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Posts Tagged ‘fall ’

Die ZJS ist heute neu erschienen, sieht wie immer rech interessant aus, doch ein Artikel fiel mir direkt ins Auge und stimmt mich kritisch: “Internet im Jurastudium –Plädoyer für einen wohlüberlegten Einsatz des WWW” (Link dazu) Leider ein gutes Beispiel dafür, dass Online-Zeitschriften doch mit Print-Zeitschriften vergleichbar sind. Im negativen Sinn.

Lernplan

Posted on Juli 30, 2008 In: Lead-Artikel, Skripte, WebLinks

Via Skriptorama wurde ich auf ein Skript aufmerksam, dass eine Art Muster-Lernplan für die erste juristische Prüfung ist. Dabei geht es um eine “Portionierung” der Inhalte, die man kennen sollte, um diese einzelnen Portionen abzuarbeiten. So etwas gibt es z.B. auch bei Abels/Langels und nennt sich “Lerneinheiten”. In jedem Fall ist es eine grosse Hilfe zum WIederholen, aufarbeiten und vertiefen…. Read more »

Im heutigen “Fällchen” geht es um einen Klassiker: F ist der angestellte Fahrer des Chefs C. Er holt morgens immer bei dessen Butler B (in der Stadtville das C) den Wagenschlüssel und den Wagen, fährt dann C den Tag über um Abends den Wagen wieder zurück zur Villa zu bringen, wo er den Wagen abstellt und B den Schlüssel aushändigt…. Read more »

Beulke: Strafprozessrecht

Posted on Juli 28, 2008 In: Strafprozeßrecht

Ich weiss nicht, ob ich da ein Einzelfall bin, aber bei mir im Studium wird das Strafprozessrecht (abgesehen vom Schwerpunktbereich Strafrecht) relativ vernachlässigt. Insofern krückte ich immer ein bisschen bei praktischen Fragen rum. Das wollte ich schon länger ändern und habe mir hin und wieder mal das ein oder andere Buch zum Thema ausgeliehen. Letztlich war es ein alter Bekannter… Read more »

Mir liegt das Werk von Stern/Blanke in der 9. Auflage aus der JuS-Schriftenreihe vor. Fraglich ist natürlich vor allem eines bei einem solchen Werk: Braucht man das? Ich werde mich vor dieser Frage nicht drücken. Hinweis: Dieses Buch wurde mir als Rezensionsexemplar vom Beck-Verlag zugestellt.

Nationale Beschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit müssen auf das persönliche Verhalten der Bürger gestützt sein und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahren. Dieses persönliche Verhalten muss eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.

EUGH zur Unionsbürgerschaft

Posted on Juli 25, 2008 In: Rechtsprechung

Der nicht die Unionsbürgerschaft besitzende Ehegatte eines Unionsbürgers darf sich mit diesem innerhalb der Union bewegen und aufhalten, ohne sich zuvor regelmässig in einem Mitgliedsstaat aufgehalten zu haben. Das Recht eines Drittstaatsangehörigen, einen Unionsbürger, dessen Familienangehöriger er ist, zu begleiten oder ihm nachzuziehen, darf nicht von der Voraussetzung abhängig gemacht werden, dass er sich zuvor rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat… Read more »

JuS-Tutorium 9 online

Posted on Juli 25, 2008 In: Skripte

Kurzhinweis: Das JuS-Tutorium Nummer 9 ist als PDF auf der JuS-Hoimepage verfügbar, hier der direkte Link. Diesmal geht es um die Fallbearbeitungen für Anfänger, die in der JuS seit 2000 erschienen sind und hier in einer Liste zusammengefasst wurden.

Ich wollte es ja zuerst nicht glauben, doch es ist kein Fake: Die “Eckpfeiler des Zivilrechts” stehen tatsächlich kostenlos (und legal) als PDF zum Download. Das sind 1400 Seiten geballtes zivilrechts Wissen in einem unglaublich gut strukturierten PDF. Wer es haben möchte, registriert sich kostenlos auf http://www.staudinger-to-go.de/, im Downloadbereich liegt dann die PDF-Datei. Sie ist etwa 5MB gross, ich habe… Read more »

Mein erstes kleines Fällchen: A kauft beim 20 Jährigen B dessen gebrauchtes Auto. B weist darauf hin, dass der Fahrzeugbrief in Verwahrung seines Vaters V ist, bei dem A ihn abholen soll. Nach Abschluss des Kaufvertrages, Zahlung des Kaufpreises und Übergabe des Autos, fährt A zu V, der unter Hinweis auf die Unreife des B die Herausgabe verweigert. Kann A… Read more »

Unterstützer

Dieses private Projekt wird unterstützt von vier Verlagen, die es mir ermöglichen, möglichst viele Rezensionen zu schreiben und denen ich hier aufrichtig danken möchte:

Verlag C.H.Beck

C.F.Müller

WoltersKluwer

DeGruyter

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