Jurakopf – Tipps für Jurastudenten: Rezensionen und Tipps für Jura-Studenten

    Aktuelle Headline

    Der Jurastudent – der Drecksack

    Gleich in zwei Blog-Beiträgen bekommen heute manche Jura-Studenten ihr Fett weg, wobei “DerstilleBeobachter” in seinem Blog barsche Worte findet, wenn er vom “Drecksack” spricht. Und: Zurecht. Die widerliche Kleingeisterei, die zum Bücherverstecken führt, gibt es nämlich an vielen Unis. Und ich habe von keiner Uni gehört, dass es solche Ausmaße angenommen hat, wie ich es [...]

    Jurakopf.de-Intern

    Sehr geehrte Fr. Hermann…

    Eva Hermann legt nach, in einem Statement zu ihrem gestrigen “Kommentar” zum Thema “loveparade” (hier von mir angesprochen). Ich möchte das, was dort steht, nicht mehr dezidiert analysieren, denn offenbar versteht Fr. Hermann nicht worum es geht. Und wenn ich lese, dass Sie anfängt, zu schwadronieren, sie sei es gewohnt, dass sie wegen dem was [...]

    Jurakopf.de-Intern

    Scham angesichts mancher Medienberichte zur #loveparade

    Bisher hatte ich zu den tragischen Vorkommnissen bei der Loveparade nur sehr wenig (und nur via Twitter) geschrieben. Da ich selbst mit der Veranstaltung nie etwas zu tun hatte und auch niemanden kenne, der hier involviert ist, war ich zwar von einer allgemeinen Trauer und tiefen Bestürzung erfasst (begleitet von zunehmender juristischer Fassungslosigkait ob der [...]

    Aktuelle Urteile, Hinweise auf Urteile und auch Urteilsbesprechungen finden Sie hier.



    Ausschluss vom Masterstudium wegen Bachelor-Note zulässig

    Die folgende Pressemitteilung des VG Mainz fand ich interessant:
    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Hochschule in der Prüfungsordnung für einen konsekutiven Masterstudiengang die Zulassung eines Bachelorabsolventen zu diesem Studiengang davon abhängig macht, dass der Bewerber das Bachelorstudium mit einer bestimmten ECTS-Note abgeschlossen hat. Dies folgt aus einem Beschluss der 6. Kammer [...]

    Die Fiktive Schadensabrechnung und die Vertragswerkstatt: Neues vom BGH

    Der Bundesgerichtshof hatte wieder einmal den “Evergreen” des Schadensersatzrechtes dazwischen: Die fiktive Schadensabrechnung eines beschädigten KFZ auf Basis der Kosten einer Fachwerkstatt (Vertragswerkstatt). Der Grundsatz ist kurz festgehalten: Der Geschädigte kann grundsätzlich bei einer Abrechnung fiktiver Reparaturkosten auch die Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grund legen (siehe Palandt, §249, Rn.14, zuletzt bestätigt durch BGH, VI [...]

    Erneut unterlegen: Repetitoren dürfen weiter in der Uni werben

    Für einigen Spaß hatte in der Vergangenheit gesorgt, dass die Uni Göttingen vergeblich versucht hatte, einem Repetitor die Werbung auf dem eigenen Gelände zu untersagen. Zum Schluss hatte das Verwaltungsgericht Göttingen dem Repetitor Recht gegeben, ich hatte hier berichtet. Die Universität hatte gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt – was vom OVG Niedersachen (2 ME 167/10) [...]

    Darf ein Rep in der Uni werben: Ja, vorerst! (Update: Nein, nicht mehr)

    Wie heute bei Beck-Online zu lesen ist, hat das Verwaltungsgericht Göttingen a, 26.2. (4 B 10/10) angeblich beschlossen, dass ein Repetitor nicht in einer Uni werben darf. Der direkte Wettbewerb solle ein Problem sein, speziell der erweckte Eindruck, die Uni-Angebote seien unzureichend. Allerdings geht es in der Sache vielmehr um ein Hausverbot, dass die Uni [...]

    Vorsicht beim Abstellen von Strom…

    Ich habe beim Amtsgericht München (212 C 16694/09) einen entschiedenen Fall gefunden, der für zivilrechtliche Klausuren (Fortgeschrittenen-Niveau) durchaus interessant sein könnte. Zum einen wird ein sehr einfacher Sachverhalt geboten, zum anderen hat man zwei beliebte Themen, die auf einem sehr verständlichen Niveau kombiniert werden können.

    Wann ist ein Ast ein “Werkzeug”?

    Der Klausur-Klassiker schlechthin aus dem Strafrecht lag dem OLG Köln (83 Ss 87/09) vor: Jemand wollte eine andere ausrauben, trat an diese von hinten heran, drückte ihr einen Ast in den Nacken und sagte „Gib die Tasche her, hält’s Maul“. Frage: Handeln mit einem Werkzeug? (§250 I 1 b StGB).
    Im vorliegenden Fall verlangt das OLG [...]

    Örtliche Zuständigkeit bei bauvertraglichen Angelegenheiten

    Frage: Wie ist bei der Frage der örtlichen Zuständigkeit zu verfahren, wenn zwar kein Bauwerk errichtet werden soll, aber eine Reparatur an einem Bauwerk vorzunehmen ist? Vorliegend wurde über die Reparatur einer in einem Gebäude fest verbauten Klimaanlage gestritten.
    Das LG Berlin (49 S 139/09) hatte sich mit dieser Frage zu befassen. [...]

    Das Projekt Jurakopf.de

    Jurakopf.de ist ein privat betriebenes Projekt, dass sich vornehmlich an Jurastudenten und Rechtsreferendare widmet. Ich habe es Anfang 2008 aufgebaut, weil mir einfach bodenständige Rezensionen und Produktvorstellungen fehlten, die ich als Kaufentscheidung nutzen konnte.

    Das Ziel der Seite ist es, lesbare und verständliche Rezensionen zu Literatur und Produkten zu bieten. Nebenbei gibt es Hinweise auf aktuelle Neuerungen und kleinere Tipps aus dem Studienalltag. Die Seite ging erst vor kurzem Online, dabei war ich mit meinen Problemen wohl nicht alleine: Inzwischen habe ich hier über 1500 Leser pro Tag.

    Im September 2008 wurde das Projekt Jurakopf auf dem 17. EDV-Gerichtstag als bestes freies Internetprojekt in der Kategorie "Lernen" ausgezeichnet.

    Übrigens: Werbung etc. gibt es hier nicht, es bleibt ein privates Projekt - wenn ich etwas zu empfehlen habe, dann tue ich das in einem Artikel. Details und das Impressum sind hier zu finden

Strafprozeßrecht

Juristische Ausbildungs-Literatur zum Strafprozessrecht (Empfehlung)

Dez 10th, 2008 | By Jens Ferner | Category: Empfehlungen, Strafprozeßrecht

Ich unterscheide, je nachdem ob man Strafrecht als Schwerpunkt belegt hat oder nicht:

  • Wer Strafrecht als Schwerpunkt belegt hat, sollte sich die StPO – gerade mit Blick auf die Klausur – mit dem Beulke im Detail erarbeiten. Mit dem Murmann können die für die Klausur wichtigen Aspekte (im Schwerpunkt und im Examen) wiederholt und vertieft werden. Ggfs. kann auch mit dem Murmann alleine gelernt werden, hier fehlt aber die für den Schwerpunktbereich übliche Tiefe.
  • Diejenigen dagegen, für die die StPO nur “Pflichtprogramm” ist – vielleicht sogar unangenehmes Pflichtprogramm – werden mit dem Beulke/Murmann erst einmal nicht viel anfangen können. Hier empfehle ich entweder den Putzke/Scheinfeld oder das Werk von Niederle. Wofür man sich entscheidet, sollte man in erster Linie davon abhängig machen, mit welchen Schreibstil und Schriftbild man individuell am besten klar kommt, reinsehen und testen ist also angesagt. Preislich liegen beide im unter 10 Euro Bereich, so dass dies keine Entscheidungshilfe ist.

Tipp: Gleich für wen – vor dem Examen unbedingt die Beilage “Die strafprozessuale Zusatzfrage” von Uwe Murmann zur JuS mindestens zwei Mal durcharbeiten, eine Woche sollte man hierzu ansetzen. Murmann bereitet hier alle examenswichtigen Probleme strukturiert und konzentriert auf. Die beilage gibt es für JuS-Online Nutzer auch bei Beck-Online einzusehen.

Das Werk “Strafverfahrensrecht” von Roxin/Schünemann ist ein herausragendes Buch, das nur aus einem Grund nicht oben in der Empfehlung für Studenten steht: Es ist zu umfangreich und tiefgehend, um es mit Blick auf eine Schwerpunktsklausur oder die Zusatzfrage im Examen zu empfehlen. Es ist vollkommen zu Recht der unangefochtene Klassiker und läuft außer Konkurrenz – zum Lernen der notwendigen Probleme wird es aber fast allen “zu viel” sein.

Der Studienkommentar zur StPO ist ein gutes Buch, das aber wohl nur Schwerpunkt-Studenten brauchen werden. In einem Seminar zum Thema wird er unerlässlich sein, zum lernen ist er ein gutes Beiwerk – alleine für sich ist er aber zu riskant, da die Lern-Struktur ein wenig fehlt. Im Referendariat ist der Kommentar neben dem obligatorischen Meyer-Großner auf jeden Fall eine sehr zugängliche Lesehilfe.

Hinweis: Beeindruckt war ich von dem Lehrbuch von Kühne, weil dieses einen internationalen Einblick in das Thema gibt, mit dem Fokus auf viele europäische Nachbarländer.



Beeindruckend: Strafprozessrecht von Kühne

Mai 11th, 2010 | By Jens Ferner | Category: Strafprozeßrecht

Auch der C.F.Müller-Verlag bietet Lehrbücher in einer eigenen Reihe an, die – zumindest nach meinem Empfinden – ein gewisses Schattendasein fristen. Wenn dem so ist, dann ist das vollkommen unberechtigt – neben der “Schwäche” aller Lehrbücher, dem enormen Umfang, ist die C.F.Müller Reihe zur Zeit für mich sehr angenehm zu lesen. Das vorliegende Buch von Kühne ist dazu noch ein echter Fundus, wobei ich nicht das Strafprozessrecht schlechthin im Auge habe.

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Putzke/Scheinfeld: Strafprozessrecht

Mai 1st, 2010 | By Jens Ferner | Category: Strafprozeßrecht

Die Reihe “Jura Kompakt” bietet auch ein Werk zum Strafprozessrecht, wobei der Titel der Reihe wieder einmal Programm ist: Exterm klein und handlich ist das Mini-Büchlein, das examensrelevantes Wissen verspricht. Und um es kurz zu machen: Das Versprechen wird gehalten.

Zuerst einmal: So kurz ist das Buch gar nicht gehalten, immerhin 188 Seiten bringt es mit, wenn auch im sehr kleinen Format. Zu Recht verweisen die Autoren direkt am Anfang darauf, dass ein effektives Lernen nur möglich ist, wenn man die angeführten Normen jedes Mal im Gesetz nachliest – und genau das macht klar, was einen erwartet: Das nämlich jede Seite, mit steigender Seitenzahl auch in zunehmendem Umfang, nicht ohne weiteres “konsumiert” werden kann. Jedenfalls, wenn man wirklich etwas lernen will.

Das Büchlein ist nicht kurz, weil man gekürzt oder gar weggelassen hat; es ist kompakt – und das erfordert automatisch, dass man beim Lernen entsprechend Zeit mitbringt. Das mindert nicht den Wert des Buches: Schneller als mit einem Lehrbuch/normalen Lernbuch geht es allemal. Und man dürfte sich letztlich hier mit dem Stoff intensiver auseinandersetzen.

Insgesamt gibt es zu dem Werk nicht mehr zu sagen: Inhaltlich ist es umfassend und bietet alles das, was man als Pflichtwissen ins Examen mitnehmen muss. Dabei wurden sämtliche relevanten Inhalte in das Kapitel “Das Strafverfahren” gepackt, das sich gliedert in

  1. Vorverfahren
  2. Zwischenverfahren
  3. Hauptverfahren
  4. Rechtsmittel

Am Ende des Buches finden sich 200 Kontrollfragen (ohne Antworten, mit Verweisen zu den Antworten im Buch selbst) sowie nochmals eine Darstellung der Verfahrensgrundsätze.

Zum Schriftbild und zur Sprache gibt es keine Kritik: Zwar ist die Schrift recht klein, auch der Zeilenabstand sehr niedrig – aber insgesamt verbleibt eine brauchbare Lesbarkeit, nicht zuletzt wegen der angenehmen Sprache der man anmerkt, dass sie von wissenschaftlichen Mitarbeitern stammt. Die zahlreichen (kleinen) Fälle mit denen das Buch gespickt ist, tun das übrige um den Umgang mit dem Werk zu erleichtern.

Die Jurakopf-Einschätzung

Wer (erstmal) einen Einstieg in das Thema sucht oder gar damit zufrieden ist, liegt hier absolut richtig, und man muss ehrlich sein: Die meisten Studenten betrachten die StPO als unangenehmen Pflichtteil und neigen hier wohl besonders gerne zum “Mut zur Lücke”. Mit dem vorliegenden Büchlein ist “Mut zur Lücke” bei der StPO nicht nötig – man sollte in kürzester Zeit (3-5 Tage reichen völlig) das Pflichtwissen erarbeitet haben und idealerweise später nochmals kurz, etwa mit den Kontrollfragen, wiederholen.

Daten zum Buch

Holm Putzke / Jörg Scheinfeld
Strafprozessrecht
2. Auflage
Verlag C.H.Beck, Reihe “Jura Kompakt”
ISBN 9783406594922
Preis: 9,90 Euro



Roxin/Schünemann – Strafverfahrensrecht

Mrz 2nd, 2010 | By Jens Ferner | Category: Strafprozeßrecht

Zur Zeit ändert sich langsam die Welt der juristischen Literatur, viele große Namen verschwinden, manche plötzlich, andere langsam. Wir haben letztes Jahr erlebt, wie Brox, Jescheck und Rudolphi verstorben sind. Und Roxin macht sich langsam auf den Weg, seine Werke zu übergeben.

Sein Buch zum Strafverfahrensrecht ist in der letzten 25. Auflage mit Stand 1998 (!) ziemlich in die Jahre gekommen – umso größer ist die Auszeichnung, die dieses Buch dadurch erfahren hat, dass es selbst 2009 noch in Aufsätzen und aktueller Literatur zitiert wurde. Entsprechend auch mein Eindruck aus Lehre und Praxis: Das Buch habe ich sowohl (hoch geschätzt) bei Studenten, Referendaren und Strafverteidigern gefunden.

Eine Besprechung dieses Buches ist eher Formalie: Das Urteil, dass es sich um ein herausragendes Werk handelt, steht längst fest.

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Tipp: Prüfungswissen Strafprozessrecht

Dez 10th, 2008 | By Jens Ferner | Category: Strafprozeßrecht

Ein kurzer Tipp: Das Buch von Murmann “Prüfungswissen Strafprozessrecht” lohnt sich wirklich: Für alle. Ich hatte es mir in erster Linie geholt, weil es sehr dünn und günstig war. Das sind sicherlich zwei echte Stärken, es darauf zu reduzieren wird dem Buch aber nicht gerecht.

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Joecks: Studienkommentar StPO

Sep 30th, 2008 | By Jens Ferner | Category: Strafprozeßrecht

Die Reihe “Studienkommentar” habe ich bereits vorgestellt und besprochen – eines fehlte aber damals: Der Studienkommentar zur StPO. Das hole ich hier nun nach. Nachdem ich im letzten Semester die StPO lernen musste, ist es wieder eine Besprechung aus dem Alltag des Lernens heraus.

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Beulke: Strafprozessrecht

Jul 28th, 2008 | By Jens Ferner | Category: Strafprozeßrecht

Ich weiss nicht, ob ich da ein Einzelfall bin, aber bei mir im Studium wird das Strafprozessrecht (abgesehen vom Schwerpunktbereich Strafrecht) relativ vernachlässigt. Insofern krückte ich immer ein bisschen bei praktischen Fragen rum. Das wollte ich schon länger ändern und habe mir hin und wieder mal das ein oder andere Buch zum Thema ausgeliehen. Letztlich war es ein alter Bekannter der mich überzeugte: Beulke.

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