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Beiträge in der Kategorie Meinungsstreit: Ö-Recht

Der Satz ist einfach, klar und man lernt ihn spätestens im ersten Semester: Im Unrecht gibt es keine Gleichheit. Wenn jemand zu Unrecht in den Genuß von Vorzügen kommt, dann hat ein anderer darauf keinen Anspruch. Das ist fest verankert – und umstritten. Zwar nicht mehr ernsthaft, aber ich finde es ist ein interessanter Ausblick den man geben kann.

Mein heutiges Fällchen dreht sich um den Klassiker im Staatsorganisationsrecht schlechthin – der sogar als Teilaufgabe schon im Examen gesichtet wurde: Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Da es ein Fällchen (und kein Fall) ist, natürlich wieder mit Schwerpunktsetzung. Zum Sachverhalt: Im Bundestag ist Streß: Die Regierende R-Partei regiert zusammen mit der Partei der Mehrheitsbeschaffer M-Partei bei knapper Mehrheit. Als es wieder… Read more »

Das “Hausrecht” im weitesten Sinne ist ein Thema, das euch auf jeden Fall in einer Prüfung begegnen wird: In der Zwischenprüfung oder im “grossen Schein”, mitunter wurde es sogar als Randerscheinung im Examen gesichtet. Dabei kann das Hausrecht in zwei Schwerpunkt-Themen gesplittet werden: Der Zugang zu einer öffentlich rechtlichen Einrichtung wird verwehrt bzw. begehrt (Typischer Fall: Parteitag in der Stadthalle)… Read more »

Wenn es im Studienalltag um das Polizei- und Ordnungsrecht geht, dann im Regelfall um einen Einstieg: Vordergründig zwar im Polizeirecht angesiedelt, läuft es letztlich dann doch auf Verwaltungsrecht AT hinaus. Schwerpunkt ist dann, selbst in grossen Übungen, die Anwendung eines Tatbestandes (meistens die Generalklausel), der dann auch erfüllt sein muss damit man zu den eigentlichen Problemen im Verwaltungsrecht vordringen kann…. Read more »

Ein Verhaltensstörer kann nicht nur durch Tun, sondern auch durch Unterlassen eine Gefahrenlage herbeiführen. Einfache Frage: Nach welchen Normen definiert sich die (notwendige) Pflichtwidrigkeit des Unterlassens?

Die Widerspruchsfrist

Posted on April 18, 2008 In: Meinungsstreit: Ö-Recht

Gestern in der grossen Übung zum Ö-Recht war sie (wiedermal) das Thema und bemerkenswert war, dass inklusive dem Professor ziemlich jeder Anwesende ein Problem bei der Fristberechnung hatte. So schwer ist es aber nicht – und den hier enthaltenen Meinungsstreit sollte man lieber nicht überbewerten.

Unterstützer

Dieses private Projekt wird unterstützt von vier Verlagen, die es mir ermöglichen, möglichst viele Rezensionen zu schreiben und denen ich hier aufrichtig danken möchte:

Verlag C.H.Beck

C.F.Müller

WoltersKluwer

DeGruyter

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