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Beiträge in der Kategorie Rausgepickt: Zivilrecht

Das Handelsrecht bietet sich in Zivilrechtlichen Klausuren für Fortgeschrittene oder im Examen an, um einzelne Problemstellungen zu vertiefen und dabei den berühmten “Schockeffekt” bei den Klausurbearbeitern zu erzeugen. Dabei wird im Regelfall eben kein “Handelsrecht” abgefragt, sondern eine bestimmte Regelung wird durch Normen des HGB leicht differenziert – etwa die Formvorschriften bei der Bürgschaft, die durch §350 HGB abgeändert werden…. Read more »

Nach der neuen prüfungsordnung ist es Pflichtwissen: Das internationale Privatrecht. Und etwas unbeachtet ist inzwischen “Rom II” in Kraft getreten, was einiges ändert. Laut Drucksache 346/08 ist Rom II am 11.1.09 in Kraft getreten, beim Repetitor hiess es, es wäre heute in Kraft getreten – für Studenten gilt: Jacke wie Hose, ab heute gilt “Rom II”. Wer es sich durchlesen… Read more »

In den 90ern des vergangenen Jahrhunderts war es ein Dauerbrenner, heute beschäftigt es durchaus die Gerichte, wird aber nicht mehr so heiss diskutiert: Die Sache mit dem “Kind als Schaden”. Und natürlich kann ein Mensch kein Schaden sein, wer aber mit dieser rechtspolitischen Einsicht des BVerfG alleine hantiert, versemmelt garantiert seine Klausur oder Hausarbeit. Sollte man wirklich den Fall geliefert… Read more »

Im Bereich des Deliktsrechts ist immer wieder der §7 StVG, die so genannte Halterhaftung, beliebt. In den Übungen eher als Randerscheinung, während es im Examen dann doch im Fokus stehen kann, jedenfalls hier muss man den §7 StVG schon im Detail beherrschen. Gerne gemachte Fehler finden sich dabei vor allem bei der Frage: Wer ist denn “Halter eines Fahrzeugs”?

Formen des Besitzes

Posted on September 4, 2008 In: Lead-Artikel, Rausgepickt: Zivilrecht

Während ein Nicht-Jurist regelmäßig nicht mal zwischen Besitzer und Eigentümer zu unterscheiden weiß, geht der Jurist ein bisschen weiter: Im Sachenrecht gibt es veschiedene (Erscheinungs-)Formen des Besitzes. Ein paar Vokabeln.

Der Übergang des Eigentums an beweglichen Sachen klingt einfach: Einigung und Übergabe. Doch es gibt Fälle, in denen eine Übergabe gar nicht mehr nötig ist – und dennoch das Eigentum übergehen soll. Hier helfen die Übergabesurrogate, derer drei man kennen sollte.

Das ist nun was für Erstsemester: Die Willenserklärung. Sie ist Kern-Element des Zivilrechts im ersten Semester und alles andere als “einfach”. Nur mit der Willenserklärung (WE) kommt man zum Idealfall im Zivilrecht: Der gemeinsamen Einigung hinsichtlich eines Rechtsgeschäfts, auch Vertrag genannt. Wenn nämlich (was in Klausuren regelmässig nicht der Fall ist) alles gut geht, begründet man in einem Rechtsgeschäft Rechte… Read more »

Die Frage ist nach meinem Kenntnisstand heute geklärt, dennoch kann man sie in Hausarbeiten bringen (mir hat es Punkte gebracht). Es ist auf jeden Fall ein Stück Rechtsgeschichte und ein schönes Beispiel, warum man eben nicht blind dem Wortlaut im Gesetz folgen darf.

Mein erstes kleines Fällchen: A kauft beim 20 Jährigen B dessen gebrauchtes Auto. B weist darauf hin, dass der Fahrzeugbrief in Verwahrung seines Vaters V ist, bei dem A ihn abholen soll. Nach Abschluss des Kaufvertrages, Zahlung des Kaufpreises und Übergabe des Autos, fährt A zu V, der unter Hinweis auf die Unreife des B die Herausgabe verweigert. Kann A… Read more »

Unterstützer

Dieses private Projekt wird unterstützt von vier Verlagen, die es mir ermöglichen, möglichst viele Rezensionen zu schreiben und denen ich hier aufrichtig danken möchte:

Verlag C.H.Beck

C.F.Müller

WoltersKluwer

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