Jurakopf – Tipps für Jurastudenten: Rezensionen und Tipps für Jura-Studenten

    Aktuelle Headline

    Der Jurastudent – der Drecksack

    Gleich in zwei Blog-Beiträgen bekommen heute manche Jura-Studenten ihr Fett weg, wobei “DerstilleBeobachter” in seinem Blog barsche Worte findet, wenn er vom “Drecksack” spricht. Und: Zurecht. Die widerliche Kleingeisterei, die zum Bücherverstecken führt, gibt es nämlich an vielen Unis. Und ich habe von keiner Uni gehört, dass es solche Ausmaße angenommen hat, wie ich es [...]

    Jurakopf.de-Intern

    Sehr geehrte Fr. Hermann…

    Eva Hermann legt nach, in einem Statement zu ihrem gestrigen “Kommentar” zum Thema “loveparade” (hier von mir angesprochen). Ich möchte das, was dort steht, nicht mehr dezidiert analysieren, denn offenbar versteht Fr. Hermann nicht worum es geht. Und wenn ich lese, dass Sie anfängt, zu schwadronieren, sie sei es gewohnt, dass sie wegen dem was [...]

    Jurakopf.de-Intern

    Scham angesichts mancher Medienberichte zur #loveparade

    Bisher hatte ich zu den tragischen Vorkommnissen bei der Loveparade nur sehr wenig (und nur via Twitter) geschrieben. Da ich selbst mit der Veranstaltung nie etwas zu tun hatte und auch niemanden kenne, der hier involviert ist, war ich zwar von einer allgemeinen Trauer und tiefen Bestürzung erfasst (begleitet von zunehmender juristischer Fassungslosigkait ob der [...]

    Aktuelle Urteile, Hinweise auf Urteile und auch Urteilsbesprechungen finden Sie hier.



    Ausschluss vom Masterstudium wegen Bachelor-Note zulässig

    Die folgende Pressemitteilung des VG Mainz fand ich interessant:
    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Hochschule in der Prüfungsordnung für einen konsekutiven Masterstudiengang die Zulassung eines Bachelorabsolventen zu diesem Studiengang davon abhängig macht, dass der Bewerber das Bachelorstudium mit einer bestimmten ECTS-Note abgeschlossen hat. Dies folgt aus einem Beschluss der 6. Kammer [...]

    Die Fiktive Schadensabrechnung und die Vertragswerkstatt: Neues vom BGH

    Der Bundesgerichtshof hatte wieder einmal den “Evergreen” des Schadensersatzrechtes dazwischen: Die fiktive Schadensabrechnung eines beschädigten KFZ auf Basis der Kosten einer Fachwerkstatt (Vertragswerkstatt). Der Grundsatz ist kurz festgehalten: Der Geschädigte kann grundsätzlich bei einer Abrechnung fiktiver Reparaturkosten auch die Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grund legen (siehe Palandt, §249, Rn.14, zuletzt bestätigt durch BGH, VI [...]

    Erneut unterlegen: Repetitoren dürfen weiter in der Uni werben

    Für einigen Spaß hatte in der Vergangenheit gesorgt, dass die Uni Göttingen vergeblich versucht hatte, einem Repetitor die Werbung auf dem eigenen Gelände zu untersagen. Zum Schluss hatte das Verwaltungsgericht Göttingen dem Repetitor Recht gegeben, ich hatte hier berichtet. Die Universität hatte gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt – was vom OVG Niedersachen (2 ME 167/10) [...]

    Darf ein Rep in der Uni werben: Ja, vorerst! (Update: Nein, nicht mehr)

    Wie heute bei Beck-Online zu lesen ist, hat das Verwaltungsgericht Göttingen a, 26.2. (4 B 10/10) angeblich beschlossen, dass ein Repetitor nicht in einer Uni werben darf. Der direkte Wettbewerb solle ein Problem sein, speziell der erweckte Eindruck, die Uni-Angebote seien unzureichend. Allerdings geht es in der Sache vielmehr um ein Hausverbot, dass die Uni [...]

    Vorsicht beim Abstellen von Strom…

    Ich habe beim Amtsgericht München (212 C 16694/09) einen entschiedenen Fall gefunden, der für zivilrechtliche Klausuren (Fortgeschrittenen-Niveau) durchaus interessant sein könnte. Zum einen wird ein sehr einfacher Sachverhalt geboten, zum anderen hat man zwei beliebte Themen, die auf einem sehr verständlichen Niveau kombiniert werden können.

    Wann ist ein Ast ein “Werkzeug”?

    Der Klausur-Klassiker schlechthin aus dem Strafrecht lag dem OLG Köln (83 Ss 87/09) vor: Jemand wollte eine andere ausrauben, trat an diese von hinten heran, drückte ihr einen Ast in den Nacken und sagte „Gib die Tasche her, hält’s Maul“. Frage: Handeln mit einem Werkzeug? (§250 I 1 b StGB).
    Im vorliegenden Fall verlangt das OLG [...]

    Örtliche Zuständigkeit bei bauvertraglichen Angelegenheiten

    Frage: Wie ist bei der Frage der örtlichen Zuständigkeit zu verfahren, wenn zwar kein Bauwerk errichtet werden soll, aber eine Reparatur an einem Bauwerk vorzunehmen ist? Vorliegend wurde über die Reparatur einer in einem Gebäude fest verbauten Klimaanlage gestritten.
    Das LG Berlin (49 S 139/09) hatte sich mit dieser Frage zu befassen. [...]

    Das Projekt Jurakopf.de

    Jurakopf.de ist ein privat betriebenes Projekt, dass sich vornehmlich an Jurastudenten und Rechtsreferendare widmet. Ich habe es Anfang 2008 aufgebaut, weil mir einfach bodenständige Rezensionen und Produktvorstellungen fehlten, die ich als Kaufentscheidung nutzen konnte.

    Das Ziel der Seite ist es, lesbare und verständliche Rezensionen zu Literatur und Produkten zu bieten. Nebenbei gibt es Hinweise auf aktuelle Neuerungen und kleinere Tipps aus dem Studienalltag. Die Seite ging erst vor kurzem Online, dabei war ich mit meinen Problemen wohl nicht alleine: Inzwischen habe ich hier über 1500 Leser pro Tag.

    Im September 2008 wurde das Projekt Jurakopf auf dem 17. EDV-Gerichtstag als bestes freies Internetprojekt in der Kategorie "Lernen" ausgezeichnet.

    Übrigens: Werbung etc. gibt es hier nicht, es bleibt ein privates Projekt - wenn ich etwas zu empfehlen habe, dann tue ich das in einem Artikel. Details und das Impressum sind hier zu finden

Strafrecht

Juristische Ausbildungs-Literatur zum Strafprozessrecht (Empfehlung)

Dez 10th, 2008 | By Jens Ferner | Category: Empfehlungen, Strafprozeßrecht

Ich unterscheide, je nachdem ob man Strafrecht als Schwerpunkt belegt hat oder nicht:

  • Wer Strafrecht als Schwerpunkt belegt hat, sollte sich die StPO – gerade mit Blick auf die Klausur – mit dem Beulke im Detail erarbeiten. Mit dem Murmann können die für die Klausur wichtigen Aspekte (im Schwerpunkt und im Examen) wiederholt und vertieft werden. Ggfs. kann auch mit dem Murmann alleine gelernt werden, hier fehlt aber die für den Schwerpunktbereich übliche Tiefe.
  • Diejenigen dagegen, für die die StPO nur “Pflichtprogramm” ist – vielleicht sogar unangenehmes Pflichtprogramm – werden mit dem Beulke/Murmann erst einmal nicht viel anfangen können. Hier empfehle ich entweder den Putzke/Scheinfeld oder das Werk von Niederle. Wofür man sich entscheidet, sollte man in erster Linie davon abhängig machen, mit welchen Schreibstil und Schriftbild man individuell am besten klar kommt, reinsehen und testen ist also angesagt. Preislich liegen beide im unter 10 Euro Bereich, so dass dies keine Entscheidungshilfe ist.

Tipp: Gleich für wen – vor dem Examen unbedingt die Beilage “Die strafprozessuale Zusatzfrage” von Uwe Murmann zur JuS mindestens zwei Mal durcharbeiten, eine Woche sollte man hierzu ansetzen. Murmann bereitet hier alle examenswichtigen Probleme strukturiert und konzentriert auf. Die beilage gibt es für JuS-Online Nutzer auch bei Beck-Online einzusehen.

Das Werk “Strafverfahrensrecht” von Roxin/Schünemann ist ein herausragendes Buch, das nur aus einem Grund nicht oben in der Empfehlung für Studenten steht: Es ist zu umfangreich und tiefgehend, um es mit Blick auf eine Schwerpunktsklausur oder die Zusatzfrage im Examen zu empfehlen. Es ist vollkommen zu Recht der unangefochtene Klassiker und läuft außer Konkurrenz – zum Lernen der notwendigen Probleme wird es aber fast allen “zu viel” sein.

Der Studienkommentar zur StPO ist ein gutes Buch, das aber wohl nur Schwerpunkt-Studenten brauchen werden. In einem Seminar zum Thema wird er unerlässlich sein, zum lernen ist er ein gutes Beiwerk – alleine für sich ist er aber zu riskant, da die Lern-Struktur ein wenig fehlt. Im Referendariat ist der Kommentar neben dem obligatorischen Meyer-Großner auf jeden Fall eine sehr zugängliche Lesehilfe.

Hinweis: Beeindruckt war ich von dem Lehrbuch von Kühne, weil dieses einen internationalen Einblick in das Thema gibt, mit dem Fokus auf viele europäische Nachbarländer.



Juristische Ausbildungs-Literatur zum Strafrecht AT (Empfehlung)

Okt 27th, 2008 | By Jens Ferner | Category: Empfehlungen, Strafrecht AT

Ich treffe eine ausdrückliche Empfehlung, aber mit Einschränkung (bitte den Text unter der Liste lesen!):

  1. Wessels AT
  2. Kühl
  3. Bernd Heinrich
  4. Frister

Der Wessels AT ist meine erste Wahl wegen der beiliegenden CDROM: Von der Aufbereitung her sind Kühl und Wessels gleich auf, bei Kühl finde ich zudem die “Übungs-Literatur” herausragend. Es kann sein, dass die Positionen hier sich mittelfristig sogar ändern.
Ebenfalls sehr gut ist das zweibändige Werk von Bernd Heinrich zum Strafrecht AT, das einfach sehr schön geschrieben ist. Die Zusammenfassung der Problemschwerpunkte im zweiten Band sollte man sich auf jeden Fall kopieren – in jeder Hausarbeit ist die Gold wert, ebenso zum Wiederholen.
Der Frister war gut geschrieben, es fehlt aber einfach etwas Herausragendes um mit den anderen dreien mitzuhalten.

Nicht besprochen wurde bisher von mir das Buch zum StGB AT von Haft aus der JuS-Schriftenreihe. Wer einen möglichst schnellen Einstieg sucht, ohne dogmatischen Hintergrund mit vielen Schaubildern, der sei hierauf verwiesen. Als Einstieg ist es auch sehr gut geeignet, ich rate aber dringend (dann parallel) zum Wessels oder Kühl zur Nachbereitung.
Ebenfalls nicht besprochen ist hier das Werk von Volker Krey, das mir durchweg nicht gefallen hat.

Mit Blick auf die Prüfungen kann ich zwei weitere Bücher nahelegen: Einmal “Die Anfängerübung im Strafrecht” von Tiedemann (für die kleine Übung), danach das sehr anspruchsvolle Buch zur Strafrechtsklausur von Gunther Arzt (zur großen Übung und zum Examen). Beide Bücher werden später noch ausführlich besprochen. Ebenfalls für die Zeit vor dem Examen ist “Prüfe dein Wissen – Strafrecht AT” zu empfehlen.

Bei den Klausurenkursen zum Strafrecht ist der mehrteilige Klausurenkurs von Beulke zu Recht in der Literatur hoch gelobt. Ich verweise hier einfach darauf.

Wer das Strafrecht AT anspruchsvoll vertiefen möchte und dabei vor komplizierten Gedankengängen nicht zurückschreckt, dem sei Strafrecht AT von Puppe dringend ans Herz gelegt. Selbiges gilt für Strafrecht AT von Jakobs, das aber faktisch nicht mehr zu kaufen ist und zu umfangreich, um es im Seminar zu lesen. Diese beiden Tipps sind aber nur für diejenigen, die sich auf das Strafrecht AT festlegen, dies ist keine Empfehlung für Pflichtfachler.

Kurz zu den richtigen Lehrbüchern: Diese sind nur zum Erarbeiten dogmatischer Fragen im Detail nötig. Zugänglich ist auf jeden Fall die zweibändige Ausgabe von Roxin, die aber auch recht teuer ist. Gebraucht ist der Jescheck (5. Auflage, 1996) mitunter sehr günstig zu bekommen, der sich für zu Hause durchaus eignet und mit ausreichendem Tiefgang alle dogmatisch wichtigen Fragen beleuchtet. Der Maurach/Gössel/Zipf ist die wohl umfassendste Darstellung, leider aber inzwischen zu alt;Den Baumann/Weber/Mitsch mochte ich nie wirklich.



Beulke: Klausurenkurs im Strafrecht

Mai 11th, 2010 | By Jens Ferner | Category: Strafrecht

Werner Beulke hat einen Klausurenkurs im Strafrecht entworfen, der in drei Bänden hoffentlich den meisten Studenten längst ein Begriff ist. Die Reihe bietet dabei genau die Punkte, auf die es für mich ankommt:

  • Für jede der drei Phasen des Studiums ein abgestimmtes Werk
  • Ein einheitlicher Aufbau
  • Sinnvolle inhaltliche Gestaltung: Weder fehlen essentialia, noch sind die Werke mit Ballast “aufgebläht”
  • Vernünftige Preise

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Beeindruckend: Strafprozessrecht von Kühne

Mai 11th, 2010 | By Jens Ferner | Category: Strafprozeßrecht

Auch der C.F.Müller-Verlag bietet Lehrbücher in einer eigenen Reihe an, die – zumindest nach meinem Empfinden – ein gewisses Schattendasein fristen. Wenn dem so ist, dann ist das vollkommen unberechtigt – neben der “Schwäche” aller Lehrbücher, dem enormen Umfang, ist die C.F.Müller Reihe zur Zeit für mich sehr angenehm zu lesen. Das vorliegende Buch von Kühne ist dazu noch ein echter Fundus, wobei ich nicht das Strafprozessrecht schlechthin im Auge habe.

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Literatur zum Wirtschaftsstrafrecht

Mai 1st, 2010 | By Jens Ferner | Category: Empfehlungen, Wirtschaftsstrafrecht

Wer das Schwerpunktfach “Wirtschaftsstrafrecht” belegt hat, sieht sich ganz ungewohnt keiner Flut von Literatur ausgesetzt. Vielmehr gibt es zur Zeit nur zwei Werke mit Blick auf den Studenten – meine Empfehlung ist dabei das Werk von Wittig. Es ist nicht nur zugänglicher, sondern auch erheblich preiswerter als die Bücher von Tiedemann, der sicherlich der Klassiker in diesem Bereich ist.



Wittig: Wirtschaftsstrafrecht

Mai 1st, 2010 | By Jens Ferner | Category: Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht ist wohl eines von nur sehr wenigen Rechtsgebieten, zu dem man als Student faktisch nur ein Buch findet, das aber später in der Praxis (hier speziell im Rahmen der Strafverteidigung) sehr bedeutend sein kann. Unangefochten war hier bisher das Werk von Tiedemann (oder genauer: Die Werke, AT und BT ist in getrennte Bücher aufgeteilt) – doch nun schickt der Beck-Verlag mit dem Werk von Wittig einen Neuling ins Rennen.

Das Augenfälligste ist, dass in diesem kompakten Werk (Reihe Grundrisse des Rechts) sowohl der AT als auch BT des Wirtschaftsstrafrechts enthalten sind. Das ist nicht nur mit Blick auf den Umfang und die Handlichkeit von Bedeutung, sondern auch wenn man den Preis betrachtet, der im Ergebnis deutlich unter dem der beiden Werke von Tiedemann liegt.

Das Buch folgt der klassischen Systematisierung

  1. Grundlagen (Einleitung)
  2. Allgemeiner Teil
  3. Sanktionen
  4. Besonderer Teil (StGB)
  5. Besonderer Teil (Nebenstrafrecht)

Die Autorin hält sich dabei an ihr Versprechen im Vorwort: Es wird sich auf prüfungsrelevante Fragen und Probleme konzentriert. Das Buch bietet dabei eine zugängliche Sprache, aber leider das bekannte durchwachsene Schriftbild der “Grundrisse des Rechts”-Reihe, das zumindest bei den Überschriften aufgelockert wird. Hinzu kommen die Schemata, die Abwechslung im Schriftbild bieten. Fälle und Beispiele werden, wenn auch eher rar, geboten – auf Kontrollfragen wurde leider verzichtet.

Inhaltlich gibt es für mich ansonsten nichts anzumerken, das Buch ist umfassend und Wittig beschränkt die allgemeinen Ausführungen so gut es geht (etwa zur Geschichte des Wirtschaftsstrafrechts), so dass im Ergebnis der Schwerpunkt des Buches bei den relevanten Themen liegt.

Die Jurakopf-Einschätzung

Ein grundsolides Buch, das alles mitbringt, was man für diesen Schwerpunkt braucht. Ein “Wow-Effekt” fehlt leider, der ist aber auch nicht nötig oder gewollt. Im Vergleich mit der Konkurrenz, dem Werk von Tiedemann, überzeugt Wittig durchgehend: Wo der Tiedemann teilweise schwer zu lesen ist, bietet sich bei Wittig ein rundum flüssiges Lesen. Dazu kommt dann noch der attraktive Faktor, dass das hier umfassende Buch letztlich so viel kostet, wie eines (der beiden) von Tiedemann. Mit diesem Werk haben Studenten endlich eine gute Alternative zum bisherigen Klassiker im Wirtschaftsprivatrecht – und sollten diese durchaus auch vorziehen.

Daten zum Buch

Petra Wittig
Wirtschaftsstrafrecht
Verlag C.H.Beck, Reihe Grundrisse des Rechts
ISBN 9783406586590
Preis: 27,90 Euro



Putzke/Scheinfeld: Strafprozessrecht

Mai 1st, 2010 | By Jens Ferner | Category: Strafprozeßrecht

Die Reihe “Jura Kompakt” bietet auch ein Werk zum Strafprozessrecht, wobei der Titel der Reihe wieder einmal Programm ist: Exterm klein und handlich ist das Mini-Büchlein, das examensrelevantes Wissen verspricht. Und um es kurz zu machen: Das Versprechen wird gehalten.

Zuerst einmal: So kurz ist das Buch gar nicht gehalten, immerhin 188 Seiten bringt es mit, wenn auch im sehr kleinen Format. Zu Recht verweisen die Autoren direkt am Anfang darauf, dass ein effektives Lernen nur möglich ist, wenn man die angeführten Normen jedes Mal im Gesetz nachliest – und genau das macht klar, was einen erwartet: Das nämlich jede Seite, mit steigender Seitenzahl auch in zunehmendem Umfang, nicht ohne weiteres “konsumiert” werden kann. Jedenfalls, wenn man wirklich etwas lernen will.

Das Büchlein ist nicht kurz, weil man gekürzt oder gar weggelassen hat; es ist kompakt – und das erfordert automatisch, dass man beim Lernen entsprechend Zeit mitbringt. Das mindert nicht den Wert des Buches: Schneller als mit einem Lehrbuch/normalen Lernbuch geht es allemal. Und man dürfte sich letztlich hier mit dem Stoff intensiver auseinandersetzen.

Insgesamt gibt es zu dem Werk nicht mehr zu sagen: Inhaltlich ist es umfassend und bietet alles das, was man als Pflichtwissen ins Examen mitnehmen muss. Dabei wurden sämtliche relevanten Inhalte in das Kapitel “Das Strafverfahren” gepackt, das sich gliedert in

  1. Vorverfahren
  2. Zwischenverfahren
  3. Hauptverfahren
  4. Rechtsmittel

Am Ende des Buches finden sich 200 Kontrollfragen (ohne Antworten, mit Verweisen zu den Antworten im Buch selbst) sowie nochmals eine Darstellung der Verfahrensgrundsätze.

Zum Schriftbild und zur Sprache gibt es keine Kritik: Zwar ist die Schrift recht klein, auch der Zeilenabstand sehr niedrig – aber insgesamt verbleibt eine brauchbare Lesbarkeit, nicht zuletzt wegen der angenehmen Sprache der man anmerkt, dass sie von wissenschaftlichen Mitarbeitern stammt. Die zahlreichen (kleinen) Fälle mit denen das Buch gespickt ist, tun das übrige um den Umgang mit dem Werk zu erleichtern.

Die Jurakopf-Einschätzung

Wer (erstmal) einen Einstieg in das Thema sucht oder gar damit zufrieden ist, liegt hier absolut richtig, und man muss ehrlich sein: Die meisten Studenten betrachten die StPO als unangenehmen Pflichtteil und neigen hier wohl besonders gerne zum “Mut zur Lücke”. Mit dem vorliegenden Büchlein ist “Mut zur Lücke” bei der StPO nicht nötig – man sollte in kürzester Zeit (3-5 Tage reichen völlig) das Pflichtwissen erarbeitet haben und idealerweise später nochmals kurz, etwa mit den Kontrollfragen, wiederholen.

Daten zum Buch

Holm Putzke / Jörg Scheinfeld
Strafprozessrecht
2. Auflage
Verlag C.H.Beck, Reihe “Jura Kompakt”
ISBN 9783406594922
Preis: 9,90 Euro



Roxin/Schünemann – Strafverfahrensrecht

Mrz 2nd, 2010 | By Jens Ferner | Category: Strafprozeßrecht

Zur Zeit ändert sich langsam die Welt der juristischen Literatur, viele große Namen verschwinden, manche plötzlich, andere langsam. Wir haben letztes Jahr erlebt, wie Brox, Jescheck und Rudolphi verstorben sind. Und Roxin macht sich langsam auf den Weg, seine Werke zu übergeben.

Sein Buch zum Strafverfahrensrecht ist in der letzten 25. Auflage mit Stand 1998 (!) ziemlich in die Jahre gekommen – umso größer ist die Auszeichnung, die dieses Buch dadurch erfahren hat, dass es selbst 2009 noch in Aufsätzen und aktueller Literatur zitiert wurde. Entsprechend auch mein Eindruck aus Lehre und Praxis: Das Buch habe ich sowohl (hoch geschätzt) bei Studenten, Referendaren und Strafverteidigern gefunden.

Eine Besprechung dieses Buches ist eher Formalie: Das Urteil, dass es sich um ein herausragendes Werk handelt, steht längst fest.

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Rengier: Strafrecht AT

Jan 25th, 2010 | By Jens Ferner | Category: Strafrecht AT

Nun hat er es also getan: Während die Bücher zum Strafrecht BT von Rudolf Rengier längst ein Begriff ein sollten, hat er nunmehr mit einem Werk zum Strafrecht AT nachgelegt. Dabei bleibt Rengier seinem bisherigen Stil treu, soll heißen: Viel neues gibt es nicht. Muss ja, angesichts der überzeugenden Leistung bei den Strafrecht BT Büchern, nicht unbedingt schlecht sein. Doch ich denke, Rengier hat zwar ein gutes Buch vorgelegt, aber dabei die Eigenheiten des Strafrecht-AT lernens außen vor gelassen.

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Kurz: Prüfe dein Wissen – Strafrecht AT

Mai 3rd, 2009 | By Jens Ferner | Category: Strafrecht AT

Die Reihe “Prüfe dein Wissen” fällt mir zunehmend positiv auf – vor allem, weil ich meine Bücher, mit denen ich bisher gelernt habe, nicht mehr sehen kann und eine Abwechslung suche, um vorhandenes Wissen abzuklopfen und frisch zu halten. Nebenbei gab es viele Ausgaben aus der Reihe bei der Buchhandlung meines Vertrauens mit 70% Rabatt

Wieder einmal gibt es ein kompaktes Büchlein, das zweispaltig geschrieben ist: Links stehen die Fragen, rechts die dazu gehörenden (und knapp formulierten) Antworten. Dabei gibt es eine Mischung als thematischen Fragen (“Welches sind die wesentlichen Prüfungsschritte beim Versuch?”) und fallbezogenen Fragen (“O hat … mit dem T …. war er Teilnehmer?”), wobei die fallbezogenen Fragen eindeutig dominieren. Vom Schwierigkeitsgrad her würde ich sagen durchzogen: Einige wenige leichte Fragen, viele anspruchsvolle, einige sehr schwierige. Spass macht das Durcharbeiten in jedem Fall.

Das Buch bietet folgenden Inhalt:

  1. Grundlagen
  2. Vorsätzliches vollendetes Begehungsdelikt
  3. Besondere Verbrechensformen (Fahrlässigkeit, Unterlassen, Versuch)
  4. Täterschaft und Teilnahme
  5. Konkurrenzen & Rechtsfolge

Die gut 300 Seiten hat man zügig durch, problemlos kann man immer wieder “Häppchen” abarbeiten, etwa während Zug-Fahrten.

Die Jurakopf-Einschätzung

Der Autor schafft es sogar, die relevanten Meinungsstreitigkeiten in dem kompakten Werk unterzubringen; Die Reihe überzeugt mich zunehmend, ich werde noch zivilrechtliche Werke durchgehen, glaube aber nicht, dass meine Meinung umschwenken wird. Jedenfalls vor dem Examen eine sehr lohnende Geschichte, wobei der Preis leider sehr hoch ist.

Daten zum Buch

Hans Kudlich
Prüfe dein Wissen – Strafrecht AT
ISBN 9783406587528
Preis: 19,90 Euro
Verlag C.H.Beck



Kurzhinweis: Kurzlehrbuch zur EMRK von Grabenwarter

Apr 8th, 2009 | By Jens Ferner | Category: Europa- und Völkerrecht, Internationales Strafrecht

Vor längerer Zeit habe ich mir (als Mängelexemplar) das Kurz-Lehrbuch “Europäische Menschenrechtskonvention” von Grabenwarter gekauft. Inzwischen habe ich zwei Klausuren zum Thema hinter mir und muss feststellen, dass es sich um ein gutes Buch handelt, auf das ich hier einfach hinweisen möchte.

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Studienkommentar StGB: 8. Auflage erschienen

Feb 15th, 2009 | By Jens Ferner | Category: Strafrecht

Der Studienkommentar zum Strafgesetzbuch (von mir hier vorgestellt), ist kürzlich in der 8. Auflage erschienen. Inhaltlich bleiben die bisherigen Ausführungen bestehen, der Kommentar ist auf jeden Fall der ultimative Tipp für jeden fortgeschrittenen Studenten, auch mit Blick auf die Examensvorbereitung. Hier soll es nun alleine um die erfolgten Änderungen gehen.

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Tipp: Betäubungsmittelrecht von Patzak/Bohnen

Jan 23rd, 2009 | By Jens Ferner | Category: Strafrecht

Seit langem schon hat mir ein juristisches Buch nicht mehr so viel Spass bereitet beim Lesen: Das “Betäubungsmittelrecht” von Patzak/Bohnen. Der Satz auf der Umschlagsrückseite kündigt es schon an:

Es soll nicht nur der Profi angesprochen werden, sondern auch der Interessierte ohne juristische Vorkenntnisse.

Genannt werden ausdrücklich Erzieher und Eltern. Doch nicht nur die profitieren von diesem wirklich verständlichen Buch, sondern vor allem auch der Student, der das Betäubungsmittelrecht im Schwerpunktbereich Strafrecht vorfindet.

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Kurz vorgestellt: Definitionen Strafrecht – Jura Kompakt

Jan 22nd, 2009 | By Jens Ferner | Category: Strafrecht

Die Reihe Jura-Kompakt hatte ich schon kurz angesprochen: Einer der beiden Autoren des Buches “Definitionen Strafrecht” hat mir das Buch nun zugeschickt, damit ich es bespreche.

Nachdem ich es nun ein paar Tage vorliegen (und genutzt) habe, muss ich feststellen, dass der Titel dem Buch nicht gerecht wird. Wer an ein Definitions-Handbuch denkt, greift hier definitiv zu kurz – das Buch ist mehr.

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Puppe: Strafrecht AT im Spiegel der Rechtsprechung

Dez 31st, 2008 | By Jens Ferner | Category: Strafrecht AT

Ich habe “Strafrecht AT im Spiegel der Rechtsprechung” (Band 1 + 2) von Ingeborg Puppe durchgearbeitet und möchte es hier empfehlen. Das Ganze hat aber zwei Haken:

  1. Der erste Band ist schon nicht mehr erhältlich
  2. Es ist nichts für das Studium

Den ersten band musste ich mir gebraucht kaufen, was recht lange dauerte, es ist aber möglich. Ausschlag gebender ist, und das möchte ich nicht verschweigen, dass man diese Bücher nicht für das Studium – gemeint ist für die Klausuren – braucht. Man lernt hier nicht “Strafrecht AT”, man muss Vorwissen mitbringen. Und man lernt hier auch, wirklich durchgehend, nichts von dem, was die h.M. transportiert. Man lernt aber sehr wohl, wie man die h.M. hinterfragen kann, wo sich Probleme auftun und wie man die angehen kann.

Puppe geht dazu hin und teil das Buch in verschiedene Kapitel ein (z.B. Versuch), die dann wieder ein einzelne Themen unterteilt werden (z.B. Tatbestand des Versuchs, strafbefreiender Rücktritt). In den einzelnen Unterthemen werden dann Probleme aufgegriffen (z.b. “umgekehrter Tatbestandsirrtum”), die anhand eines höchstrichterlichen Urteils, im Regelfall BGH, manchmal ein OLG, besprochen werden. Dabei geht Puppe auf die h.M. ein, und zerlegt diese regelmässig um ihre eigene Sicht darzustellen.

Das Ergebnis ist eine durchgehend kritische Analyse des allgemeinen Strafrechts, orientiert an höchstrichterlicher Rechtsprechung mit vielen interessanten Verweisen. Die kleinen Bände mit ca. 350 Seiten sind gar nicht so dünn wie sie scheinen, aber: Man kann sie wirklich lesen; Anders als befürchtet war der Schreibstil nicht “zu abgehoben”, es macht mitunter Spass und man muss auch wirklich selber mitdenken. .

Jeweils in den Kapiteln, am Ende der behandlung aller Unterthemen, gibt es eine Zusammenfassung in Thesen, die das jeweils gesagte anschaulich zusammen fasst. Ich möchte hier anraten, zuerst die Zusammenfassung zu lesen und dann schrittweise die Probleme durchzugehen – das macht es noch verständlicher.

Dieses Buch ist nur für die Studenten, die am Strafrecht wirklich Spaß haben und sich auf einer ganz anderen Ebene mit bekannten Fragen auseinandersetzen möchten. Es lohnt sich nicht, wenn man mit Strafrecht kaum was zu tun hat oder auch sonst dem etwas abgehobenen wissenschaftlichen Stil nichts abgewinnen kann. Wer “einfach nur Fälle lösen will”, also nach Schema-F, der wird hier nach wenigen Seiten angenervt sein. Es ist eines dieser Bücher, das man für sich liest – und für keinen anderen. Vor allem vür keine Klausur.

Hinweis: Wer begreifen möchte, wie Puppe argumentiert und wie man wirklich kritisch arbeitet, der muss auch nicht zu diesem Buch greifen. Dann ist die “Kleine Schule juristischen Denkens” besser geeignet.