist äusserst Klausurrelevant.</p>
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		<title>Scannen wie die Profis</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Jul 2008 07:55:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<category><![CDATA[seminararbeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein aktueller Tipp, weil es bei mir jetzt auch wieder ansteht: Ich schreibe eine Seminararbeit, zu erwarten sind wieder Berge von Fotokopien mit ihrer Eigenschaft, durcheinander zu geraten. Wie immer wird auch &#8220;die eine Kopie&#8221;, die &#8220;besonders wichtig&#8221; war plötzlich verschwunden sein. Ich werde diesmal alle Kopien einscannen und als PDF aufbewahren. Das Problem ist nur, dass man imt einem... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/scannen-wie-die-profis/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein aktueller Tipp, weil es bei mir jetzt auch wieder ansteht: Ich schreibe eine Seminararbeit, zu erwarten sind wieder Berge von Fotokopien mit ihrer Eigenschaft, durcheinander zu geraten. Wie immer wird auch &#8220;die eine Kopie&#8221;, die &#8220;besonders wichtig&#8221; war plötzlich verschwunden sein.</p>
<p>Ich werde diesmal alle Kopien einscannen und als PDF aufbewahren. Das Problem ist nur, dass man imt einem Flachbettscanner sich die Finger wund scannt. Und ein ADF-Scanner kostet im Schnitt um die 500 Euro. Oder doch nicht?</p>
<p><span id="more-287"></span></p>
<p>Wer bei seinem Händler nach einem ADF-Scanner sucht, wird in der Tat Preise ab 300 Euro finden. Das ist natürlich unbezahlbar und steht auch nicht in Relation zur Seminararbeit, da kann man auch einfach mal seine Kopien sauber abheften.</p>
<p>Doch es gibt Hilfe, wenn man sich ein wenig auskennt: Es gibt so genannte Multifunktionsgeräte, die Kopierer, Scanner etc. sind. Und meistens auch das Faxen beherrschen. Die haben, Überrasschung, häufig einen ADF eingebaut, wegen der Fax-Funktion &#8211; und der kann auch als Scanner angesteuert werden. Für 50 bis 100 Euro bekommt man hier einen ADF-Scanner, der im Schnitt um die 25 Seiten einziehen kann. Das ist nicht die Welt, reicht aber zum arbeiten um seine Kopien schnell als PDF zu speichern.</p>
<p>Somit bietet sich die Möglichkeit, bezahlbar sein Material zu erfassen, wer will kann auch gleich die Scans mit einer OCR-Software bearbeiten um nach Text suchen zu können. Ich selbst habe Acrobat Professionell (als Studentenversion) und kann damit ganz gut arbeiten um meine Kopien zu erfassen und mittels OCR durchsuchbar zu machen.</p>
<p>Weiterer Vorteil: Im Bekanntenkreis hat meistens schon irgendjemand so ein Multifunktionsgerät und leiht es auch gerne mal aus. Ihr müsst nur darauf achten, dass das Fax auch wirklich einziehen kann und eben kein verkappter Flachbettscanner ist.</p>
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		</item>
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		<title>Zur Umsetzung von EG-Richtlinien</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Jul 2008 06:37:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich bin beim Lernen über eine Dissertation gestolpert, die kostenlos im Netz als PDF steht und durchaus interessant ist &#8211; die über 700 Seiten laden nicht gerade zum &#8220;Lesen von vorne nach hinten&#8221; ein, aber über das Inhaltsverzeichnis kann man die Bearbeitung einzelner Themen heraussuchen. Die Arbeit hat den Titel &#8220;Zur Umsetzung von EG-Richtlinien und staatengerichteten EG-Entscheidungen in deutsches Recht&#8221;... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/zur-umsetzung-von-eg-richtlinien/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin beim Lernen über eine Dissertation gestolpert, die kostenlos im Netz als PDF steht und durchaus interessant ist &#8211; die über 700 Seiten laden nicht gerade zum &#8220;Lesen von vorne nach hinten&#8221; ein, aber über das Inhaltsverzeichnis kann man die Bearbeitung einzelner Themen heraussuchen.</p>
<p>Die Arbeit hat den Titel &#8220;Zur Umsetzung von EG-Richtlinien und staatengerichteten EG-Entscheidungen in deutsches Recht&#8221; und stammt von Dr. Hansjürgen Tuengerthal, <a href="http://www.richtlinienumsetzung.de/" target="_blank">zu finden hier</a>.</p>
<p>In einer Zeit der zunehmenden europäisierung ist das Thema von zunehmender Brisanz &#8211; auch und vor allem für Studenten. In meiner Klausur am Montag z.B. wurde mir die Frage gestellt, ob Parlamentiarier im Bundestag einem Gesetz die Zustimmung verweigern müssen, wenn der Entwurf verfassungswidrig ist. In der Vorlerung selbst war diese Frage behandelt wurden im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung &#8211; übrigens beides im Rahmen des europäischen Strafrechts. Das Thema &#8220;Vorratsdatenspeicherung&#8221; und &#8220;EG-Richtlinien&#8221; ist inzwischen auch für Studenten von hoher Relevanz.</p>
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		<title>Linktipp: Deutsches Etymologisches (Rechts-)Wörterbuch</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/linktipp-deutsches-etymologisches-rechts-worterbuch/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Jun 2008 10:26:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<category><![CDATA[wörterbuch]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich wollte in einer Auktion auf ein &#8220;etymologisches Wörterbuch&#8221; mitbieten und habe vorher (entsprechend meiner eigenen Tipps) gesucht wie teuer es im original war. Da trifft mich doch der Schlag: Das Buch wird vom Autor heute kostenlos als PDF angeboten. Es beinhaltet laut Autor 12.000 Begriffe und steht als geteiltes PDF zum Download. Genug der Worte: Hier ist es zu... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/linktipp-deutsches-etymologisches-rechts-worterbuch/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich wollte in einer Auktion auf ein &#8220;etymologisches Wörterbuch&#8221; mitbieten und habe vorher (entsprechend meiner eigenen Tipps) gesucht wie teuer es im original war. Da trifft mich doch der Schlag: Das Buch wird vom Autor heute kostenlos als PDF angeboten. Es beinhaltet laut Autor 12.000 Begriffe und steht als geteiltes PDF zum Download. Genug der Worte: <a href="http://www.koeblergerhard.de/derwbhin.html" target="_blank">Hier ist es zu finden.</a> Wer weiß wie lange noch <img src='http://www.jurakopf.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
<p><em>Hinweis:</em> Das Werk ist kein No-Name Werk, sondern das Buch von Gerhard Köbler, das seinerzeit im Mohr/Siebeck Verlag (Reihe UTB) erschienen ist. Ein Blick lohnt sich also durchaus.</p>
<p>Wer nicht weiß, was &#8220;etymologisch&#8221; ist, liest sich <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Etymologie" target="_blank">bei Wikipedia ein</a> &#8211; sollte als Jursit aber durchaus geläufig sein.</p>
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		<title>Ansatz zu einer Alternative zum Zweckveranlasser</title>
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		<pubDate>Wed, 21 May 2008 10:01:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach meinen rudimentären Überlegungen gestern zur Rechtsfigur des Zweckveranlassers, habe ichheute morgen schnell meine Gedanken in eine Datei gepackt und hinterlege die hier. Ich kann leider momentan das Thema nicht ernsthaft angehen (dabei finde ich die Möglichkeit des &#8220;Rückgriffs&#8221; gar nicht so schlecht), weil ich mich auf die nächsten Klausuren vorbereiten muss. Und selbst wenn ich es ausformulieren könnte und... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/ansatz-zu-einer-alternative-zum-zweckveranlasser/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach meinen <a href="http://www.jurakopf.de/der-zweckveranlasser-keine-figur-von-walter-jellinek/" target="_blank">rudimentären Überlegungen gestern</a> zur Rechtsfigur des Zweckveranlassers, habe ichheute morgen schnell meine Gedanken in eine Datei gepackt und hinterlege die hier. Ich kann leider momentan das Thema nicht ernsthaft angehen (dabei finde ich die Möglichkeit des &#8220;Rückgriffs&#8221; gar nicht so schlecht), weil ich mich auf die nächsten Klausuren vorbereiten muss.</p>
<p>Und selbst wenn ich es ausformulieren könnte und es sich gut lesen würde: Letztlich könnte man es als Student ja ohnehin nirgendwo veröffentlichen, so dass die Arbeit ohnehin verschwendet wäre. So halte ich jetzt wenigstens ein paar grobe Gedanken fest und kann später drüber lachen oder es dochmal ausarbeiten wenn ich Langeweile habe.</p>
<p><em>Download:</em> <a href="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2008/05/zweckveranlasser.pdf">Alternative zum Zweckveranlasser?</a></p>
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		<title>Kurzüberblick: Die Irrtümer im Strafrecht</title>
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		<pubDate>Fri, 16 May 2008 05:52:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Auf der Homepage von Prof. Dr. Erb gibt es eine kurze und kostenlose tabellarische Übersicht über die Irrtümer im Strafrecht. Gerade wer mit der Zuordnung der richtigen Rechtsfolgen fehlerhafter Annahmen beim Täter Probleme hat, wird sehr dankbar sein für diese sehr verständliche Darstellung, zu finden hier. Hinweis vom Grinsekater: Unbedingt auf die beiden Figürchen im Hintergrund des PDFs achten. Ich... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/kurzuberblick-die-irrtumer-im-strafrecht/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf der Homepage von Prof. Dr. Erb gibt es eine kurze und kostenlose tabellarische Übersicht über die Irrtümer im Strafrecht. Gerade wer mit der Zuordnung der richtigen Rechtsfolgen fehlerhafter Annahmen beim Täter Probleme hat, wird sehr dankbar sein für diese sehr verständliche Darstellung, <a href="http://www.jura.uni-mainz.de/erb/Dateien/Irrtuemertabelle.pdf" target="_blank">zu finden hier</a>.</p>
<p>Hinweis vom Grinsekater: Unbedingt auf die beiden Figürchen im Hintergrund des PDFs achten. Ich bin gespannt wann der erste Manga zur aberratio ictus kommt <img src='http://www.jurakopf.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>JuS Tutorium 7 ist als PDF erschienen</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/jus-tutorium-7-ist-als-pdf-erschienen/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 May 2008 10:10:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das in der JuS 4/2008 abgedruckte JuS-Tutorium mit Fallbearbeitungen zum Referendarsexamen ist nun kostenlos als PDF auf der JuS-Homepage verfügbar. Download: Fallbearbeitungen – Referendarexamen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das in der JuS 4/2008 abgedruckte JuS-Tutorium mit Fallbearbeitungen zum Referendarsexamen ist nun kostenlos als PDF auf der JuS-Homepage verfügbar. Download:</p>
<ul>
<li> <a href="http://rsw.beck.de/rsw/upload/JuS/JuS-Tutorium_7.pdf" target="_blank">Fallbearbeitungen – Referendarexamen</a></li>
</ul>
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		<title>Fristsetzung und Arglist</title>
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		<pubDate>Sun, 04 May 2008 09:10:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bei Jurabilis habe ich den Hinweis auf ein lesenswertes Urteil des BGH (PDF) gefunden, das die in der Literatur schon länger vorherrschende Meinung nun auf höchstrichterlicher Ebene bestätigt: Wenn jemand aufgrund einer arglistigen Täuschung zu einer Willenserklärung bewegt wurde, so ist dies ein Umstand, der ihm gegenüber die Verpflichtung zur Nacherfüllung unzumutbar i.S.d. §440 BGB werden lässt. Eine Fristsetzung ist... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/fristsetzung-und-arglist/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1758-BGH-Keine-Fristsetzung-bei-Arglist.html" target="_blank">Bei Jurabilis</a> habe ich den Hinweis auf ein <a href="http://dejure.org/dienste/internet2?juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=42757&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">lesenswertes Urteil des BGH</a> (PDF) gefunden, das die in der Literatur schon länger vorherrschende Meinung nun auf höchstrichterlicher Ebene bestätigt: Wenn jemand aufgrund einer arglistigen Täuschung zu einer Willenserklärung bewegt wurde, so ist dies ein Umstand, der ihm gegenüber die Verpflichtung zur Nacherfüllung unzumutbar i.S.d. §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html" title="&sect; 440 BGB: Besondere Bestimmungen f&uuml;r R&uuml;cktritt und Schadensersatz">440</a> BGB werden lässt. Eine Fristsetzung ist nicht mehr nötig, stattdessen kann direkt Minderung oder Rücktritt erklärt werden.</p>
<p>Dazu lesenswert Lorenz in der NJW 2004 ab Seite 26 und nun aktuell in der NJW 2008 von Gutzeit die Seiten 1359ff. und 1371ff. Weiteres Urteil dazu (mit gleichem Tenor): LG Zweibrücken, Urteil vom 02.08.2004 &#8211; Az: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 O 274/03" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">1 O 274/03</a>. Anderer Meinung waren damlals noch Derleder/Sommer in JZ 2007, 338.</p>
<p>Das jetzige Urteil ist übrigens nicht sonderlich überraschend, der BGH hat bereits hinsichtlich des Rücktrittsrechts ein entsprechendes Urteil im jahr 2006 gefällt, da der §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html" title="&sect; 440 BGB: Besondere Bestimmungen f&uuml;r R&uuml;cktritt und Schadensersatz">440</a> BGB für Rücktritt und Minderung zugleich gilt, war das jetzige Urteil daher nur konsequent:</p>
<blockquote><p><em>BGH, Beschluss vom 08.12.2006 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V ZR 249/05" title="BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05: Immobilien - Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens">V ZR 249/05</a>:<br />
</em>Ein die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigendes Interesse des Käufers bzw. ein entsprechendes Interesse, ohne vorherige FristsetzungSchadensersatz statt der Leistung verlangen zu können, ist im Regelfall anzunehmen, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat.</p></blockquote>
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		<title>JuS-Referenzliste: Die Lernblätter</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Apr 2008 07:38:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das JuS-Tutorium hatte ich bereits vorgestellt und finde die Idee auch gut. ich z.B. habe die JuS seit 1971 hier im Regal stehen &#8211; das JuS-Tutrium habe ich einfach ausgedruckt, gebunden und nutze es als kleinen systematischen Index. Leider aber fehlen Daten zu den Bänden vor 2000 in diesem Tutorium. Da geht sehr viel an Potential verloren, z.B. wenn man... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/jus-referenzliste-die-lernblatter/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <a href="http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=7E720081109848AF94D6927710716878&amp;toc=JuS.20" target="_blank">JuS-Tutorium</a> hatte ich bereits vorgestellt und finde die Idee auch gut. ich z.B. habe die JuS seit 1971 hier im Regal stehen &#8211; das JuS-Tutrium habe ich einfach ausgedruckt, gebunden und nutze es als kleinen systematischen Index. Leider aber fehlen Daten zu den Bänden vor 2000 in diesem Tutorium. Da geht sehr viel an Potential verloren, z.B. wenn man an die Lernblätter denkt, die der JuS von 1986 bis 2001 beigelegt waren und bis heute sehr interessante Informationen bieten.</p>
<p>Ich habe nun eine Übersicht der Inhalte der Lernblätter von 1986 bis 2001 erstellt, was sogar relativ schnell ging. Die fertige PDF <a href="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2008/04/jus-referenzliste-lernblatter.pdf" target="_blank">biete ich hier kostenlos an.</a></p>
<p><em>Sofern ich die Zeit (und einen Geldgeber) finde, werde ich noch eine Beitrags- und Aufsatzübersicht der JuS von 1980 bis 2007 erstellen.</em></p>
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		<title>ZjS 2/2008 erschienen</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Apr 2008 06:01:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die &#8220;Zeitschrift für das juristische Studium&#8221; (hier kurz vorgestellt) ist in der aktuellen Ausgabe 2/2008 erschienen und kann ab sofort als PDF kopiert werden. Inhaltsverzeichnis und Download unter http://www.zjs-online.com/. Aus dem Inhalt erscheinen mir auf jeden Fall Lesenswert: Die Bindung an Lösungserklärungen Betrug durch Wegnahme Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort Und natürlich die Übungsfälle. Die Urteile kann ich heute morgen... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/zjs-22008-erschienen/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die &#8220;Zeitschrift für das juristische Studium&#8221; (<a href="http://www.jurakopf.de/88/" target="_blank">hier kurz vorgestellt</a>) ist in der aktuellen Ausgabe 2/2008 erschienen und kann ab sofort als PDF kopiert werden. Inhaltsverzeichnis und Download unter <a href="http://www.zjs-online.com/" target="_blank">http://www.zjs-online.com/</a>. Aus dem Inhalt erscheinen mir auf jeden Fall Lesenswert:</p>
<ul>
<li>Die Bindung an Lösungserklärungen</li>
<li>Betrug durch Wegnahme</li>
<li>Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort</li>
</ul>
<p>Und natürlich die Übungsfälle. Die Urteile kann ich heute morgen nicht Querlesen, also noch keine Tipps geben was m.E. Lese-Pflicht ist.</p>
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		<title>Kompendium zum Internetrecht aktualisiert</title>
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		<pubDate>Sun, 09 Mar 2008 17:32:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das vom Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren herausgegebene Skript Internetrecht steht nun in einer neuen Version als PDF-Datei zum Download bereit. Es enthält die Rechtsprechung des Jahres 2007, die Neuordnung des Urheberrechts durch den 2. Korb, ein komplett neu strukturiertes Kapitel zum Domainrecht sowie die aktuelle Diskussion im Fernabsatzrecht insbesondere zu den Impressumspflichten. Das 587 Seiten umfassende, als eBook nutzbare Skript,... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/kompendium-zum-internetrecht-aktualisiert/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das vom Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren herausgegebene Skript Internetrecht steht nun in einer neuen Version als PDF-Datei zum Download bereit. Es enthält die Rechtsprechung des Jahres 2007, die Neuordnung des Urheberrechts durch den 2. Korb, ein komplett neu strukturiertes Kapitel zum Domainrecht sowie die aktuelle Diskussion im Fernabsatzrecht insbesondere zu den Impressumspflichten. Das 587 Seiten umfassende, als eBook nutzbare Skript, dessen Text seit nunmehr fünf Jahren aktualisiert wird, ist kostenlos abrufbar. <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Maerz2008.pdf" target="_blank">Download hier</a>. (Quelle: <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/104783" target="_blank">Heise</a>).</p>
<p><em>Wer es ausdrucken möchte, kann dies beispielsweise für ca. 25 Euro (oder günstiger im Vielseitendruck) bei</em> <a href="https://www.internetdrucker.de/"><em>https://www.internetdrucker.de/</em></a><em> machen.</em></p>
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		<title>Zeitschriften aktuell 2/2008</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Feb 2008 07:03:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Leider etwas zu spät (gestern flatterte mir die Jus 3/3008 ins Haus) komme ich dazu, etwas zu den Ausgaben 2/2008 der JA und JuS zu schreiben. Ich hole es aber dennoch nach, auch wenn ich kurz danach dann wohl was zu den Ausgaben 3/2008 schreiben werde. JuS Den Aufsatz zum Verhältnis von Erbschaftsanspruch zum Eigentumsherausgabeanspruch aus prozessualer Sicht fand ich... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/zeitschriften-aktuell-22008/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Leider etwas zu spät (gestern flatterte mir die Jus 3/3008 ins Haus) komme ich dazu, etwas zu den Ausgaben 2/2008 der JA und JuS zu schreiben. Ich hole es aber dennoch nach, auch wenn ich kurz danach dann wohl was zu den Ausgaben 3/2008 schreiben werde.</p>
<p><span id="more-94"></span></p>
<p><strong><em>JuS</em></strong><br />
Den Aufsatz zum Verhältnis von Erbschaftsanspruch zum Eigentumsherausgabeanspruch aus prozessualer Sicht fand ich nicht wirklich spannend. Dagegen der Beitrag zum Schiedsverfahrensrecht war recht informativ, aber sicherlich auch keine echte Pflicht für Studenten zum lesen. Empfehlen möchte ich einerseits die &#8220;Grundfälle zur Vormerkung&#8221; sowie den Beitrag zum Ermessen der Verwaltung, der aber nur Sinn macht, wenn man die Qulelnverweise mitliest (das intendierte Ermessen wird viel zu kurz abgehakt).</p>
<p>Sicherlich interessant ist der Beitrag &#8220;Die Klausur im Kommunalrecht&#8221;, der aber im Heft 1/2008 beginnt und sich bis zum Heft 3/2008 zieht. Man sollte also alle drei Hefte vorliegen haben, andernfalls macht es keinen Sinn, sich das zu Gemüte zu führen.</p>
<p>Wer ein wenig politisch interessiert ist, wird auf jeden Fall die Anfängerhausarbeit &#8220;Tornados im Tiefflug&#8221; sowie die zugehörige Urteilsbesprechung des BVerfG-Urteils (auf Seite 165) lesen wollen. Ich fand beides nett aufbereitet. Wesentlich ist das Urteil zur &#8220;Fuckparade&#8221; auf Seite 172, interessant das Urteil zur Hehlerei bei ebay auf Seite 174.</p>
<p>Für das Studium relevant aus dem zivilrechtlichen Bereich dürften jedenfalls die Urteilsbesprechungen zur Nachhaftungsfrist für ausgeschiedene Gesellschafter sein (S. 184) und die Sache mit der Sonderumlage im eingetragenen Verein (S. 182) &#8211; die interessanter ist als es sich auf den ersten Blick liest.</p>
<p>Es gibt ein neues JuS-Tutorium, diesmal zu den &#8220;Grundfällen&#8221;. Leider fällt das sehr kurz aus, ich wünsche mir, dass die JuS anfängt auch die Hefte bis 1980 irgendwie einzubeziehen, hier geht immer noch viel an wertvollen Inhalten verloren. Zwar ist es schön, dass man berücksichtigt, dass im Internet nur die Hefte bis 2000 geboten werden &#8211; die Ausbildungsmaxime für Juristen sollte es aber nicht sein. Abgesehen davon, dass es immer noch nicht Jahresverzeichnisse der Hefte als PDF gibt, was allen das Arbeiten wirklich erleichtern würde.</p>
<p><strong>JA</strong><br />
Die JA habe ich schon wieder nur angelesen, das Heft lässt derart nach, dass ich kaum weiss, was ich da empfehlen soll. Die &#8220;Grundkenntnisse des materiellen und formellen Steuerstrafrechts&#8221; fand ich ganz informativ, von praktischer Relevanz ist noch das Übungsblatt zu den Ausgleichsansprüchen bei der Auflösung einer nichtehelischen Gemeinschaft. Wer allerdings diesen Beitrag liest und vorher in der JuS 1/2008 den Beitrag zum &#8220;Eigentumserwerb an Fahrzeugen&#8221; gelesen hat, bleibt mit einem Stirnrunzeln zurück, wenn der Autor zu sinnieren anfängt, wie man das mit dem Auto in der nicht-ehelichen Gemeinschaft löst.</p>
<p>An Inhalten war es das schon, alleine in der Rechtsprechung gibt es ein paar Schäzchen: So zum Mitverschulden (S.141) und zur Untreue bei der Bildung schwarzer Kassen (S.148).</p>
<p><em>Hinweis: Die Klausuren in den Heften empfehle ich nicht einzeln, man sollte einfach probieren, ein paar zu lösen. Beurteilen kann ich nicht, welche davon sinnvoll sind und welche nicht. Ich denke, ein bisschen Übung tut gut und mir hat in der Tat häufig eine Klausur in solchen Heften in einer &#8220;realen&#8221; Klausur geholfen.</em></p>
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		<title>Grenzen staatsanwaltlicher Ermittlungsmaßnahmen</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Feb 2008 06:00:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages behandelt die Frage, ob die vom BND gekauften Listen aus Liechtenstein vor deutschen Gerichten Bestand haben als Beweismittel, dazu aus der Einleitung: Im Rahmen der jüngsten Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Steuerhinterziehungen seitens deutscher Staatsbürger durch die Inanspruchnahme ausländischer Banken haben sich deutsche Behörden Berichten zufolge offenbar auch auf Beweismittel... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/grenzen-staatsanwaltlicher-ermittlungsmasnahmen/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages behandelt die Frage, ob die vom BND gekauften Listen aus Liechtenstein vor deutschen Gerichten Bestand haben als Beweismittel, dazu aus der Einleitung:</p>
<blockquote><p>Im Rahmen der jüngsten Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Steuerhinterziehungen seitens deutscher Staatsbürger durch die Inanspruchnahme ausländischer Banken haben sich deutsche Behörden Berichten zufolge offenbar auch auf Beweismittel gestützt, die zuvor von einem Dritten erlangt wurden, der mit der Weitergabe dieser Beweismittel möglicherweise seinerseits gegen vertragliche oder sogar gesetzliche Vorgaben verstoßen hat. Vor diesem aktuellen Hintergrund wurde die grundsätzliche Frage erörtert, welchen rechtlichen Maßstäben staatsanwaltliche Ermittlungsmaßnahmen und die Verwertung von im Rahmen dieser Ermittlungen gewonnenen Erkenntnissen in einem etwaigen späteren Gerichtsverfahren unterliegen.</p></blockquote>
<p>Das Gutachten kann <a href="http://www.bundestag.de/bic/analysen/2008/Beweisverwertungsverbote.pdf" target="_blank">hier</a> (PDF) kopiert werden</p>
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		<title>Änderung des Grundgesetzes damit Notare Aufgaben der Justiz übernehmen können?</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Feb 2008 06:58:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Leser macht mich auf einen aktuellen Gesetzesentwurf aufmerksam, der mir so nicht bekannt war und der durchaus interessant ist: Es soll ein neuer Artikel 98a in das Grundgesetz aufgenommen werden, der lautet: &#8220;Artikel 98a: Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit können durch Gesetz auf Notare übertragen werden. Artikel 92 bleibt unberührt.&#8221; Auch wenn ich noch nicht weiss, was ich davon im... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/anderung-des-grundgesetzes-damit-notare-aufgaben-der-justiz-ubernehmen-konnen/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Leser macht mich auf einen aktuellen Gesetzesentwurf aufmerksam, der mir so nicht bekannt war und der durchaus interessant ist: Es soll ein neuer Artikel 98a in das Grundgesetz aufgenommen werden, der lautet:</p>
<blockquote>
<p>&#8220;Artikel 98a: Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit können durch Gesetz auf Notare<br />
übertragen werden. Artikel 92 bleibt unberührt.&#8221;</p>
</blockquote>
<p>Auch wenn ich noch nicht weiss, was ich davon im Detail halten soll, so finde ich die Begründung aus dem Gesetzesentwurf doch etwas geschmacklos:</p>
<blockquote>
<p>Im Bereich der Justiz sind strukturelle Reformen angesichts knapper personeller<br />
und finanzieller Ressourcen erforderlich, um den Justizgewährungsanspruch<br />
auch in der Zukunft in der gewohnten Qualität erfüllen zu können.<br />
Entscheidende Fortschritte lassen sich dabei nur erreichen, wenn sich eine<br />
Reform nicht auf die Umsetzung von Sparmaßnahmen in Einzelbereichen<br />
beschränkt. Vielmehr muss eine Unterscheidung getroffen werden, welche<br />
Aufgaben zum Kernbereich der Rechtsprechung und damit unabdingbar zur<br />
Justiz gehören und welche Aufgaben ohne Qualitätsverlust auf andere geeignete<br />
Stellen übertragen werden können.</p>
</blockquote>
<p>Anstelle bekannte Probleme zu beseitigen wird also ausgelagert, wobei man sich schon auf einen &#8220;Kernbereich der Justiz&#8221; besinnen möchte. Die Sparwut schlägt also weiter durch. Den Entwurf <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2008/0108-08.pdf" target="_blank">findet man im Volltext hier</a>.</p>
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		<title>Die Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Feb 2008 09:20:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat eine kurze Expertise veröffentlicht, die erklärt, wie das Wahlverfahren für Verfassungsrichter aussieht. Die PDF Datei kann hier kopiert werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat eine kurze Expertise veröffentlicht, die erklärt, wie das Wahlverfahren für Verfassungsrichter aussieht. Die PDF Datei <a href="http://www.bundestag.de/bic/analysen/2008/37-2006_Internet_korr_Fassung.pdf" target="_blank">kann hier kopiert werden</a>.</p>
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		<title>Zeitschrift für das Juristische Studium</title>
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		<pubDate>Sat, 09 Feb 2008 21:30:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[ZJS &#8211; Zeitschrift für das Juristische Studium will eine aktuelle, kostenlose Online-Zeitschrift für Studenten der Rechtswissenschaft sein. Wissenschaftlicher Anspruch und zugleich Ausrichtung an den Bedürfnissen der Studenten sind durch Herausgeber und Redaktion, deren Mitglieder allesamt renommierte Wissenschaftler mit Erfahrung auch in Praxis und Prüfungswesen sind, gewährleistet. Ein kurzer Hinweis auf die kostenlose ZJS, eine online Zeitschrift für Jura-Studenten. Für die... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/88/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>ZJS &#8211; Zeitschrift für das Juristische Studium will eine aktuelle, kostenlose Online-Zeitschrift für Studenten der Rechtswissenschaft sein. Wissenschaftlicher Anspruch und zugleich Ausrichtung an den Bedürfnissen der Studenten sind durch Herausgeber und Redaktion, deren Mitglieder allesamt renommierte Wissenschaftler mit Erfahrung auch in Praxis und Prüfungswesen sind, gewährleistet.</p>
<p><span id="more-88"></span></p>
<p>Ein kurzer Hinweis auf die kostenlose ZJS, eine online Zeitschrift für Jura-Studenten.</p>
<p>Für die Leser besteht jederzeitiger kostenloser Zugang, der mühsame Gang in die Bibliothek entfällt. Kurze Vorlaufphasen garantieren eine von einem traditionellen Printmedium nicht zu erreichende Aktualität, die gerade in der Examensvorbereitung von unschätzbarem Vorteil ist. Benutzer können bequem entweder die gesamte Ausgabe oder einzelne Beiträge abrufen und bei Bedarf ausdrucken. Die pdf-Ausgabe ist lesefreundlich gestaltet, sie erlaubt eine seitengenaue Zitierung (Zitiervorschlag: Rotsch, ZJS 2008, 17).</p>
<p>Es werden Aufsätze, Lernbeiträge, Fälle, Urteile und Rezensionen zu allen Rechtsgebieten veröffentlicht. Darüber hinaus erscheinen Berichte von studentischem Interesse, auch der Abdruck von Leserbriefen ist vorgesehen.</p>
<p><em>Link zur Webseite:</em> <a href="http://www.zjs-online.com/"><em>http://www.zjs-online.com/</em></a><em>. Der Text stammt aus der</em> <a href="http://www.zjs-online.com/index.php?sektion=5" target="_blank"><em>Selbstdarstellung</em></a><em>, dank an &#8220;Statt aller&#8221; für die</em> <a href="http://feeds.feedburner.com/~r/jurablogs/top/~3/231888051/" target="_blank"><em>Erinnerung im Blog</em></a><em>.</em></p>
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		<title>Office-Pakete im Überblick</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/office-pakete-im-uberblick/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Jan 2008 07:32:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Es gibt auf dem Markt inzwischen eine Fülle von Office-Paketen &#8211; alleine für das Microsoft Office gleich zwei verschiedene &#8220;In-The-Box&#8221;-Angebote, und das nur für Windows. Die Frage ist: Was lohnt sich? Meine höchstpersönlichen Überlegungen zum Thema. Windows oder Linux (oder Mac?) Wer Juristische Software nutzen will, braucht irgendwo ein Windows. Das nervt mich selbst, ist aber einfach Fakt &#8211; jedenfalls... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/office-pakete-im-uberblick/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt auf dem Markt inzwischen eine Fülle von Office-Paketen &#8211; alleine für das Microsoft Office gleich zwei verschiedene &#8220;In-The-Box&#8221;-Angebote, und das nur für Windows. Die Frage ist: Was lohnt sich? Meine höchstpersönlichen Überlegungen zum Thema.</p>
<p><span id="more-67"></span></p>
<p><strong><em>Windows oder Linux (oder Mac?)</em></strong></p>
<p>Wer Juristische Software nutzen will, braucht irgendwo ein Windows. Das nervt mich selbst, ist aber einfach Fakt &#8211; jedenfalls ist mir bisher keine Urteils- oder Zeitschriften-CD bekannt, die nativ unter Linux oder MAC läuft. Irgendwie muss man dann wenigstens in einer Virtualisierung ein Windows aufsetzen. Dies ist auch der Grund, warum ich neben Linux seit vielen Jahren imemr noch Windows habe. Der grossteils ideologisch ausgetragene Streit hat hier einfach nichts zu suchen, selbst ich als Linux-Nutzer halte ihn bei diesem Thema raus.</p>
<p><strong><em>Microsoft Office vs. Openoffice</em></strong></p>
<p>Ich denke es gibt zwei Größen am Markt: Das eine ist Microsoft Office, das andere das Openoffice-Paket. Persönlch vermag ich nicht zu erkennen, warum man (wenn man z.B. nur Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation braucht) unbedingt ein MS-Office nutzen sollte. Openoffice ist hier vollkommen OK und viel mehr als nur &#8220;ausreichend&#8221;.</p>
<p>Teilweise bietet Openoffice mehr Funktionen, etwa den direkten Export als PDF (was man aber auch mit FreePDF XP bewerkstelligen kann, <a href="http://www.jurakopf.de/pdfs-erstellen/" target="_blank">hier vorgestellt</a>). Vielen fehlt einfach das dann doch beliebte Outlook und lassen sich mit dem Verweis auf Thunderbird nicht abspeisen.</p>
<p>Im privaten Bereich aber finde ich kein echtes Argument, im Büro dagegen gibt es doch einige: So sieht ein Openoffice nunmal anders aus. Das stört mich nicht, aber ich habe oft genug erlebt, dass beispielsweise Angestellte mit dem neuen Erscheinungsbild ernsthafte Probleme haben. Es sind oft Kleinigkeiten wie z.B. dass Openoffice nicht in Zahlen anzeigt in welcher Zeile und an welcher Stelle sich der Cursor gerade befindet. Das klingt lapidar, war aber in mindestens zwei Büros ein Ausschluss-Kriterium.</p>
<p><strong><em>Die Microsoft-Office Produkte</em></strong></p>
<p>Es gibt vom MS Office zwei Produkte, die für Studenten von Interesse sind: Einmal das hauseigene Produkt für etwa 150 Euro, in dem drei Komponenten enthalten sind (Outlook, Word, Excel) und das man insgesamt drei mal installieren kann. Jedenfalls für private Haushalte mit mehreren Rechnern eine interessante Idee.</p>
<p>Für Studenten aber ist das &#8220;Office in a box&#8221; von Cornelsen sehr viel interessanter: Hier gibt es für ebenfalls etwa 150 Euro ein vollständiges Office, mit allen verfügbaren Komponenten. man braucht aber einen Studi-Ausweis um es zu bestellen. Ein ähnliches Angebot gibt es dort auch für Lehrer.</p>
<p>Die beiden Produkte sollte man sich merken, lästig (und bei mir ein endgültiges aus für MS Produkte) ist nur die Aktivierung: Die ist immer irgendwie begrenzt. Das eine geht nur dreimal, beim Cornelsen steht nichts dabei. Und spätestens wenn man eine neue CPU oder Festplatte einbaut geht dann das Zittern los, ob die einstmals aktivierten Produkte noch funktionieren. Wenn nicht kann man dann diskutieren, dass man seine bezahlte Software auch bitte nutzen können will.</p>
<p>Wenn man so ein Student ist wie ich und sich regelmässig neue Komponenten kauft (Speziell Arbeitsspeicher und Festplatten sind bei mir reine Verrbauchsmaterialien wie Toner) hat man auf so einen Mist einfach keinen Bock mehr.</p>
<p><strong><em>Einfach nur schreiben: Abiword</em></strong></p>
<p>Wer einfach nur schreiben will, der sollte sich mal Abiword merken, ein einfaches kleines Programm zur Textverarbeitung das es für Mac, Windows und Linux gibt. Der Vorteil ist hier nicht nur ein schnelles und flexibles Programm, sondern gerade wer ältere Rechner hat, die nicht so viel Rechenleistung mitbringen, der wird sich freuen dass dieses Programm auch auf solchen Rechnern sehr schnell läuft und ein flottes arbeiten ermöglicht.</p>
<p><strong><em>Die Jurakopf-Einschätzung</em></strong></p>
<p>Wer gar nichts hat, sollte sich einfach Openoffice kopieren, wer ein Mailprogramm und einen Browser braucht, der sucht bei Mozilla. Jedenfalls Jurastudenten werden kein &#8220;Visio&#8221; brauchen und eine Projektverwaltung gibt es mit dem Ganttproject (<a href="http://www.jurakopf.de/projekte-verwalten/" target="_blank">hier besprochen</a>) ebenfalls kostenlos. Eine Datenbank ist bei Openoffice zwar dabei, doch sollte man sich auch Normfall ansehen (<a href="http://www.jurakopf.de/vorstellung-normfall/" target="_blank">hier vorgestellt</a>).</p>
<p>Bei den MS Office-Paketen ist sicherlich die Cornelsen Box der beste Kauf, aber jeder sollte sich dieses Registrierungswahns bewusst sein. Wenn der Rechner einmal geschrottet ist (und das wird irgendwann geschehen) ist es die Frage ob die einmal aktivierte Software wieder aktiviert werden kann. Ich weiss nicht, ob es heute besser gelöst ist, aber jedenfalls die von mir gekaufte Office 2003 Version liess sich irgendwann nicht mehr aktivieren, seitdem nutze ich Openoffice und kann Software die man aktivieren muss nicht mehr empfehlen. Es mag jeder seine persönlichen Erfahrungen machen, bevor man 150 Euro ausgibt sollte man sich aber das mächtige kostenlose Tool ansehen.</p>
<p><strong><em>Links zum Artikel:</em></strong></p>
<ul>
<li><a href="http://www.cornelsen.de/lof/1.c.1208243.de" target="_blank">Cornelsen Office in a Box</a></li>
<li><a href="http://www.openoffice.org" target="_blank">OpenOffice</a></li>
<li><a href="http://www.abiword.com/" target="_blank">Abiword</a></li>
</ul>
<p><strong><em>Tipp für Linux-Nutzer</em></strong></p>
<p>Wer Linux nutzt, wird in seinen Hausarbeiten wahrscheinlich immer noch damit traktiert, dass er &#8220;Times New Roman&#8221; nutzen soll. Da es die Schriftart unter Linux so nicht gibt, guckt man erstmal dumm. Anwender sollten sich unter Debian-Systemen das Paket &#8220;msttcorefonts&#8221; installieren, oder einfach die <a href="http://corefonts.sourceforge.net/" target="_blank">Webseite</a> besuchen.</p>
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		<title>Skript zum einsweiligen Schutz vor dem BVerfG</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Jan 2008 15:52:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In einem Kommentar auf lawblog.de wurde ich gefragt, ob es irgendwo Informationen zum Verfahren des einstweiligen Schutzes vor dem BVerfG gibt. Nun, es gibt in der Tat ein kostenloses Skript aus dem Hause Rolf Schmidt, welches das Thema sehr gut und verständlich aufgreift. Den Link zum Skript (PDF) gibt es hier. Jura-Studenten sollten sich nicht vertun, abgesehen vom aktuellen Hype... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/skript-zum-einsweiligen-schutz-vor-dem-bverfg/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Kommentar auf <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/12/31/wir-sind-keine-gefahrder/#comment-325675" target="_blank">lawblog.de</a> wurde ich gefragt, ob es irgendwo Informationen zum Verfahren des einstweiligen Schutzes vor dem BVerfG gibt. Nun, es gibt in der Tat ein kostenloses Skript aus dem Hause Rolf Schmidt, welches das Thema sehr gut und verständlich aufgreift. Den Link zum Skript (PDF) <a href="http://www.verlag-rolf-schmidt.de/fileadmin/vrs/wissen/2005/wissen_V_2005.pdf" target="_blank">gibt es hier</a>.</p>
<p><em>Jura-Studenten sollten sich nicht vertun, abgesehen vom aktuellen Hype ist es durchaus ein Nischen-Thema, das für Prüfer von Interesse sein kann.</em></p>
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		<title>Kostenloser Klausurenkurs</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Dec 2007 23:59:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich war ein wenig überrascht, als ich zufällig über einen sehr umfassenden und überzeugenden Klausurenkurs im Netz gestolpert bin &#8211; der auch noch kostenlos ist. Korrigieren muss man natürlich selber, das ist aber auch schon der einzige Haken. Der C.F.Müller Verlag bietet auf seiner Webseite kostenlose Klausuren mit getrennten Sachverhalten, Lösungsskizzen und ausformulierten Lösungen. Die Fälle sind vielschichtig, thematisch sortiert... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/kostenloser-klausurenkurs/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich war ein wenig überrascht, als ich zufällig über einen sehr umfassenden und überzeugenden Klausurenkurs im Netz gestolpert bin &#8211; der auch noch kostenlos ist. Korrigieren muss man natürlich selber, das ist aber auch schon der einzige Haken.</p>
<p><span id="more-45"></span></p>
<p>Der C.F.Müller Verlag bietet auf seiner Webseite kostenlose Klausuren mit getrennten Sachverhalten, Lösungsskizzen und ausformulierten Lösungen. Die Fälle sind vielschichtig, thematisch sortiert und überzeugen in voller Gänze.</p>
<p>Die Inhalte werden als PDF angeboten, sind also jederzeit und überall lesbar &#8211; was will man mehr <img src='http://www.jurakopf.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' />  Ich empfehle dringend einen Blick  in das Angebot. Eine derart qualitative und umfassende Sammlung von Klausuren wird man nur sehr selten finden.</p>
<p><a href="http://www.cfmueller-campus.de/training/index.html" target="_blank">Das Angebot ist hier zu finden.</a></p>
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		<title>Vorstellung: Normfall</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Dec 2007 00:11:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[An dieser Stelle möchte ich eine Software vorstellen, die noch relativ unbekannt ist &#8211; mich aber sofort begeistert hat. Es geht um die Normfall-Software. Bei dem Produkt &#8220;Normfall&#8221; handelt es sich im Prinzip um eine Datenbank. Das besondere ist hierbei auch nicht die Datenbank als solche, sondern die Form in der die Daten strukturiert werden können. Theoretisch lässt sich damit... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/vorstellung-normfall/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>An dieser Stelle möchte ich eine Software vorstellen, die noch relativ unbekannt ist &#8211; mich aber sofort begeistert hat. Es geht um die Normfall-Software.</p>
<p><span id="more-40"></span></p>
<p>Bei dem Produkt &#8220;Normfall&#8221; handelt es sich im Prinzip um eine Datenbank. Das besondere ist hierbei auch nicht die Datenbank als solche, sondern die Form in der die Daten strukturiert werden können. Theoretisch lässt sich damit alles machen, von der Kanzleiverwaltung über das Dokumentenmanagement bis hin zur Alltagsorganisation.</p>
<p>Eine Einarbeitung ist nicht nötig, mit wenigen Klicks hat man die Software verstanden, es wird aber auch ein sehr umfangreiches Bedienungs- und Anwendungshandbuch angeboten. Gearbeitet wird über &#8220;Strukturpunkte&#8221;. Man legt beliebig viele Strukturpunkte an, die ebenfalls beliebig gegliedert werden können.</p>
<p align="center"><a href="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2007/12/normfall.jpg" title="Normfall"><img src="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2007/12/normfall.thumbnail.jpg" alt="Normfall" /></a></p>
<p align="center">Ansicht der Normfall-Software</p>
<p> So kann man etwa eine Kanzlei organisieren, indem man für jede Akte einen Strukturpunkt mit den entsprechenden Themen anlegt. In jedem Strukturpunkt können dann beliebige Inhalte angelegt werden, etwa Kontakte, Termine etc. Somit lässt sich alles organisieren. Speziell wenn Arbeitsabläufe, die aus verschiedenen Schritten bestehen, organisiert werden wollen, bekommt man hier ein unheimlich mächtiges Werkzeug.</p>
<p>Bei mir war es die Möglichkeit, Dokumente zu verwalten, die es interessant gemacht hat: Ich habe viele Dokumente, die nicht nur über die Volltextsuche erreichbar sein sollen, sondern auch thematisch strukturiert sein müssen. Über den Normfall-Manager kann man die vorhandenen Dateien (als Links) strukturieren, kommentieren und auch später durchsuchen. Jeder Dokumentenmanager wird damit schlichtweg überflüssig.</p>
<p><em><strong>Die Jurakopf-Einschätzung</strong></em></p>
<p>Die Software kostet für Studenten gerademal 10 Euro. Wer ernsthaft mit seinem Rechner arbeitet und mehr als 5 PDF Dokumente gesammelt hat (die er auch nutzen will), legt hier 10 Euro sehr gut an (59 Euro ist der Standard-Preis). Wenn es um die Strukturierung der eigenen Arbeit geht ist es das beste, das mir bisher untergekommen ist &#8211; sofern man kein Klicki-Bunti sucht. Insbesondere Anwälte, die nicht auf Standardlösungen setzen und dennoch den Büro-Alltag organisieren möchten, sollten hier ebenfalls einmal nachsehen.</p>
<p><em>Die kostenlose Basis-Version war für mich aber unbrauchbar, weil man hier keine Dateien verwalten kann. Man braucht schon die Professional-Version, die ich auch jedem ans Herz lege. Wer aber lieber schriftlich, mit einer Agenda, arbeitet, der wird hier keinen Gefallen finden.</em> Netterweise gibt es eine kostenlose Testversion, so dass sich jeder problemlos einarbeiten und selber in Bild machen kann.</p>
<blockquote><p><a href="http://www.normfall.de/" target="_blank"><em>http://www.normfall.de </em></a></p></blockquote>
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