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	<title>Jurakopf &#187; intern</title>
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		<title>Kurze Pause</title>
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		<pubDate>Sat, 08 Nov 2008 22:04:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Abgesehen von meinem Alltags-Stress neben Arbeit/Familie/Rep komme gerade ich nicht dazu hier was zu schreiben, weil mir in meiner Examensarbeit ein seltendämlicher Fehler unterlaufen ist, der meine Pläne torpediert. Solange ich den Kopf nicht frei habe (Montag ist es hoffentlich geklärt&#8230;) kann ich nicht schreiben. Schon komisch wie man sich selbst am besten torpedieren kann.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Abgesehen von meinem Alltags-Stress neben Arbeit/Familie/Rep komme gerade ich nicht dazu hier was zu schreiben, weil mir in meiner Examensarbeit ein seltendämlicher Fehler unterlaufen ist, der meine Pläne torpediert.</p>
<p>Solange ich den Kopf nicht frei habe (Montag ist es hoffentlich geklärt&#8230;) kann ich nicht schreiben. Schon komisch wie man sich selbst am besten torpedieren kann.</p>
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		<title>Keine Kommentare?</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Sep 2008 15:36:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Und ich wundere mich, warum hier seit Tagen die Besucherzahlen wieder steigen &#8211; gleichzeitig aber keine Kommentare mehr kommen. Aus irgendeinem Grund meint das System, Kommentare sind nicht zugelassen. Ich habe aber weder etwas geändert, noch finde ich auf Anhieb den Fehler. Daher hier der Hinweis: Es ist ein Fehler, keine Absicht. Die Kommentare sind hoffentlich bald wieder offen &#8211;... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/keine-kommentare/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Und ich wundere mich, warum hier seit Tagen die Besucherzahlen wieder steigen &#8211; gleichzeitig aber keine Kommentare mehr kommen. Aus irgendeinem Grund meint das System, Kommentare sind nicht zugelassen. Ich habe aber weder etwas geändert, noch finde ich auf Anhieb den Fehler. Daher hier der Hinweis: Es ist ein Fehler, keine Absicht. Die Kommentare sind hoffentlich bald wieder offen &#8211; sobald ich den Fehler ausmachen kann.</p>
<p><em>Update: Jetzt sollte es wieder überall gehen <img src='http://www.jurakopf.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </em></p>
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		<title>Internes: Aktivitätsindex steigt wieder</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Aug 2008 15:38:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Es ist geschafft: Meine Seminar-/Examenshausarbeit (die übrigens das Feindstrafrecht behandelt) ist geschrieben und heute abgegeben. Ich werde bis zum Wochenende noch brauchen, um den Kopf wieder frei zu bekommen, anstehende Aufgaben zu sortieren und das Inhalts-Konzept für Jurakopf wieder aufzufrischen &#8211; dann geht es aber endlich wie gewohnt mit den Inhalten weiter. Im Weiteren kurz zwei Hinweise: Einmal die niemanden... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/internes-aktivitatsindex-steigt-wieder/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist geschafft: Meine Seminar-/Examenshausarbeit (die übrigens das Feindstrafrecht behandelt) ist geschrieben und heute abgegeben. Ich werde bis zum Wochenende noch brauchen, um den Kopf wieder frei zu bekommen, anstehende Aufgaben zu sortieren und das Inhalts-Konzept für Jurakopf wieder aufzufrischen &#8211; dann geht es aber endlich wie gewohnt mit den Inhalten weiter.</p>
<p>Im Weiteren kurz zwei Hinweise: Einmal die niemanden interessierende Frage, worüber ich geschrieben habe. Und dann die Erkenntnis, dass telefonieren lohnt.</p>
<p><span id="more-404"></span>
<p>Meine Arbeit geht über 70 Seiten, dabei stelle ich mir noch immer die Frage, ob es wirklich Zufall war, dass ausgerechnet ich das Thema &#8220;Schuld bei Jakobs&#8221; bekommen habe. Angemeldet hatte ich mich eigentlich mit einem anderen Thema, daraus wurde dann aber die Jakobs-Geschichte. Und das ausgerechnet mir, der ich so gerne was zum Feindstrafrecht schreibe.</p>
<p>Ich habe in der Arbeit den funktionalen Schuldbegriff von Jakobs besprochen und (anscheinend als erster in der Literatur) die Behauptung (mit Nachweis) gewagt, dass das Feindstrafrecht von Jakobs nichts anderes als logische Konsequenz aus seinem funktionalen Schuldbegriff ist. Das Fazit: Der funktionale Schuldbegriff (von Jakobs) führt zwingend in ein Feindstrafrecht. Interessanterweise hat eben dies Arthur Kaufmann schon in den 80ern des vergangenen Jahrhunderts angemahnt (auch wenn er nicht direkt vor einem Feindstrafrecht warnte) und wurde geflissentlich ignoriert <img src='http://www.jurakopf.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' />  Ein anderer Autor meinte immerhin &#8220;Die funktionale Schuld öffnet die Tür weit zum Feindstrafrecht&#8221;, was ja in die Richtung geht &#8211; aber eben nicht zwingend. Scheinbar fehlte bisher der Mut, den Zusammenhang herzustellen, was auch irgendwo verständlich ist.</p>
<p>Nebenbei habe ich noch einen Ausweg entwickelt, wie man das Dilemma des funktionalen Schuldbegriffs löst und einen brauchbaren Weg mit ihm finden kann &#8211; der nicht zum Feindstrafrecht führt. Diesen Ansatz habe ich aber nicht in die Arbeit aufgenommen, so wie ich leider die Kritik von Jakobs am bestehenden System und die Bezugspunkte der Jakob&#8217;schen Lehre kürzen musste &#8211; sonst wären es über 100 Seiten geworden. Vielleicht bietet sich später die Chance, meinen Lösungsansatz zu präsentieren, mal sehen &#8211; hängt am Prof.</p>
<p>Einen dringenden Tipp für die Jüngeren (Ältere werden es hoffentlich ohnehin tun): Es ist heute normal, seine Arbeit binden zu lassen. Ich hatte nun über 70 Seiten im Ausdruck (mit Vorblättern halt) und musste es 8 mal ausdrucken und binden. Da habe ich mir dann doch einen Dienstleister gesucht, denn mein vorhandenes Bindegerät ist zwar OK, aber nicht so professionell &#8211; ich hätte Stunden gebraucht. Ich habe in Aachen verschiedene Copyshops durchtelefoniert und die Preise erfragt, dabei gab es ein erstaunliches Bild: Von 124 Euro (kein Scherz) bis zu 45 Euro ging die Preisspanne um meine Arbeit auszudrucken und binden zu lassen. Ich habe übrigens nicht den günstigsten genommen, für 50 Euro gab es nämlich die Garantie, dass es innerhalb von 2h fertig ist (wenn ich es per Mail zustelle) &#8211; was auch eingehalten wurde, bei herausragender Qualität.</p>
<p>Mein Fazit: Nicht in den erstbesten Copyshop,sondern zum guten alten Telefon und ruhig mal 15 Minuten telefonieren. Lohnt sich durchaus. Bei Hausarbeiten weniger, aber wenn man wie jetzt etwas mehr zu tun hat, rechnet sich das schnell.</p>
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		<title>Kurzhinweis: ZJS 4/2008 ist erschienen</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/kurzhinweis-zjs-42008-ist-erschienen/</link>
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		<pubDate>Tue, 05 Aug 2008 07:50:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die ZJS ist heute neu erschienen, sieht wie immer rech interessant aus, doch ein Artikel fiel mir direkt ins Auge und stimmt mich kritisch: &#8220;Internet im Jurastudium –Plädoyer für einen wohlüberlegten Einsatz des WWW&#8221; (Link dazu) Leider ein gutes Beispiel dafür, dass Online-Zeitschriften doch mit Print-Zeitschriften vergleichbar sind. Im negativen Sinn. Wie schon von mir bei einem ähnlichen Artikel in... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/kurzhinweis-zjs-42008-ist-erschienen/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.zjs-online.com/" target="_blank">Die ZJS</a> ist heute neu erschienen, sieht wie immer rech interessant aus, doch ein Artikel fiel mir direkt ins Auge und stimmt mich kritisch:</p>
<blockquote><p>&#8220;Internet im Jurastudium –Plädoyer für einen wohlüberlegten Einsatz des WWW&#8221; (<a href="http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2008_4_94.pdf" target="_blank">Link dazu</a>)</p></blockquote>
<p>Leider ein gutes Beispiel dafür, dass Online-Zeitschriften doch mit Print-Zeitschriften vergleichbar sind. Im negativen Sinn.</p>
<p><span id="more-367"></span></p>
<p>Wie schon <a href="http://www.jurakopf.de/kostenlose-urteile-im-netz/" target="_blank">von mir bei einem ähnlichen Artikel</a> in der JA vor kurzem moniert, wird auch in diesem Artikel das DFR-Projekt mit keinem Wort erwähnt. Ich tendiere inzwischen dazu, jeden Aufsatz der dies vernachlässigt, in Zukunft als &#8220;unbrauchbar&#8221; zu titulieren. Die <a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/dfr_download.html" target="_blank">umfassendste deutschsprachige kostenlose Urteilsdatenbank</a> höchstrichterlicher Rechtsprechung (<a href="http://www.jurakopf.de/eigene-rechtsprechungsdatenbank-i/" target="_blank">hier von mir besprochen</a>) nicht zu erwähnen kann inzwischen nur noch ein Scherz sein.</p>
<p>Nachdem <a href="http://www.jurakopf.de/praktisch-zwischendurch-google-books/" target="_blank">ich selbst vor kurzem erst überrascht</a> das Angebot Google-Books entdeckt habe, in dem man kostenlos unzählige Lehrbücher und Festschriften entdecken kann, ist es zudem ärgerlich, dass zwar Google-Scholar vorgestellt wird, aber nicht Google-Books. Ein weiterer kleiner Ärger-Faktor unter vielen.</p>
<p>Bevor es jemand kommentiert: Nein, ich bin in keinster Weise besonders kritisch, weil die Seite hier nicht erwähnt wird. Die hätte dort auch nichts verloren. Aber dass man die Erscheinung &#8220;Blawgs&#8221; gar nicht erwähnt ist sträflich und zeugt davon, dass der Autor wenig mit dem juristischen Internet zu tun haben muss.</p>
<p>Der krampfhafte Versuch, die überholte und zu Recht arg gescholtene Regel &#8220;Nur was einen Namen hat, hat auch Recht&#8221; ins Internet zu übertragen ist nicht zu überlesen:</p>
<blockquote><p><em>Die Regeln zur Zitierbarkeit in wissenschaftlichen Arbeiten für das Internet sind letztendlich die gleichen wie für die Bücher und Zeitschriften. Das heißt zunächst, dass in rechtswissenschaftlichen Arbeiten (und damit auch in studentischen Prüfungsleistungen) neben den Primärquellen vor allem wissenschaftliche Literatur herangezogen werden sollte. Dies sind Texte, die ihrerseits von einem namentlich ausgewiesenen Autor unter Einhaltung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens verfasst und die veröffentlicht wurden.</em></p></blockquote>
<p>An dieser Stelle einen Link für die Verfasser des Artikels, vielleicht ist es ja interessant: <a href="http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/entry/180-BVerfG-zitiert-Blogs.html" target="_blank">BVerfG zitiert Blogs</a>. (Oder nachzulesen in <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvR 1339/06" title="BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06">2 BvR 1339/06</a>). Aber wie zu Recht schon angemerkt: Was das höchste deutsche Gericht darf, darf noch lange kein Student.</p>
<p>Zum Abschluss eine kleine Anmerkung von mir hierzu:</p>
<blockquote><p><em>Für rechtswissenschaftliche Themen gibt es aber bislang keine (Suchmaschinen).</em></p></blockquote>
<p>Ich sage mal: Schlecht recherchiert <img src='http://www.jurakopf.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' />  Mir fallen auf Anhieb mindestens <span style="text-decoration: line-through;">3</span> 2 ein. Dennoch sollte man in den Artikel hineinsehen, so wie in den oben erwähnten JA-Artikel. Mosern kann man immer, wer will, kann aber auch aus jedem ernstgemeinten Text gewinnbringende Informationen ziehen &#8211; so auch hier. Also lasst euch von meiner Kritik nicht abhalten und lest nach. Ich selbst fände es schön, wenn irgendwann einmal mehrere Autoren sich die Mühe machen und eine Linkliste herausbringen. Man braucht nicht viele Links, alle ist ohnehin ausgeschlossen, aber die vorhandenen Portale sind zu unübesichtlich und teilweise auch überaltert.</p>
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		<title>EUGH zur Einschränlung des Rechts auf Freizügigkeit</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 11:13:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nationale Beschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit müssen auf das persönliche Verhalten der Bürger gestützt sein und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahren. Dieses persönliche Verhalten muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Sachverhalt Herr Jipa verließ Rumänien am 10. September 2006, um sich nach Belgien zu begeben. Am 26. November 2006 wurde er wegen... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/eugh-zur-einschranlung-des-rechts-auf-freizugigkeit/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nationale Beschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit müssen auf das persönliche Verhalten der Bürger gestützt sein und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahren.</p>
<p>Dieses persönliche Verhalten muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.</p>
<p><span id="more-336"></span>
<p><strong><em>Sachverhalt</em></strong></p>
<p>Herr Jipa verließ Rumänien am 10. September 2006, um sich nach Belgien zu begeben. Am 26. November 2006 wurde er wegen „unbefugten Aufenthalts“ in Belgien auf der Grundlage eines zwischen Belgien und Rumänien geschlossenen Rückübernahme-Übereinkommens1 nach Rumänien zurückgeführt.</p>
<p>Das Ministerul Administratiei si Internelor – Directia Generala de Pasapoarte Bucuresti (Ministerium für Verwaltung und Inneres – Generaldirektion Passwesen Bukarest) reichte beim Tribunalul Dâmbovita eine Klage ein, mit der eine Verfügung erwirkt werden soll, durch die es Herrn Jipa für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren untersagt würde, sich nach Belgien zu begeben.</p>
<p>Unter diesen Umständen hat das Tribunalul Dâmbovita dem Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob das Gemeinschaftsrecht und insbesondere die Richtlinie über das Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten2, der rumänischen Regelung entgegenstehen, nach der das Recht eines rumänischen Staatsangehörigen, sich in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats zu begeben, insbesondere deshalb beschränkt werden darf, weil er zuvor von dort wegen „unbefugten Aufenthalts“ zurückgeführt wurde.</p>
<p><strong><em>Die Entscheidung</em></strong></p>
<p>Der Gerichtshof hebt zunächst hervor, dass Herr Jipa als rumänischer Staatsangehöriger Unionsbürger ist und sich daher auch gegenüber seinem Herkunftsmitgliedstaat auf die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte berufen kann, insbesondere auf das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Der Gerichtshof erinnert daran, dass das Recht auf Freizügigkeit für die Unionsbürger, die einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen, sowohl das Recht umfasst, sich in einen anderen Mitgliedstaat als ihren Herkunftsmitgliedstaat zu begeben, als auch das Recht, ihren Herkunftsmitgliedstaat zu verlassen.</p>
<p>Jedoch besteht dieses Recht nicht uneingeschränkt, sondern darf insbesondere aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit den im Vertrag vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen unterworfen werden. Zwar steht es den Mitgliedstaaten frei, weiterhin nach ihren nationalen Bedürfnissen zu bestimmen, was die öffentliche Ordnung und Sicherheit erfordern. Im Kontext der Gemeinschaft sind diese Anforderungen jedoch eng zu verstehen, so dass ihre Tragweite nicht von jedem Mitgliedstaat einseitig ohne Kontrolle durch die Organe der Europäischen Gemeinschaft bestimmt werden kann.</p>
<p>Der Gerichtshof fügt hinzu, dass eine solche Eingrenzung der Ausnahmen vom Prinzip der Freizügigkeit impliziert, dass Maßnahmen aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit nur gerechtfertigt sind, wenn für sie ausschließlich das persönliche Verhalten des Betroffenen ausschlaggebend ist, während nicht unmittelbar auf den Einzelfall bezogene Rechtfertigungen oder Gründe der Generalprävention nicht zulässig sind. Eine beschränkende Maßnahme muss im Licht von Erwägungen erlassen werden, die sich auf den Schutz der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit des Mitgliedstaats beziehen, der die Maßnahme erlässt. Eine solche Maßnahme darf deshalb nicht ausschließlich auf Gründe gestützt sein, die ein anderer Mitgliedstaat geltend macht, um die Entscheidung über die Entfernung eines Gemeinschaftsangehörigen aus seinem Hoheitsgebiet zu rechtfertigen. Dies schließt es allerdings nicht aus, dass solche Gründe im Rahmen der Beurteilung durch die nationale Behörde, die für den Erlass der die Freizügigkeit beschränkenden Maßnahme zuständig ist, berücksichtigt werden.</p>
<p>Der Gerichtshof betont, dass es zwar Sache des nationalen Gerichts ist, die nötigen Feststellungen zu treffen, hebt aber für den vorliegenden Fall hervor, dass sich die rumänischen Behörden offenbar ausschließlich auf die Rückführungsmaßnahme gestützt haben, ohne dass eine spezielle Beurteilung des persönlichen Verhaltens von Herrn J. stattgefunden hätte oder auf irgendeine von seiner Person ausgehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Bezug genommen worden wäre.</p>
<p>Der Gerichtshof gelangt zu dem Ergebnis, dass das Gemeinschaftsrecht nicht einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der das Recht eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, sich in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats zu begeben, insbesondere deshalb beschränkt werden darf, weil er zuvor von dort wegen „unbefugten Aufenthalts“ zurückgeführt wurde, sofern diese Beschränkung bestimmten Anforderungen genügt. Zum einen muss das persönliche Verhalten dieses Staatsangehörigen eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und zum anderen muss die vorgesehene beschränkende Maßnahme geeignet sein, die Erreichung des mit ihr verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist.<br />
Der Gerichtshof fügt hinzu, dass es Sache des vorlegenden Gerichts ist, festzustellen, ob dies bei dem Sachverhalt, mit dem es befasst ist, der Fall ist.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neues Design</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/neues-design/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Jul 2008 09:39:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Jurakopf.de-Intern]]></category>
		<category><![CDATA[intern]]></category>

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		<description><![CDATA[Der ein oder andere wird es bemerkt haben: Ich habe soeben das Design hier auf der Seite umgestellt. Ganz bewusst habe ich das getan, obwohl es offensichtlich noch einiges zu tun gibt &#8211; ich arbeite gerne im laufenden Betrieb. Einerseits kann man ohnehin nie alles im Voraus fertig stellen, was dazu führt, dass solche Vorarbeiten sich ewig hinziehen, andererseits habe... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/neues-design/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der ein oder andere wird es bemerkt haben: Ich habe soeben das Design hier auf der Seite umgestellt. Ganz bewusst habe ich das getan, obwohl es offensichtlich noch einiges zu tun gibt &#8211; ich arbeite gerne im laufenden Betrieb. Einerseits kann man ohnehin nie alles im Voraus fertig stellen, was dazu führt, dass solche Vorarbeiten sich ewig hinziehen, andererseits habe ich gar nicht den Anspruch, dass hier alles perfekt ist. Weiterhin habe ich schon auf meinen früheren Seiten bemerkt, dass sich Seiten am besten gemeinsam mit den Usern entwickeln lassen &#8211; und wenn jetzt jemand die Änderungen kommentiert, kann ich Hinweise noch während des Arbeitsprozesses einfließen lassen.</p>
<p>Mir selbst wurde das alte Design etwas zu langweilig, auch wenn es schön klar war. Zudem suchte ich einen Weg, um die verschiedenen Inhalte auch unterschiedlich zu akzentuieren.</p>
<p>Übrigens keine Sorge, ich mache jetzt nicht Tagelang am Design rum und vernachlässige den Inhalt &#8211; ganz im Gegenteil. Gerade weil ich zur Zeit (neben meiner Seminararbeit) viele Inhalte erarbeite wollte ich diese auch nochmal etwas netter präsentieren.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Hilfe: Suche Strafrecht AT von Jakobs</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/hilfe-suche-strafrecht-at-von-jakobs/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Jul 2008 18:38:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<category><![CDATA[intern]]></category>

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		<description><![CDATA[Hilferuf an alle: Hat jemand eine Ausgabe vom &#8220;Strafrecht AT&#8221; von Jakobs? Das Buch ist vergriffen und ich komme in den nächsten Wochen kaum ins Seminar, brauche das Werk aber für eine Seminararbeit die jetzt ansteht. Am liebsten würde ich es abkaufen, notfalls einfach leihen. Wenn es jemand noch rumliegen hat: Bitte melde dich!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hilferuf an alle: Hat jemand eine Ausgabe vom &#8220;Strafrecht AT&#8221; von Jakobs? Das Buch ist vergriffen und ich komme in den nächsten Wochen kaum ins Seminar, brauche das Werk aber für eine Seminararbeit die jetzt ansteht. Am liebsten würde ich es abkaufen, notfalls einfach leihen. Wenn es jemand noch rumliegen hat: Bitte melde dich!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ich suche Mitstreiter</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/ich-suche-mitstreiter/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Jul 2008 15:55:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[intern]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem halben Jahr steht fest: Jurakopf.de ist recht beliebt und hat mehr Leser als ich je angenommen habe (weit über 1000 pro Tag). Ich hatte und habe nicht vor, hier irgendwas &#8220;großes&#8221; draus zu machen, das ändert sich auch nicht. Aber die ganze Zeit alleine ist irgendwann etwas langweilig. Daher suche ich eine/n Jura-Student/in, der/die Lust hat hier mitzumachen.... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/ich-suche-mitstreiter/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem halben Jahr steht fest: Jurakopf.de ist recht beliebt und hat mehr Leser als ich je angenommen habe (weit über 1000 pro Tag). Ich hatte und habe nicht vor, hier irgendwas &#8220;großes&#8221; draus zu machen, das ändert sich auch nicht. Aber die ganze Zeit alleine ist irgendwann etwas langweilig.</p>
<p>Daher suche ich eine/n Jura-Student/in, der/die Lust hat hier mitzumachen. Keine Verpflichtungen oder so was, einfach mal hin und wieder was schreiben, von fachlichen Kurz-Artikeln über Fundstellen-Listen bis hin zu Rezensionen.Vielleicht kann sich aus der Zusammenarbeit über Jurakopf.de ja auch noch anderes ergeben, etwa gemeinsame Projekte für Rechtsanwälte (ich betreue ja einige und auch hier werden es immer mehr).</p>
<p>Wer Lust hat mitzumachen, schreibt mir einfach eine Mail oder pingt mich über ICQ/MSN an &#8211; die Kontaktdaten stehen auf <a href="http://jens.familie-ferner.de" target="_blank">meiner Homepage</a>. Bitte keine komplizierten &#8220;Bewerbungen&#8221; ein einfaches Hallo reicht. Besonders würde ich mich freuen, wenn sich jemand aus der Ecke Aachen/Düren melden würde, aber das ist kein KO-Kriterium. Ebenfalls ist es natürlich interessant wenn jemand besondere (fachfremde) Skills mitbringt &#8211; etwa ein Jura-Student, der was von Grafik/Design versteht.</p>
<p>Ich möchte übrigens demnächst einen Artikel über Microsoft Groove schreiben, das wäre dann ein erstes gemeinsames Projekt.</p>
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		<title>About &amp; Impressum</title>
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		<comments>http://www.jurakopf.de/about-impressum/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 02 Jun 2008 06:06:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Inhaltsverzeichnis Die Intention dieser Webseite Über mich und Impressum Interviews und Presse Rezensionsexemplare &#38; Werbung Das Konzept hier: Fehler und Persönlich! Kommentarfunktion Datenschutzerklärung 1. Die Intention dieser Webseite Diese Webseite ist keine Zeitschrift, es gibt hier sporadisch ausgewählte News zu den verschiedensten Themen rund um das juristische Studium. Die Einträge sind geprägt von meiner persönlichen Meinung die alles andere als... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/about-impressum/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Inhaltsverzeichnis</strong></em></p>
<ol>
<li>Die Intention dieser Webseite</li>
<li>Über mich und Impressum</li>
<li>Interviews und Presse</li>
<li>Rezensionsexemplare &amp; Werbung</li>
<li>Das Konzept hier: Fehler und Persönlich!</li>
<li>Kommentarfunktion</li>
<li>Datenschutzerklärung<em><strong><br />
</strong></em></li>
</ol>
<p class="trennstrich">
<p><em><strong>1. Die Intention dieser Webseite<br />
</strong></em><br />
Diese Webseite ist keine Zeitschrift, es gibt hier sporadisch ausgewählte News zu den verschiedensten Themen rund um das juristische Studium. Die Einträge sind geprägt von meiner persönlichen Meinung die alles andere als objektiv ist und durchaus geprägt durch meinen eigenen Studienalltag. Ich möchte mich einerseits einfach nur austauschen bzw. mitteilen, hoffe aber auch für andere Jura-Studenten eine kleine Hilfe zu sein. Kommerzielle Interessen werden nicht verfolgt.</p>
<p>Dabei ist diese Seite natürlich im Fluss: Es kann gut sein, dass ich ein Buch empfehle ohne ein anderes gutes zu kennen &#8211; wenn ich dann später eines lese das besser oder gleich gut ist, fließt das natürlich in die Webseite mit ein. Manchmal gefallen mir auch zwei Bücher sehr gut und ich empfehle beide um dem Leser die Wahl zu überlassen.</p>
<p><em>Mein Projekt Jurakopf.de wurde auf dem 17. EDV-Gerichtstag in Saarbrücken (2008) als bestes Projekt in der Kategorie &#8220;Lernen&#8221; ausgezeichnet.</em></p>
<p class="trennstrich">
<p><em><strong>2. Über mich</strong></em><br />
Ich bin inzwischen Diplom-Jurist, meine Schwerpunkte sind das Strafrecht und IT-Recht. Vor meinem Studium habe ich lange als Programmierer gearbeitet mit dem Schwerpunkt Sicherheit und Hacking.</p>
<p><em> </em></p>
<blockquote><p><img class="alignright" style="float: right;" src="http://www.jurakopf.de/ferner.png" alt="Logo Ferner" width="69" height="67" /><span class="Stil1"><strong>Jens Ferner</strong><br />
via Anwaltskanzlei Ferner [<a href="http://www.ferner-alsdorf.de/">Webseite</a>]<br />
Carl-Zeiss-Strasse 5<br />
52477 Alsdorf<br />
</span></p>
<p>Mail: jens.ferner@fernermail.de</p>
<p><a href="http://www.fb.com/jens.ferner">Profil bei Facebook</a></p>
<p><em>Hinweis : Alle auf dieser Webseite angegebenen personenbezogenen Daten dürfen selbstverständlich nicht für Werbung jeglicher Art oder Meinungsumfragen genutzt werden. Ebenso widerspreche ich der Speicherung meiner Daten, abgesehen von privaten Zwecken.</em></p></blockquote>
<p class="trennstrich">
<p><em><strong>3. Interviews und Presse</strong></em><br />
Pressevertreter können sich jederzeit gerne an mich wenden, wenn es Fragen zu Themen gibt und ich helfe auch gerne weiter.</p>
<p class="trennstrich">
<p><em><strong>4. Rezensionsexemplare &amp; Werbung</strong></em></p>
<p>Sollte mir jemand ein Buch oder ein sonstiges Produkt für eine Rezension senden wollen, schicken Sie dies bitte an die Anwaltskanzlei Ferner, Carl-Zeiss-Strasse 5 in 52477 Alsdorf, z.Hd. Jens Ferner. Ich freue mich jederzeit über Rezensions-Exemplare und bespreche diese gerne auf dieser Seite.</p>
<p>Ich schalte auf Jurakopf.de <em>keinerlei</em> Werbung &#8211; wenn mich ein Buch überzeugt, empfehle ich es, das ist am Ende ohnehin wertvoller. Sollten Sie also der Meinung sein, dass ein Buch oder eine Software eine Werbeanzeige wert wäre, schicken Sie es mir zur Rezension.<em> </em></p>
<p><em>Hinweis für Leser und Verlage: </em> Ich werde Rezensionsexemplare nicht besser oder schlechter Bewerten als andere Bücher. Aus Gründen der Transparenz weise ich bei der Besprechung eines zur Verfügung gestellten Rezensionsexemplares immer ausdrücklich darauf hin, dass es mir als solches vorgelegen hat. Eine Ausnahme mache ich, wenn ich ein Buch bereits gekauft habe und mir ein Verlag eine aktuellere Auflage zur Verfügung stellt. Die Verlage, die mich mit Rezensionsexemplaren unterstützen, werden ausdrücklich erwähnt.</p>
<p><em>Zur Frage, ob ich jedes hier vorgestellte Buch auch wirklich lese:</em> Im Regelfall eindeutig ja. Es gibt Ausnahmen, auf die ich dann gesondert hinweise bzw. man merkt es dann beim lesen &#8211; Themen wie StGB AT, die schon mehrfach gelesen habe, konzentriere ich auf repräsentative Kapitel (Beim StGB AT etwa Kausalität, objektive Zurechnung und Konkurrenzen). Gerade Randfächer (wie Medienrecht, Arbeitsrecht) oder Fächer die mich besonders interessieren (Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie) lese ich immer vollständig bevor ich was dazu schreibe. Das gilt ganz besonders auch für Klausurenkurse.</p>
<p class="trennstrich">
<p><em><strong>5. Das Konzept hier: Fehler!<br />
</strong></em><br />
Ich bin Student, das heißt: Ich bin weder allwissend, noch erhebe ich den Anspruch es zu sein. Ich recherchiere immer sehr umfassend für fachliche Artikel, dennoch können (und werden) mir Fehler bzw. unvertretbare Positionen unterlaufen. Das ist nicht schlimm, denn: Das hier ist eine private Seite, ein Blog &#8211; keine Fachzeitschrift. Ich erhebe daher weder den Anspruch, noch kann ich ihn überhaupt umsetzen: Hier kommen die Kommentare ins Spiel. Jeder ist aufgerufen, auf Fehler hinzuweisen.<br />
Ich nehme so etwas gerne an, solange es nicht persönlich ist (siehe auch Punkt 6). Wenn es aber um Positionen geht, muss man das auch argumentativ darlegen, ein einfaches &#8220;Das ist Falsch&#8221; ohne Fundstelle oder Argumente ist wertlos. Würde ich sowas einfach umsetzen, würde ich meinem eigenen Anspruch nicht gerecht werden.</p>
<p>Ganz wichtig zur Wiederholung: Ich mache das hier in meiner Freizeit. Ich mache es gerne, auch um selber etwas zu lernen, aber häufig unter hohem Zeitdruck. Gerade deswegen werden regelmässig (kleinere) Fehler, speziell Tippfehler, auftreten. Es gibt bei einem solchen Projekt ganz andere Sorgen, wer der Meinung ist, er müsse auf sowas ständig hinweisen, zeigt nur dass er (a) keine Schwerpunkte setzen kann und (b) nicht begriffen hat wie die Seite funktioniert und dass ich (c) bezüglich solcher kleinerer Fehler sogar vorsätzlich handle. Wer das dennoch anmerkt soll das tun, sobald es persönlich wird zeigt man aber nur, dass man (a) hier nichts gelesen hat und (b) in kauf nimmt dass der Kommentar nicht freigeschaltet wird.</p>
<p>Übrigens am Rande: Die Fehlerhaftigkeit ist bei mir zum Konzept geworden, da sich gezeigt hat, dass gerade kleinere Fehler dazu ermuntern, Kommentare zu schreiben. Ausserdem wirkt es vor allem bei Studenten sehr viel menschlicher als der Anspruch, &#8220;Perfekt&#8221; zu sein &#8211; insbesondere bei einem Projekt dass ausdrücklich ein Freizeit-Projekt ist.</p>
<p>Die Rezensionen selbst sind immer von meiner persönlichen Wertung geprägt &#8211; ich sage das offen, um niemanden darüber hinweg zu täuschen, dass es immer sein kann, das mir ein Buch besonders gefällt, anderen aber nicht. Deswegen gibt es auch die Kommentarfunktion: Wer eine Wertung anders sieht, kann dies jederzeit darlegen. Wenn man das macht, indem man klar stellt was einem besser/schlechter Gefallen hat, ist es somit für jeden anderen Leser sehr wertvoll bei der eigenen Entscheidungsfindung.</p>
<p class="trennstrich">
<p><strong>6. Kommentarfunktion</strong><br />
Leider sehe ich mich gezwungen, Kommentare nur nach vorheriger Moderation freizuschalten. Das heißt: Ihre Kommentare werden erst gespeichert und später von mir ggfs. freigeschaltet. Bis dahin sind sie nicht auf der Seite zu sehen.<br />
Wen auch immer beleidigende Kommentare schalte ich grundsätzlich nicht frei, ebenso Kommentare die strafrechtlich relevant sein könnten, eine Stellungnahme was ich warum nicht freigeschaltet (oder nachträglich gelöscht habe), gebe ich nicht ab. Bei der Abgabe des Kommentars wird Ihre IP erhoben und bis zur Moderierung durch mich gespeichert.</p>
<p>Beachten Sie bitte, dass ich teilweise nur 3-4mal pro Woche hier nach den Kommentaren sehe, daher kann es zu Verzögerungen beim Freischalten kommen.</p>
<p>Die Kommentare auf dieser Webseite dienen dazu, sich auf fachlicher/sachlicher Ebene zu den Inhalten auszutauschen. Kommentare die, wie auch immer, die persönliche Ebene berühren &#8211; etwa schmähend &#8211; werden von mir rigoros entfernt bzw. gar nicht erst freigeschaltet. Typisches Beispiel: Anstatt einfach auf einen Tippfehler hinzuweisen wird deswegen beim Angesprochenen gleich die Fähigkeit zum Examen angezweifelt. Sowas gehört hier nicht hin.</p>
<p class="trennstrich">
<p><em><strong>7. Datenschutzerklärung</strong></em></p>
<p class="post"><em>Diese Webseite ist rein privater Natur, Sie dient nur privaten Interessen, so dass gemäß </em><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__27.html" target="_blank"><em>§27 I Satz 2 BDSG</em></a><em> der 3. Abschnitt des BDSG keine Anwendung findet. Die Grundlage des Datenschutzes auf dieser Webseite ist daher für mich vor allem der </em><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/BJNR017910007.html#BJNR017910007BJNG000400000" target="_blank"><em>4. Abschnitt des TMG</em></a><em>. Ich biete hier keine bezahlte Dienstleistung an. Die einzige Werbung die sie hier finden ist die indirekte Werbung für mich als Person die ich mir von diesem Angebot verspreche, ich vermittle hier aber keine kostenpflichtige Dienstleistung. </em></p>
<p>Ich selber verarbeite, abgesehen von einer ganz bei Ihnen liegenden Eingabemöglichkeit bei Kommentaren (siehe dazu unten 2), keinerlei personenbezogene Daten der Besucher meiner Seite: Weder habe ich ein Interesse daran, noch würde ich irgendeinen Nutzen daraus ziehen. Da Datenschutz eines meiner Arbeitsgebiete ist, würde ich hier Vertrauen verspielen dass ich zum Arbeiten dringend benötige, auch aus dieser Sicht kommt für mich ein Verarbeiten personenbezogener Daten nicht in Frage.</p>
<p>(1) So erhebt weder das <strong>eingesetzte System</strong> &#8220;WordPress&#8221; in der vorhandenen Konfiguration personenbezogene Daten, noch greife ich auf Server-Ebene auf eventuell vorhandene Speicherungen in Logfiles zu. Alle benutzerbezogenen Funktionen in diesem Blog wurden von mir deaktiviert. Sofern Cookies gesetzt werden, wird es sich nicht um persönliche Cookies handeln, sondern sie beinhalten lediglich eine Session-ID oder ähnliches, die nach dem Verlassen der Seite verfallen muss.</p>
<p>(2) Ein Hinweis zu den <strong>Kommentaren</strong>, einer Funktion die sie wenn, dann freiwillig nutzen: Sie können hier beim Schreiben, wenn Sie möchten, einen Namen angeben. Sie müssen dies nicht tun und ich bitte ausdrücklich darum, auf jeden Fall ein Pseudonym zu verwenden. Das genutzte Pseudonym wird in der Datenbank gespeichert.<br />
Ihre IP wird bei Kommentaren kurzfristig gespeichert, nämlich für den Zeitraum von der Abgabe des Kommentars bis zur Moderation durch mich. Sobald der Kommentar moderiert (also entweder freigeschaltet oder entfernt) wird, wird die IP automatisch gelöscht.</p>
<p>(3) Sollten Sie auf Ihrer Homepage einen Link per <strong>Trackback</strong> zu einem Artikel dieser Homepage setzen, wird natürlich ihre gesendete Homepage hier verlinkt und dieser Link dauerhaft gespeichert. Dies ist schliesslich der Sinn von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Trackback" target="_blank">Trackbacks</a>. Die IP desjenigen Benutzers der den Link gesetz hat, wird aber nicht erfasst, auch sonst keine Daten des Nutzers, sondern alleine von der verlinkenden Homepage. Wenn Sie dies nicht möchte, senden Sie bitte keinen Trackback, die Kontrolle ob und was Sie senden liegt schliesslich alleine bei Ihnen.</p>
<p>(4) Diese Seite wird auf einem Server mit einem Apache-System betrieben, das <strong>Logfiles</strong> anlegt, in denen die Zugriffe mit IP (Access-Logfiles) protokolliert werden. Die IP wird dabei in den Access-Logfiles anonymisiert erfasst. Das heisst: Jeder Zugriff wird in den Access-Logfiles als 127.0.0.1 vermerkt, so dass auf keinen Fall Rückschlüsse auf den individuellen Nutzer möglich sind. Diese anonymisierten Logfiles werden zur Zeit von Hosteurope 3 Monate lang gespeichert und danach automatisch gelöscht, Einfluß auf das Anlegen und Löschen der Logfiles habe ich leider nicht.<br />
In den Logfiles stehen folgende Daten: Zugriff von/auf, Status-Code, Timestamp, User-Agent. Mitunter nutze ich die Access-Logfiles, um zu sehen, welche Seiten bei mir besonders beliebt sind oder mit welchen Suchwörtern meine Seite gefunden wurde. Sollten Sie Ihren Referer nicht übermitteln wollen, können Sie Tools wie z.B. Proxomitron einsetzen.<br />
Ich habe lediglich ein Webhosting-Paket gebucht, auf die Server-Dienste wie den Apache-Server der die Logfiles erzeugt, habe ich keinerlei Einfluß. Ich bin daher der Auffassung, dass es sich hierbei nicht um eigene Dienste handelt, auch halte ich keinen &#8220;fremden Dienst&#8221; zur Nutzung bereit, so dass ich meines Erachtens nicht nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__2.html" target="_blank">§2 Nr.2 TMG</a> Diensteanbieter hinsichtlich des Apache-Servers bin. Diensteanbieter bzgl. der Server-Dienste inkl. des Apache-Services ist meiner Meinung nach der Server-Betreiber <a href="http://www.hosteurope.de/" target="_blank">Hosteurope</a>, an den Sie sich bitte bei Fragen und Problemen wenden.<br />
Kontrollieren können Sie die Angaben zu den Logfiles <a href="http://jens.familie-ferner.de/archives/Ein%20weiteres%20Feature%20ist%20die%20Einstellung" target="_blank">hier in den Hosteurope-FAQs</a>.</p>
<p>(5) <strong>Externe Dienste</strong> wie Analyse Tools, Wetterdienste oder Werbeanzeigen werden hier nicht verwendet, so dass die IP der Besucher nicht unerkannt an externe Dienste übermittelt wird.</p>
<p>(6) Sie können mir natürlich jederzeit <strong>E-Mails</strong>, auch mit Fragen zum Datenschutz hier, senden. Wenn Sie dies wünschen, können Sie Ihre Mails mit PGP oder per S/MIME verschlüsseln, die notwendigen Schlüssel von mir finden Sie soweit vorhanden oben im Impressum.<br />
Mir zugesandte Emails lösche ich immer spätestens nach 3 Monaten, dann läuft hier ein Taskjob, der automatisch alles restlos löscht. Wer eine frühere Löschung seiner Mails wünscht kann dies jederzeit erfragen, für mich als Privatperson und im täglichen Leben generell ist die 3-Monats-Lösung einfach die praktikabelste, alles darüber hinaus würde die übliche Korrespondenz quasi unmöglich machen und für mich zu viel Aufwand bedeuten. (Es wäre für mich unverhältnismässig).<br />
Emails an mich werden selbstverständlich von mir niemals, auch nicht in Auszügen, veröffentlicht. Auch schreibe ich auf meiner Homepage keine Hinweise, ob ein namentlich benannter User einen bestimmten Inhalt gesendet hat (Etwa &#8220;User X hat mir geschrieben, dass&#8230;.&#8221;). Wer einen Leserbrief schreibt und ausdrücklich um die Veröffentlichung bittet, ist davon natürlich ausgenommen. Ebenso wie ich mich auf Emails beziehe in der Art &#8220;Ich wurde per Mail gefragt, ob ich nicht etwas zum Thema X schreiben kann&#8221;.</p>
<p>(7) Wenn Sie <strong>Links</strong> anklicken, die zu externen Seiten führen, muss Ihnen natürlich klar sein, dass Ihre IP dann evt. im Protokoll dieser Seiten auftaucht. Dies ist eine Selbstverständlichkeit die ich hier nur der Vollständigkeit halber nochmals festhalte.</p>
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		<title>Nomos ziemlich unpassend</title>
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		<pubDate>Fri, 30 May 2008 05:45:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich bin ja nicht leicht zu erregen von hohen Buchpreisen, aber was der Nomos Verlag sich da leistet ist schon heftig: Ich habe mir gestern zum Internationalen Strafrecht (in dem ich in 1-2 Monaten zwei Klausuren schreibe) ein Lernbuch und einen Gesetzestext von Nomos geholt. Der Gesetzestext &#8220;Strafrecht der Europäischen Union&#8221; ist kleiner und nur unwesentlich dicker als das Lernbuch... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/nomos-ziemlich-unpassend/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin ja nicht leicht zu erregen von hohen Buchpreisen, aber was der Nomos Verlag sich da leistet ist schon heftig: Ich habe mir gestern zum Internationalen Strafrecht (in dem ich in 1-2 Monaten zwei Klausuren schreibe) ein Lernbuch und einen Gesetzestext von Nomos geholt. Der Gesetzestext &#8220;Strafrecht der Europäischen Union&#8221; ist kleiner und nur unwesentlich dicker als das Lernbuch &#8211; kostet aber 25 Euro während das Lernbuch 22 Euro kostet. Ziemlich unpassend finde ich.</p>
<p><span id="more-216"></span></p>
<p>So geht es nicht nur um den Inhalt an sich &#8211; Gesetzestexte sind nunmal hin und wieder auch recht teuer, wobei ich auch 25 Euro insgesamt als nicht gerechtfertigt sehe für das Mini-Büchlein. Schon hier fühle ich mich in meiner Situation als Student des Schwerpunktbereiches Strafrecht vom Nomos Verlag ausgenutzt.</p>
<p>Nein, man muss sich vor allem die Relation vor Augen halten: Jedenfalls für mich ist ein Lernbuch (oder Lehrbuch) inhaltlich sehr viel Anspruchsvoller als eine Gesetzessammlung. Der Autor investiert mehr Zeit, bietet Verknüpfungen zu anderen Inhalten und ein komplettes Thema aufbereitet. Dass dieses Werk dann auch noch günstiger ist als der zugehörige Gesetzestext ist vor allem eine Aussage über die Stellung des Lernbuches bei Nomos. Abgesehen davon, dass man für 39 Euro das 3-Bändige Gesetzespaket von Nomos erhält.</p>
<p>Ich für meinen Teil habe mich schlichtweg geärgert und muss feststellen, dass dies nun zu meinem ohnehin bestehenden schlechten Eindruck von Nomos passt. Neben den Nomos-Gesetzes wird das daher auf absehbare Zeit mein letzter Kauf von Literatur aus dem Hause Nomos bleiben.</p>
<p><em>Anmerkung zum Thema &#8220;Internationales Strafrecht&#8221;: Ich lese gerade mehrere Bücher zum Thema und werde später abschliessend die Werke vorstellen und eines empfehlen. Momentan überzeugt mich keines vollständig, zu schwerfällig wird das Thema angegangen.</em></p>
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		<title>Rechtsprechung Quartal 1/2008</title>
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		<pubDate>Wed, 14 May 2008 06:36:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie versprochen gibt es hier nun meine erste Quartalsübersicht von Urteilen in Zeitschriften, die besonders relevant oder interessant fürs Studium sind. Ich gehe dazu verschiedene Zeitschriften eines Quartals durch und versuche persönlich zu gewichten, was mir besonders aufgefallen ist. Diesmal sind es JuS, JA und NStZ. Im nächsten Artikel kommt noch die NJW dazu. Urteile in der JA im 1.... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/rechtsprechung-quartal-12008/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie versprochen gibt es hier nun meine erste Quartalsübersicht von Urteilen in Zeitschriften, die besonders relevant oder interessant fürs Studium sind. Ich gehe dazu verschiedene Zeitschriften eines Quartals durch und versuche persönlich zu gewichten, was mir besonders aufgefallen ist. Diesmal sind es JuS, JA und NStZ. Im nächsten Artikel kommt noch die NJW dazu.</p>
<p><span id="more-185"></span></p>
<ol>
<li><strong><em>Urteile in der JA im 1. Quartal 2008</em></strong>
<ol>
<li>Die Parabolantenne, die der Mieter aber nicht der Vermiter möchte, sollte inzwischen ein Standardproblem des Art.<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/5.html">5</a> GG sein. Nun endlich wurde es vor dem BGH auch im Rahmen des Art.<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/4.html">4</a> GG diskutiert. Der Problemkomplex ist in Heft 3 ab Seite 226 sehr schön besprochen (BGH <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VIII ZR 260/06" title="BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 260/06: Mietrecht - Antenne trotz Breitbandkabels?">VIII ZR 260/06</a>)</li>
<li>Der Verzug nach §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html" title="&sect; 286 BGB: Verzug des Schuldners">286</a> BGB ist scheinbar einfach &#8211; aber nur scheinbar. Ich habe bis heute nur eine einzige Rechnung erhalten, die sich an den §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html" title="&sect; 286 BGB: Verzug des Schuldners">286</a> III BGB hält, und inzwischen durfte sich auch der BGH mit der Frage beschäftigen. Es ist Grundlagenwissen und im Heft 3 ab Seite 228 schulmäßig aufbereitet. (BGH ZR 91/07)</li>
<li>Die Hehlerei nach §<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html" title="&sect; 259 StGB: Hehlerei">259</a> StGB hat verschiedene Erscheinungsformen, dabei ist die Absatzhilfe zwischen Rechtsprechung und Literatur (erstere will so früh wie möglich greifen, letztere nicht) heftigst umstritten. In Heft 3 ab Seite 231 wird das Problem anhand eines Urteils nochmals deutlich gemacht. (BGH <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 StR 200/07" title="BGH, 30.08.2007 - 3 StR 200/07: Pfandbrief-Fall">3 StR 200/07</a>)</li>
<li>Der Zweckveranlasser ist nötiges Grundwissen im Verwaltungsrecht &#8211; sehr kurz und zugänglich wiederholt wird das Thema anhand eines Urteils des OVG Münster, zu finden in Heft 3 ab Seite 238 (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 A 678/07" title="OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2007 - 7 A 678/07">7 A 678/07</a>)</li>
<li>Um das Arbeitsrecht kommt man, auch bei anders gesetztem Schwerpunkt, wenigstens in Grundzügen nicht vorbei. Ein für alle wichtiges Urteil ist daher das in Heft 2 ab Seite 144 besprochene Urteil des BAG (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 AZR 812/05" title="BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 812/05">2 AZR 812/05</a>), das die so genannte Domino-Theorie teilweise einschränkt. Hier wird die sozialauswahl bei Betriebsbedingten Kündigungen auch nochmals gut und verständlich dargestellt.</li>
<li>Wie bestimmt die Verbrechensverabredung sein muss, wird anhand eines BGH-Urteils ab Seite 146 in Heft 2 dargestellt. Wichtiges StGB-AT Wissen! (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 StR 140/07" title="BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07: Gift-Fall">3 StR 140/07</a>). Fazit: Es braucht mindestens zweier Personen, die jeweils als Mittäter handeln wollen und es müssen gerade nicht alle Einzelheiten der Tat abgesprochen sein &#8211; vielmehr genügen die wesentlichen Grundzüge.</li>
<li>In der Presse sorgte es für viel Aufmerksamkeit: Die Entscheidung des BVerfG zum Verbot des Romans &#8220;Esra&#8221;. Nach dem Verbot von &#8220;Mpehisto&#8221; (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 30, 173" title="BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68: Mephisto-Entscheidung">BVerfGE 30, 173</a>) nun der zweite verbotene Roman in Deutschland und eine wichtige Hilfe bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Kunstfreiheit. Zu finden in Heft 2 ab Seite 153.</li>
<li>Dass Bundestagsabgeordnete ihre Bezüge offen legen sollen (wenn man das Pauschalverfahren so nennen will), sollte inzwischen jedem Bekannt sein. Seinerzeit wurde gegen diese Regelung beim BVerfG Beschwerde erhoben. Das Ganze Thema ist in der Tat relevant, da hier die Rechte des Abgeordneten Betroffen sind. Die Besprechung in Heft 2 ab Seite 157 bereitet es gut auf. Wichtig dabei ist, dass das BVerfG ein &#8220;Transparenzgebot&#8221; als Ausprägung der Funktionsfähigkeit des Parlamentes erkennt und dies als verfassungsunmittelbare Schranke der Freiheit der Abgeordneten ansieht. (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvE 1/06" title="BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06: Abgeordnetengesetz">2 BvE 1/06</a> bis <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvE 4/06" title="BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06: Abgeordnetengesetz">2 BvE 4/06</a>)</li>
<li>Leider kein leichtes aber dafür interessantes Thema ist die &#8220;Vorteilsausgleichung&#8221;. Ich empfehle einen Blick in die JA Heft 1, ab Seite 62 &#8211; mit einem Kaffee. Das Urteil des BGH, samt zugehöriger Besprechung, ist schwierig zu lesen, aber durchaus lohnend. (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII ZR 81/06" title="BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06: Bauvertrag - Wird NU von M&auml;ngelhaftung frei, wenn sein AG frei ...">VII ZR 81/06</a>)</li>
<li>Schrecklich zu lesen ist die Urteilsbesprechung im Heft 1 ab Seite 70. Zum einen ist es Examensrelevantes Grundwissen zur hypothetischen Einwilligung beim ärztlichen Eingriff. Schrecklich aber ist es, den Sachverhalt zu lesen und sich vor Augen zu halten, was heutzutage so ablaufen kann. (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 StR 549/06" title="BGH, 05.07.2007 - 4 StR 549/06">4 StR 549/06</a>).</li>
<li>Nicht wirklich fürs Examen, aber für das eigene Interesse empfehle ich einen Blick in Heft 1 ab Seite 72 &#8211; dort geht es um einen Referendar, der in zwei Bundesländer zeitgleich zwei Referendarsplätze angenommen hat.</li>
<li>Abschliessend empfehle ich eine lektüre der Urteilsbesprechung ab Seite 76 &#8211; Thema: Uneheliche und eheliche Kinder dürfen nicht unterschiedlichen Unterhaltslaufzeiten unterworfen werden. (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvL 9/04" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">1 BvL 9/04</a>)</li>
</ol>
</li>
<li><strong><em>Urteile in der JuS im 1. Quartal 2008</em></strong>
<ol>
<li>Das Urteil zum Thema &#8220;Bake-Off-Erzeugnisse&#8221; (es geht um den freien Warenverkehr in der EG) ist älter, aber wichtig und wird in der JuS ab Seite 262 (Heft 3) besprochen.</li>
<li>Sehr wichtig und für jeden Lesenswert ist die Besprechung eines BVerwG-Urteils zum Thema Rücknahme eines Verwaltungsaktes ab Seite 266 (Heft 3). Es geht um die prüfungsrelevante Frage, wann ein Anspruch auf die Rücknahme (und eben nicht nur die Prüfung der Rücknahme) nach §<a href="http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/51.html" title="&sect; 51 BVwVfG: Wiederaufgreifen des Verfahrens">51</a> VwVfG besteht. (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 C 32/06" title="BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06">6 C 32/06</a>)</li>
<li>Auf Seite 270 in Heft 3 geht es scheinbar um ein trockenes Thema: Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel. Warum ich das hier erwähne sollte aber deutlich werden, wenn man dort liest, dass gerade deswegen Anwohner ein Recht auf Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen haben. (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 C 9/06" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">7 C 9/06</a>)</li>
<li>Sehr wichtig, wenn auch zuerst schwer zu lesen, ist die Besprechung des BGH-Urteils auf Seite 273: Hier geht es um den Gefahrzusammenhang und die Vorhersehbarkeit bei der Körperverletzung mit Todesfolge. Speziell um den alten Streit zwischen Rechtsprechung und Literatur, welche Ansprüche hier jeweils zu stellen sind. (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 StR 453/07" title="BGH, 15.11.2007 - 4 StR 453/07">4 StR 453/07</a>) Der BGH bleibt hier übrigens bei seiner ausufernden Betrachtungsweise, das heisst: Die Möglichkeit des Todeseintritts muss nicht völlig ausserhalb der Lebenserfahrung liegen und er muss vorhersehbar gewesen sein, ob der Betroffene ihn auch vorhergesehen hat, ist irrelevant.</li>
<li>Zum Innenausgleich unter Gesellschaftern liegt auf Seite 283 (Heft 3) ein BGH-Urteil vor, das sehr ausführlich und angenehm besprochen wird.</li>
<li>In Heft 2, ab Seite 162 empfehle ich einen Blick in die Urteilsbesprechung des BVerfG (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 BvR 2138/05" title="BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05: Berufsrecht - Betriebsbesichtigungsrecht der Handwerkskamme...">1 BvR 2138/05</a>) zum Thema der Verfassungsmäßigen Auslegung des §<a href="http://dejure.org/gesetze/GewO/17.html">17</a> II GewO. Das Thema &#8220;Rechtmässigkeit formeller Gesetze&#8221; ist ein Klassiker und wird hier anhand eines aktuellen Urteils gut dargestellt.</li>
<li>Ebenfalls ein Klassiker: Was ist ein Verwaltungsakt? Besprochen wird hierzu auf Seite 168 ein Urteil des VG Wiesbaden (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=8 G 1373/05" title="VG Wiesbaden, 12.07.2006 - 8 G 1373/05">8 G 1373/05</a>) mit dem Tenor, dass der Entzug einer Dienstwaffe kein Verwaltungsakt ist (mangels Außenwirkung).</li>
<li>Wirklich wichtig, das muss jeder lesen, kennen und verinnerlichen: Das Urteil des BVerfG zur so genannten &#8220;Fuckparade&#8221; (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 C 23/06" title="BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06">6 C 23/06</a>) in Heft 2 ab Seite 172. Es wird kurz und verständlich besprochen. Das gesagte ist bei der Auslegung und Anwendung des Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/8.html">8</a> GG wesentlich, wenn auch nicht sonderlich neu.</li>
<li>Vielfach im Internet beachtet und diskutiert und erst vom LG (Ns 84 Js 5040/07) korrigiert: Die Entscheidung, wann Hehlerei bei eBay vorliegt, wenn man als argloser Käufer etwas hätte &#8220;erkennen müssen&#8221;. Am besten dieses Urteil zusammen mit dem oben unter 1.3 lesen, dann erkennt man auch die Prüfungsrelevanz.</li>
<li>Knifflig und interessant: Was ist, wenn der Verkäufer eine mangelhafte Sache nachbessert, im Zuge der Nachbesserung diese aber Beschädigt? Das OLG Saarbrücken (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 U 467/06" title="OLG Saarbr&uuml;cken, 25.07.2007 - 1 U 467/06">1 U 467/06</a>) hatte sich damit auseinanderzusetzen und kam zum Schluss, dass hier nicht mehr das Gewährleistungsrecht, sondern Schadensersatz nach den §§<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html" title="&sect; 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">280</a> I, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html" title="&sect; 241 BGB: Pflichten aus dem Schuldverh&auml;ltnis">241</a> II BGB zum Zuge kommt. Sehr gut besprochen im Heft 2 ab Seite 179 und wirklich lesenswert, das sind die kleinen Fallstricke die man in Klausuren serviet bekommt <img src='http://www.jurakopf.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </li>
<li>Im Heft 1 auf Seite 71 gibt es eine nette Variante und es bedurfte des BVerfG um diese grundgesetzwidrigen Urteile zu korrigieren: Jemand hat Anti-Strafzettel verteilt. Das sieht so aus, dass er an Autos (mit Knöllchen) einen eigenen Schriftsatz befestigt, der dem Betroffenen Autofahrer erklärt, warum dieses Knöllchen seiner Meinung nach ungerecht (oder was auch immer) ist und wie man sich dagegen am besten wehrt. Dies kann aber auch als (verbotene) Rechtsberatung gesehen werden. Das BverfG (1 bvR 2633/03) hat dazu deutlich gesagt, dass es so nicht geht, da hier eine zu schützende Meinung beachtet werden muss. Pflichtstoff.</li>
<li>Frage, schon älter: Kann der einzelne Abgeordnete die Rechte des Bundestages im Rahmen des Organstreits als Prozeßstandschafter wahrnehmen? Das BVerfG sagt nein (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 BvE 1/07" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">2 BvE 1/07</a>), das Thema wird in Heft 1 ab Seite 74 sehr ausführlich dargestellt.</li>
<li>Lohnenswert ist auch die Urteilsbesprechung ab Seite 80 in Heft 1: Hier geht es zwar &#8220;nur&#8221; um ein AG-Urteil (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 Ds 430 Js 17736/06" title="AG L&ouml;bau, 07.06.2007 - 5 Ds 430 Js 17736/06">5 Ds 430 Js 17736/06</a>), das auch zuerst recht obskur klingt (&#8220;Absolute Fahruntüchtigkeit bei Elektrorollstuhl&#8221;). Doch hier geht es zum einen um die Alkoholgrenzen im Strassenverkehr (die auch in Klausuren halbwegs sitzen sollten) und um die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen. Ich empfehle einen Blick.</li>
</ol>
</li>
<li><strong><em>Urteile in der NStZ im 1. Quartal 2008</em></strong>
<ol>
<li>Heft 3, Seite 152: Beihilfe zum Diebstahl ist nur bis zu dessen Beendigung möglich, nicht mehr danach. (BGH, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 StR 384/07" title="BGH, 01.10.2007 - 3 StR 384/07">3 StR 384/07</a>)</li>
<li>Heft 3, Seite 153: Zum räuberischen Angriff auf Kraftfahrer im ruhenden Verkehr. Zu denken ist an die Situation, dass ein Autofahrer in seinem Auto zum Opfer wird, bevor er den Wagen gestartet hat &#8211; dazu (samt unerwünschter Rundfahrt) dann aber genötigt wird. (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4 StR 338/07" title="BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07: R&uuml;ckbank-Fall">4 StR 338/07</a>)</li>
<li>In Heft 3 auf Seite 156 empfehle ich ausdrücklich und dringend (mit einem Kaffe) die Urteilsbesprechung zur Abgrenzung des versuchten Diebstahls von der straflosen Vorbereitung. Es geht hier um ein vieldiskutiertes (und von der LIteratur quasi zerrissenes!) Urteil des LG Potsdam (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=26 (10) Ns 142/05" title="LG Potsdam, 06.10.2005 - 26 (10) Ns 142/05: Baumarkt-Fall">26 (10) Ns 142/05</a>), der es schon als versuchten Diebstahl ansehen möchte, wenn man im &#8211; mit Stacheldrahtzaun gesichtern- Aussengelände eines Baumarktes seine vermeintliche Beute deponiert.<br />
Dazu die herrlichen Ausführungen von Walter in der NStZ (a.E.):<br />
<em>&#8220;Vielleicht ist das Urteil ein Zeichen dafür, dass in den neuen Ländern ein rauerer Wind weht als in der alten Republik, da es im Sprengel des LG Potsdam offenbar für jedermann ein Klacks ist, über ohe Stacheldrahtzäune zu klettern, und zwar mit Kisten bepackt, und da dort auch das Mitführen und Verwenden eines Bolzenschneiders so etwas ähnliches zu sein scheint wie andernorts der Gebrauch eines Schlüssels&#8221;</em></li>
<li>Anspruchsvoll ist das Urteil des BGH (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 StR 384/07" title="BGH, 02.11.2007 - 2 StR 384/07">2 StR 384/07</a>) in Heft 2 auf Seite 89ff, bei dem es um mittelbarer Täterschaft trotz tatbereiter Vorderleute geht. Häufig ist im Fall der Organisationsherrschaft (wie vorliegend) der Fall gegeben, dass (mangels Organisationstiefe) vielmehr eine Mittäterschaft angenommen werden kann.</li>
<li>Sehr relevant (und für mich seltsam, da bisher in keiner Ausbildungszeitschrift besprochen) ist das Urteil des BGH (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 StR 226/07" title="BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07">3 StR 226/07</a>) zur heimtückischen Tütung eines bewusstlosen Patienten. Der Patient selber kann schwerlich Arg- und Wehrlos sein &#8211; der BGH konstruiert hier die Heimtücke dann durch die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Pflegepersonals. Unbedingt lesen!</li>
<li>Ein wiedermal kritisiertes Urteil des BGH (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 StR 180/07" title="BGH, 21.06.2007 - 3 StR 180/07">3 StR 180/07</a>) hat sich mit der Frage beschäftigt, wann eine Tötung &#8220;grausam&#8221; im Sinne des §<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html" title="&sect; 211 StGB: Mord">211</a> II StGB ist. Hier ging es im speziellen um zahlreiche schnell aufeinanderfolgende Ausführungshandlungen. Wer aus den gründen den Abschnitt 1a bis b liest, erfährt wie Handlungen auseinandergepflückt werden können und wie man diese penibel der Tötungshandlung (und dem zugehörigen Vorsatz!) zurechnet und wie nicht.</li>
<li>Wieder ein Klassiker, ist mir in zwei Arbeiten begegnet: Wann ist eine Narbe eine erhebliche Enststellung? Der BGH (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 StR 185/07" title="BGH, 28.06.2007 - 3 StR 185/07">3 StR 185/07</a>) sagt, dass es dazu schon einer besonderen Schwere bedarf &#8211; eine einfache Sichtbarkeit ist nicht ausreichend. Klausurrelevant, auch wenn nicht neu.</li>
</ol>
</li>
</ol>
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		<title>Zeitschriften aktuell 4 und 5 aus 2008</title>
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		<pubDate>Tue, 06 May 2008 10:19:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich habe schon länger nichts mehr zu den aktuellen Aufsätzen in Zeitschriften geschrieben &#8211; das hole ich jetzt nach, direkt für die Monate April und Mai. Die Rechtsprechung bleibt allerdings ab sofort in den Übersichten aussen vor, ich möchte dies in Zukunft in einem separaten Beitrag tun, zumal ich den Eindruck habe, dass die Rechtsprechung ohnehin viel zu kurz kommt... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/zeitschriften-aktuell-4-und-5-aus-2008/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe schon länger nichts mehr zu den aktuellen Aufsätzen in Zeitschriften geschrieben &#8211; das hole ich jetzt nach, direkt für die Monate April und Mai. Die Rechtsprechung bleibt allerdings ab sofort in den Übersichten aussen vor, ich möchte dies in Zukunft in einem separaten Beitrag tun, zumal ich den Eindruck habe, dass die Rechtsprechung ohnehin viel zu kurz kommt bei den meisten Studenten (inklusive mir).</p>
<p><em>In Zukunft wird diese Reihe etwas umfangreicher: Ab 6/2008 gesellen sich Hinweise aus der NStZ und der NJW hinzu, die ich aber ebenfalls recht kategorisch und strikt auswähle. Das Ziel bleibt, wenige Inhalte auszuwählen und den Studenten gerade nicht mit Masse zu erschlagen.</em></p>
<p><span id="more-179"></span></p>
<p><strong><em>Ausgaben 4/2008</em></strong></p>
<p>Die JA zeigt in der Ausgabe 4/2008 wiedermal, dass sie den Leser mehr als nützlichen Konsumenten denn ernszunehmenden Verbraucher sieht: Der erste Aufsatz &#8220;Grundzüge des Ordnungswidrigkeitenrechts&#8221; ist schon wieder einer dieser unsäglichen Fortsätzungsbeiträge. Und schon wieder wird nicht in Aussicht gestellt, wann der zweite Teil erscheinen soll &#8211; in der 5/2008 ist er jedenfalls nicht enthalten. Es tut mir leid wenn ich das so offen sage, aber ich finde es als Stundent einfach nur noch unmöglich, wenn man derart hinters Licht geführt wird: Wenn mir dieser Aufsatz etwas bringen soll, will ich ihn vollständig lesen und nicht &#8220;irgendwann mal&#8221; den zweiten Teil dazu vorgesetzt bekommen.</p>
<p>Dass dann gleich der zweite Beitrag zu den gesetzlichen Schriftformerfordernissen ebenfalls ein Fortsetzungsbeitrag ist (immerhin der zweite Teil eines Zweiteilers, der erste erschien in der 3/2008), rundet dann nur das Bild ab.</p>
<p>Beide Beiträge wären sicherlich interessant, ich hatte für beide keinen Nerv. Ich denke, der Beitrag über das OWiG wäre jedenfalls empfehlenswert (wenn er denn mal vollständig ist), der Beitrag über die Schriftformerfordernisse ist interessant, aber eher was für Hausarbeiten in dieser detailreichen Fülle.</p>
<p>Wichtig ist der Aufsatz von Hofmann zur Übertragung der Rechte ab Seite 253, hier steht echtes Grundlagenwissen, genauso wie bei Trautwein zum Thema Kapitalverkehrsfreiheit ab Seite 281.</p>
<p>Nicht wichtig, aber sehr interessant (und was zum Klugscheissen auf Partys) ist der Beitrag von Duesberg zum Thema Strafbarkeit des Online-Pokers. Interessant sind aber die beachtenswerten Ausführungen zum Handlungsort am Ende des Beitrags, was ein durchweg nachdenkliches AT-Problem ist.</p>
<p>Die JuS bietet in der Ausgabe 4/2008 einen sehr guten Aufsatz von Körber zum Thema &#8220;Zivilrechtliche Fallbearbeitung in Klausur und Praxis&#8221;. Zu dem Aufsatz gibt es nur eines zu sagen: Lesen, und zwar aufmerksam! Kritik gibt es aber auch hier in Richtung JuS: Wenn man alte Beiträge nahezu unverändert aufnimmt, ist es in einer wissenschaftlichen Zeitschrift angebracht, auf die Erstveröffentlichung hinzuweisen &#8211; den originalen Beitrag findet man in der JuS 1998 auf L65 und L73. An dem Beispiel sieht man auch, wie aktuell frühere Beiträge auch heute noch sind, im original war die fehlerhafte Skizze von Seite 291 übrigens richtig &#8211; kleine Stichelei von mir <img src='http://www.jurakopf.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Ebenfalls Pflicht -ganz besonders für die, die glauben das schon zu können- ist der Beitrag zum Stellvertretungsrecht ab Seite 309 (leider ebenfalls ein Fortsetzungsroman, der in der JuS 5/2008 sein Ende findet) sowie zur Kommunlaverfassungsbeschwerde ab Seite 319 &#8211; beides ist Grundwissen, das sitzen muss.</p>
<p><strong><em>Ausgaben 5/2008</em></strong></p>
<p>In der JA 5/2008 lohnt sich mal das Vorwort &#8211; da gibt es einen aufschlussreichen Aufruf, als (angehender) Jurist das internationale, speziell europabezogene, Recht nicht zu vernachlässigen. Nachdem man das gelesen hat, empfehle ich einen Blick in der Ausgaben der JA seit Anfang des Jahres, man suche mal die Beiträge in den Heften zum Thema Europarecht, speziell besprochene Urteile des EUGH. Mein Tipp: An die eigene Nase Fassen, wenn die Zeitschriften das Thema nicht hochhalten oder zugänglich machen, warum sollten sich Studenten dann einen Vorwurf machen lassen?</p>
<p>Der Beitrag von Murmann zur mittelbaren Täterschaft ab Seite 321 ist nicht nur Grundwissen, sondern auch überraschend zugänglich aufbereitet. Lesen ist hier Pflicht.</p>
<p>Immerhin gab es mal einen (und dann auch noch interessanten) Beitrag zum internationalen Recht: Arnauld schreibt über die &#8220;Europäisierung des Rechts der inneren Sicherheit&#8221;. Jedenfalls wer den Schwerpunktbereich Strafrecht (und somit auch EU-Strafrecht) hat, findet hier eine wirklich gute und lesenswerte Aufbereitung eines Themenkomplexes.</p>
<p>Wirklich nett war der Beitrag von Fahl mit den &#8220;10 Tipps zum Schreiben von (nicht nur) strafrechtlichen Klausuren und Hausarbeiten. Dies, zusammen mit dem ähnlichen Beitrag oben aus der JuS 4/2008 ist ein sehr gutes Kompendium um sich auf Klausuren vorzubereiten.</p>
<p>Für viele ein schwieriges Thema ist der einstweilige Rechtsschutz gegen Verwaltungsakte: Erbguth macht das Thema aber zugänglich ab Seite 357. Ich rate, es nochmals in Ruhe durchzuarbeiten, auch wenn man es schon zu beherrschen meint. Geht schnell und relativ schmerzlos.</p>
<p>Die JuS bietet in der 5/2008 einen Aufsatz zu einem meiner Lieblingsthemen: Herzberg schreibt über die vorsatzausschliessenden Rechtsirrtümer. Guter Aufsatz, wirklich lesenswert. DIe Grundfälle zum Stellvertretungsrecht (Begonnen in JuS 4/2008) werden zuende geführt, dafür ist der wichtige und gute Beitrag zur mittelbaren Täterschaft wieder eine Fortsetzungsgeschichte. Anders als bei der JA kann ich mich bei der JuS wenigstens darauf verlassen, dass im nächsten Heft dann der Rest kommt, aber ehrlich: Ich habe es schon mit 10 Jahren bei Mickey-Mouse Heften gehasst, dass da immer eine Geschichte drin war, die erst im nächsten Heft fortgeführt wurde, damit man bloss als Käufer bei der Stange bleibt. Das gleiche Muster bei wissenschaftlichen Zeitschriften festzustellen ist schon schockierend.</p>
<p>Ein kleines Stiefkind ist die &#8220;Drittwirkung von Grundrechten&#8221;, wer dazu einen Aufbau sucht bekommt schnell graue Haare. Augsberg nimmt sich des Problems ab Seite 406 an und bietet einen interessanten Lösungsweg. Mein Tipp: Reinsehen, kann durchaus nützlich sein.</p>
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		<title>Keine JuS-Community</title>
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		<pubDate>Tue, 06 May 2008 09:32:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Schade, mein geworfenes Stöckchen wird von der JuS nicht aufgegriffen: Die von mir erstellte Auflistung aller in der JuS erschienenen Lernblätter (17 Seiten, steht kostenlos zur Verfügung) wird dort nicht aufgegriffen. Die externe Zuarbeit für Zeitschriften gestaltet sich also weiterhin schwierig, wobei man bei der JuS aber immerhin eine ausführliche und nette Antwort auf meinen Hinweis verfasst hat &#8211; was... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/keine-jus-community/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schade, mein geworfenes Stöckchen wird von der JuS nicht aufgegriffen: Die von mir erstellte <a href="http://www.jurakopf.de/jus-referenzliste-die-lernblatter/" target="_blank">Auflistung aller in der JuS erschienenen Lernblätter</a> (17 Seiten, steht kostenlos zur Verfügung) wird dort nicht aufgegriffen. Die externe Zuarbeit für Zeitschriften gestaltet sich also weiterhin schwierig, wobei man bei der JuS aber immerhin eine ausführliche und nette Antwort auf meinen Hinweis verfasst hat &#8211; was ich von der JA nicht behaupten kann, die mich seinerzeit ziemlich brüsk abgefertigt hat. Schade eigentlich, denn Internetprojekte wie WordPress zeigen beispielsweise in ihrem <a href="http://wordpress.org/extend/plugins/" target="_blank">Modulpool</a> deutlich, wieviel Erfolg und Attraktivität ein Projekt bieten kann, dass eben nicht nur (passive) Nutzer/Kunden hat, sondern eine (aktive) Community.</p>
<p><em>Ich für meinen Teil ziehe natürlich die Konsequenz und erstelle nun, anders als geplant, keine (kostenlose) Beitragsübersicht der JuS von 1980 bis heute. Warum auch?</em></p>
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		<title>Fristsetzung und Arglist</title>
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		<pubDate>Sun, 04 May 2008 09:10:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bei Jurabilis habe ich den Hinweis auf ein lesenswertes Urteil des BGH (PDF) gefunden, das die in der Literatur schon länger vorherrschende Meinung nun auf höchstrichterlicher Ebene bestätigt: Wenn jemand aufgrund einer arglistigen Täuschung zu einer Willenserklärung bewegt wurde, so ist dies ein Umstand, der ihm gegenüber die Verpflichtung zur Nacherfüllung unzumutbar i.S.d. §440 BGB werden lässt. Eine Fristsetzung ist... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/fristsetzung-und-arglist/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1758-BGH-Keine-Fristsetzung-bei-Arglist.html" target="_blank">Bei Jurabilis</a> habe ich den Hinweis auf ein <a href="http://dejure.org/dienste/internet2?juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=42757&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">lesenswertes Urteil des BGH</a> (PDF) gefunden, das die in der Literatur schon länger vorherrschende Meinung nun auf höchstrichterlicher Ebene bestätigt: Wenn jemand aufgrund einer arglistigen Täuschung zu einer Willenserklärung bewegt wurde, so ist dies ein Umstand, der ihm gegenüber die Verpflichtung zur Nacherfüllung unzumutbar i.S.d. §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html" title="&sect; 440 BGB: Besondere Bestimmungen f&uuml;r R&uuml;cktritt und Schadensersatz">440</a> BGB werden lässt. Eine Fristsetzung ist nicht mehr nötig, stattdessen kann direkt Minderung oder Rücktritt erklärt werden.</p>
<p>Dazu lesenswert Lorenz in der NJW 2004 ab Seite 26 und nun aktuell in der NJW 2008 von Gutzeit die Seiten 1359ff. und 1371ff. Weiteres Urteil dazu (mit gleichem Tenor): LG Zweibrücken, Urteil vom 02.08.2004 &#8211; Az: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 O 274/03" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">1 O 274/03</a>. Anderer Meinung waren damlals noch Derleder/Sommer in JZ 2007, 338.</p>
<p>Das jetzige Urteil ist übrigens nicht sonderlich überraschend, der BGH hat bereits hinsichtlich des Rücktrittsrechts ein entsprechendes Urteil im jahr 2006 gefällt, da der §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html" title="&sect; 440 BGB: Besondere Bestimmungen f&uuml;r R&uuml;cktritt und Schadensersatz">440</a> BGB für Rücktritt und Minderung zugleich gilt, war das jetzige Urteil daher nur konsequent:</p>
<blockquote><p><em>BGH, Beschluss vom 08.12.2006 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V ZR 249/05" title="BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05: Immobilien - Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens">V ZR 249/05</a>:<br />
</em>Ein die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigendes Interesse des Käufers bzw. ein entsprechendes Interesse, ohne vorherige FristsetzungSchadensersatz statt der Leistung verlangen zu können, ist im Regelfall anzunehmen, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat.</p></blockquote>
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		<title>Internes: So nicht.</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Apr 2008 05:52:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mal ganz deutlich: So geht es nicht. Und die Betreffenden brauchen nicht zu glauben, dass ich blöd bin. Da hat letzte Nacht jemand Werbung für einen &#8220;Online Repetitor&#8221;, der damit wirbt besonders schnell Inhalte zu vermitteln, hier als Kommentar hinterlassen. Und dann nicht ein paar Zeilen, sondern gleich mal einen fast 5800 Zeichen umfassenden Kommentar. Tut mir leid, das ist... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/internes-so-nicht/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mal ganz deutlich: So geht es nicht. Und die Betreffenden brauchen nicht zu glauben, dass ich blöd bin. Da hat letzte Nacht jemand Werbung für einen &#8220;Online Repetitor&#8221;, der damit wirbt besonders schnell Inhalte zu vermitteln, hier als Kommentar hinterlassen. Und dann nicht ein paar Zeilen, sondern gleich mal einen fast 5800 Zeichen umfassenden Kommentar.</p>
<p>Tut mir leid, das ist mir schlichtweg zu primitiv und werbetechnisch schadet es übrigens mehr als es nutzt: Aus gutem Grund schalte ich Kommentare hier erst nach Begutachtung frei und wer mit solchen Aktionen auffällt, darf davon ausgehen, hier auf absehbare Zeit niemals namentlich Thema zu sein &#8211; auch nicht in Tests, z.B. von Online-Repetitoren. Insgesamt eine sehr dumme Aktion, denn ein solcher Test ist bei mir für den Mai fest geplant. Eine einfache Mail mit einem Hinweis und einem &#8220;Bitte sieh mal drüber&#8221; wäre da klüger gewesen. Jetzt aber muss ich davon ausgehen, dass es mit Wissen (und Wollen) des Anbieters stattgefunden hat und lasse ihn bei allen Tests und Vorstellungen aussen vor.</p>
<p><em>Zugleich der Hinweis an alle anderen Anbieter: Wer der Meinung ist, ich sollte etwas zu seinem juristischen Produkt schreiben, kann mich jederzeit gerne per Mail offen und ehrlich darauf hinweisen &#8211; ich habe ja auch ein eigenes Interesse einen Marktüberblick zu haben. Kommentar-Spam aber kanzelt jeden der es probiert nur ab.</em></p>
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		<title>Gesamtschau: Aktuelle Werbung für Jura-Studenten (und Referendare)</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Apr 2008 07:48:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Soeben kam die aktuelle JuS (4/2008) und ich habe mich schon gefreut: War sie doch doppelt so dick wie sonst. Da winkte viel Stoff zum Lesen &#8211; vermeintlich. Ich habe vergessen, dass nun Semesterbeginn ist und entsprechend Werbung getrieben wird. Insgesamt 4 Werbemagazine (zzgl. dem JuS Magazin) habe ich aus der JuS gezogen. Ich gebe mal einen Überblick samt Wertung.... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/gesamtschau-aktuelle-werbung-fur-jura-studenten-und-referendare/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Soeben kam die aktuelle JuS (4/2008) und ich habe mich schon gefreut: War sie doch doppelt so dick wie sonst. Da winkte viel Stoff zum Lesen &#8211; vermeintlich. Ich habe vergessen, dass nun Semesterbeginn ist und entsprechend Werbung getrieben wird. Insgesamt 4 Werbemagazine (zzgl. dem JuS Magazin) habe ich aus der JuS gezogen. Ich gebe mal einen Überblick samt Wertung.</p>
<p><span id="more-149"></span></p>
<p><strong>Beck</strong><br />
Zuerst das dickste: Die Werbebeilage vom Beck-Verlag. Und die ist nicht nur dick, sondern die kann sich auch sehen lassen. Wie bereits bei der letzten hat man sich die Mühe gemacht und es wirklich sauber thematisch sortiert, dabei hat jedes Thema einen farbigen Reiter an der Seite, wie bei einer Fernsehzeitschrift. Am Ende gibt es sogar ein Autoren- und Sachverzeichnis, bei etwa 70 Seiten Broschüre gar nicht mal unangebracht. Wer also was zum Strafrecht sucht, sieht vorne (oder hinten) nach, schlägt es auf und sieht das Verlagsprogramm zum Thema.</p>
<p>Ich finde die Beck-Broschüre klasse, auch wenn Sie die Angst des Studenten schüren wird: &#8220;Das alles muss ich wissen?&#8221;. Nunja, sicherlich nicht wirklich und vor allem muss man nicht all diese Bücher im Regal stehen haben. So gut ich den Beck-Prospekt auch finde, so sehr muss er auch als Kritikpunkt dienen: Wie soll ein Student in dieser Fülle von Bücherwerbung noch wissen, was er auf jeden Fall braucht, was nützlich und was Luxus ist? Zu laut sollte ich mich aber nicht beschweren, eben hier liegt ja die Daseinsberechtigung für Jurakopf.de &#8211; und wohl die Erklärung für die zunehmenden Besucherzahlen. Trotzdem möchte ich es nochmals ausführen, speziell für die Verlagsmitarbeiter, die hier mitlesen.</p>
<p>Beispiel: Der Student im 1. Semester sucht ein Buch zum StGB AT. Nun schlägt er im Beck-Prospekt die Seite 49 auf, wo er eine ganze Seite mit Büchern (8 an der Zahl!) zum Thema StGB AT findet. Wie soll der arme Student (oder die arme Studentin) denn hier entscheiden, was er/sie braucht? Für mich ist das nicht schwer, fortgeschrittene Semester können zwischen dem 2-Bändigen Roxin und dem Werk von Haft schnell und gut gewichten &#8211; aber Anfänger eben nicht. Mehr Hilfestellung, eine konkretere Zielgruppe, wäre angemessen.</p>
<p><strong>WoltersKluwer</strong><br />
Den Prospekt von WoltersKluwer finde ich zwar optisch recht ansprechend aufgemacht, die Struktur ist aber für mich nicht zugänglich. Zum einen ist das Inhaltsverzeichnis so bunt, wie schlecht gemachte eBay-Anzeigen: Mal Blau, dann Rot, dann Grün &#8211; dann wieder blau. Verschiedene Schriftgrössen und mal Fett- mal Normalschreibung runden das Bild ab.</p>
<p>Selbst wer sich durch den typographischen Dschungel schlägt, steht vor konzeptionellen Problemen: Wenn ich ein Buch zum Erbrecht suche, schlage ich Seite 6 auf, oder Seite 15? Bei beiden Angaben steht Erbrecht, Hintergrund ist die Strukturierung nach Schriftreihe (Academia Iuris, Basisstudium etc.). Die aber ist erst sinnvoll, wenn man die Schriftreihen einem Konzept unterwirft und dies auch dem Leser vermittelt. Wenn ich z.B. wüsste, dass für mich die Academia Iuris Reihe einschlägig ist, würde ich direkt Seite 6 aufschlagen können &#8211; die Mühe macht man sich aber nicht. Stattdessen schlage ich zuerst Seite 6 auf, lese den Text zum Brox/Walker, danach Seite 15 und lese den Text zum Löhnig. Ergebnis: Null. Ich bin immer noch nicht schlauer, laut Text scheint sogar in beidem das gleiche zu stehen. Ich glaube, da muss noch ein bisschen Basis-Arbeit im Marketing stattfinden damit das rund läuft.</p>
<p>Während ich den Prospekt konfus zur Seite lege bleibt die Frage, ob mein Eindruck stimmt, dass es bei WoltersKluwer zum Strafrecht nur Klausurenkurse gibt. Ein Lehrbuch habe ich jedenfalls nicht gefunden, vielleicht gibt es eines, der Prospekt konnte es mir aber nicht vermitteln.</p>
<p><strong><em>C.F. Müller</em></strong><br />
Der C.F. Müller-Verlag -der mit in letzter Zeit immer häufiger positiv auffällt- überrascht auch diesmal mit einem Prospekt, das nicht nur mit Darstellungen, sondern auch mit Inhalten wirbt. Da gibt es Beiträge die mehr oder minder interessant sind, lustig sind Ideen wie der Test &#8220;Welcher Lerntyp bist du&#8221;. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass einige Leser dieses Werk aufmerksamer konsumieren als die anderen. Und als jemand der einige Zeit im Bereich Marketing tätig war freue ich mich immer über abwechslungsreiche Ideen.</p>
<p>Der eigentliche Produktkatalog, der nur einen Teil des Prospektes ausmacht, ist sehr übersichtlich, wobei man auf ein Inhaltsverzeichnis oder Stichwortverzeichnis verzichtet hat. Ebenfalls sehr schön ist es, dass es für Erstsemester mit &#8220;Zum ersten Einstieg&#8221; eine eigene Kategorie gibt in der fächerübergreifend Bücher mit Basis-Wissen dargestellt werden. Auch wenn ich diese Bücher weniger empfehle, sondern (nach dem ersten Eindruck) vielmehr die Reihe &#8220;Schwerpunkte&#8221; aus dem Hause C.F. Müller, die als &#8220;Vorlesungsbegleitend&#8221; offeriert wird. Der Verlag zeigt hier sehr schön, wie man Bücher den Zielgruppen verständlich und schmackhaft machen kann, ein (kleines) Vorbild für die anderen Verlage, das es endlich auszubauen gilt.</p>
<p><strong><em>Boorberg</em></strong><br />
Ich habe fast 70 juristische Bücher gekauft, die hier auch stehen. Gerade habe ich nochmal rüber gesehen: Ein Buch aus dem Boorberg Verlag ist nicht darunter. Und wenn ich nur nach der Werbung gehe ist das kein Wunder: Den Prospekt hatte ich ungelesen weggeworfen und erst wieder aus dem Müll geholt als mir die Idee kam, diesen Artikel zu schreiben. Optisch ist die Broschüre einfach nur fürchterlich, die Aufmachung der Bücher spricht ebenfalls nicht an (sorry, das Auge kauft mit). Und selbst jetzt, wenn ich reinsehe ist das erste Werk für Anfänger, das mir ins Auge fällt, ein Buch zum BGB AT für satte 28,80 Euro. Das ist keine optimale Produktplatzierung, zumal das mit dem Brox mithalten muss der erheblich günstiger ist.</p>
<p>Die ausgewählten Bücher (es sind nur wenige, viel Platz ist nicht in der Werbung bei 4 doppelt bedruckten Seiten) erscheint mir sehr willkürlich und Zielgruppenübergreifend. Dabei macht man erhebliche Fehler, die gebildete Internetnutzer verwirren. So wird auf Seite 6 ein &#8220;W3 Support&#8221; angeboten. Blöd nur, dass es mit dem W3C etwas ähnliches im Netz gibt und ich zuerst dachte, dass die hier Hilfestellung bei W3C-Konformen Webseiten anbieten wollen. Zum Vergleich <a href="http://www.w3support.de/sixcms/media.php/279/head.gif" target="_blank">hier einfach mal das Boorberg-Logo</a> ansehen und jetzt mal eines der (weit verbreiteten!) <a href="http://www.w3.org/Icons/valid-xhtml10" target="_blank">W3C-Logos</a>.</p>
<p>Alles in allem kann ich hier leider nichts positives berichten, was ein schlimmes Ergebnis ist, denn ich lese gerne Prospekte und die anderen drei habe ich von hinten bis vorne durchgeblättert &#8211; während das von Boorberg wirklich ungelesen im Müll landete. Ich glaube, da muss man nochmal ganz von vorne die Strategie überdenken.</p>
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		<title>Diskussion: Gefahrübergang nach §447 BGB</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Apr 2008 08:05:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Rahmen des §447 BGB gibt es einen kleinen, aber durchaus feinen Meinungsstreit der für Studenten von Interesse sein kann: Bekanntlich geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson auf den Käufer über, ich weise nochmals auf die Klausurrelevante Ausnahme im §474 II BGB hin. Sofern der §447 BGB Anwendung findet, gibt es dennoch einen Meinungsstreit für den Fall, dass... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/diskussion-gefahrubergang-nach-%c2%a7447-bgb/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen des §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html" title="&sect; 447 BGB: Gefahr&uuml;bergang beim Versendungskauf">447</a> BGB gibt es einen kleinen, aber durchaus feinen Meinungsstreit der für Studenten von Interesse sein kann: Bekanntlich geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson auf den Käufer über, ich weise nochmals auf die Klausurrelevante Ausnahme im §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html" title="&sect; 474 BGB: Begriff des Verbrauchsg&uuml;terkaufs">474</a> II BGB hin.</p>
<p>Sofern der §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html" title="&sect; 447 BGB: Gefahr&uuml;bergang beim Versendungskauf">447</a> BGB Anwendung findet, gibt es dennoch einen Meinungsstreit für den Fall, dass eine schuldnereigene Transportperson handelt. Zu denken ist nicht nur an einen Angestellten des Verkäufers, sondern gerade im Rahmen des Privatverkaufs auch an einen Verwandten oder Bekannten, der im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses aushilft.</p>
<p><em>Dies ist der erste Teil einer neuen Serie. Ich versuche regelmässig, am liebsten täglich, einen Meinungsstreit hier zu veröffentlichen. Das geht Queerbeet: Mal Pflichtprogramm, dann wieder Besonderheiten, die mir einfach aufgefallen sind. Ich hoffe, es regt den ein oder anderen an, nochmal verschiedene Themen nachzulesen. Vorschläge für weitere Meinungsstreits gerne hier per Kommentar oder <a href="http://www.jurakopf.de/forum/memberlist.php?mode=viewprofile&amp;u=2" target="_blank">im Forum</a>.<br />
</em></p>
<p><span id="more-147"></span></p>
<p>Typische Fallkonstellation: A verkauft an den entfernt wohnenden B und lässt die Sache durch den verschwägerten C transportieren, der &#8211; im Rahmen eines Urlaubs etc. &#8211; ohnehin in die Stadt des B fahren muss.</p>
<p>Hier gibt es in der Tat einen Meinungsstreit &#8211; Medicus etwa fordert, dass der §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html" title="&sect; 447 BGB: Gefahr&uuml;bergang beim Versendungskauf">447</a> BGB nur bei schuldnerfremden Transportpersonen Anwendung findet und will bei schuldnereigenen weiterhin den §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/446.html" title="&sect; 446 BGB: Gefahr- und Lasten&uuml;bergang">446</a> BGB anwenden. Die h.M. dagegen lehnt eine Einschränkung ab und wendet weiterhin den §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html" title="&sect; 447 BGB: Gefahr&uuml;bergang beim Versendungskauf">447</a> BGB an, jedenfalls solange die verkaufte Sache zufällig untergeht.</p>
<p>Bei einem verschuldeten Untergang dagegen will die h.M. den §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html" title="&sect; 447 BGB: Gefahr&uuml;bergang beim Versendungskauf">447</a> BGB nicht anwenden, da dieser gerade nur den zufälligen Untergang regelt. Hier soll dann eine Zurechnung über §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/278.html" title="&sect; 278 BGB: Verantwortlichkeit des Schuldners f&uuml;r Dritte">278</a> BGB erfolgen.</p>
<p><em>Literatur zum Thema:</em> JuS 2003, 625; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NJW-RR 2005, 422" title="(2 zugeordnete Entscheidungen)">NJW-RR 2005, 422</a>.</p>
<p><em>Besonders Relevant ist dies im &#8220;echten Leben&#8221; im Bereich von Online-Auktionen, neuere Urteile siedeln nicht umsonst in diesem Bereich an. Hier zwei Urteile, die ich interessant fand:</em></p>
<blockquote><p>Beim Kauf über die Internet-Plattform &#8220;ebay&#8221; vereinbaren die Parteien einen Versendungskauf, im Rahmen dessen die Gefahr erst auf den Käufer übergehen kann, wenn der Verkäufer die Ware der &#8220;zur Versendung bestimmten Person&#8221; übergeben hat. (LG Berlin, Urteil vom 01.10.2003 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=18 O 117/03" title="LG Berlin, 01.10.2003 - 18 O 117/03">18 O 117/03</a> in NJW 2003, 3492)</p></blockquote>
<blockquote><p>Unter Berücksichtigung des allgemeinen Vertragsrechts gehört es, sofern nicht ausnahmsweise eine Bringschuld vereinbart worden ist, nicht zum Pflichtenkreis des Verkäufers, die Ware beim Käufer auf sein Risiko abzuliefern. Allein aus dem Umstand, dass der Kaufvertrag im Zusammenhang mit einer Online-Auktion zu Stande gekommen ist, kann nicht darauf geschlossen werden, dass damit zugleich konkludent ein Versendungskauf vereinbart worden ist. (LG Essen, Urteil vom 16.12.2004 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10 S 354/04" title="LG Essen, 16.12.2004 - 10 S 354/04">10 S 354/04</a>)</p></blockquote>
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		<title>Ein Notebook für Studenten</title>
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		<pubDate>Mon, 31 Mar 2008 20:47:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nachdem ich etwas zum Eee-PC geschrieben habe folgt hier nun ein allgemeiner Artikel zum Thema Notebook. Fakt ist -jedenfalls für mich- im Jura-Studium braucht man eines. Klar geht es irgendwie auch ohne, aber es muss nicht sein und bei Hausarbeiten oder Seminararbeiten zahlt es sich schnell aus. Das Problem ist nur: Nicht jeder bekommt eines geschenkt &#8211; oder kann sich... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/ein-notebook-fur-studenten/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem ich etwas zum <a href="http://www.jurakopf.de/der-eee-pc-optimal-fur-jura-studenten/" target="_blank">Eee-PC</a> geschrieben habe folgt hier nun ein allgemeiner Artikel zum Thema Notebook. Fakt ist -jedenfalls für mich- im Jura-Studium braucht man eines. Klar geht es irgendwie auch ohne, aber es muss nicht sein und bei Hausarbeiten oder Seminararbeiten zahlt es sich schnell aus. Das Problem ist nur: Nicht jeder bekommt eines geschenkt &#8211; oder kann sich das aktuelle Highlight aus dem Handel leisten.</p>
<p><span id="more-138"></span></p>
<p>Das Schöne ist: Das braucht man auch nicht. Wer aufs Geld achtet oder achten muss, der kommt auch mit weniger aus. Ich versuche hier kurz ein wenig Orientierung zu bieten. Und wer es anders sieht oder ergänzen möchte, der fühlt sich bitte in den Kommentaren dazu eingeladen <img src='http://www.jurakopf.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Ich denke, ein gebrauchtes Notebook reicht, wobei man den Markt kennen sollte, um sich nicht übervorteilen zu lassen. Und nur weil eines gebraucht und/oder älter ist, ist es noch lange nicht schlecht. Ehrlich nicht, viele der modernen Notebooks sind wie die modernen Handys: Überfüllt, riesig, schwer &#8211; gerade das, was viele nicht wollen.</p>
<p>Zum Markt: Der Eee-PC kostet 300 bis 400 Euro, je nach Modell. Er ist aber keine echte Alternative, wenn man eine Rundum-Maschine haben möchte. Wer nur einen einzigen Rechner hat, für den wird sich der Eee-PC sicherlich nicht lohnen. Dennoch sollte man sich den Preis merken. Ein gutes neues Gerät bekomme ich bei meinem hausladen &#8220;HIQ24&#8243; bereits für 367 Euro. Das GErät hat 512Mb RAM, eine 80GB Festplatte, ein hochauflösendes Display mit 15 Zoll sowie eine 1,8GHz CPU. Das schreibe ich nicht um Werbung zu machen, sondern um die Grenze aufzustecken: Wer nun ein Notebook für 400 Euro kauft, das gebraucht und älter ist, dabei aber weniger Hardware-AUsstattung mitbringt, der sollte überlegen ob der Kauf so gelungen ist.</p>
<p>Diese 4 Kriterien (Festplatte, CPU, RAM, Display) sind die für mich wichtigen, ich suche mir beim Einkauf immer ein günstiges Neu-Gerät (das ja auch 24 Monate Gewährleistung hat!) und nehme dies als Obergrenze. Auf die Art bewahre ich mich vor Fehlkäufen. Übrigens bekommt man echte Top-Modelle schon für 800 Euro.</p>
<p>Wer ein gebrauchtes Notebook kauft, um zu arbeiten (und vielleicht mal um Musik zu hören, aber keinesfalls für aktuelle Spiele), dem reichen 20GB bis 40GB Festplatte locker. RAM sollten schon 512 MB sein, CPU 1 GHz. Das Display sollte ab 12 Zoll liegen und eine 1024er Auflösung bieten. Ram und Festplatte sind dabei nicht so wichtige Kriterien, jedenfalls für diejenigen die sich ein wenig auskennen: Beides lässt sich im Eigenbau mit aktueller HArdware meistens günsitg aufrüsten. Beispiel: Eine 80GB Notebook-Festplatte kaufe ich für unter 50 Euro ein &#8211; die ist dann neu und riesig, da ist es mir bei einem 100 Euro Notebook egal, ob es eine 20GB Platte hat, die mir zu klein wäre.</p>
<p>Wichtig ist etwas anderes: Wer wirklich mobil arbeiten möchte, der will keinen Klotz am Bein. EIn Notebook sollte schon klein und leicht sein &#8211; und die älteren Modelle können da wirklich überraschen. Für 200 Euro gibt es grundsolide Produkte, die teilweise unter 2kg wiegen und ideal für das Arbeiten unterwegs sind. Gerade Jura-Studenten, die ständig in Präsenz-Bibliotheken arbeiten müssen, wissen was ich meine wenn ich sage, dass es eben keine Frage von Luxus ist, ob man 4kg oder 2kg zusätzlich mit sich herumtragen muss. Und: Es gibt sie wirklich.</p>
<p>Man darf keinen Schnellkauf erwarten, es gilt sich vorher zu informieren und im Internet genaue Produktbeschreibungen heraus zu suchen. Meine Favoriten sind z.B. das Dell Latitude C400 oder das etwas moderne (und dann teurere) D400. Die bekommt man für 200 bis 300 Euro und hat ein echtes Subnotebook. Mein anderer Favorit ist das Yakumo Q7 XD Mobilium. Auf den Zusatz &#8220;Mobilium&#8221; muss man aber achten, weil es auch eines ohne diesen Zusatz gibt, auch gebräuchlich ist die Bezeichnung G557S/G551S. Wenn ihr jeweils auf das Grundprinzip (1GHz/512Mb RAM &#8211; mindestens) achtet, ist das wirklich ein schönes Gerät das man da günstig erstehen kann.</p>
<p><em>Einen Nachteil aber haben gebrauchte Notebooks und da darf man sich nichts vormachen: Die Akkus. Stellt euch auf fürchterliche Akku-Laufzeiten ein, neue Akkus kosten teilweise so viel wie das ganze Notebook. Hier liegt der echte Haken, die Kröte die man schlucken muss.</em></p>
<p>Wenn ihr diese Tipps beherzigt, wird ein Windows XP darauf sogar gut laufen. Wer an den Kosten für ein System sparen will, kann ein Ubuntu Linux nutzen, das können auch Anfänger einsetzen und es ist kostenlos &#8211; mit Openoffice hat man eine kostenlose und gute Bürolösung.</p>
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		<title>Juristische Internet-Suchmaschine</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Mar 2008 06:54:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich habe via Google-Customsearch eine &#8220;eigene Suchmaschine&#8221; erstellt, die nur juristische Webseiten (inkl. Blawgs) durchsucht. Das Ziel ist, hier so wenig Ergebnisse wie möglich zu erzeugen bei einer Suche &#8211; die aber inhaltlich passend sind. Die bisherigen Suchen sind ganz gut gelaufen, wahrscheinlich, weil ich nur etwas über 200 Seiten erfasst habe. Jeder kann aber eigene Seiten vorschlagen &#8211; die... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/juristische-internet-suchmaschine/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe via Google-Customsearch eine &#8220;eigene Suchmaschine&#8221; erstellt, die nur juristische Webseiten (inkl. Blawgs) durchsucht. Das Ziel ist, hier so wenig Ergebnisse wie möglich zu erzeugen bei einer Suche &#8211; die aber inhaltlich passend sind. Die bisherigen Suchen sind ganz gut gelaufen, wahrscheinlich, weil ich nur etwas über 200 Seiten erfasst habe. Jeder kann aber eigene Seiten vorschlagen &#8211; die Suchmaschine <a href="http://www.google.com/coop/cse?cx=013921948898546206999%3Ai5av3ol55me" target="_blank">ist hier zu finden</a>.</p>
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		<title>BGH im Volltext &#8211; für 36 Euro? (Update)</title>
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		<pubDate>Thu, 20 Mar 2008 06:29:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich habe gefunden, was ich gesucht habe: Im WoltersKluwer Shop, leicht versteckt: Eine Volltext-CD u.a. mit allen BGHZ und BGHSt Entscheidungen für ca. 36 Euro. Das ist sicherlich nicht geschenkt, aber auf jeden Fall einen Blick wert. Und der hat sich wirklich gelohnt. Hinweis/Update: Diese CD gibt es inzwischen nicht mehr im WoltersKluwer-Shop. War leider nicht anders zu erwarten, die... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/bgh-im-volltext-fur-36-euro/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe gefunden, was ich gesucht habe: Im WoltersKluwer Shop, leicht versteckt: Eine Volltext-CD u.a. mit allen BGHZ und BGHSt Entscheidungen für ca. 36 Euro. Das ist sicherlich nicht geschenkt, aber auf jeden Fall einen Blick wert. Und der hat sich wirklich gelohnt.</p>
<p><em><strong>Hinweis/Update: </strong></em>Diese CD gibt es inzwischen nicht mehr im WoltersKluwer-Shop. War leider nicht anders zu erwarten, die folgende Besprechung ist aber nicht wertlos, sondern gilt für die jetzt verfügbare CD die ca. 130 Euro kostet.</p>
<p><span id="more-125"></span></p>
<p>Urteile des BGH muss man immer wieder mal nachlesen, eine gute Volltext-CD kann da viel Laufarbeit ersparen. Umso erstaunter war ich, dass ich neben den ganzen unbezahlbaren CDs/DVDS mit Abo-Pflicht im Wolters-Kluwer Shop eine CD für unter 40 Euro gefunden habe, die versprach, dass man hierrauf alle BGHZ und BGHSt Entscheidungen bis Ende 2007 findet. Ich habe sie zur Ansicht bestellt und bin begeistert: Die Software überzeugt rundum, einen Haken habe ich bisher nicht gefunden &#8211; und selbst wenn ich das Datum meines Rechners um 2 jahre nach vorne drehe kommt kein Hinweis, dass das Produkt abgelaufen ist. Ich muss also keine Angst haben, dass in 6 Monaten die Software nicht mehr läuft &#8211; ein problem dass man heute (bei teuer bezahlter Literatur-Software) immer häufiger hat.</p>
<p>Das von mir bestellte Produkt ist <a href="http://shop.wolterskluwer.de/wkd/shop/recht,51/bgh-edition-auf-cd-rom-42007-bghz-1-169,-bghst-1-50,carl-heymanns-verlag,,4175/" target="_blank">hier zu finden</a>,  ich empfehle die Bestellung per Telefon &#8211; meine Internetbestellung ist dort irgendwie verloren gegangen, was nicht wirklich begeisterte. Die Installation ist einfach: CD rein, Installationsroutine durchlaufen lassen, fertig. Technisch arbeitet es über den Browser: Es wird wohl ein lokaler  Server aufgesetzt, der dann angesprochen wird. Lief ebenfalls alles auf Anhieb, je nach Firewall-Konfiguration muss den Zugriff auf den entsprechenden lokalen Port (50000) erlauben.</p>
<p>Im Browser werden dann optisch ansprechende Webformulare genutzt, die Suche etwa ist leicht verständlich, viel zu erklären gibt es da nicht. Man wählt aus, in welchem Bereich man suchen möchte (Zivlrecht, Strafrecht etc.), eine mehrfachauswahl ist nicht möglich.</p>
<p align="center"><a title="Die Suche auf der BGH-CD (1)" href="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2008/03/suche.png"><img src="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2008/03/suche.thumbnail.png" alt="Die Suche auf der BGH-CD (1)" /></a><br />
<a title="Die Suche auf der BGH-CD (1)" href="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2008/03/suche.png">Die Suchmaske</a></p>
<p>Bei der Eingabe von Suchworten schlägt die Software automatisch entsprechende Begriffe vor &#8211; das macht es in der Tat leichter, einen passenden Begriff auszuwählen:</p>
<p align="center"><a title="Die Suche auf der BGH-CD (2)" href="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2008/03/suche2.png"><img src="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2008/03/suche2.thumbnail.png" alt="Die Suche auf der BGH-CD (2)" /><br />
Schlagwortvorschläge bei der Suche<br />
</a></p>
<p>Die Suche selbst läuft innerhalb von Sekunden ab, man bemerkt keinen langatmigen Suchvorgang. Am Ende steht eine Ergebnisliste, die ebenfalls verständlich ist und neben relevanten Informationen zum gefundenen Urteil  auch eine Trefferrelevanz anzeigt:</p>
<p align="center"><a title="Die Ergebnisliste auf der BGH-CD" href="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2008/03/ergebnisliste.png"><img src="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2008/03/ergebnisliste.thumbnail.png" alt="Die Ergebnisliste auf der BGH-CD" /><br />
Die Ergebnisliste<br />
</a></p>
<p>Das einzelne Urteil wird gut aufbereitet dargestellt, das Lesen  am Monitor  ist problemlos möglich &#8211; dabei zeigt sich auch die grosse Stärke, wenn die Software auf den Browser setzt: Man kann es so lesen, wie man es sich am ehesten wünscht, mit dem eigenen Schriftbild. Wer dennoch ausdrucken möchte, kann den Artikel nicht nur problemlos in die Zwischenablage kopieren, sondern auch in eine, von allen Aufbereitungen befreiten, sehr gut leserlichen Form ausdrucken.</p>
<p align="center"><a title="Das einzelne Urteil auf der BGH-CD" href="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2008/03/urteil.png"><img src="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2008/03/urteil.thumbnail.png" alt="Das einzelne Urteil auf der BGH-CD" /></a><br />
<a title="Das einzelne Urteil auf der BGH-CD" href="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2008/03/urteil.png">Ansicht des einzelnen Urteils</a></p>
<p><em><strong>Die Jurakopf-Einschätzung</strong></em><br />
Ganz klar: Kaufen. Als Student  sollte man die gut 40 Euro   (inkl. Versand dann) aufbringen können und erhält sein sehr gutes Arbeitsmittel zum Lernen und für wissenschaftliche Arbeiten. Auch für Anwälte wird es von Interesse sein denke ich. Der Preis ist weder zu niedrig, noch geschenkt, aber er kann sich sehen lassen. Ich hoffe, man wird ihn nach weiteren positiven Besprechungen nicht anheben, sondern mit diesem Produkt weiterhin ein Zeichen setzen, das die (gerade für Studenten unbezahlbaren) Angebote anderer Verlage in diesem Bereich erstmal in den Schatten stellt. Das Produkt ist technisch ausgereift, in der Bedienung einfach und effizient, einfach nur ein Tipp.</p>
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		<title>Der Rechtsanwalt ist ein Dienstleister</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Mar 2008 06:41:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein Hinweis der gerade für Studenten wichtig ist &#8211; denn der Grossteil wird später als Anwalt arbeiten wollen, viele auf &#8220;eigene Kappe&#8221;: Ein Anwalt ist am Ende nichts anderes als ein Dienstleister, und Dienstleistung will verkauft werden. Via Weblawg habe ich dazu einen interessanten Link gefunden, der einen Ausblick ins Jahr 2008 geben wird. Ich bleibe dabei: Die Anwälte die... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/der-rechtsanwalt-ist-ein-dienstleister/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Hinweis der gerade für Studenten wichtig ist &#8211; denn der Grossteil wird später als Anwalt arbeiten wollen, viele auf &#8220;eigene Kappe&#8221;: Ein Anwalt ist am Ende nichts anderes als ein Dienstleister, und Dienstleistung will verkauft werden. Via <a href="http://weblawgde.blogspot.com/2008/03/juristen-lernen-sich-zu-vermarkten.html" target="_blank">Weblawg</a> habe ich dazu einen <a href="http://www.triller.com/events/anwaltsmonitor" target="_blank">interessanten Link</a> gefunden, der einen Ausblick ins Jahr 2008 geben wird. Ich bleibe dabei: Die Anwälte die nicht verstehen, dass sie werben müssen, werden immer stärkere Probleme bekommen. Daher gilt es für neue wie für alteingesessene: Dazulernen und anfangen zu arbeiten.</p>
<p><span id="more-121"></span> Interessant ist, dass seit 2000 scheinbar immer noch nur wenige verstanden haben, dass eine eigene Webseite nur sinnvoll ist, wenn man ihre Nutzung auch auswertet, wenn man die Inhalte passend zur Tätigkeit steuert. So etwas wie SEO gibt es wohl bei nur sehr wenigen, die meisten glauben, eine Internetseite alleine und ein Telefonbucheintag reichen aus. Mein Rat daher an alle: Plant langfristig, lernt nicht nurjuristisches Fachwissen, sondern bildet dringend Softskills im Bereich Rhetorik und Marketing. Oder deutlich: Verkauft euch in der Öffentlichkeit.</p>
<p>Vor einer kleinen Ewigkeit habe ich mal einen Wurfzettel für Anwälte geschrieben zum Thema, den ich <a href="http://jens.familie-ferner.de/plugin/dlfile_6" target="_blank">hier zum Download</a> anbiete. Er ist alt, aber vieles davon hat Anwälte bis heute nicht erreicht. Übrigens ein kleiner Hinweis: So genannte kleine Kanzleien mit einem Anwalt etc. sollten sich nicht verschätzen. Ich verbuche selbst auf dem Land Mandatsgewinne über das Internet bei Kanzleien, in denen ich hin und wieder aushelfe. Das Internet lohnt sich, ganz besonders für die &#8220;kleinen&#8221;.</p>
<p>Und wenn ich meine lokale Zeitung aufschlage stelle ich jeden Tag fest, dass es sowas wie Pressearbeit bei den örtlichen Kanzleien faktisch nicht zu geben scheint. Wenn ich dann gleichzeitig betrachte, wie viele sich beschweren, weil sie nur mäßigen Zulauf neuer Mandate verzeichnen, überrascht das nur wenig.<em><br />
</em></p>
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		<title>Shops im Test: Beck vs. Wolters-Kluwer</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Mar 2008 07:28:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ich habe in letzter Zeit sehr viel bestellt in juristischen Online-Shops, zum einen weil ich ein paar Werke selber brauchte, zum anderen habe ich für andere Anwälte was bestellt um zu sehen, wie die mit der Eingabemaske vorankamen. Ich wollte mir einen Eindruck verschaffen, wie gut die Online-Shops sind. Vorab das wichtigste: Bestellen kann man in beiden Shops recht flüssig... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/shops-im-test-beck-vs-wolters-kluwer/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe in letzter Zeit sehr viel bestellt in juristischen Online-Shops, zum einen weil ich ein paar Werke selber brauchte, zum anderen habe ich für andere Anwälte was bestellt um zu sehen, wie die mit der Eingabemaske vorankamen. Ich wollte mir einen Eindruck verschaffen, wie gut die Online-Shops sind.</p>
<p><span id="more-112"></span></p>
<p>Vorab das wichtigste: Bestellen kann man in beiden Shops recht flüssig und selbst ein 70jähriger Anwalt hat es geschafft zu ordern was er brauchte. Dennoch gibt es einiges an Kritik. Und Probleme die ich bis jetzt nicht lösen konnte.</p>
<p>Bei <a href="http://shopdev.wolterskluwer.de/wkd/shop/recht,7/" target="_blank">Wolterskluwer </a> finde ich die Übersicht sehr schön, da man hier sehr gezielt und übersichtlich nach Produkten und Produktkategorien suchen kann. Die Prdukte werden ordentlich vorgestellt, man kann in etwa abschätzen worauf man sich einlässt. Der Bestellprozeß ist auch noch einfach, was ich ja schön finde ist, dass man nicht gezwungen wird ein Login-Konto anzulegen &#8211; man kann auch ohne so ein Konto direkt und schnell bestellen.</p>
<p>In der Bestellabwicklung wird es dann aber haarig: Zum wiederholten Male habe ich was aus der Carl-Heymanns-Marke bestellt. Dauert schon wieder etwa eine Woche bis es da ist. Da ich sowas beim ersten Mal nicht kannte, habe ich nach ein paar Tagen angrufen und gefragt, ob alles OK ist mit meiner Bestellung. Es dauerte fast 10 Minuten, bis man dort meine Internet-Bestellung gefunden hatte, Hintergrund war scheinbar (wenn ich das richtig verstanden habe), dass meine Heymanns-Bestellung anders gespeichert wurde. Hätte ich darauf von Anfang an hingewiesen, wäre das wohl schneller herausgekommen. Da man aber durchweg im WoltrsKluwer Shop bestellt, ist das etwas seltsam für den Kunden. Wer dort bestellt, sollte sich einfach auf eine 1-Wöchige Lieferzeit einstellen und nicht verwirrt sein, wenn man z.B. Montags bestellt und Freitags ist noch nix da, auch wenn ein Werk als &#8220;lieferbar&#8221; markiert ist. Ist halt so.</p>
<p>Im <a href="http://beck-shop.de/" target="_blank">Beck-Shop</a> sieht es ähnlich aus, auch wenn ich den einfach &#8220;zu voll&#8221; finde. Wer den mal aufruft, entdeckt eine Startseite voller Anzeigen und Optionen &#8211; wenn man sich mal das neue Beck-Online ansieht, weiss man aber, dass der Beck-Verlag es auch sehr viel besser kann. Vielleicht wird es ja bald umgestellt, ich hoffe es jedenfalls. Die vielfältigen Optionen, so man sie denn dann verstanden hat, bieten komfortablen und umfassenden Zugriff wenn man z.B. unspezifisch nach Themen und Produktart sucht. Die Produkte werden umfassend beschrieben, die Bestellung geht ebenfalls einfach &#8211; auch wenn man hier ein Kundenkonto anlegen muss. Für mich als Datenschützer ein klares &#8220;PfuiPfui&#8221;.</p>
<p>Auch hier fängt der Spass erst in der Abwicklung an. Die Werke selbst kommen, wie gewohnt, in kürzester Zeit an, ich hatte schon nach 24 Stunden teilweise meine Lieferung zu hause. Hier wie bei WoltersKluwer übrigens immer ohne Versandkosten, was ich sehr gut finde, mich aber dann frage, warum ich als Zeitschriftenabonnent dann doch Versandkosten zahlen muss, aber das ist ein anderes Thema.</p>
<p>Ein Problem beim Beck-Shop ist die Handhabung der Kundendaten. Ich bin, zugegeben, kein einfacher Kunde: Mal bestelle ich auf Rechnung, dann wieder Lastschrift, mal nach Hause, mal in die Kanzlei. Das führt dann jedesmal zu grosser Verwirrung. Beispiel: Ich bestelle ein Buch auf Rechnung, danach eine Zeitschrift auf Lastschrift, danach noch ein Buch auf Rechnung und einen Schönfelder samt Ergänzungslieferungen auf Lastschrift. Das Ergebnis: Das erste Buch (Rechnung) wurde abgebucht, die Zeitschrift nicht und irgendwann gab es eine Mahnung. Ich denke, das muss noch optimiert werden, zumal ich denke, dass ich nicht der einzige bin, der hin und herspringt, da er manchmal Rechnungen braucht, wenn er Bücher bestellt die Dritte für ihn bezahlen. Der arme Beck-verlag war letzten Endes so verzweifelt, dass ich neuerdings als &#8220;Rechtsanwalt Jens Ferner&#8221; angeschrieben werde, wo das nun herkommt ist mir wirklich ein Rätsel. Wie gesagt: Ich bin insofern auch kein einfacher Kunde, dennoch rate ich jedem, immer genau zu kontrollieren, ob man nun eine Rechnung mit Latschriftabbuchung erhalten hat oder per Überweisung.</p>
<p>Alles in allem finde ich aber beide Shops gut und möchte nicht zu hart ins Gericht gehen. Wer etwas braucht, kann sich hier direkt beim Verlag bestellen was nötig ist. Die Shops sind beide verständlich, allenfalls beim beck-Shop besteht meine Kritik, dass man den etwas vollgestopft hat und somit Übersichtlichkeit riskiert.</p>
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		<title>Latein im Alltag: Der Lebenslauf</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Mar 2008 07:35:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Jeder kennt es, vor allem Juristen nutzen es: &#8220;curriculum vitae&#8221;. Der gemeine Bürger schreibt &#8220;Lebenslauf&#8221;, uns Juristen ist das natürlich nicht gut genug. Das muss schon lateinisch sein, da hilft nix. Interessant wird es im Plural: Gibt es den überhaupt? Und wie lautet der richtig? Ich mag ein grosses Latinum haben (zu meiner Zeit gab es das noch), aber sicher... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/latein-im-alltag-der-lebenslauf/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder kennt es, vor allem Juristen nutzen es: &#8220;curriculum vitae&#8221;. Der gemeine Bürger schreibt &#8220;Lebenslauf&#8221;, uns Juristen ist das natürlich nicht gut genug. Das muss schon lateinisch sein, da hilft nix. Interessant wird es im Plural: Gibt es den überhaupt? Und wie lautet der richtig? Ich mag ein grosses Latinum haben (zu meiner Zeit gab es das noch), aber sicher bin ich mir selber nicht. Ich schreibe einfach mal und hoffe, dass jemand in den kommentaren das bestätigt oder korrigiert.</p>
<p><span id="more-106"></span></p>
<p>Bei uns im Deutschen stellt sich die Frage nicht: Lebenslauf oder Lebensläufe &#8211; es  ist und bleibt ein Wort. Im Lateinischen haben wir zwei Wörter und können rätseln, ob man nun von beidem oder nur von einem den Plural bildet. Da es der Genetiv ist, haben wir im Singular ein &#8220;vitae&#8221; und hätten im Plural ein &#8220;vitarum&#8221;. Ich denke aber, man kann guten Gewissens bei &#8220;vitae&#8221; bleiben, wette aber dabei, dass es umstritten ist.</p>
<p>Was mich wundert und auch Kern dieses Artikels ist, ist etwas anders: Das &#8220;curriculum&#8221;. Als ich es zum ersten Mal hörte war es für mich klar: Hierbei handelt es sich um ein neutrum, anzuwenden ist die entsprechende o-Deklination, die für mich im Nominativ Plural (aus dem Kopf!) auf &#8220;i&#8221; endet. Also &#8220;curriculi&#8221;. Bei einer kurzen Suche im Internet stelle ich fest, dass aber jede verfügbare Deklination hier ein &#8220;a&#8221; zeigt. Der Plural von Forum ist daher &#8220;fora&#8221; und nicht (wie ich es im Kopf habe) &#8220;fori&#8221;.</p>
<p>Gut, Menschen irren sich und ich wäre geneigt zu sagen, dass ich mich nach all den Jahren einfach geirrt habe. Aber: zwei andere Lateiner, die etwa zu meiner Zeit ihr Latinum gemacht haben, haben es genauso im Kopf. Und, ich denke das ist wichtiger: In meinem Stowasser sind der Plural von &#8220;curriculum&#8221; ausdrücklich mit &#8220;curriculi&#8221; und der von &#8220;forum&#8221; mit &#8220;fori&#8221; betitelt. Gut, mein Stowasser ist von 1954 und ein Familienerbe, aber das kann es ja nun nicht sein. Zusammen mit dem Stowasser und meinen Bekannten bin ich davon überzeugt, dass wir es seinerzeit tatsächlich so gelernt haben. Nebenbei sei mir erlaubt zu bemerken, dass ich bis heute jede Deklination und Konjugation übereinstimmend mit den Tabellen aus dem Internet herunterbeten kann, ohne einen einzigen Fehler &#8211; ich weiche nur im Rahmen der o-Deklination (Neutrum) ab. Das spricht für mich ebenfalls dafür, dass ich es so gelernt habe.</p>
<p>Die Frage für mich ist also: Wie kann das sein? Warum lautet der Plural von &#8220;forum&#8221; nun &#8220;fora&#8221; und nicht &#8220;fori&#8221;, so wie ich es gerlent habe und mein guter alter Stowasser es immer noch führt? Vermag mich jemand aufzuklären?</p>
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		<title>Kompendium zum Internetrecht aktualisiert</title>
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		<pubDate>Sun, 09 Mar 2008 17:32:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das vom Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren herausgegebene Skript Internetrecht steht nun in einer neuen Version als PDF-Datei zum Download bereit. Es enthält die Rechtsprechung des Jahres 2007, die Neuordnung des Urheberrechts durch den 2. Korb, ein komplett neu strukturiertes Kapitel zum Domainrecht sowie die aktuelle Diskussion im Fernabsatzrecht insbesondere zu den Impressumspflichten. Das 587 Seiten umfassende, als eBook nutzbare Skript,... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/kompendium-zum-internetrecht-aktualisiert/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das vom Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren herausgegebene Skript Internetrecht steht nun in einer neuen Version als PDF-Datei zum Download bereit. Es enthält die Rechtsprechung des Jahres 2007, die Neuordnung des Urheberrechts durch den 2. Korb, ein komplett neu strukturiertes Kapitel zum Domainrecht sowie die aktuelle Diskussion im Fernabsatzrecht insbesondere zu den Impressumspflichten. Das 587 Seiten umfassende, als eBook nutzbare Skript, dessen Text seit nunmehr fünf Jahren aktualisiert wird, ist kostenlos abrufbar. <a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Maerz2008.pdf" target="_blank">Download hier</a>. (Quelle: <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/104783" target="_blank">Heise</a>).</p>
<p><em>Wer es ausdrucken möchte, kann dies beispielsweise für ca. 25 Euro (oder günstiger im Vielseitendruck) bei</em> <a href="https://www.internetdrucker.de/"><em>https://www.internetdrucker.de/</em></a><em> machen.</em></p>
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		<title>Zeitschriften sind keine Wertanlage</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Mar 2008 08:46:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Da ich momentan sehr aktiv dabei bin, mir meine Bibliothek auszubauen und aufzufrischen habe ich sehr viel Kontakt zu (Ver)Käufern, nicht nur bei ebay, die sich wundern, für wie wenig Geld ihre einstmals so teuren Zeitschriften weggehen. Blankes Entsetzen herrscht dann, wenn wie letzten Samstag eine vollständige JuS Reihe (1961 bis 2000) gebunden für nur 126 Euro über den Tisch... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/zeitschriften-sind-keine-wertanlage/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da ich momentan sehr aktiv dabei bin, mir meine Bibliothek auszubauen und aufzufrischen habe ich sehr viel Kontakt zu (Ver)Käufern, nicht nur bei ebay, die sich wundern, für wie wenig Geld ihre einstmals so teuren Zeitschriften weggehen. Blankes Entsetzen herrscht dann, wenn wie letzten Samstag eine vollständige JuS Reihe (1961 bis 2000) gebunden für nur 126 Euro über den Tisch geht. Oder wenn man seinen teuer gebundenen Band der JuS für 3 Euro verkauft &#8211; oder gar den NJW Band gar nicht los wird. Zeit, eine profane Wahrheit auszusprechen: Zeitschriften sind keine Wertanlage.</p>
<p><span id="more-99"></span></p>
<p>Klar, eine vollständige NJW Bibliothek ist natürlich gutes Geld Wert &#8211; auf mehr als 1000 Euro kommt eine gebundene Serie von 1960 bis heute aber bei ebay nicht. Wer dann sogar mit ein paar Jahresbänden kommt, etwa von 1980 bis 1990, der fällt hinten um wenn die für unter 100 Euro weggehen. Aber ehrlich: Warum denn mehr?</p>
<p>Kanzleien brauchen die NJW? Jedenfalls in meinem Dunstkreis nicht, die meisten Kanzleien haben sie gar nicht abonniert, allenfalls eine hat wirklich alle NJW-Ausgaben gebunden &#8211; aber keiner liest die aktuellen Hefte oder liest hier mal was nach. Wer allgemeine Infos braucht, nutzt die Internet-Angebote der Fachverlage, das geht schneller. Gefragt sind vielmehr Fachzeitschriften wie die FamRZ oder NStZ. Recht hartnäckig hält sich das Gerücht, Rechtsanwälte müssen sogar die NJW beziehen &#8211; nun, zum einen ist das falsch, aber selbst wenn es stimmen würde: Warum sollte man wegen einer solchen Pflicht alte Bände aufkaufen?</p>
<p>Bei Ausbildungszeitschriften ist aber am Ende jeder Boden verloren: RAe haben damit nichts mehr zu tun, vielleicht noch für die Optik im Regal, aber das wars schon. Käuferkreis sind in erster Linie Studenten, und die knappsen bekanntlich an jedem Euro. Selbst von Unis höre ich aktuell, dass die nicht zum Käuferkreis gehören. Wenn die Nachfrage den Preis macht, sind das am Ende ganz schlechte Vorraussetzungen.</p>
<p>Doch es geht noch weiter: Es gibt NJW-DVDs und zahlreiche Online-Module von Beck, die nicht nur komfortabler zu durchsuchen sind, sondern (jedenfalls bei der JuS) auch noch im Angebot enthalten sind. Vor dem digitalen Hintergrund wird ein Zwang etwas zu kaufen sehr stark relativiert.</p>
<p>Darüber hinaus gibt es aber einen weiteren Faktor, der nicht zu vergessen ist: Die teilweise erheblichen rechtlichen Umwälzungen. Zuletzt 2002 die grosse Zivilrechtsreform und dann noch 1998 die letzte grosse Strafrechtsreform. Vor dem Hintergrund, in Kombination mit den oben stehenden Faktoren, bleibt da nicht wirklich Spielraum um über Preise zu verhandeln.</p>
<p>Meine <a href="http://www.jurakopf.de/update-zur-eigenen-rechtsprechungsdatenbank/" target="_blank">Preiseinschätzung</a> hat sich weiterhin bestätigt, jedenfalls was Ausbildungszeitschriften angeht: Vor 1998 mehr als 5 Euro pro Band ist schwer zu erzielen. Ungebunden zahle ich sogar nur 1-2 Euro. Allenfalls Liebhaber, die Lücken auffüllen wollen (wie ich) lassen sich kurzzeitig dazu hinreissen mal etwas mehr dafür zu zahlen. Sprüche wie &#8220;Das hat mich 100 Euro gekostet damals&#8221; bringen aber nix. Das Auto vor meiner Haustüre hat auch mal viel Geld gekostet, trotzdem würde mir keiner annähernd den Neupreis dafür zahlen. Oder anders: Für einen BGB-Kommentar von 1970 würde keiner erwarten mehr als 1 Euro (wenn überhaupt) zu erzielen &#8211; warum sollte es mit einer Zeitschrift anders sein? <em>Etwas anderes gilt im Umkehrschluss natürlich, wenn man Jahresbände verkaufen möchte, die gerade mal 1-2 Jahre alt sind, hier lassen sich durchaus Preise bis zu 50% vom Neuwert erzielen.</em></p>
<p>In die vorgezeichneten Eindrücke meinerseits passt dann auch das Bild, dass man z.B. bei eBay mit Angeboten zur JuS oder NJW quasi überschüttet wird, während sich Fachblätter wie die NStZ kaum finden lassen. Auch hier stehen sich wieder Angebot und Nachfrage gegenüber.</p>
<p>Mein Fazit ist klar: Zeitschriften sind, jedenfalls wenn man es nur halbherzig betreibt, keine Wertanlage. Verlangen kann jeder so viel er möchte, wer aber ernsthaft verkaufen möchte, der sei durch meinen (subjektiven) Artikel vorgewarnt. Zu oft habe ich in letzter Zeit erlebt, wie Menschen quasi erschüttert sind, weil ihre so teuer angeschafften Werke &#8220;verramscht&#8221; werden. Dies ist am Ende auch von Bedeutung für diejenigen, die sich diese zeitschriften anschaffen: Wer es tut, sollte nicht im Geheimen die Hoffnung hegen, später alles wieder gut verkaufen zu können.</p>
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