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	<title>Jurakopf &#187; Alltag</title>
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		<title>Der Jurastudent &#8211; der Drecksack</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 12:31:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Lead-Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[Gleich in zwei Blog-Beiträgen bekommen heute manche Jura-Studenten ihr Fett weg, wobei &#8220;DerstilleBeobachter&#8221; in seinem Blog barsche Worte findet, wenn er vom &#8220;Drecksack&#8221; spricht. Und: Zurecht. Die widerliche Kleingeisterei, die zum Bücherverstecken führt, gibt es nämlich an vielen Unis. Und ich habe von keiner Uni gehört, dass es solche Ausmaße angenommen hat, wie ich es im juristischen Seminar in Bonn... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/der-jurastudent-der-drecksack/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gleich in zwei Blog-Beiträgen bekommen heute manche Jura-Studenten ihr Fett weg, wobei &#8220;DerstilleBeobachter&#8221; in seinem Blog barsche Worte findet, <a href="http://stillerbeobachter.blogspot.com/2010/09/eine-unterart-des-jurastudenten.html" target="_blank">wenn er vom &#8220;Drecksack&#8221; spricht</a>. Und: Zurecht. Die widerliche Kleingeisterei, die zum Bücherverstecken führt, gibt es nämlich an vielen Unis. Und ich habe von keiner Uni gehört, dass es solche Ausmaße angenommen hat, wie ich es im juristischen Seminar in Bonn zur &#8220;besten Zeit&#8221; wahrgenommen habe.</p>
<p>Aber erst ein paar Erläuterungen für diejenigen, die es nicht kennen: (Jura-)Studenten haben meistens keine &#8220;Bibliothek&#8221; sondern reden immer nur vom &#8220;Seminar&#8221;. Wer versteht warum, versteht auch so manche Probleme: Wenn ich ein Buch brauchte, ging ich ins &#8220;Seminar&#8221;, das ist in Bonn die juristische Fachbibliothek. Anders als &#8220;normale&#8221; Bibliotheken aber kann man da nicht Bücher suchen und ausleihen, sondern es ist eine Präsenz-Bibliothek. Das heißt, die Bücher verbleiben in der Bibliothek. Man kann sich das Buch bei Bedarf nehmen, an einen Arbeitsplatz setzen, durcharbeiten und am Ende stellt man es wieder zurück. Im Idealfall.</p>
<p>Die Realität sieht anders aus: Zum einen gibt es da die &#8220;Blocker&#8221;. Die kommen morgens um 8h, nehmen sich die Bücher die sie brauchen, stellen sie auf einen Tisch, legen Schreibblock, Jacke und Stift dazu &#8211; und gehen. Meistens erst einmal Frühstücken, ein bisschen ausruhen und wenn sie dann um 11h wieder kommen, wissen sie, dass ihre Bücher samt einem guten Platz reserviert sind. Denn eines muss klar sein: Es gibt natürlich nicht von allen Büchern dutzende Exemplare. Bestimmte Werke wie Standard-Kommentare sind natürlich in grösserer Stückzahl vorhanden, aber wenn gerade Hausarbeiten-zeit ist und da 400 Studenten am Zivilrechtsschein sitzen, reichen auch 10 Palandt-Kommentare nicht aus.</p>
<p>Jedenfalls in Bonn werden Plätze schon seit einiger Zeit geräumt, wenn die zu lange unbesetzt sind. Ausnahme sind Examenskandidaten: Die bekommen &#8220;Sonderkärtchen&#8221; mit denen der Tisch markiert wird. Die dürfen blocken.</p>
<p>Und dann gibts noch eine ganz besondere Art von Studenten, das sind die Spezies, die ernsthaft glauben, dass es &#8220;die Lösung&#8221; bei ihrer Hausarbeit gibt. Und &#8220;die Lösung&#8221; steht dann auch noch in &#8220;dem Buch&#8221;. Alleine so etwas zu glauben ist schon hirnrissig. Schlimm aber ist, dass diese besondere Spezies noch eine Angewohnheit hat: Das Buch wird dann versteckt. Irgendwo in den Untiefen des Seminars. Dass es wieder auftaucht ist ab dann nur noch Zufallsprinzip.</p>
<p>Nun, wer sich solchen Gedanken hingibt, ist meistens nicht besonders weit mit seinem juristischen Sachverstand entwickelt &#8211; das Verstecken aber ist in der Tat ein Verhalten, das die Bezeichnung &#8220;Drecksack&#8221; verdient. Es schadet nicht nur denen, die sich für das Buch interessieren, es schadet dem Seminar insgesamt, das von seiner Struktur und Ordnung lebt. Ein solches Verhalten zeugt von schlechtem Verantwortungsbewusstsein der Institution gegenüber, die einen Ausbildet oder deutlich &#8211; es ist asozial. Und wer jetzt meint, es ist ein ausserordentlich seltenes Verhalten, der ist nach meiner Erfahrung auf dem Holzweg.</p>
<p>Ich hoffe, ich habe mit den Zeilen zwei Dinge klar gemacht: Wer juristische Bibliotheken nicht kennt, versteht hoffentlich, warum das Blocken von Büchern und Plätzen durchaus ein Problem ist für diejenigen, die dort arbeiten wollen &#8211; und auch müssen. Denn die Fülle an Literatur die man benötigt, kann man sich weder leisten zu kaufen, noch erhält man sie mit vertretbarem Aufwand woanders. Und diejenigen, die glauben dass das Bücher verstecken einen Vorteil für sich selbst birgt, die sollten erkennen, dass sie schlicht doof sind &#8211; und solange Probleme im Studium haben, bis sie begriffen haben, warum dieser vermeintliche Vorsprung niemals funktionieren kann.</p>
<blockquote><p><em>Kleiner Tipp am Rande, in den ersten Semestern hatte jedenfalls ich nicht daran gedacht: Wenn es wirklich Probleme im zentralen Seminar gibt ein Buch zu bekommen, fragt höflich bei den jeweiligen Instituten nach. Ich habe mich am Ende nur noch geärgert, dass ich nicht von Anfang meine Arbeiten in der jeweiligen Institutsbibliothek geschrieben habe: Die Bücher die man braucht, mehr Ruhe, weniger Leute. Und nicht selten durfte man seinen Kaffee dort bei der Arbeit trinken. Ach ja, in Bonn gibt es noch einen Vorteil: Während das Seminar unterirdisch ist und man nach wenigen Tagen den &#8220;Bunkerkoller&#8221; bekommt, gibts in den Institutsbibliotheken echtes Sonnenlicht.</em></p></blockquote>
<p><strong>Zum Thema:</strong></p>
<ul>
<li><a href="http://stillerbeobachter.blogspot.com/2010/09/eine-unterart-des-jurastudenten.html" target="_blank">Unterart des Jurastudenten</a></li>
<li><a href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/09/die-umgewidmete-parkscheibe-oder-kampf-gegen-die-mallorca-mentalitaet/" target="_blank">Mallorca-Mentalität bei Jura-Studenten</a></li>
</ul>
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		<item>
		<title>Ausschluss vom Masterstudium wegen Bachelor-Note zulässig</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/ausschluss-vom-masterstudium-wegen-bachelor-note-zulassig/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 07:57:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die folgende Pressemitteilung des VG Mainz fand ich interessant: Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Hochschule in der Prüfungsordnung für einen konsekutiven Masterstudiengang die Zulassung eines Bachelorabsolventen zu diesem Studiengang davon abhängig macht, dass der Bewerber das Bachelorstudium mit einer bestimmten ECTS-Note abgeschlossen hat. Dies folgt aus einem Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz. In dem konkreten... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/ausschluss-vom-masterstudium-wegen-bachelor-note-zulassig/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Die folgende Pressemitteilung des VG Mainz fand ich interessant:</em></p>
<p>Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Hochschule in  der Prüfungsordnung für einen konsekutiven Masterstudiengang die Zulassung eines Bachelorabsolventen zu diesem Studiengang davon abhängig macht, dass der Bewerber das Bachelorstudium  mit einer bestimmten ECTS-Note abgeschlossen hat. Dies folgt aus einem Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz.</p>
<p>In dem konkreten Fall geht es um einen  jungen Mann, der sich nach dem Abschluss seines BWL-Bachelorstudiums an einer anderen Fachhochschule mit der ECTS-Note Grade D bei der Fachhochschule Mainz um einen Studienplatz im BWL-Masterstudiengang bewarb. Die Fachhochschule verneinte einen Zulassungsanspruch des Antragstellers, weil dieser entgegen den in der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang geregelten Zulassungsvoraussetzungen sein Bachelorstudium nicht mindestens mit der ECTS-Note Grade C abgeschlossen habe.</p>
<p>Der Studienbewerber wandte sich mit dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Fachhochschule an das Verwaltungsgericht.  Er machte insbesondere geltend, dass es nicht zulässig sei, ohne gesetzliche Grundlage und nur durch eine Regelung der Universität in der Prüfungsordnung die Zulassung zum Masterstudium allein von der Bachelor-Note abhängig zu machen, zumal der Bachelorgrad kein vollwertiger Berufsabschluss sei.</p>
<p>Die Richter der 6. Kammer haben den Prozesskostenhilfeantrag unter Hinweis auf die fehlenden Erfolgsaussichten eines einstweiligen Anordnungsantrags abgelehnt und dabei unter anderem ausgeführt: Nach dem Hochschulgesetz setze der Zugang zum Masterstudium zum einen einen berufsqualifizierenden Berufsabschluss voraus. Außerdem sei er von besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig zu machen. Dies rechtfertige es, an den vorangegangenen Bachelorabschluss besondere Anforderungen zu stellen, zumal das Masterstudium die Studierenden in besonderer Weise qualifizieren solle. Diese besonderen Anforderungen müsse nicht der Gesetzgeber selbst formulieren, dies dürften vielmehr die einzelnen Hochschulen tun, weil diese die maßgeblichen Aspekte am sachkundigsten beurteilen und die jeweilige Ausbildungs – und Kapazitätssituation vor Ort am besten einschätzen könnten.</p>
<p>Eine Mindestnote sei eine zulässige und geeignete besondere Anforderung an den Bachelorabschluss, da die Note die maßgebliche Aussage über die Qualität des Studienabschlusses enthalte. Welche Bachelornote mindestens gefordert werde, dürfe die Hochschule entscheiden.</p>
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		<title>Verfassungsbeschwerde einlegen &#8211; oder Lotto spielen?</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/verfassungsbeschwerde-einlegen-oder-lotto-spielen/</link>
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		<pubDate>Thu, 24 Jun 2010 11:03:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>

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		<description><![CDATA[In der universitären Ausbildung kommt für gewöhnlich ein Punkt der &#8211; ansonsten ebenso häufig wie gerne thematisierten &#8211; Individualverfassungsbeschwerde zu kurz: Das Annahmeverfahren. Die besonders fleißigen schreiben zwar meistens die bekannte Floskel &#8220;Die Annahme ist zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt&#8221;, aber letztlich ist der wichtigste Punkt, das in der Praxis entscheidende &#8220;Nadelöhr&#8221;, nicht wirklich Thema. Dabei liegt hier... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/verfassungsbeschwerde-einlegen-oder-lotto-spielen/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der universitären Ausbildung kommt für gewöhnlich ein Punkt der &#8211; ansonsten ebenso häufig wie gerne thematisierten &#8211; Individualverfassungsbeschwerde zu kurz: Das Annahmeverfahren. Die besonders fleißigen schreiben zwar meistens die bekannte Floskel &#8220;Die Annahme ist zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt&#8221;, aber letztlich ist der wichtigste Punkt, das in der Praxis entscheidende &#8220;Nadelöhr&#8221;, nicht wirklich Thema. Dabei liegt hier der wohl bedeutendste Grund für die gerade einmal <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2009/A-IV-2.html" target="_blank">1-2%ig bestehende Chance</a>, wirklich Erfolg zu haben.</p>
<p>Die Verfassungsbeschwerde gleicht einem Lottospiel? Diese Aussage stammt nicht von mir, man kann sie nachlesen bei Wank in der JuS 1980 auf Seite 549. Aber: Ist es wirklich so schlimm? Einerseits ist durchaus eine beachtliche Kritik in der Literatur zu finden, verweisen möchte ich hier auf Schlaich/Korioth, Rn. 258ff. Doch selbiger verweist &#8211; zur Recht &#8211; darauf, dass schon Häberlin am Ende des 18. Jahrhunderts (!) darauf verwiesen hat, ein Endurteil des Reichskammergerichtes käme einem Gewinn einer &#8220;Terne im Lotto&#8221; gleich.</p>
<p>Ist es wirklich so schlimm, kommt das Geltendmachen von Grundrechtsverletzungen einem Lottospiel gleich? Die Literatur übt hier teilweise gerade zu barsche Kritik, der ich mich nicht anschließen möchte. Wir haben inzwischen einen Anstieg der eingereichten Verfassungsbeschwerden auf ca. 6.000 pro Jahr, das Bedürfnis des BVerfG, stark zu filtern, sollte nachvollziehbar sein. Ein Teilaspekt aber sollte hervor gehoben werden: In &#8211; dem BVerfG freilich zustehender stehender Wertung &#8211; Bagatellfällen kann abgelehnt werden, wenn das BVerfG die objektive und subjektive Wichtigkeit verkennt. Schlaich/Korioth stellt hierzu dann fest:</p>
<blockquote><p>So verfallen gelegentlich offensichtlich begründete Verfassungsbeschwerden der Nichtannahme.</p></blockquote>
<p>Ein leicht trübseliger Ausblick, den man hier gewinnt. Es bleibt für den Alltag insofern nur eine Erkenntnis: Wenn das BVerfG eine Sache nicht annimmt und auch (was gerne mal gemacht wird) keine Ausführungen bietet, warum nicht angenommen wurde, heißt das nichts. Insbesondere können keine Rückschlüsse darauf gezogen werden, ob die Sache unbegründet war oder nicht &#8211; ein gerne gemachter Fehler in der Presse, der Juristen nicht geschehen darf. Wie so oft gilt: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Und gerade beim BVerfG wirkt es mitunter ein wenig willkürlich &#8211; ohne jetzt hier von meiner Seite damit Kritik zu üben.</p>
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		<title>Bundespräsident in Nöten, oder: Warum legt Wulff sein Mandat nieder?</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/bundesprasident-in-noten-oder-warum-legt-wulff-sein-mandat-nieder/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Jun 2010 08:20:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>

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		<description><![CDATA[Man liest heute beim NDR folgendes: Drei Wochen vor der Wahl des neuen Bundespräsidenten hat Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) sein Mandat als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags niedergelegt. Wulff reagierte damit auf verfassungsrechtliche Bedenken vor der Wahl. &#8220;Ich habe mich entschieden, das Mandat niederzulegen, um dem Amt des Bundespräsidenten nicht zu schaden&#8221;, sagte der 50-Jährige am Freitag im Niedersächsischen Landtag... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/bundesprasident-in-noten-oder-warum-legt-wulff-sein-mandat-nieder/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Man <a href="http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/wulff364.html" target="_blank">liest heute beim NDR folgendes</a>:</p>
<blockquote><p>Drei Wochen vor der Wahl des neuen Bundespräsidenten hat Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) sein Mandat als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags niedergelegt. Wulff reagierte damit auf verfassungsrechtliche Bedenken vor der Wahl. &#8220;Ich habe mich entschieden, das Mandat niederzulegen, um dem Amt des Bundespräsidenten nicht zu schaden&#8221;, sagte der 50-Jährige am Freitag im Niedersächsischen Landtag in Hannover. [...] Nach Artikel <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/55.html">55</a> des Grundgesetzes darf ein Bundespräsident nicht gleichzeitig Abgeordneter sein. Da die Wahl des Bundespräsidenten am 30. Juni stattfindet, der Niedersächsische Landtag Wulffs Rücktritt als Parlamentsmitglied aber frühestens einen Tag später hätte bestätigen können, wäre eine Unterbrechung der Bundesversammlung im Falle einer Wahl Wulffs zum neuen Staatsoberhaupt nötig geworden.</p></blockquote>
<p>Das sind eine Menge Fehler, die ich hier kurz gerade rücken möchte. Vielleicht auch als Anregung, sich mit dem &#8211; in Anfängerklausuren immer wieder beliebten &#8211; Bundespräsidenten nochmal ein wenig zu Beschäftigen:</p>
<ol>
<li>Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/55.html">55</a> GG regelt, dass der Bundespräsident weder Mitglied einer Regierung noch eines gesetzgebenden Organs sein darf. Keinsfalls darf man den Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/55.html">55</a> GG also so verstehen (wie man den Beitrag im NDR lesen kann), dass nur der Status als Abgeordneter untersagt ist.</li>
<li>Der Streit, ob das Verbot eines Amtes nach (1) erst mit Annahme der Bundespräsidentenwahl gilt oder schon davor als Kandidat ist ebenso lächerlich wie offensichtlich politisch motiviert. Da der Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/55.html">55</a> I GG ausdrücklich vom Bundespräsidenten spricht, gilt das Verbot auch nur für diesen &#8211; ein Kandidat der erstmals antritt, kann schwerlich davon betroffen sein. Da das BVerfG (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 89, 359" title="BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 1693/92: Herzog">BVerfGE 89, 359</a>, 362) das genauso sieht, gibt es hier keinen Spielraum mehr für Diskussionen. Das heißt: Der Bundespräsident im Amt muss den Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/55.html">55</a> I GG beachten, also spätestens bei der Amtseinführung müssen die Bedingungen erfüllt sein. Der Zeitpunkt der Wahl, nicht einmal die Annahme der Wahl, werden hier eine Rolle spielen.</li>
<li>Selbst wenn ein Bundespräsident die Vorgabe des Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/55.html">55</a> I GG mißachtet, muss man sich fragen, welche Rolle der Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/55.html">55</a> I GG spielt. Schon beim Lesen ist klar: Das ist kein Wahlhindernis. Da steht nirgendwo etwas von &#8220;Unwählbarkeit&#8221; (die Wählbarkeit ist zudem ja in Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/54.html">54</a> GG normiert) oder von &#8220;Ungültigkeit&#8221; der Wahl. Die h.M. (mit dem BVerfG) kommt daher vollkommen zu Recht zu dem Schluss, dass es sich bei Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/55.html">55</a> I GG alleine um &#8220;Pflichten&#8221; des Bundespräsidenten handelt. Und bei einem Verstoß gegen Pflichten steht alleine (!) der Weg nach Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/61.html">61</a> I GG offen: Anklage des Bundespräsidenten vor dem BVerfG. Und sollte die Opposition der Meinung sein, dass hier tatsächlich ein Rechtsbruch vorliegt, wird sie kein Problem haben, die 1/4-Stimmenzahl des Bundestags für die Anklage zusammen zu bekommen.</li>
<li>Dabei sollte in Erinnerung behalten werden, dass das BVerfG keinesfalls zwingend bei begründeter Klage den Bundespräsidenten seines Amtes verlustig erklärt: Vielmehr ist es nur eine Option neben der (wahrscheinlicheren), dass eine einstweilige Anordnung erlassen wird. Auch dies zeigt, welche Rolle die Pflichten des Bundespräsidenten beim Blick auf die Wählbarkeit spielen werden.</li>
</ol>
<p>Freilich muss man heute Angst haben, dass unsere Bundespräsidenten schon bei Klageerhebung den Rücktritt einreichen &#8211; weil Sie sicherlich das Amt beschädigt sehen. Denn wie sagte schon unser letzter Bundespräsident <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,694796,00.html" target="_blank">laut Spiegel</a>:</p>
<blockquote><p>[...] sei es eine &#8220;Anomalie demokratischer Politik&#8221;, wenn die  Karlsruher Richter selbst Themen setzen und politische Handlungen  vorgeben müssten.</p></blockquote>
<p><strong>Literatur dazu:</strong></p>
<p>Es reicht vollkommen, im Sachs und Jarass/Pieroth die Kommentierung zum Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/55.html">55</a> GG durchzulesen. Wer es wirklich vertiefen möchte, überfliegt die Entscheidung <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 89, 359" title="BVerfG, 27.01.1994 - 1 BvR 1693/92: Herzog">BVerfGE 89, 359</a>.</p>
<p><em>Hinweis: Neben politischen Einwürfen, bietet sich das Thema in einer ganz besonderen Kombination für Klausuren an. Es kann das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten (wie üblich in Klausuren des kleinen Scheins) thematisiert werden. Sofern der Bundespräsident dann die Unterzeichnung des Gesetzes verweigert, steht die Klage nach Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/61.html">61</a> GG offen, ein schon recht schwieriger Aspekt, der die Klausur fast auf Fortgeschrittenen-Niveau anhebt. In diesem Rahmen können dann die Pflichten des Bundespräsidenten thematisiert werden. </em></p>
<p><em>Dazu:</em></p>
<ul>
<li><em><a href="http://www.jurakopf.de/wurde-unser-bundesprasident-verfassungswidrig-gewahlt/" target="_blank">Wurde unser Bundespräsident verfassungswidrig gewählt?</a><br />
</em></li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Jurion ohne Informationen: Was ist davon zu halten? (Update)</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/jurion-ohne-informationen-was-ist-davon-zu-halten/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Jun 2010 08:04:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[jurion]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich bin etwas überrascht vom heutigen Jurion-Newsletter (den ich zuletzt ja gelobt hatte), der erreicht mich nämlich mit dieser Stellungnahme: [...] keine Neuigkeiten sind auch eine wertvolle Information &#8211; in dem von Ihnen gewählten Rechtsgebiet gab es für den Zeitraum vom 04.06.2010 bis 09.06.2010 keine relevanten Entscheidungen und Gesetzgebungsnachrichten. Klar, wenn ich nur ein Rechtsgebiet abonniert habe, kann das natürlich... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/jurion-ohne-informationen-was-ist-davon-zu-halten/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin etwas überrascht vom heutigen Jurion-Newsletter (<a href="http://www.jurakopf.de/hinweis-das-neue-jurion/" target="_blank">den ich zuletzt ja gelobt hatte</a>), der erreicht mich nämlich mit dieser Stellungnahme:</p>
<blockquote><p>[...] keine Neuigkeiten sind auch eine wertvolle Information &#8211; in dem von Ihnen gewählten Rechtsgebiet gab es für den Zeitraum vom 04.06.2010 bis 09.06.2010 keine relevanten Entscheidungen und Gesetzgebungsnachrichten.</p></blockquote>
<p>Klar, wenn ich nur ein Rechtsgebiet abonniert habe, kann das natürlich mal sein &#8211; allerdings habe ich 13 Rechtsgebiete im Abo. Darunter z.B. Mietrecht, <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;nr=52239&amp;pos=0&amp;anz=115" target="_blank">wo es erst gestern wieder</a> eine wesentliche Entscheidung gegeben hat. Auch dass das Urteil des BGH in Sachen WLAn und Störerhaftung un im Volltext verfügbar ist (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;nr=52202&amp;linked=urt&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf" target="_blank">hier zu finden</a>), sollte eine Meldung wert sein. Dazu kommen nicht wenige &#8220;kleinere&#8221; Entscheidungen der letzten Woche, die ich allerdings wegen meines doch recht umfangreichen Informationssystems (und dank Jurablogs!) ohnehin zur Kenntnis bekommen habe.</p>
<p>Es gab keine &#8220;relevanten Entscheidungen&#8221;? Nun, das liegt immer im Auge des Betrachters, aber jedenfalls ich als Diensteanbieter würde alles tun, um eine solche Meldung zu vermeiden. Insgesamt fällt mir in den letzten Newslettern auf, dass Jurion nach meinem Eindruck ein wenig zu schwächeln scheint. Ich warte aber noch etwas ab, bevor ich <a href="http://www.jurakopf.de/hinweis-das-neue-jurion/" target="_blank">mein bisheriges Votum</a> ändere.</p>
<p><strong>Update:</strong> Die Sachlage hat sich geändert, soeben erreichte mich ein zweiter Newsletter, der mit folgendem Text beginnt:</p>
<blockquote><p>[...] leider kam es beim heutigen Versand Ihres Jurion-Telegramms zu einem technischen Fehler. Sie haben von uns irrtümlich eine E-Mail ohne PDF-Anhang erhalten mit dem Hinweis, dass in den von Ihnen abonnierten Rechtsgebieten keine neuen Informationen vorliegen. Das ist nicht zutreffend.</p></blockquote>
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		</item>
		<item>
		<title>Download &#8211; Hamann zu Mnemonik im Studium</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/download-hamann-zu-mnemonik-im-studium/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 08:50:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Skripte]]></category>

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		<description><![CDATA[Hanjo Hamann hat einen Aufsatz zu Gedächtnistechniken und deren Anwendung im Jura-Studium verfasst &#8211; der Aufsatz kann als PDF bei ihm auf der Webseite gelesen werden, zu finden hier.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hanjo Hamann hat einen Aufsatz zu Gedächtnistechniken und deren Anwendung im Jura-Studium verfasst &#8211; der Aufsatz kann als PDF bei ihm auf der Webseite gelesen werden, <a href="http://hanjo.1hamann.de/projects/essays/Hamann-JurEselsbruecken_StudZR-2010-125.pdf" target="_blank">zu finden hier</a>.</p>
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		<title>Der Fliesenfall beim EUGH: Schlussanträge</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 08:11:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>

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		<description><![CDATA[Es gibt einen Fall, den kennen zumindest jüngere Examenskandidaten sicherlich auf Anhieb: Den Fliesenfall. Dieser, in NRW im Jahr 2009 gleich mehrfach in den Examensklausuren gelaufene, Fall hat allerdings einen ganz wirklichen Fall als Grundlage. Die zu Grunde liegende Streitigkeit aus dem Jahr 2005 liegt inzwischen im Rahmen eeines Vorabentscheidungsersuchens des BGH beim EUGH (C‑65/09). Am 18.5.2010 hat der Generalanwalt... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/der-fliesenfall-beim-eugh-schlussantrage/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt einen Fall, den kennen zumindest jüngere Examenskandidaten  sicherlich auf Anhieb: Den Fliesenfall. Dieser, in NRW im Jahr 2009 gleich mehrfach  in den Examensklausuren gelaufene, Fall hat allerdings einen ganz  wirklichen Fall als Grundlage. Die zu Grunde liegende Streitigkeit aus  dem Jahr 2005 liegt inzwischen im Rahmen eeines Vorabentscheidungsersuchens des BGH beim EUGH (C‑65/09). Am 18.5.2010 hat der Generalanwalt seine Schlussanträge dem EUGH vorgelegt, wobei der Generalanwalt zumindest mit der Lösung übereinstimmt, die mir regelmäßig begegnet ist.</p>
<p><em>Wer sich dafür interessiert, <a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&#038;num=79899481C19090065&#038;doc=T&#038;ouvert=T&#038;seance=CONCL">findet den Schriftsatz hier im Volltext</a> &#8211; ich selbst möchte einen Standard-Fliesenfall hier auf die Webseite stellen, sobald das Urteil des EUGH vorliegt. </em></p>
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		<title>Hinweis: Das neue Jurion</title>
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		<pubDate>Sun, 23 May 2010 17:02:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Software]]></category>
		<category><![CDATA[WebLinks]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitschriften]]></category>

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		<description><![CDATA[Schon vor einigen Wochen hat der News-Dienst Jurion eine Frischzellenkur verpasst bekommen: Die Webseite hat ein aufgehübschtes Design, die Bedienung wurde vom Kopf auf die Füße gestellt und auch der Newsletter wurde angepasst. Zuerst einmal das wichtigste: Mit gut 30 Euro im Monat ist der Dienst auf jeden Fall bezahlbar und im realistischen Preisbereich. Anders als früher gibt es nun... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/hinweis-das-neue-jurion/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schon vor einigen Wochen hat der News-Dienst <a href="http://www.jurion.de">Jurion</a> eine Frischzellenkur verpasst bekommen: Die Webseite hat ein aufgehübschtes Design, die Bedienung wurde vom Kopf auf die Füße gestellt und auch der Newsletter wurde angepasst.</p>
<p><span id="more-1615"></span>Zuerst einmal das wichtigste: Mit gut 30 Euro im Monat ist der Dienst auf jeden Fall bezahlbar und im realistischen Preisbereich. Anders als früher gibt es nun endlich ein transparentes Preismodell: Weiterhin gibt es eine Zahl von Rechtsgebieten, aus denen man auswählen kann. Nunmehr entscheidet man sich aber, ob man 1, 3 oder alle Rechtsgebiete bezahlt &#8211; der Preis ist dann gestaffelt. Einmal wöchentlich erhält man dann aktuelles aus Gesetzgebung, Literatur und Rechtsprechung zum jeweiligen Rechtsgebiet.</p>
<p>Wer schon früher den Dienst genutzt hat, der wird beim &#8220;neuen&#8221; Jurion direkt eine Änderung feststellen: Man bekommt nun per Mail eine PDF-Datei, in der alles enthalten ist. Hieran kann man Kritik üben, ich finde es ist durchaus leichter zu nutzen. In der Email selbst findet man dann noch Hinweise, wie viele Urteile etc. aus jedem Rechtsgebiet vorhanden sind.</p>
<p>Die Bedienung der Webseite ist zum einen äußerst gelungen: Die Datenbank ist sehr viel intuitiver und bietet einen herausragenden Komfort. Einziger (sehr nerviger) Punkt: Man kann sich nicht einloggen und mittels Cookie eingeloggt bleiben. Auch die Performance der Seite kommt mir zeitweise verbesserungswürdig vor.</p>
<p>Wer es sich ansehen möchte, muss kein Risiko eingehen: Man kann es eine Woche testen (zwei Wochen wäre sicherlich besser). Ich bin mit dem Relaunch zur Zeit sehr zufrieden, auch wenn es durchaus &#8220;zu viel&#8221; sein kann bzw. sein wird. Man wird automatisch an der Fähigkeit arbeiten müssen, mögilchst schnell zu filtern, was relevant sein kann und was nicht. Alles in allem war es ein ebenso guter wie dringend nötiger Schritt nach vorne für Jurion.</p>
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		<title>Hinweis: Änderung des Tierschutzgesetzes in Sachen Schächtung</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/hinweis-anderung-des-tierschutzgesetzes-in-sachen-schachtung/</link>
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		<pubDate>Sun, 02 May 2010 09:25:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[religionsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[schächtung]]></category>
		<category><![CDATA[tierschutzgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Thema &#8220;Schächten&#8221; ist ganz besonders &#8211; aber nicht nur &#8211; in Anfängerklausuren und Hausarbeiten beliebt, nicht zuletzt, weil man hier besonders gut Argumentieren und Abwägen kann. Zumal lassen sich mit Blick auf den §4a TierSchG sowohl Verwaltungs- als auch Verfassungsrechtliche Probleme kombinieren. Mir fällt gerade auf, dass zur Zeit eine Änderung des §4a TierSchG in der Diskussion ist, bzw.... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/hinweis-anderung-des-tierschutzgesetzes-in-sachen-schachtung/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Thema &#8220;Schächten&#8221; ist ganz besonders &#8211; aber nicht nur &#8211; in Anfängerklausuren und Hausarbeiten beliebt, nicht zuletzt, weil man hier besonders gut Argumentieren und Abwägen kann. Zumal lassen sich mit Blick auf den §<a href="http://dejure.org/gesetze/TierSchG/4a.html">4a</a> TierSchG sowohl Verwaltungs- als auch Verfassungsrechtliche Probleme kombinieren.</p>
<p>Mir fällt gerade auf, dass zur Zeit eine Änderung des §<a href="http://dejure.org/gesetze/TierSchG/4a.html">4a</a> TierSchG in der Diskussion ist, bzw. demnächst zu erwarten ist &#8211; beim Bundestag <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/012/1701226.pdf" target="_blank">findet man dazu hier die entsprechende Vorlage</a>. Zur Änderung aus der Vorlage:</p>
<blockquote><p>Die Gesetzesa?nderung fu?hrt hierzu zwei A?nderungen gegenu?ber der bisherigen Rechtslage herbei. Zum einen verlangt sie von dem Antragsteller fu?r eine Ausnahmegenehmigung fu?r ein Schlachten ohne Beta?ubung ausdru?cklich den Nachweis von deren nach Art und Umfang bestehenden Erforderlichkeit zur Entsprechung von religio?sen Bedu?rfnissen; zum anderen wird fu?r eine Ausnahmegenehmigung der Nachweis verlangt, dass dem zu schlachtenden Tier im Vergleich zu einer Schlachtung mit vorheriger Beta?ubung keine zusa?tzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden erwachsen.</p></blockquote>
<p>Hintergrund der Änderungen ist, dass nach dem Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2002 (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE 104, 337" title="BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99: Sch&auml;chten">BVerfGE 104, 337</a>) der Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/20a.html">20a</a> GG geschaffen wurde, somit die Frage aufgeworfen wurde, ob sich nun eine neue Lesart des §<a href="http://dejure.org/gesetze/TierSchG/4a.html">4a</a> TierSchG aufzwängt:</p>
<blockquote><p>Diese Frage war in der Folgezeit namentlich Gegenstand von Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichts- hofs (Urteil vom 24. November 2004, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=ESVGH 55, 129" title="VGH Hessen, 24.11.2004 - 11 UE 317/03">ESVGH 55, 129</a> ff.) und – diese Entscheidung im Ergebnis besta?tigend – des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2006; siehe ferner auf dieser Grundlage BayVGH (Beschluss vom 29. De- zember 2006 – <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=25 CE 06.3459" title="VGH Bayern, 29.12.2006 - 25 CE 06.3458">25 CE 06.3459</a> –)</p></blockquote>
<p>Der Gesetzgeber möchte diese Frage hiermit aufgreifen und klären. </p>
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		<title>Hinweis: Viele neue Paragraphen im BGB</title>
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		<pubDate>Sat, 01 May 2010 14:19:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Nicht erst seit gestern (sondern seit dem 1. November 2009) gibt es im BGB eine Fülle neuer Paragraphen, die auch nicht nur Praxis- sondern Studienrelevant sein können. Es geht um die §§675c bis 675z BGB, die neu eingefügt wurden. Dabei wurden nebenbei die weiteren bisher existierenden Paragraphen zwischen §§675a BGB bis §676c BGB teilweise erheblich verändert. Inhaltlich wurde schlichtweg &#8220;aufgeräumt&#8221;... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/hinweis-viele-neue-paragraphen-im-bgb/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht erst seit gestern (sondern seit dem 1. November 2009) gibt es im BGB eine Fülle neuer Paragraphen, die auch nicht nur Praxis- sondern Studienrelevant sein können. Es geht um die §§<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/675c.html" title="&sect; 675c BGB: Zahlungsdienste und elektronisches Geld">675c</a> bis <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/675z.html" title="&sect; 675z BGB: Sonstige Anspr&uuml;che bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausf&uuml;hrung eines Zahlungsauftrags oder bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang">675z</a> BGB, die neu eingefügt wurden. Dabei wurden nebenbei die weiteren bisher existierenden Paragraphen zwischen §§<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/675a.html" title="&sect; 675a BGB: Informationspflichten">675a</a> BGB bis §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/676c.html" title="&sect; 676c BGB: Haftungsausschluss">676c</a> BGB teilweise erheblich verändert.</p>
<p>Inhaltlich wurde schlichtweg &#8220;aufgeräumt&#8221; im Rahmen der (digitalen) Zahlungsinstrumente, von Überweisung über Lastschrift bis zur Kartenzahlung (<strong>nicht</strong>: Barzahlung, Wechsel, Scheck). Neben den generell interessanten Regelungen &#8211; die leider im Gesetz allein nicht durchweg verständlich formuliert sind &#8211; dürfte dabei vor allem der Abschnitt zur Haftung (§§675u &#8211; 675z BGB) von Interesse sein.</p>
<p>Das Thema sollte sicherlich nicht überbewertet werden, aber gerade in fortgeschrittenen Klausuren sind &#8220;Anweisungs-Fälle&#8221; recht beliebt, weil es sich hierbei um die gleichsam unbeliebten Mehrpersonenverhältnisse handelt, die speziell in der Rückabwicklung eine gewisse Handhabung vom Fallbearbeiter verlangen. Dazu kommt die Tatsache, dass Banken inzwischen im Regelfall keinen Abgleich zwischen auf dem Überweisungsträger angegebenem Empfänger und Inhaber des angegebenen Kontos durchführen &#8211; wer an Fritz Müller überweist, aber die Kontonummer von Lieschen Maier angibt, der darf nicht hoffen, dass die Bank das noch interessiert.</p>
<p>Hinweis: Zum sehr schnellen Einarbeiten und für einen guten Überblick empfehle ich, einfach die Kommentierung beim Kropholler (12. Auflage!) nachzulesen. Eine gute Stunde sollte locker reichen und man hat danach einen brauchbaren Einblick.</p>
<p><strong>Links zum Thema:</strong></p>
<ul>
<li><a href="http://www.jurakopf.de/fristwahrung-bei-vereinbarten-zahlungseingang-auf-dem-konto/" target="_blank">Fristwahrung bei Zahlungseingang auf dem Konto</a></li>
<li><a href="http://www.jurakopf.de/ganz-kurz-verzug-bei-geldschulden-und-uberweisung/" target="_blank">Verzug bei Geldschulden und Überweisung</a></li>
<li><a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2010/01/kreditinstitut-zur-gutschrift-nach-ausfuhrung-eines-gefalschten-uberweisungsauftrags-verurteilt/">Kreditinstitut zur Gutschrift nach Ausführung eines gefälschten Überweisungsauftrags verurteilt</a></li>
</ul>
<p><strong>Lesetipps:</strong></p>
<ul>
<li>Würdinger in JuS 2007, 418: Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung bei einem Widerspruch des Zahlenden im Einzugsermächtigungsverfahren</li>
<li>Hack/Thümmel in JuS 2009, 46: Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Bereicherungsausgleich bei fehlerhafter Anweisung im Dreipersonenverhältnis</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Wer ist hier die Sau?</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/wer-ist-hier-die-sau/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Apr 2010 12:38:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Erstsemester-Tipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele gerichtliche Entscheidungen verwirren &#8211; nicht nur den Studenten. Und bei der Frage nach dem &#8220;Recht&#8221;, also dem was gut und richtig ist, wirken viele rechtsphilosophischen Veranstaltungen eher verwirrend denn erhellend. Ich selbst arbeite mich seit fast 15 jahren durch rechtsphilosophische Werke und bin mit den bisher gewonnenen Erkenntnissen in keinster Weise zufrieden. Insbesondere, wenn es darum geht zu verstehen,... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/wer-ist-hier-die-sau/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele gerichtliche Entscheidungen verwirren &#8211; nicht nur den Studenten. Und bei der Frage nach dem &#8220;Recht&#8221;, also dem was gut und richtig ist, wirken viele rechtsphilosophischen Veranstaltungen eher verwirrend denn erhellend. Ich selbst arbeite mich seit fast 15 jahren durch rechtsphilosophische Werke und bin mit den bisher gewonnenen Erkenntnissen in keinster Weise zufrieden. Insbesondere, wenn es darum geht zu verstehen, warum ein Gericht eine bestimmte Entscheidung trifft (vor allem, wenn man gleich sieht, dass das Gericht Zielorientiert argumentiert hat) habe ich erkennen müssen, dass eine ganz einfache Philosophie zur Frage von Recht und Gerechtigkeit wohl verbreitet ist und auch am zugänglichsten ist.</p>
<p>Mein Mentor hat mir immer wieder diese Story erzählt (und schwört Stein und Bein, dass es so gelaufen ist &#8211; insbesondere in der Ausdrucksweise): In einer seiner ersten großen Sachen saß er mal (in der Revision) bei einem OLG. Mitten im Streit, den er auch systematisch verzwickt aufbereitet hatte, lehnte sich der &#8211; schon damals alte &#8211; vorsitzende Richter nach vorne und sprach mit ruhiger Stimme:</p>
<blockquote><p>Wissen Sie, wir sind ja hier unter uns. Da können wir ja offen sprechen, nicht wahr? Wir können uns ja jetzt hier über die Systematik streiten bis zum geht nicht mehr. Und der Beklagte hat ja auch einen Fehler gemacht [<em>Kurzer Hinweis: Es ging um einen kleinen Formfehler im Vertrag über den der im Unrecht stehende Kläger unbedingt den hals noch retten wollte</em>], keine Frage.<br />
Aber ich frage mich in solchen Fällen immer: Wer ist hier die Sau? Und jetzt sehen wir uns doch mal um: Da sitzt der Beklagte, mit seinem kleinen Fehler. Und dann sitzt da ihr Mandant, materiell im Unrecht. Na, und? Was meinen Sie &#8211; wer ist hier die Sau?</p></blockquote>
<p>Mit der Perspektive, die man wohl selten in einem Gerichtssaal derart offen präsentiert bekommen wird, versteht man auf Anhieb viele Urteile schneller, die einem vorher von der Zielrichtung verschlossen waren. Doch inzwischen, während ich gerade noch einmal ein Werk von Rawls durchgehe, muss ich zudem feststellen: Rechtsphilosophisch, auf der Suche nach Recht und Gerechtigkeit, ist dieser Ansatz in Schlichtheit und Wirkung, nicht zu übertreffen.</p>
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		<title>Lesetipp: Medien, Justiz und Rechtswirklichkeit von Stefan Ernst (NJW)</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/lesetipp-medien-justiz-und-rechtswirklichkeit-von-stefan-ernst-njw/</link>
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		<pubDate>Sun, 11 Apr 2010 09:08:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitschriften]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch wenn nun etwas älter möchte ich empfehlen, den Kommentar &#8220;Medien, Justiz und Rechtswirklichkeit&#8221; von Stefan Ernst in der NJW 11/2010 (S.744 bis 746) zu lesen. Der Aufsatz ist eindeutig nicht studienrelevant aber in höchstem Maße alltagstauglich und zudem derart kurzweilig zu lesen, dass man sicherlich nur 10 Minuten für die drei Seiten benötigt. Inhaltlich setzt sich der Autor mit... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/lesetipp-medien-justiz-und-rechtswirklichkeit-von-stefan-ernst-njw/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch wenn nun etwas älter möchte ich empfehlen, den Kommentar &#8220;Medien, Justiz und Rechtswirklichkeit&#8221; von Stefan Ernst in der NJW 11/2010 (S.744 bis 746) zu lesen. Der Aufsatz ist eindeutig nicht studienrelevant aber in höchstem Maße alltagstauglich und zudem derart kurzweilig zu lesen, dass man sicherlich nur 10 Minuten für die drei Seiten benötigt.</p>
<p>Inhaltlich setzt sich der Autor mit aktuellen Entwicklungen medialer Aufbereitung juristischer Inhalte auseinander, Schwerpunkt: Boulevard-Sendungen von Barbara Salesch bis hin zu &#8220;Lenßen &amp; Partner&#8221;. Dabei wählt der Autor nicht den Weg der durchgehenden Dämonisierung, sondern vielmehr ebenso durchgreifender wie auch pointierter Kritik. Dabei wird der Ausflug zur Litigation PR geboten, wo sich mitunter spitze Bemerkungen finden, etwa</p>
<blockquote><p>Überhaupt stellt sich die Frage, welche Fernsehsender prädestiniert wären, kompetente Urteilsdarstellungen zu senden, haben doch beispielsweise n-tv und N24 ihre Kernkompetenz im Nachrichtenbereich &#8211; bzw. die Erwartungen ihrer Zielgruppe &#8211; etwa dadurch belegt, dass sie auf die durchgängige Übertragung der Bundespräsidentenwahl verzichtet und stattdessen wertvolle Dokumentationen (in x-ter Widerholung) zeigten [...]</p></blockquote>
<p>Wer glaubt, dass das &#8211; den Kritisierten &#8211; schon weh tut, der sollte sich auf die restlichen Zeilen freuen. Der Verfasser verliert sich dabei weder in pauschaler noch süffisanter Kritik sondern legt den Mangel an Medienkompetenz offen, der bei weitem auch bei der Presse inzwischen festzustellen ist.</p>
<p>Demgegenüber ist es interessant und wohltuend, dass Boulevard-Trash alá Salesch &amp; Co. nicht als Niedergang des juristischen Abendlandes dargestellt wird, sondern vielmehr im angemessenen Überblick erläutert wird, dass Medien schon immer negative Auswirkungen auf die juristische Wahrnehmung von Laien hatten. Gerade der Student, der sich im Studium (hoffentlich) der Schere zwischen medialem Inhalt und juristischer Wirklichkeit bewusst wird oder bereits ist, findet in diesem Aufsatz aber eben nicht nur Bestätigung oder Denkansätze, sondern eben auch Material für die Auseinandersetzung mit der eigenen sozialen Umgebung. Und diese Auseinandersetzung wird uns noch einige ZEit erhalten bleiben, denn wie Ernst zu Recht am Ende feststellt:</p>
<blockquote><p>[...] eingestellt werden diese Shows aber wohl erst, wenn es vom Niveau her  wirklich nicht mehr tiefer geht.</p></blockquote>
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		<title>Comics in Jura-Skripten?</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/comics-in-jura-skripten/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Apr 2010 18:15:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Lead-Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[Die JuriQ-Skriptenreihe(*) bietet etwas, bei dem ich dachte, dass es bei den ja eher konservativen Juristen schnell zu Widerspruch führen würde: Hin und wieder sind recht charismatische Comic-Zeichnungen eingebettet. Ich empfand den Zeichenstil als etwas zu kindisch, aber vollkommen OK und als Medium ohnehin eine geeignete Abwechslung. Nun findet sich in der ZJS eine Rezension, die auch auf die Comics... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/comics-in-jura-skripten/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die JuriQ-Skriptenreihe(*) bietet etwas, bei dem ich dachte, dass es bei den ja eher konservativen Juristen schnell zu Widerspruch führen würde: Hin und wieder sind recht charismatische Comic-Zeichnungen eingebettet. Ich empfand den Zeichenstil als etwas zu kindisch, aber vollkommen OK und als Medium ohnehin eine geeignete Abwechslung. Nun findet sich in der ZJS eine Rezension, die auch auf die Comics Bezug nimmt. <a href="http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2010_2_316.pdf" target="_blank">Basak schreibt hier</a>:</p>
<blockquote><p>Andererseits sind auch die an vielen Stellen verwendeten Illustrationen der Beispielssachverhalte durch Cartoons eine Besonderheit. Grundsätzlich ist diese Form der Visualisierung durchaus begrüßenswert, weil so ein weiterer „Aufnahmekanal“ beim Lernenden angesprochen werden kann und damit potentiell das Sich-Merken-Können der entsprechenden Fälle erleichtert werden kann. An einigen Stellen werden diese Cartoons allerdings unangemessen „lustig“, wie etwa die Darstellung des „Sirius“-Falles als gezeichneter Blondinen-Witz.</p></blockquote>
<p>Es ist festzustellen, dass hier &#8211; und so ist auch meine Erfahrung an anderer Stelle &#8211; die Zeichnungen als Medium durchaus positiv ankommen. Das überrascht mich schon und wenn diese positive Einstellung so weitergeht, muss man sich schon fragen, ob die JuriQ-Skriptenreihe nicht einen Wechsel in der Gestaltung von juristischen Lern-Büchern einläuten könnte, was einer kleinen Revolution gleich käme. Man bedenke nur, dass wir hier über Lern-Bücher für eine Berufsgruppe sprechen, die teilweise bei gezeichneten Schemata pikiert die Nase rümpft.</p>
<p>Was man aber lernen muss, ist in das eigene Leben das zu transportieren, was wir im Studium lernen &#8211; ich spiele auf die Anmerkung hinsichtlich des &#8220;Blondinen-Witzes&#8221; an. Ich kenne die Grafik, ohne in das Buch zu sehen (was für das System spricht) und muss für ich feststellen, dass ich darüber nie gelacht habe oder gar einen &#8220;Blondinen-Witz&#8221; erkannt habe. Kunst liegt eben, und das sollte Juristen mit Blick auf die Rechtsprechung des BVerfG besonders gut wissen, im Auge des Betrachters. Und jeder interpretiert Kunst so, wie er sie wahrnimmt &#8211; auf seine eigene Art und Weise.</p>
<p>Es ist an dieser Stelle Fakt und traurige Wahrheit, dass man schwerlich über strafrechtliche Fälle sprechen kann, die in ihrem Sachverhalt nicht traurig wären. Einen &#8220;fröhlichen&#8221; Strafrechtsfall gibt es nun mal nicht. Vor diesem Hintergrund kann man jede Zeichnung zum Thema als unangemessen wahrnehmen, denn eine (immer irgendwie komische) Comic-Zeichnung wird dem tragischen Sachverhalt hinter Fällen wie Sirius oder dem Katzenkönig nicht gerecht. Wer hier also jegliche potentielle Unangemessenheit ausschließen will, müsste letztlich die Comic-Zeichnungen insgesamt unterbinden &#8211; was ja offenbar nicht gewollt ist.</p>
<p>Letztlich ist hier sicherlich noch eine Gratwanderung zu finden, wobei man den JuriQ-Machern als Pionieren einen gewissen Erkundungsspielraum zugestehen muss. Abschließend ist auch zu berücksichtigen, dass in Zeiten in denen sich in einer StudiVZ-Gruppe die &#8220;Freunde des Katzenkönigs&#8221; treffen vielleicht der moralische Zeigefinger von der jungen Generation juristischer Studenten nicht mehr verstanden werden wird.</p>
<p><em>(*) Hinweis: Ich hatte die Reihe bereits vollständig besprochen, allerdings ist dieser Artikel &#8211; zusammen mit einer Handvoll anderer &#8211; bei einem Systemcrash &#8220;verschwunden&#8221;. Ich arbeite zur Zeit an einem neuen Artikel, der Umfang macht es leider zeitlich sehr aufwändig.</em></p>
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		<title>Ein paar Werbetipps für die juristischen Verlage</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 08:26:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Lead-Artikel]]></category>

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		<description><![CDATA[Dieser Artikel ist ausnahmsweise einmal wirklich nur für die juristischen Verlage. Auch geht es nicht um Literatur für Studenten oder Referendare (jedenfalls nicht primär), sondern darum, wie Verlage versuchen mich hier in der Kanzlei anzusprechen &#8211; und es nicht schaffen. Ein paar Worte von mir dazu, ich hoffe, sie werden zumindest gehört. Heute morgen ruft mich LexisNexis an. Die haben... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/ein-paar-werbetipps-fur-die-juristischen-verlage/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Artikel ist ausnahmsweise einmal wirklich nur für die juristischen Verlage. Auch geht es nicht um Literatur für Studenten oder Referendare (jedenfalls nicht primär), sondern darum, wie Verlage versuchen mich hier in der Kanzlei anzusprechen &#8211; und es nicht schaffen. Ein paar Worte von mir dazu, ich hoffe, sie werden zumindest gehört.</p>
<p><span id="more-1420"></span>Heute morgen ruft mich LexisNexis an. Die haben bei mir ohnehin keinen guten Stand, weil ich mit Anwalt24.de eher unglückliche Erfahrungen gemacht habe. So viel vorab &#8211; nun ruft mich jemand an, um mir etwas von LexisNexis anzubieten. Dabei wird gleich der erste Fehler gemacht, den andere übrigens auch gerne machen: Man geht offensichtlich davon aus, dass ich eher normale Erfahrungen im Umgang mit PCs und diesem Internet habe. Wenn man mir nun anfangen möchte, zu erzählen, welche Vorzüge digitale Datenbanken bieten, beleidigt man nicht nur mein Ego (verzeiht mir die Offenheit), sondern vor allem langweilt man mich. Ich will nix hören, was ich schon kenne. Immerhin war LexisNexis da hinnehmbar, es gibt da wirklich schlimmere Anrufe, bei denen man direkt merkt, dass sie keine Ahnung von dem haben, was Juristen heute im Internet so treiben.</p>
<p>Mein erster Rat also ist: Macht euch die Mühe, ruft bei Wikio und Jurablogs.com das Ranking der teilnehmenden Blogs auf und die Top 30 nehmt ihr auf eine gesonderte Liste. Die Leute die dort stehen sind Multiplikatoren die nicht nur eine besondere Ansprache verlangen, sondern die man umfassend zielgerichtet umwerben sollte. Es ist ganz offensichtlich, dass bisher kein Verlag auf diese so fernliegende und einfache Idee gekommen ist (Anmerkung: Kleine Ausnahme bei Beck, von denen ich mich zum beispiel sehr stark unterstützt fühle!). Wenn übrigens andere Verlage in die Ranking-Listen sehen und das Beck-Blog ganz oben entdecken, würde ich mal darüber nachdenken, was Beck vielleicht richtig macht.</p>
<p>Weiter im Text: Probieren geht über studieren &#8211; da ist eine Menge Wahres dran. Insofern finde ich es klasse, dass zur Zeit die Verlage mit der Gießkanne kostenlose Test-Zugänge zu Ihren Datenbanken anbieten. Aber das ist nicht alles. Natürlich ist es nett, mal reinzusehen und damit zu experimentieren &#8211; aber gerade jüngere Anwälte werden an der Uni mit der digitalen Recherche ausgebildet. Die werden also nicht auf einmal feststellen, wie toll so eine Recherche-Möglichkeit ist. Aber: Die werden auf den Preis sehen und genau abschätzen, ob sich das lohnt. Und die Preise sind ja nun einmal saftig.</p>
<p>Wenn ich nun angerufen werde, erwarte ich, dass man in der Lage ist, hier etwas zu erwidern: Dass die Preise hoch sind, lässt sich nicht klein reden. Auch dass das Angebot dafür besonders umfassend ist, macht es nicht besser &#8211; angesichts der ordentlichen Preise ist das ja wohl das Minimum, das ich erwarten darf. Aber es gibt für mich ein Problem: Ich kann und will auf gedruckte Werke nicht verzichten. Dafür gibt es vor allem drei Gründe:</p>
<ol>
<li>Der digitale Zugang ist ein hoch riskanter Zugang: Wir haben zwar nicht oft, aber dennoch regelmäßig Probleme mit dem Netzzugang. Wenn wir &#8211; wie vor kurzem &#8211; sogar den Anbieter wechseln, gibts sogar 1 Woche nur Internet über ISDN. Die rein digitale Recherche entpuppt sich in solchen Momenten als Problem.</li>
<li>Mit der Buchung eines digitalen Zugangs kann ich natürlich auf gedruckte Bücher verzichten (abgesehen davon, dass ich die lieber lese). Doch ich begebe mich in eine Abhängigkeit: In dem Moment, in dem ich den Zugang kündige, habe ich auch keine Daten mehr. Meine Bücher &amp; Zeitschriften bezahle ich und verwahre sie in meinem Regal. Niemand nimmt sie mir weg, nur weil ich die neueste Auflage nicht kaufe &#8211; es ist eine nachhaltige Anschaffung.</li>
<li>Die Usability bei den digitalen Diensten ist unter aller Sau. Beispiel Beck: Wenn ich da in einen Online-Kommentar blicke, kann ich nicht einfach die komplette Kommentierung zu einem Paragraphen aufrufen &#8211; ich muss mich durch Überschriften und Sub-Überschriften klicken um dann Abschnittsweise zu lesen. Export-Möglichkeiten auf meinen eBook-Reader gibts schonmal gar nicht. Für mich klar: Die Panik, da könnte jemand was kopieren, ist gross. Ich bezahle aber nicht viel Geld, um wegen dieser Panik auch noch schlecht arbeiten zu müssen.</li>
</ol>
<p>Wenn ich die Bedenken 1 und 2 äußere, will ich nicht am Telefon erklärt bekommen, dass man das versteht, weil die Bücher ja &#8220;schön sind&#8221;. Wer so redet, zeigt nur, dass er gar nicht das grundsätzliche Problem versteht. Auch das nachhaltige Verweisen auf den enormen Umfang (der ja in der Tat toll ist!) bringt mir wenig: Ich bin inzwischen mit dem, was ich konsumiere an Zeitschriften, ausgelastet. Ich brauche nicht &#8220;noch mehr&#8221; zum Lesen. Wenn ich also für gutes Geld mit einem Berg an Material zugeschüttet werde, ist das für mich nur für eines gut: Recherche. Die aber ist schnell nervig, nicht nur wenn (siehe 3) die Bedienung nervig ist, sondern auch wenn man sich in den Tarif-Modellen verirrt.<br />
Das fängt an damit, dass man zuerst etwas bucht, später dann doch Dinge findet die man einzeln bezahlen soll &#8211; und dann (obwohl man über 140 Euro pro Monat zahlt) auch noch 7 Euro für einen Aufsatz bezahlen muss (Rechenbeispiel anhand der Beck-Preisstruktur). Für Einzelanwälte und kleinere Kanzleien ist so etwas einfach nur unsinn. Dann lieber das, was man auch liest, abonnieren und fertig. Abrunden kann man das noch mit einer guten LSK-CD, wobei ich zunehmend feststelle, dass hier die herausragend gepflegten juristischen Blogs und angebote wie DeJure/OpenJur schon bald einen ähnlich guten Service bieten. Teilweise finde ich Dejure schon jetzt erheblich besser.</p>
<p>So oder so: Schult eure Mitarbeiter so, dass Sie auf diese drei Gründe vernünftige Antworten geben können. Wenn ihr selber keine Antworten auf diese Probleme findet, dann stimmt das Angebot an sich nicht und muss überdacht werden.</p>
<p>Für die Verlage heisst mein Fazit: Lernt eure Zielgruppe kennen. Wenn ihr was anbieten wollt, müsst ihr auch die Umstände kennen &#8211; es gibt inzwischen einige Juristen, die eine herausragende Arbeit im Internet bieten. Denen erklären zu wollen, welche Vorzüge das digitale Arbeiten bietet, ist für den Anrufer peinlich und für den Angerufenen langweilig. Schlichtweg dumm ist es, dass man bisher diese Juristen nicht als Multiplikatoren erkennt. Der Hoffnungsschimmer dabei ist der Beck-Verlag, den ich nochmals hervorheben möchte &#8211; vielleicht erkennen die anderen Verlage ja hier irgendwann den Vorsprung und versuchen mal aufzuholen. Dazu wird man ein ähnlich umfassendes und konsequentes Konzept wie Beck benötigen &#8211; und sich auch mal selbst in diesem Internet tummeln. Mit einem einzelnen Blog ist das sicherlich nicht getan.</p>
<p>Und wenn ihr mal dabei seid, überdenkt die Tarif-Modelle. Dass man sich als Referendar den Zugang nicht leisten kann, liegt hoffentlich auf der Hand. Ich kann euch aber versichern, dass auch Einzelanwälte und kleinere Kanzleien sich hier sehr schwer tun. Ich kann nur nochmals dringend raten, Studenten und Referendaren extrem günstige Zugänge anzubieten &#8211; denn das sind die Rechtsanwälte, die ihr ein paar Jahre später als Kunden haben wollt und die sich dann vielleicht so daran gewöhnt haben, dass sie sich gar nicht mehr vorstellen können, &#8220;ohne&#8221; zu arbeiten. Bei kleineren Kanzleien sollten einzelne Rechtsgebiete für jeweils 35 Euro (brutto!) im Monat abgedeckt werden können, damit es sich lohnt. Jedenfalls in meinem Dunstkreis (zu dem ja inzwischen einige Strafrechtler gehören) sind dabei die Kommentare weniger interessant als Zeitschriften-Datenbanken.</p>
<p><em>Anmerkung: Zur Print-Werbung für Studenten-Literatur habe ich ja schon einmal etwas geschrieben. In Kürze folgt dazu ein aktuellerer Artikel.</em></p>
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		<title>Weblink: Gedankensalat von Jessica</title>
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		<pubDate>Sun, 21 Feb 2010 21:24:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<category><![CDATA[WebLinks]]></category>

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		<description><![CDATA[Gedankensalat ist ein schönes Blog zum Jura-Studium, das eine überraschende Fülle an Informationen bietet. Man merkt, dass Jessica durch das Schreiben selber lernt &#8211; und findet dadurch sehr viele hilfreiche Artikel, zur Zeit speziell für Anfänger von Interesse.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://gedankensalat.kilu.de/wordpress/" target="_blank">Gedankensalat</a> ist ein schönes Blog zum Jura-Studium, das eine überraschende Fülle an Informationen bietet. Man merkt, dass Jessica durch das Schreiben selber lernt &#8211; und findet dadurch sehr viele hilfreiche Artikel, zur Zeit speziell für Anfänger von Interesse.</p>
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		<title>Übersicht: Wichtige Normen aus dem Handelsrecht</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/ubersicht-wichtige-normen-aus-dem-handelsrecht/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Jan 2010 12:02:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Lead-Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Rausgepickt: Zivilrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Handelsrecht bietet sich in Zivilrechtlichen Klausuren für Fortgeschrittene oder im Examen an, um einzelne Problemstellungen zu vertiefen und dabei den berühmten &#8220;Schockeffekt&#8221; bei den Klausurbearbeitern zu erzeugen. Dabei wird im Regelfall eben kein &#8220;Handelsrecht&#8221; abgefragt, sondern eine bestimmte Regelung wird durch Normen des HGB leicht differenziert &#8211; etwa die Formvorschriften bei der Bürgschaft, die durch §350 HGB abgeändert werden.... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/ubersicht-wichtige-normen-aus-dem-handelsrecht/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Handelsrecht bietet sich in Zivilrechtlichen Klausuren für Fortgeschrittene oder im Examen an, um einzelne Problemstellungen zu vertiefen und dabei den berühmten &#8220;Schockeffekt&#8221; bei den Klausurbearbeitern zu erzeugen. Dabei wird im Regelfall eben kein &#8220;Handelsrecht&#8221; abgefragt, sondern eine bestimmte Regelung wird durch Normen des HGB leicht differenziert &#8211; etwa die Formvorschriften bei der Bürgschaft, die durch §<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/350.html">350</a> HGB abgeändert werden.</p>
<p>Ich habe (natürlich, alles andere wäre Wahnsinn!) das Thema mit einem verständlichen Lernbuch (<a href="http://www.jurakopf.de/handelsrecht-von-peter-jung/" target="_blank">ich empfehle weiterhin das von Jung</a>) aufgearbeitet und die Grundzüge verstanden. Ansonsten habe ich einige wenige Kern-Normen gelernt bzw. gelernt dass es dazu was im HGB gibt (und wo) und dann in den Klausuren sowie in der mündlichen Prüfung alleine damit gearbeitet. Da es sich bewährt hat, gebe ich diese Normen hier nun weiter &#8211; vielleicht hilft es ja als Überblick, damit auch andere sich eine Grundstruktur erarbeiten können.</p>
<p><span id="more-1376"></span>Als erstes muss die Definition von &#8220;Gewerbe&#8221; sitzen. Hierunter versteht man</p>
<blockquote><p><em>Jede Tätigkeit, die äusserlich erkennbar ist, selbstständig ist, planmässig auf gewisse Dauer, zum Zwecke der Gewinnerreichung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.</em></p></blockquote>
<p>Bei den &#8220;freien Berufen&#8221; merkt man sich nicht Einzelfälle, sondern nur den §<a href="http://dejure.org/gesetze/PartGG/1.html" title="&sect; 1 PartGG: Voraussetzungen der Partnerschaft">1</a> PartGG, in dem stehen die nämlich aufgelistet.</p>
<p>Neben der Definition des Gewerbes merkt man sich die §§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/1.html">1</a>,2,5,6 HGB. Einfach lesen, erklärt sich von selbst (wie fast alles im HGB!). Ausserdem muss man sich in Sachen &#8220;Eintragung ins Handelsregister&#8221; die §§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/15.html">15</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/19.html">19</a> HGB merken.</p>
<p>Wer das bis hierhin drauf hat, gelesen hat und ein bisschen Kreativität mitbringt, kann schon viele Probleme aus dem Bereich in den Griff bekommen. Beispiel: Eine KG existiert noch im Handelsregister, der Betrieb ist aber schon lange unter die Schwelle gefallen, die man als Handelsgewerbe betrachten kann. Bei der Frage, ob nun der Kommanditist trotzdem nur mit seiner bereits geleisteten Einlage haftet, hilft der Blick in den schon erwähnten §<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/5.html">5</a> HGB.</p>
<p>Die nächsten &#8220;Anker&#8221; im Gesetzestext sind die Hilfspersonen, hier kann man wie folgt unterscheiden:</p>
<ul>
<li>Angestellt: Prokurist (§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/49.html">49</a> HGB), Handlungsbevollmächtigter (§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/54.html">54</a> HGB), Ladenangestellter (§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/56.html">56</a> HGB)</li>
<li>Selbstständig: Handelsvertreter (§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/84.html">84</a> HGB), Kommissionär (§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/383.html">383</a> HGB), Frachführer (§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/407.html" title="&sect; 407 HGB: Frachtvertrag">407</a> HGB), Spediteur (§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/453.html" title="&sect; 453 HGB: Speditionsvertrag">453</a> HGB), Lagerhalter (§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/467.html" title="&sect; 467 HGB: Lagervertrag">467</a> HGB)</li>
</ul>
<p>Wieder: Einfach lesen, merken und im Klausurfall an die Regel denken &#8220;+-3&#8243;, sprich: Zumindest die nächsten und vorhergehenden 3 Paragraphen mitlesen. In einer normalen Zivilrechtsklausur wird Handelsrecht kein Schwerpunkt sein &#8211; wenn dann eine Ladenverkäuferin handelt und man sich dunkelt erinnert, dass es im HGB den Ladenangestellten überhaupt gibt, wird man den richtigen Weg schon finden. Wer direkt den §<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/56.html">56</a> HGB aufschlägt, hat etwas Zeit gespart. Vertieftes Wissen &#8211; etwa die Frage, ob der §<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/56.html">56</a> HGB eine dingliche oder fiktive rechtsgeschäftliche Handlungsvollmacht ist &#8211; wird zumindest in Klausuren nicht erwartet.<br />
Denkt aber automatisch bei den selbstständigen Hilfspersonen, speziell beim Kommissionär! &#8211; an die Drittschadensliquidation, die lässt sich hier gut einbauen &#8211; anders als beim Frachtführer, da hier die §§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/414.html" title="&sect; 414 HGB: Verschuldensunabh&auml;ngige Haftung des Absenders in besonderen F&auml;llen">414</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/421.html" title="&sect; 421 HGB: Rechte des Empf&auml;ngers. Zahlungspflicht">421</a> HGB bereits die meisten Lücken schliessen werden. Wie immer gilt aber: Einfach lesen. Merkt euch hier keine Einzelfallprobleme, sondern nur, dass es den Frachtführer gibt und lest im Inhaltsverzeichnis, welche Sonderregelungen es bei Haftungsproblemen gibt.</p>
<p>Im Rahmen der Geschäftsabwicklung waren für mich immer folgende Paragraphen von besonderer Bedeutung:</p>
<ul>
<li>§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/346.html">346</a> HGB, der Handelsbräuche einfliessen lässt. Hier gehört übrigens auch das kaufmännische Bestätigungsschreiben hin, nicht zum §<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/362.html">362</a> HGB!</li>
<li>§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/362.html">362</a> HGB ist nochmals ein Sonderfall zur rechtlichen Bedeutung von Schweigen</li>
<li>§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/366.html">366</a> HGB: Im Rahmen des Erwerbs vom Nichtberechtigten immer im Hinterkopf haben</li>
<li>§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/349.html">349</a> HGB: Die Bürgschaft hat einige Sonderregeln unter Kaufleuten, speziell §<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/350.html">350</a> HGB bedenken</li>
<li>§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/352.html">352</a> HGB: Auch für Zinsen gelten unter Kaufleuten (natürlich) Sonderregeln</li>
<li>§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/369.html">369</a> HGB: Sonderregeln zum Zurückbehaltungsrecht</li>
<li>§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/354a.html">354a</a> HGB: Wichtig! Immer wenn es um Abtretungen geht, an den §<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/354a.html">354a</a> HGB denken, sowie an den §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/137.html" title="&sect; 137 BGB: Rechtsgesch&auml;ftliches Verf&uuml;gungsverbot">137</a> BGB sowie §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/399.html" title="&sect; 399 BGB: Ausschluss der Abtretung bei Inhalts&auml;nderung oder Vereinbarung">399</a> BGB. Wenn ihr die Normen nicht auswendig in einen Zusammenhang bringen könnt, arbeitet das nach &#8211; ist ein Standardproblem, das sitzen sollte.</li>
<li>§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/377.html">377</a> HGB: Die Untersuchungsobliegenheit von Kaufleuten ist im Bereich der Sachmängel immer ein kleiner Kniff, den man anwenden kann. Aber Vorsicht: Nicht in Versuchung fallen, aus dem §<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/377.html">377</a> HGB darauf zu schliessen, das dem Verbraucher spezielle Rechte zustehen sollen. Beispiel U1 kauft bei U2 Waren, die er an den Verbraucher V veräussert. Wenn U1 seinen Pflichten aus §<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/377.html">377</a> HGB nicht nachgekommen ist (und er unbemerkt mangelhafte Ware an V veräussert), lässt sich alleine daraus im Regelfall nicht erschliessen, dass eine Pflichtverletzung vorliegt, die den V zu etwas berechtigt.</li>
</ul>
<p>Das Wichtigste ist, daran zu denken, dass man in einer normalen Zivilrechtsklausur vielleicht das HGB als Randerscheinug oder Aufhänger haben wird, aber nicht als Schwerpunkt. Dabei spielen Kaufmannseigenschaften manchmal nur in Abwandlungen eine Rolle oder sind Gimmicks. Ein kurzes Beispiel aus einer meiner Klausuren:</p>
<blockquote><p><em>G möchte D einen Kredit geben. Die Schwester des S (eine erfolgreiche Kauffrau) ist dem G bekannt und er fordert D auf, von S eine Bürgschaft beizubringen. Erst wenn die Bürgschaft vorliegt, werde G dem D einen Kredit geben.</em></p>
<p><em>D wendet sich nun hilfesuchend an die S, die ihrerseits kurz ein Schreiben aufsetzt und dem G postalisch zusendet, in dem sie sich selbstschuldnerisch verbürgt. Das Schreiben geht G zu, der es ohne weitere Kommunikation mit D und S abheftet und dem D sofort den Kredit überweist.</em></p>
<p><em>Frage nun: Ist der Bürgschaftsvertrag zustande gekommen?</em></p></blockquote>
<p>Nicht wenige Klausurbearbeiter waren von der hervorgehobenen Betonung der &#8220;Kauffrau&#8221; schon geblendet, und stürzten sich auf die §§<a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/350.html">350</a> HGB, <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/381.html" title="&sect; 381 BGB: Kosten der Hinterlegung">381</a> BGB. Sie kamen zum Ergebnis, die S hätte dem G die Bürgschaft angeboten, die dieser aber nur konkludent angenommen hat, was durch die Sondervorschriften des HGB &#8220;geheilt&#8221; wird. Bei genauer Betrachtung aber wird man erkennen, dass der D (als Bote des G) der S bereits ein Angebot des G auf Abschluss eines Bürgschaftsvertrages übermittelt hat. Die S hat mit ihrem Schreiben das Angebot des G angenommen (und eben kein eigenes Angebot gemacht). Eine weitere Reaktion des G war somit nicht erforderlich.</p>
<p>Daher mein Fazit zu Gebieten wie Handelsrecht, Gesellschaftsrecht oder auch Familienrecht: Grundstrukturen werden erwartet, die man im Regelfall mit einer guten Orientierung im Gesetz in einer Klausur auch meistern kann. Mein Rat: Lasst euch nicht bekloppt machen, schafft euch Orientierungspunkte und kennt das ein oder andere spezielle Thema. Wenn man dann in der entsprechenden Klausur daran denkt, dass man ja eben keine Handelrechts-Klausur, sondern eine Zivilrechtsklausur schreibt, läuft das schon vernünftig.</p>
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		<item>
		<title>Vorstellung: eBook-Reader Sony PRS600 (Touch edition)</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/vorstellung-ebook-reader-sony-prs600-touch-edition/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 08:14:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Lead-Artikel]]></category>
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		<description><![CDATA[Ich habe etwas neues, das meinen Alltag erleichtern und bereichern sollte: Einen eBook-Reader von Sony mit Touchscreen. Bei den bisherigen Geräten fehlte mir schlicht die Möglichkeit, eigene Anmerkungen oder Hervorhebungen (einfach) vorzunehmen &#8211; ein wesentliches Element meines Arbeitens, wenn ich Dinge lese. Nachdem der neue PRS600 dies nun offerierte, habe ich mir einen angeschafft. So ein Gerät pendelt natürlich zwischen... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/vorstellung-ebook-reader-sony-prs600-touch-edition/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe etwas neues, das meinen Alltag erleichtern und bereichern sollte: Einen eBook-Reader von Sony mit Touchscreen. Bei den bisherigen Geräten fehlte mir schlicht die Möglichkeit, eigene Anmerkungen oder Hervorhebungen (einfach) vorzunehmen &#8211; ein wesentliches Element meines Arbeitens, wenn ich Dinge lese. Nachdem der neue PRS600 dies nun offerierte, habe ich mir einen angeschafft.</p>
<div id="attachment_1348" class="wp-caption aligncenter" style="width: 310px"><a href="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2009/12/IMG_7517.JPG"><img class="size-medium wp-image-1348" title="IMG_7517" src="http://www.jurakopf.de/wp-content/uploads/2009/12/IMG_7517-300x224.jpg" alt="IMG_7517" width="300" height="224" /></a><p class="wp-caption-text">Ansicht: Sony PRS600 (Touch Edition)</p></div>
<p style="text-align: left;">So ein Gerät pendelt natürlich zwischen zwei Polen: Geniale Arbeitshilfe oder hübsch anzusehende Spielerei. Mein Fazit nach gut 2 Wochen: Schwierig. Vor allem, weil man wieder das wichtigste nicht hoch genug einstuft.</p>
<p style="text-align: left;"><span id="more-1347"></span>Also vom Lesestil her ist es wirklich toll: Diese Displays sind verdammt gut zu lesen, kommen auf jeden Fall an bedrucktes Papier ran. Das merkt man auch nicht zuletzt beim Lesewinkel &#8211; gleich wie man es hält, es wirkt immer gut und klar. Auch die eingebaute Zoom-Funktion klappt sehr gut, ich konnte bisher alles so einstellen, dass es immer ideal lesbar war. Ein Vergleich vom Lesegefühl her mit einem Bildschirm verbietet sich schlicht.</p>
<p style="text-align: left;">Hier gibt es beim reinen Lesen also nichts zu mosern, aber: Beim Umblättern. Jedenfalls der PRS600 bietet ein relativ träges Display, es dauert eine gefühlte Sekunde, bis eine Seite aufgebaut ist. Wenn ich z.B. in einem Buch nicht einfach nur Seite für Seite blättere, sondern (ohne die Seitenzahl zu kennen) einen bestimmten Abschnitt suche und von Seite X zu Y zu Z springe &#8211; das Springen geht übrigens sehr komfortabel! &#8211; wird der träge Seitenaufbau äußerst nervig. Hier liegt m.E. das grösste Versagen von Sony bei dem Gerät, das ich inzwischen auch als unverzeihlich einstufe.</p>
<p style="text-align: left;">Zweiter Wehrmutstropfen ist die Software: Optisch auf itunes gemacht ist sie schon zugänglich und leicht zu bedienen. Doch kann man nicht einfach eigene PDF-Dateien in die Bibliothek ziehen, vor allem verwaltet die Bibliothek die importierten Bücher nicht selbstständig. Man sollte also ein eigenes Verzeichnis anlegen und hier selber die Bücher organisieren, um diese dann in die Software zu importieren. Umständlich und wie immer ein Zeichen, dass man bei einem Produkt nicht zu Ende denken konnte.</p>
<p style="text-align: left;">Besonders ärgerlich ist aber etwas anderes: Mann kann Autor und Titel des Buches nicht einfach in der Bibliothek ändern, vielmehr muss man die entsprechende PDF-Datei mit dem Adobe Acrobat öffnen, die Dokumenteninfos ändern und hat dann das gewünschte Ergebnis. Höchst Nervig und nicht Alltagstauglich.</p>
<p style="text-align: left;">Wenn man die Bücher einmal auf dem Reader hat &#8211; man kann die Bücher übrigens in &#8220;Sammlungen&#8221;, dem Äquivalent zu Playlists, organisieren &#8211; geht es aber wirklich sehr gut, hier gibt es keinen Grund zu motzen. Bis auf das träge Display, das aber beim normalen Lesen nicht wirklich ins Auge fällt.</p>
<p style="text-align: left;">Glücklicherweise habe ich das Gerät auch in erster Linie hierzu: Meine inzwischen 14 Newsletter speichere ich als PDF und lese sie auf dem ebook-Reader, hier liegt eine merkliche Bereicherung des Alltags. Vor allem, da ich nun problemlos markieren und die wichtigen Teile aus den Newslettern dann später verwenden kann.  Genauso arbeite ich mit Fotokopien von Aufsätzen/Urteilen.</p>
<p style="text-align: left;">Die Notizfunktion ist sehr schön: Man kann tatsächlich mit dem Pen wild in den Skripten krakeln, aber auch &#8220;Leseecken&#8221; hinzufügen, mit der Touchscreen-Tastatur digitale Notizen hinzufügen oder mit einem Marker Hervorhebungen vornehmen. Auch dies ist definitiv alltagstauglich.</p>
<p style="text-align: left;">Das Kaufen von Büchern ist es leider nicht: Die deutschen Buch-Verlage legen die gleiche Intelligenz an den Tag wie vor 10 Jahren die Musikindustrie. Allen ernstes will man mir ebooks verkaufen, die bestenfalls 2-3 Euro günstiger sind als die gedruckten Werke. Es wird mit entsprechender Verbreitung der Geräte, nicht lange dauern, bis hier ein blühender Tauschhandel entsteht.Dabei gibt es attraktive Vertriebsmodelle, so könnte man sich ein Buch (gedruckt) kaufen und das Werk dann vom Verlag (gegen kleinen Aufpreis?) als ebook erhalten. Neu ist die Idee nicht, viele DVDs bieten heute beim Kauf eine digitale Kopie fürs Notebook an. Aber die Verlage in Deutschland, die sich über die Buchpreisbindung jeglicher Modernisierung verweigern, wollen offenbar den gleichen Leidensweg gehen wie die Musikindustrie. Es ist nicht meine Entscheidung, aber eben hier der Hinweis: Wer sich sowas anschaffen will, um ebooks zu kaufen, sollte vorher sehen, auf welches Preisspiel er sich einlässt.</p>
<p style="text-align: left;">Die sontigen Funktionen (man kann damit Fotos ansehen und Musik hören) stelle ich nicht vor, da ich sie nicht nutze. Die Fotos sind Schwarz/Weiß, für Musik habe ich einen ipod &#8211; lieber ist es mir da, wenn Sony von solchen Spielereien die Finger lässt und die Bibliotheks-Software verbessert, hier ist genug zu tun.</p>
<p style="text-align: left;">Im Fazit ist es also letztlich schwierig: Das Gerät ist definitiv eine Bereicherung meines Alltags. Schade ist es, dass ebooks als solche zu teuer sind (dann hole ich mir gleich das Gedruckte), wobei Verlage auch mal überlegen könnten, gedruckte vergriffene Bücher als ebooks verstärkt anzubieten. Juristen haben den Vorteil, dass sie Unmengen von Content (mitunter kostenlos) digital erhalten, von Newslettern bis hin zu ganzen Zeitschriften. Die HRRS etwa liest sich sehr gut auf dem Reader. Wer &#8211; wie ich &#8211; sehr viel Content digital konsumiert und einfach keine Lust mehr auf einen Laptop-Bildschirm hat, ist hier letztlich richtig. Am besten ist es wohl, sich das Gerät als Verbraucher mittels Fernabsatz nach §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/13.html" title="&sect; 13 BGB: Verbraucher">13</a> BGB zu bestellen, eine Woche ernsthaft zu testen und dann zu entscheiden, ob man es behält oder nicht. Eine Allgemeine Empfehlung verbietet sich m.E. zur Zeit, vor allem, da die Verlage nicht mitspielen wollen.</p>
<p style="text-align: left;"><em>Anmerkung: Wer nicht unbedingt die Textmarker-Funktion mittels Pen braucht bzw. haben möchte, sollte den PRS505 (immerhin 100 Euro günstiger) testen. Das Schriftbild erschien mir etwas schärfer, wahrscheinlich mussten beim PRS600 einfach Abstriche wegen des Touchscreens gemacht werden. In der Bedienung war der PRS505 sehr zugänglich und jedenfalls Leseecken bietet er auch. </em></p>
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		<title>Online-Umfrage zum Thema Examensangst</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Jun 2009 07:21:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[examensangst]]></category>

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		<description><![CDATA[Mich erreichte eine Mail, die auf eine Umfrage zum Thema &#8220;Examensangst&#8221; hinweist: &#160;Im Rahmen einer rechtswissenschaftlichen Abhandlung untersuche ich das Erleben von Emotionen im Hinblick auf Prüfungssituationen, speziell des 1. Juristischen Staatsexamens [&#8230;]&#160; Für die Untersuchung habe ich eine Online-Umfrage entwickelt und online geschaltet. Die Umfrage richtet sich an Juristen jeglichen Status, d.h. Studenten, Rechtsreferendare sowie an die sog. Volljuristen.... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/online-umfrage-zum-thema-examensangst/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mich erreichte eine Mail, die auf eine Umfrage zum Thema &ldquo;Examensangst&rdquo; hinweist:</p>
<blockquote style="MARGIN-RIGHT: 0px" dir="ltr">
<p><span style="FONT-SIZE: 10pt">&nbsp;Im Rahmen einer rechtswissenschaftlichen Abhandlung untersuche ich das Erleben von Emotionen im Hinblick auf Prüfungssituationen, speziell des 1. Juristischen Staatsexamens [&hellip;]&nbsp;<span style="FONT-SIZE: 10pt"> Für die Untersuchung habe ich eine Online-Umfrage entwickelt und online geschaltet. Die Umfrage richtet sich an Juristen jeglichen Status, d.h. Studenten, Rechtsreferendare sowie an die sog. Volljuristen.</span></span></p>
</blockquote>
<p dir="ltr"><span style="FONT-SIZE: 10pt"><span style="FONT-SIZE: 10pt">Ich gebe das hier einfach so weiter, zu finden ist die Umfrage unter <span style="FONT-SIZE: 10pt"><br /><font color="#0000ff"><a href="http://examen.meineumfrage.com/">http://examen.meineumfrage.com/</a><u>.</u></font></span></span></span></p>
<p><em>Dem Autor habe ich gerade noch per Mail geschrieben, dass es natürlich schön wäre, wenn die Ergebnisse und die Auswertung dann später irgendwo frei zugänglich wären.</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Rundumschlag zu den Niederle-Skripten</title>
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		<pubDate>Sun, 24 May 2009 15:34:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>

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		<description><![CDATA[Das wird jetzt keine Rezension, sondern ein allgemeiner Rundumschlag; Es geht um die Niederle-Skripte und die Frage, ob die was taugen. Das ein oder andere habe ich hier auf der Seite ja schon besprochen, doch möchte ich jetzt einfach einmal einen persönlichen Kommentar zu sämtlichen Skripten verfassen. Die erste Frage sollte lauten: Auf welcher Basis kann ich mir so einen... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/rundumschlag-zu-den-niederle-skripten/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das wird jetzt keine Rezension, sondern ein allgemeiner Rundumschlag; Es geht um die Niederle-Skripte und die Frage, ob die was taugen. Das ein oder andere habe ich hier auf der Seite ja schon besprochen, doch möchte ich jetzt einfach einmal einen persönlichen Kommentar zu sämtlichen Skripten verfassen.</p>
<p>
<span id="more-1242"></span><br />
Die erste Frage sollte lauten: Auf welcher Basis kann ich mir so einen Kommentar erlauben. Nun, ich denke, ich habe eine solide Basis: Ich habe fast das vollständige Verlags-Programm hier im Regal. Allerdings nicht, weil ich von Niederle gesponsort bin oder weil ich einfach alles gekauft habe &ndash; ich hatte schlicht Glück bei eBay. Ich habe nacheinander zwei Mal zugeschlagen, als für wenig Geld zwei umfassende Pakete angeboten wurden. </p>
<p>Das &ldquo;Problem&rdquo; bei den Skripten liegt auf der Hand: Der Anfänger, der in die Buchhandlung geht und z.B. den Wessels AT in der Hand hat, dazu dann den Niederle zum StGB AT in die Hand nimmt, der kann einfach (ohne Vorwissen) nicht guten Gewissens den Niederle kaufen. Aufgrund der eklatanten Unterschiede im Umfang, muss man ja schon davon ausgehen, dass da elementare Inhalte fehlen. Aber eben deswegen ist man ja Anfänger: Weil man keine Ahnung hat.</p>
<p>Ich für meinen Teil bin Anhänger des <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Paretoprinzip" target="_blank">Pareto-Prinzips</a>, das besagt: 20% eines Textes enthalten 80% der Informationen. Umgemünzt heißt das: Ein Autor, der sich auf das Wesentliche besinnt und kurz sowie knapp schreibt, der kann durchaus bei gleichem Inhalt ein erheblich dünneres Buch präsentieren. Die Buchdicke interessiert mich seit dem 2. Semester bei Jura-Büchern nicht mehr, außer &ndash; so viel Ehrlichkeit muss sein &ndash; ich stelle es mir ins Regal zum Angeben.</p>
<p>Damit ist aber nur das pauschale Urteil erstmal in Frage gestellt &ndash; konkret bin ich dazu übergegangen, die Bücher von Niederle in 4 Kategorien einzuteilen:</p>
<ol>
<li>Fallbücher</li>
<li>Skripte zu Kernthemen</li>
<li>Skripte zu Nebenthemen</li>
<li>Zusammenfassende Skripte</li>
</ol>
<p>Die <em>Fallbücher</em> habe ich vor sehr langer Zeit mal besprochen (<a href="http://www.jurakopf.de/20-standardfalle-strafrecht/" target="_blank">hier zu finden</a>), außerdem sind sie inzwischen Bestandteil des Einkaufsguides. Und das aus gutem Grund, ich mache es hier kurz: Wer in den Übungen Klausuren schreibt und die entsprechenden Fallbücher von Niederle nicht kauft, ist es schlicht selber Schuld. </p>
<p>Schwieriger sind die Skripte zu den &ldquo;<em>Kernthemen</em>&rdquo;, damit meine ich Bereiche wie Strafrecht AT, Sachenrecht oder Verwaltungsrecht AT &ndash; all das, was bei uns sitzen muss und umfassend vorausgesetzt wird. Inhaltlich finde ich &ndash; und ich nutze die Skripte bis heute, dazu gleich mehr &ndash; dass die Skripte hier schon das bereit halten, was man braucht. Spätestens in einer Hausarbeit aber merkt man den fehlenden Tiefgang dann doch; Um das deutlich zu sagen: Die Skripte haben nirgendwo den Anspruch, bei einer Hausarbeit als Vorlage zu dienen &ndash; das kann also keine Kritik sein und ist so auch nicht gemeint. Man muss eben nur wissen, dass es sich hierbei um stark komprimierte Werke handelt, inhaltlich auf das reduziert, was man garantiert wissen muss.</p>
<p>Im Ergebnis war es mir schlicht zu schnell, im Bereich der Kernthemen mit Niederle ein Thema zu erarbeiten: Aufgrund des Kompakten Textes wird sehr schnell von Thema zu Thema gesprungen, ja schon fast gerannt, und ich lasse mir gerne Zeit,wenn ich mir etwas inhaltlich erarbeite. Daher habe ich hier davon abgesehen, mir Themen mit Niederle als Einstieg an zueignen. Allerdings ist mein Faible für (Kurz-)Lehrbücher ebenso bekannt wie umstritten.</p>
<p>Ich habe aber an anderer Stelle von Niederle sehr stark profitiert: Beim Wiederholen. Wenn ich mir etwas erarbeitet habe und es möglichst kurz inhaltlich wiederholen möchte, nehme ich mir immer wieder eines der Niederle-Skripte und gehe damit das Thema durch. Das hilft, die echten Basics festzuklopfen und abzufragen. Außerdem sind die Skripte schlicht handlich und portabel. Der Preis steht zudem nicht im Wege, wenn ich mir die Skripte als Ergänzung zum Nacharbeiten beschafft habe &ndash; von den eBay-Paketen mal ganz zu schweigen.</p>
<p>Ganz anders ist es dabei bei &ldquo;<em>Nebenthemen</em>&rdquo; (wobei jetzt sicherlich viele Aufschreien, bitte die Themen einfach unabhängig von eventuellen Schwerpunkten bewerten). Dazu gehören für mich Themen wie Internationales Prozessrecht, Europarecht, Gesellschaftsrecht oder Handelsrecht. Man muss sie einerseits gut beherrschen, andererseits kann man angesichts der Stoffülle im Kernbereich nicht so viel Zeit aufwenden, wie z.B. beim Verwaltungsrecht AT.</p>
<p>Hier war ich für jedes einzelne Niederle-Skript dankbar: In kürzester Zeit das wichtigste gelernt, was in Klausuren (dort als Randerscheinung) auftritt. Keine dogmatische Ablenkung, nur die wichtigsten Schemata und wirklich konzentrierte Texte. Beispielhaft verweise ich auf meine Besprechung des Europarecht-Skriptes, <a href="http://www.jurakopf.de/thiele-europarecht/" target="_blank">hier zu finden</a>. In diesem Bereich ist Niederle für mich der Tipp schlechthin.</p>
<p>Ein&nbsp;wirklich anderes Thema sind die &ldquo;<em>zusammenfassenden Skripte</em>&rdquo;, wobei hier die Meinungen stark auseinander gehen. Ich z.B. bin ein Fan der &ldquo;500 Spezial-Tipps&rdquo; wegen des Anhangs mit den Zeitschriften-Fundstellen. Das aber ist umstritten, <a href="http://www.jurakopf.de/vorstellung-jura-kalender-2009/" target="_blank">dazu nur die Kommentare hier lesen</a>.</p>
<p>Bei den Skripten zu den Schemata muss ich feststellen, dass diese mir gut gefallen und eine gute Arbeitshilfe sind, um sich Strukturen zu erarbeiten, gerade die Idee für Nebengebiete (StPO, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht etc.) ein Skript mit gesammelten Schemata und Erläuterungen rauszubringen fand ich sehr ansprechend.</p>
<p>Noch schwierig tue ich mich mit den Definitionsskripten, hier bin ich mir unsicher, wie ich dazu stehe &#8211; daher verzögert sich die schon länger vorbereitete Besprechung dieser Büchlein seit einiger Zeit.</p>
<p><em>Im Ergebnis kann ich feststellen, dass die Niederle-Skripte ein sehr gutes Werkzeug beim Lernen sind. Meine obige Einteilung erhebt natürlich keinen Anspruch auf Perfektion &#8211; es ist eine ganz persönliche Sichtweise, die danach ruft, von anderen kritisiert oder ergänzt zu werden. Ich kann jedenfalls nur raten, an den Skripten von Niederle nicht einfach vorbei zu laufen: Sie sind sehr lohnend und stehen bei mir insgesamt sehr hoch im Kurs. </em></p>
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		<title>Deutsche Blogger können es nicht</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/deutsche-blogger-konnen-es-nicht/</link>
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		<pubDate>Wed, 13 May 2009 09:38:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Sueddeutschen war schon vor ein paar Tagen ein Artikel mit 10 Thesen zu finden, warum deutscher Blogger es angeblich nicht können. Ich möchte daraus zwei Thesen aufgreifen, die ich in der Tat als großes Problem sehe &#8211; auch wenn ich nicht weiß, ob das nun so typisch deutsch ist, wie dort behauptet. Schon bei der&#160;fünften These dachte ich... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/deutsche-blogger-konnen-es-nicht/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Sueddeutschen war schon vor ein paar Tagen ein <a href="http://www.sueddeutsche.de/computer/129/467700/text/" target="_blank">Artikel mit 10 Thesen zu finden</a>, warum deutscher Blogger es angeblich nicht können. Ich möchte daraus zwei Thesen aufgreifen, die ich in der Tat als großes Problem sehe &ndash; auch wenn ich nicht weiß, ob das nun so typisch deutsch ist, wie dort behauptet.</p>
<p>
<span id="more-1233"></span><br />
Schon bei der&nbsp;fünften These dachte ich mir: Bingo!</p>
<blockquote style="MARGIN-RIGHT: 0px" dir="ltr">
<p><strong>5. Ein Blogger muss sich irren, wenigstens manchmal.</strong></p>
</blockquote>
<p dir="ltr">Das sehe ich ganz genauso und wer sich die Zeit nimmt, und hier im Impressum liest, stellt fest, dass ich das zumindest hier auf der Webseite zum Motto erhoben habe.</p>
<p dir="ltr">Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man immer Recht haben muss. Ich fand die Worte von Naisbitt treffend, der in seinem Mindset #4 (im Buch &ldquo;Mindset&rdquo;) schreibt</p>
<blockquote style="MARGIN-RIGHT: 0px" dir="ltr">
<p dir="ltr">Nutzen Sie die Kraft, die darin liegt, nicht recht haben zu müssen</p>
</blockquote>
<p dir="ltr">Genau das ist es. Ein Blog soll für mich als Betreiber Spass bieten, Hobby, meine Freizeit erfüllen &ndash; ich schreibe in meinen Blogs Gedanken (auch spontane, dazu gleich) und die können mitunter auch mal falsch liegen. Dann kommt einer und sagt &ldquo;Ey, du machst da Mist&rdquo; und man sieht es ein. Nunja &ndash; zumindest irgendwann. </p>
<p dir="ltr">Bevor einer aufschreit, dass ich hier ja nicht nur Gedanken, sondern auch wissenschaftliche Inhalte aufbereite: Klar mache ich das. Und? Glaubt hier irgendjemand, dass ich in jeder Klausur 18 Punkte hole? Ich denke doch nicht. Also ist es bestenfalls kindisch, zu erwarten, dass ich hier ständig recht hätte. Was nicht heisst, das ich nicht hin und wieder meine Position auch mal verteidige.</p>
<p dir="ltr">Und damit sind wir beim wichtigen Punkt, den der Autor der These bei der SZ verschweigt: Natürlich hat er recht damit, dass es selten dämlich ist, einen Gedanken nicht zu äussern, nur weil er falsch sein <em>könnte</em> und man Angst hat Dumm auszusehen. Zumal der Großteil der Inhalte von Blogs durch Meinungen geprägt sind &ndash; die nicht falsch sein können, sondern bestenfalls nicht vertretbar.</p>
<p dir="ltr">Aber: Ein Blog-Eintrag, der zu 100% richtig wäre, dem fehlt etwas. Nämlich die Antwort auf die Frage, warum man ihn kommentieren sollte. Mehr als &ldquo;Guter Beitrag&rdquo; könnte man nicht schreiben, und das wäre schnell langweilig. Es gäbe keine Diskussionen, keine guten Hinweise, keine Trolle und keine Flamewars. Da könnten wir die Kommentarfunktion auch gleich überall abschalten.</p>
<p dir="ltr">Ich kann mich dem Autor dort nur anschließen: Habt den Mumm, einfach mal zu schreiben, was euch durch den Kopf geht. Ist es falsch? Dann korrigiert eure Ansicht (nicht den Artikel) hinterher. Das Gute ist, dass in jedem noch so blödsinnigen Ansatz irgendwo eine gute Idee steckt. Die wird vielleicht jemand anderem dienen, der sie aufgreifen und weiter entwickeln kann. </p>
<p dir="ltr">Die dann folgende These 6 habe ich schon via Twitter kommentiert:</p>
<blockquote style="MARGIN-RIGHT: 0px" dir="ltr">
<p dir="ltr"><strong>6. Die Deutschen sind methodisch und systematisch</strong> und umfassend in dem, was sie tun. Die Blogger lieben Schnellschüsse, sie machen Dinge ad hoc, es ist schwer, sie festzunageln.</p>
</blockquote>
<p dir="ltr">Mein Kommentar: &ldquo;Also das mache ich definitiv richtig&rdquo;. Denn ich schreibe gerne über das, was mir durch den Kopf geht. Ich schreibe auch gerne über Gedanken, die sich gerade bei mir entwickeln &#8211; auch auf Twitter. Das heisst, ich denke nicht zuerst 1 Stunde nach. Dann schreibe ich es auf, sehe mehrmals drüber und publiziere irgendwann. Wenn ich einen Gedanken habe bzw. der sich gerade entwickelt, schreibe ich den nieder. Manchmal liest man deutlich raus, dass ich im Artikel meinen Gedanken zu entwickeln versuche.</p>
<p dir="ltr">Nun haben nicht wenige damit ein Problem. Das merkte ich zuletzt gut, als ich auf Twitter überlegte(!), inwieweit der &sect;2247&nbsp;BGB durch seinen Wortlaut vorgibt, dass &ldquo;eigenhändig&rdquo; automatisch &ldquo;handschriftlich&rdquo; bedeutet. Die Antwort &ldquo;Ist das dein Ernst&rdquo; macht dann klar, dass da jemand nicht versteht, was bei mir passiert während ich das schreibe. Und das auch noch bei Twitter, bei dem ich doch denke, dass es gerade für spontane Äusserungen gedacht ist.</p>
<p dir="ltr">Natürlich werde ich nicht anfangen, Meinungsstreitigkeiten aus dem Bauch raus zu schreiben, das funktioniert nicht. Aber ich sehe keinen Sinn, bei jedem Artikel vorher alles rund zu schreiben und jden möglichen Fehler auszumerzen. Dann wäre auch dieser Artikel nicht erschienen, denn ich habe gar keine Zeit, pro Artikel 1&ndash;2 Stunden zu investieren. </p>
<p dir="ltr">Im Ergebnis möchte ich diese Thesen in&nbsp;einem Motto&nbsp;zusammenfassen: Mach mal Locker. Es ist schon bemerkenswert, dass wir einerseits niemals Blogs zitieren würden (weil es ja Blogs sind), andererseits in Blogs rummaulen, wenn da jemand Fehler macht. Wie gesagt: Es ist eine Frage von dem, wie man dazu steht und wie viel Spass man beim Bloggen selber hat oder haben möchte.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>BVerwG: Nordrhein-westfälische Studienbeiträge sind rechtmäßig</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/bverwg-nordrhein-westfalische-studienbeitrage-sind-rechtmasig/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Apr 2009 19:40:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in letzter Instanz die Klage der Studierendenschaft der Universität Paderborn abgewiesen, mit der diese in einem Musterprozess die Rückzahlung eines Semesterbeitrages in Höhe von 500 &#8364; durchsetzen wollte, den ihrer Ansicht nach die beklagte Universität ohne gültige Rechtsgrundlage für das Wintersemester 2006/2007 von einer Studentin der Wirtschaftswissenschaften erhoben hatte. Das am 1. April 2006... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/bverwg-nordrhein-westfalische-studienbeitrage-sind-rechtmasig/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in letzter Instanz die Klage der Studierendenschaft der Universität Paderborn abgewiesen, mit der diese in einem Musterprozess die Rückzahlung eines Semesterbeitrages in Höhe von 500 &euro; durchsetzen wollte, den ihrer Ansicht nach die beklagte Universität ohne gültige Rechtsgrundlage für das Wintersemester 2006/2007 von einer Studentin der Wirtschaftswissenschaften erhoben hatte.</p>
<p><span id="more-1219"></span></p>
<p>Das am 1. April 2006 in Kraft getretene nordrhein-westfälische Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz ermächtigt die Hochschulen des Landes, durch Beitragssatzung allgemeine Studienbeiträge von bis zu 500 &euro; pro Semester zu erheben. Von dieser Ermächtigung hat die Universität Paderborn wie die meisten nordrhein-westfälischen Hochschulen unter Ausschöpfung des Höchstbetrages Gebrauch gemacht. Nach der Konzeption des Landesgesetzes soll die soziale Verträglichkeit der Beitragserhebung vor allem durch Studienbeitragsdarlehen sichergestellt werden, die alle Studierenden von der NRW.Bank erhalten können und die im Regelfall erst nach Abschluss des Studiums zurückgezahlt werden müssen. Die Darlehen werden mit einem variablen Zinssatz, in den nur die Kosten der Geldbeschaffung und die Verwaltungskosten eingehen, verzinst. Die Darlehenslast, die sich für die Studierenden unter Einrechnung einer darlehensweise gewährten Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ergibt, wird auf einen Höchstbetrag von 1 000 &euro; pro Semester und insgesamt 10 000 &euro; begrenzt. Die Hochschulen müssen die vereinnahmten Studienbeiträge zweckgebunden verwenden, und zwar hauptsächlich für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen.</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die landesrechtlichen Grundlagen der Studienbeitragserhebung mit Bundesrecht vereinbar sind.</p>
<p>Sie verletzen nicht das aus Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/12.html">12</a> Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html">3</a> Abs. 1 GG und dem Sozialstaatsprinzip ableitbare Recht auf chancengleiche Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber war sich der Problematik bewusst, dass allgemeinen Studienabgaben grundsätzlich eine abschreckende bzw. verdrängende Wirkung im Hinblick auf Studienberechtigte aus einkommensschwachen Bevölkerungsschichten und bildungsfernen Elternhäusern zukommen kann. Zur Vermeidung dieses Effekts hat er insbesondere den Anspruch auf Gewährung eines Studienbeitragsdarlehens vorgesehen. Zwar können sich nicht nur wegen der Rückzahlung der Darlehenssumme, sondern vor allem auch wegen der für das Darlehen zu zahlenden Zinsen beachtliche Belastungen für die betroffenen Studierenden ergeben. Das Recht auf chancengleiche Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen fordert jedoch nicht, dass Erschwernisse, die mit der Erhebung von Studienabgaben verbunden sind, durch soziale Begleitmaßnahmen vollständig kompensiert werden. Diese Maßnahmen müssen nur hinreichend sicher verhindern, dass die Abgabenerhebung zu unüberwindlichen sozialen Barrieren für die Aufnahme oder die Weiterführung eines Studiums bzw. zu einer sozialen Unverträglichkeit führt. Diesen Anforderungen werden die durch den nordrhein-westfälischen Landesgesetzgeber vorgesehenen Studienbeitragsdarlehen auch im Hinblick auf die Zinsregelung &#8211; noch &#8211; gerecht.</p>
<p>Durch Art. 13 Abs. 2 Buchst c des Internationalen Paktes vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) war der Landesgesetzgeber ebenfalls nicht an der (Wieder-) Einführung allgemeiner Studienabgaben gehindert. Nach dieser Bestimmung erkennen die Vertragsstaaten an, dass der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss.</p>
<p>Die Bestimmung ist darauf gerichtet, den chancengleichen Zugang zur Hochschulbildung unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der (potentiellen) Studierenden auf jede geeignete Weise sicherzustellen. Auch wenn man zu Gunsten der Klägerin davon ausgeht, dass ein erreichter Standard bei der Sicherung des chancengleichen Hochschulzuganges im Wesentlichen erhalten bleiben muss, sind die nationalen Gesetzgeber jedenfalls nicht an systemwahrenden Veränderungen des status quo gehindert. Ihnen kommen dann im Gegenteil in diesem Rahmen beträchtliche Spielräume zu. Insbesondere ist die Unentgeltlichkeit des Hochschulunterrichts kein verbindlicher Selbstzweck des Art. 13 Abs. 2 Buchst c IPwskR. Sie hat vielmehr, obwohl sie als ein Mittel zur Erreichung des chancengleichen Hochschulzuganges besonders hervorgehoben wird, eine nur dienende Funktion. Wird sie als Mittel zur Erreichung des Zwecks der Regelung nicht eingesetzt, muss die Entgelterhebung sozialverträglich ausgestaltet sein. Es gilt mithin derselbe Maßstab, den das nationale Verfassungsrecht für die chancengleiche Teilhabe an den staatlichen Ausbilungsressourcen vorgibt.</p>
<p>BVerwG <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 C 16.08" title="BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 16.08">6 C 16.08</a> &#8211; Urteil vom 29. April 2009 (Quelle: <a href="http://bundesverwaltungsgericht.de/enid/6c1c5213c7865b417b1bdb8ca78898e2,5fa8c97365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093131363536093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html" target="_blank">PM</a>)</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Seltsame Blüten: Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie (Update)</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/seltsame-bluten-gesetz-zur-bekampfung-der-kinderpornographie/</link>
		<comments>http://www.jurakopf.de/seltsame-bluten-gesetz-zur-bekampfung-der-kinderpornographie/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2009 08:45:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Lead-Artikel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/seltsame-bluten-gesetz-zur-bekampfung-der-kinderpornographie/</guid>
		<description><![CDATA[Im Oktober 2008 wurde das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie verkündet. Einzusehen hier. Soweit nichts besonderes und hier auf Jurakopf gibt es keine rechtspolitischen Diskussionen zum Thema – aber etwas anderes ist mir aufgefallen, das durchaus Bezug zum Jura-Studium hat und worauf ich zur Zeit... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/seltsame-bluten-gesetz-zur-bekampfung-der-kinderpornographie/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Oktober 2008 wurde das</p>
<blockquote><p><span dir="ltr">Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie</span></p></blockquote>
<p dir="ltr"><span dir="ltr">verkündet. <a href="http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2149.pdf" target="_blank">Einzusehen hier</a>. Soweit nichts besonderes und hier auf Jurakopf gibt es keine rechtspolitischen Diskussionen zum Thema – aber etwas anderes ist mir aufgefallen, das durchaus Bezug zum Jura-Studium hat und worauf ich zur Zeit keine Antwort finde.</span></p>
<p dir="ltr"><span dir="ltr">Dieses Gesetz hat den Absatz 2 im §<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html" title="&sect; 153 StGB: Falsche uneidliche Aussage">153</a> StGB (Falschaussage) abgeschafft. Dieser lautete</span></p>
<blockquote>
<p dir="ltr"><span dir="ltr">Einer in Absatz 1 genannten Stelle steht ein Untersuchungsausschuss eines Gesetzgebungsorgangs des Bundes oder eines Landes gleich.</span></p>
</blockquote>
<p dir="ltr"><span dir="ltr">Eingeführt wurde dieser Absatz 2001. Warum er jetzt im Rahmen eines Gesetzes mit Bezug zur Kinderpornographie rausgenommen wurde ist mir ein Rätsel, insbesondere da ich fälschlicherweise immer noch davon ausging, dass eine Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss nach §<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html" title="&sect; 153 StGB: Falsche uneidliche Aussage">153</a> II StGB strafbar ist &#8211; das nachsortieren meines SK-StGB hat sich insofern also gelohnt.</span></p>
<p dir="ltr"><span dir="ltr">Es bleiben folgende Fragen, auf die ich auf Anhieb keine Antwort weiss (nicht zuletzt, weil ich jetzt im Moment nicht recherchieren kann):</span></p>
<ol dir="ltr">
<li>
<div><span dir="ltr">Warum wurde der Absatz entfernt? Die Gesetzesbegründung mag hier hilfreich sein, in meinen 30 Sekunden Internet-Suche habe ich die BT-Drs auf Anhieb nicht gefunden.</span></div>
</li>
<li>
<div><span dir="ltr">Was hat das in einer Umsetzung eines Rahmenbeschlusses zum Thema Kinderpornographie zu suchen?</span></div>
</li>
<li>
<div><span dir="ltr">Ist die falsche Aussage vor einem U-Ausschuss weiterhin strafbar? Falls ja: Nach welcher Norm?</span></div>
</li>
</ol>
<p><em><strong>Update:</strong></em> Super, mir wurde <a href="http://twitter.com/StattAller/status/1637510716" target="_blank">via Twitter</a> schon geantwortet, die Antwort findet sich in der Tat in der <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/034/1603439.pdf" target="_blank">Gesetzesbegründung</a>, auf Seite 7. Ansatzpunkt ist nun der neue §<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/162.html" title="&sect; 162 StGB: Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsaussch&uuml;sse">162</a> StGB (bin mit dem Nachsortieren noch nicht bis dort&#8230;), die Begründung mit den internationalen Gerichten sollte durchaus nachvollziehbar sein.</p>
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		<title>Lesetipp: Der transparente Student</title>
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		<pubDate>Sat, 18 Apr 2009 11:12:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein kurzer Lesetipp auf den Beitrag &#8220;Der transparente Student&#8221;, zu finden hier]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein kurzer Lesetipp auf den Beitrag &#8220;Der transparente Student&#8221;, <a href="http://www.der-albrecht.de/2009/04/14/daten-fur-alle-der-transparente-student/" target="_blank">zu finden hier</a></p>
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		<title>Kein Anspruch einer Studentenverbindung auf Verlinkung auf Uni-Homepage</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Apr 2009 19:53:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das sächsische OVG (AZ: 2 B 386/07) hat entschieden, dass es keinen Anspruch einer Studentenverbindung auf Verlinkung auf der Uni-Homepage gibt. Aus dem Beschluss: Hier hat das Verwaltungsgericht einen Verlinkungsanspruch des Klägers zumindest im Ergebnis zu Recht verneint. Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass sich ein Anspruch weder aus dem Sächsischen Hochschulgesetz noch aus anderen Regelungen ergibt. Ein Anspruch lässt... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/kein-anspruch-einer-studentenverbindung-auf-verlinkung-auf-uni-homepage/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das sächsische OVG (AZ:  <a href="http://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/2B386_07.pdf" target="_blank">2 B 386/07</a>) hat entschieden, dass es keinen Anspruch einer Studentenverbindung auf Verlinkung auf der Uni-Homepage gibt. Aus dem Beschluss:</p>
<blockquote>
<p>Hier hat das Verwaltungsgericht einen Verlinkungsanspruch des Klägers zumindest im Ergebnis zu Recht verneint. Zutreffend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass sich ein Anspruch weder aus dem Sächsischen Hochschulgesetz noch aus anderen Regelungen ergibt.</p>
<p>Ein Anspruch lässt sich auch nicht aus dem Gleichheitssatz (Art. <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/3.html">3</a> Abs. 1 GG, Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) ableiten. Aus dem Gleichheitssatz selbst folgen grundsätzlich keine originären<br />
Leistungsansprüche (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.5.2008 &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 B 319/07" title="OVG Sachsen, 26.05.2008 - 5 B 319/07">5 B 319/07</a> &#8211; juris sowie Osterloh, in: Sachs, GG, 4. Aufl., Art. 3 Rn. 55). Dies ergibt sich daraus, dass die Beklagte einen unterstellten Gleichheitsverstoß auf verschiedene Weise korrigieren könnte. Sie könnte entweder eine Verlinkung auf studentische Vereinigungen generell aufgeben oder aber den Kläger und andere studentische Vereinigungen zusätzlich auf ihrer Homepage verlinken. Ein Gleichheitsverstoß könnte deshalb allenfalls gerichtlich festgestellt und die Verpflichtung der<br />
Beklagten ausgesprochen werden, den Gleichheitsverstoß binnen einer bestimmten Frist zu korrigieren.</p>
<p>Weitergehende Ansprüche für den Kläger ergeben sich auch nicht aus dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung. Hierzu müsste er eine sachlich unbegründete Abweichung von<br />
einer bisher ständig geübten Praxis im Einzelfall darlegen (vgl. Osterloh a. a. O. Rn. 118). Dies wäre dann der Fall, wenn die Beklagte bislang Studentenverbindungen auf ihrer Home-<br />
page generell verlinkt hätte. Das ist indes nicht der Fall. Vielmehr hat die beklagte Universität keine einzige Studentenverbindung (Korporation) auf ihrer Seite verlinkt. Daraus, dass die Beklagte auf andere studentische Vereinigungen auf ihrer Homepage hinweist, kann der Kläger keine Rechte ableiten. Insoweit bestehen sachliche Gründe, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. [...]</p>
<p>Die übrigen aufgenommen Vereinigungen &#8211; hochschulpolitische Vereinigungen (RCDS, Jusos), religiöse Vereinigungen (Studentengemeinden), dem Austausch von Universität und<br />
Wirtschaft oder der internationalen Studentenbegegnung dienende Vereinigungen &#8211; weisen Unterschiede zu den Verbindungen (Korporationen) auf. Letztere wollen nach ihrer Satzung die Mitglieder auf Lebenszeit in aufrichtiger Freundschaft verbinden und die Bildungsarbeit der Universität ergänzen. Die hochschulpolitischen Vereinigungen streben dagegen die politische Bildung und die Mitarbeit in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschule an, die Hochschulgemeinden haben religiöse, die übrigen Vereinigungen ebenfalls spezifisch eigene Ziele. Die Differenzierung durch die Universität ist daher nicht willkürlich.</p>
</blockquote>
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		<title>Studentenpisa? Blödsinn.</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Apr 2009 19:31:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jens Ferner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltag]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine nette Idee, doch das Ergebnis überzeugt nicht: Beim Spiegel gibt es einen Studentenpisa-Fragebogen, zu finden hier. Ich habe es versucht, aber nach ca. 15 Minuten entnervt aufgegeben, weil die Prozentanzeige sich kaum bewegt und man nicht sieht, wie viele Fragen noch kommen. Hinzu kommt, dass mindestens eine der Fragen schonmal falsch ist: Die Haftung der GmbH ist nur grundsätzlich... <span class="read-more"><a class="read-more" href="http://www.jurakopf.de/studentenpisa-blodsinn/">Read more &#187; </a></span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine nette Idee, doch das Ergebnis überzeugt nicht: Beim Spiegel gibt es einen Studentenpisa-Fragebogen, <a href="http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,603275,00.html" target="_blank">zu finden hier</a>. Ich habe es versucht, aber nach ca. 15 Minuten entnervt aufgegeben, weil die Prozentanzeige sich kaum bewegt und man nicht sieht, wie viele Fragen noch kommen.</p>
<p>Hinzu kommt, dass mindestens eine der Fragen schonmal falsch ist: Die Haftung der GmbH ist nur grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt (offensichtlich soll man das auswählen), kann mitunter aber durchaus in das Privatvermögen greifen. Eine ANtwort die das berücksichtigt gab es nicht.</p>
<p>Bei Fragen wie &#8220;Wie hoch ist der Umsatz des Onlinehandels in der EU gemessen am Gesamtumsatz der Wirtschaft&#8221; (sinngemäß) weiss ich auch nicht, ob das wirklich noch zu dem Wissen gehört, dass man haben muss.</p>
]]></content:encoded>
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