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Der erste Kommentator zum “JurionExamens”-Newsletter-Artikel bringt es auf den Punkt und ich möchte es hier nochmals hervorheben: Das Lesen von Blogs, und die Energie sich mit bestimmten Feeds zu beschäftigen, ist jedenfalls fürs Examen wirklich gewinnbringend. Mit Liebhaberei hat das schon lange nichts mehr zu tun.

Beispiel: In der Uni höre ich, wie eine Studentin aus ihrer mündlichen Prüfung erzählt. Gegeben war der Sachverhalt, dass eine Anwältin für ihre Privatwohnung eine Lampe ordert, die aber an die Kanzlei liefern lässt. Fraglich war, ob sie nun Rechte als Verbraucher geltend machen kann oder nicht.

Ich hoffe schwer, dass die mitlesenden Studenten heute den Fall sofort erkennen: Ein BGH-Fall aus den letzten Monaten des Jahres 2009, inzwischen in der JuS vorgestellt. Zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung war der Fall aber noch ganz frisch und die Studentin fiel aus allen Wolken, als ich den Fall auf Anhieb in ganzer Länge vorstellen und erklären konnte.

Die Frage ist: Warum konnte ich das? Bestimmt nicht, weil ich der Super-Crack bin – vielmehr, weil ich (aus eigenem Interesse) fast täglich die Presse-News-Feeds des BGH und des BVerfG lese. Und das Schöne, wenn man sowas aus eigenem Interesse und ganz unkrampfig macht: Es bleibt fast von alleine immer das Wichtigste hängen. Das einzige was man lernen muss, ist zu filtern und den Mut zu haben, unwesentliches (wie Kartellrechtliche Entscheidungen) einfach außen vor zu lassen.

Auch das Lesen von Blogs ist mitunter sehr gut geeignet, gerade die obskuren Fälle wahrzunehmen, die sonst durch Zeitschriften durchrutschen – man muss halt auch hier lernen, z.B. auf Jurablogs.com bestimmte Blogs gezielt zu lesen, andere außen vor zu lassen. Doch auch bei trivialen Einträgen bieten Blogs die Möglichkeit, auf einem ganz anderen Level zu lernen. Wer etwa regelmäßig Blogs von Strafverteidigern liest und die EInträge verstehen will, der kann einfach nicht umhin, auch mal – wenigstens Oberflächlich – Themen wie “Verteidigervollmacht”, “Strafbefehl” oder “Verwertungsverbot” nachzulesen und zu kapieren. Wer die (scheinbar) so simplen Artikel ernsthaft liest und alles das nachschlägt, was er nicht versteht, der wird sich in der mündlichen prüfung wundern, wie er auf einmal glänzen kann – viele Prüfer fragen gerne etwas zum Verfahrensrecht (ohne in die Tiefe zu gehen).

Daher mein Rat: Lest die Pressemitteilungen von BGH und BVerfG. Dabei einfach nicht übrbewerten, wenn man mal was nicht versteht – und man muss auch nicht jede kleine Meldung lesen. Lest auch Blogs – nicht, weil die Artikel einem Tiefgang und Lehrstoff vermitteln. Aber weil man lernt, mit dem alltäglichen Vokabular der Juristen, das man als student nicht wirklich drauf hat, einfach umzugehen und ganz selbstverständlich Themen zu lesen, die man sonst bis zur mündlichen Prüfung vielleicht nicht einmal gehört hat.

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Inwieweit man natürlich den Lesern dieses Blogs empfehlen muss, Blogs zu lesen, ist eine andere Frage... ;)

Hmmm, naja - aber was soll ich tun? Ich schreibe ja nun mal nur hier und nicht in JuS & Co.

Trackbacks

  1. [...] ich kürzlich gelesen und (Achtung, das hört sich besonders gut an:) in Gesprächen mit Praktikern erfahren habe, bieten [...]

  2. [...] Kollege Jens Ferner hat es auf seinem Lawblog mit einem lesenswerten Artikel auf den Punkt gebracht: Blogs sind ein sehr gutes Mittel, um stets [...]

  3. [...] Anfang des Jahres sprach Jens Ferner in dessen Jurakopf.de-Projekt die Bedeutung von Blogs für Studenten an. Auffordernd titulierte er: “Jura-Studenten: Lest Blogs!“. [...]

Unterstützer

Dieses private Projekt wird unterstützt von vier Verlagen, die es mir ermöglichen, möglichst viele Rezensionen zu schreiben und denen ich hier aufrichtig danken möchte:

Verlag C.H.Beck

C.F.Müller

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