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Wahrscheinlich wird der Verfassungsrechtler Horst Dreier schon bald Verfassungsrichter. Als Studi ist es daher naheliegend, sich einmal mit seinen Ansichten auseiannder zu setzen, ich empfehle daher hier, in seinen Kommentar zum GG zu blicken. Die Artikel 1, 2 und 19 im ersten Band sind von ihm verfasst. Speziell seine Kommentierung zum Artikel 1 ist zur Zeit heftigster Kritik ausgesetzt (auch von mir). Ein Blick kann nicht schaden, die Lesefaulen beginnen spätestens bei Randnummer 62 zu lesen, besser ist aber ab Randnummer 39.

Meine erste Kritik (subjektiv und polemisch) ist hier zu finden. Hier weitere Links zur Presse:

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