Beiträge in der Kategorie Ausländische Rechtsterminologien
Juristische Ausbildungs-Literatur zu ausländischen Rechtsterminologien (Empfehlung)
Posted on Dezember 10, 2008 In: Ausländische Rechtsterminologien, Empfehlungen
Ich kann nicht die Entscheidung abnehmen, welche Terminologie man belegt: Für viele gibt es gute Gründe. Wirkliche Konkurrenz gibt es dabei anscheinend auch nicht, so dass man hier einfach je nach Rechtsgebiet das von mir besprochene Buch zur Hand nehmen sollte. Jedenfalls im US-amerikanischen Recht, das wohl die meisten belegen werden, empfehle ich das Buch von Peter Hay. Strafrechts-Schwerpunkt-Studenten sollten… Read more »
Vorstellung: US-Amerikanisches Recht
Posted on Dezember 10, 2008 In: Ausländische Rechtsterminologien
Ein beeindruckendes Buch, dessen grösste Stärke zugleich seine grösste Schwäche ist: Das Buch zum US-amerikanischen Strafrecht von Peter Hay. Gerade seitdem ein Schein in einer ausländischen Rechtsterminologie zwingende Voraussetzung zur Zulassung zu den staatlichen Prüfungen ist – interessanterweise aber immer noch nicht der Nachweis über Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik, Verhandlungsgeschick etc. – sind Bücher zum Thema zunehmend auf dem Markt zu… Read more »
Einführung in das US-amerikanische Strafrecht
Posted on Dezember 7, 2008 In: Ausländische Rechtsterminologien
Neben meiner Examensvorbereitung habe ich nochmal ein paar Stunden investiert um mir ein paar Literatur-Kenntnisse zum Thema ausländisches Recht anzueignen. Gerade weil ich den Schwerpunktbereich “Strafrecht” gewählt habe, lag mir viel daran, ein Buch zum US-amerikanischen Strafrecht zu finden. Die sonstige Literatur zum Thema ausländisches Recht streift ja gerademal das Strafrecht – wenn überhaupt. Ich war also erfreut, als ich… Read more »
Einführung in das italienische Recht
Posted on Juli 31, 2008 In: Ausländische Rechtsterminologien
Sehr praktisch: Mir liegt ein Buch vor, dass ich rezensieren soll und ich auch wirklich selber benötige – jedenfalls bei mir ist es Examensvorraussetzung, dass man einen Schein in einem Gebiet des ausländischen Rechts erbringt. Sofern ich meine (letzten?) Klausuren vor 2 Wochen bestanden habe, ist dies der letzte Schein der mir fehlt. Man darf insofern also erwarten, dass ich… Read more »