<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Ganz kurz: Verzug bei Geldschulden und Überweisung</title>
	<atom:link href="http://www.jurakopf.de/ganz-kurz-verzug-bei-geldschulden-und-uberweisung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.jurakopf.de/ganz-kurz-verzug-bei-geldschulden-und-uberweisung/</link>
	<description>Rezensionen, Links und Forum für Jurastudenten</description>
	<lastBuildDate>Fri, 05 Mar 2010 19:10:24 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.9.2</generator>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
		<item>
		<title>Von: Fristwahrung bei vereinbarten Zahlungseingang auf dem Konto &#124; Jurakopf - Tipps für Jurastudenten</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/ganz-kurz-verzug-bei-geldschulden-und-uberweisung/comment-page-1/#comment-2033</link>
		<dc:creator>Fristwahrung bei vereinbarten Zahlungseingang auf dem Konto &#124; Jurakopf - Tipps für Jurastudenten</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Jun 2009 06:39:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/?p=157#comment-2033</guid>
		<description>[...] Vorher im Blog: Verzug bei Überweisungen      Registriere Dich doch: Es ist unverbindlich und du kannst mit festem Nick und eigenem Logo schreiben. Ausserdem ersparst Du dir das eingeben des Captcha-Codes: Das müssen nur unregistrierte User. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Vorher im Blog: Verzug bei Überweisungen      Registriere Dich doch: Es ist unverbindlich und du kannst mit festem Nick und eigenem Logo schreiben. Ausserdem ersparst Du dir das eingeben des Captcha-Codes: Das müssen nur unregistrierte User. [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: lawrenceius</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/ganz-kurz-verzug-bei-geldschulden-und-uberweisung/comment-page-1/#comment-289</link>
		<dc:creator>lawrenceius</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Apr 2008 16:29:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/?p=157#comment-289</guid>
		<description>naja, Art. 3 I lit. c ii spricht ja von &quot;erhalten&quot; ... erhalten = gutschreiben? vllt. war die entscheidung gar nicht nötig wenn man auf das wörtchen&#039; erhalten abstellen mag ... mit ner angemessenen argumentation ist da jede lösung vertretbar. ICH hätte jedoch nicht im sinne des EuGH entschieden. :) 

liebe grüße und ein erholsames wochenende
s.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>naja, Art. 3 I lit. c ii spricht ja von &#8220;erhalten&#8221; &#8230; erhalten = gutschreiben? vllt. war die entscheidung gar nicht nötig wenn man auf das wörtchen&#8217; erhalten abstellen mag &#8230; mit ner angemessenen argumentation ist da jede lösung vertretbar. ICH hätte jedoch nicht im sinne des EuGH entschieden. <img src='http://www.jurakopf.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' />  </p>
<p>liebe grüße und ein erholsames wochenende<br />
s.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/ganz-kurz-verzug-bei-geldschulden-und-uberweisung/comment-page-1/#comment-287</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Apr 2008 10:23:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/?p=157#comment-287</guid>
		<description>&quot;Der Schuldner kann sich jedoch bei “Spätüberweisungen” bei seinem Kreditinstitut schadlos halten&quot;

Eben das ist ja die Frage: Wer den 676b abschliessend versteht, der gesteht z.B. nur einen Zinsanspruch zu. Hinzu kommt ansonsten im Regelfall das &quot;Vertretenmüssen&quot; des 280. Es bleibt auch die Frage, welchen Sinn eine 14 Tagesfrist macht, wenn das am Ende eine faktische 11-Tagesfrist ist auf dem Weg.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Der Schuldner kann sich jedoch bei “Spätüberweisungen” bei seinem Kreditinstitut schadlos halten&#8221;</p>
<p>Eben das ist ja die Frage: Wer den 676b abschliessend versteht, der gesteht z.B. nur einen Zinsanspruch zu. Hinzu kommt ansonsten im Regelfall das &#8220;Vertretenmüssen&#8221; des 280. Es bleibt auch die Frage, welchen Sinn eine 14 Tagesfrist macht, wenn das am Ende eine faktische 11-Tagesfrist ist auf dem Weg.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Nun-ex-Referendar</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/ganz-kurz-verzug-bei-geldschulden-und-uberweisung/comment-page-1/#comment-286</link>
		<dc:creator>Nun-ex-Referendar</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Apr 2008 07:19:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/?p=157#comment-286</guid>
		<description>@larenceius
Ich wage einzuwerfen, dass ich die Entscheidung nur begrüßen kann. Denn der Gläubiger hat noch weniger Einfluss auf das Kreditinstitut des Schuldners. Der Schuldner kann sich jedoch bei &quot;Spätüberweisungen&quot; bei seinem Kreditinstitut schadlos halten, was dem Gläubiger m.E. verwehrt ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@larenceius<br />
Ich wage einzuwerfen, dass ich die Entscheidung nur begrüßen kann. Denn der Gläubiger hat noch weniger Einfluss auf das Kreditinstitut des Schuldners. Der Schuldner kann sich jedoch bei &#8220;Spätüberweisungen&#8221; bei seinem Kreditinstitut schadlos halten, was dem Gläubiger m.E. verwehrt ist.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: lawrenceius</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/ganz-kurz-verzug-bei-geldschulden-und-uberweisung/comment-page-1/#comment-280</link>
		<dc:creator>lawrenceius</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Apr 2008 11:54:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/?p=157#comment-280</guid>
		<description>Meiner Meinung ist die Entscheidung nicht wirklich tragbar. 

a) Der Schuldner hat nicht wirklich Einfluss darauf, wann das Kreditinstitut seiner vertraglichen Verpflichtung nachgeht - nämlich die Gutschrift des angewiesenen Betrags auf das Konto des Gläubigers. 

b) Die Ansicht von Göller (JuS 2002, S. 1179) ist da schon eher adäquat und der sollte man folgen, denn bei vorlage des Überweisungsschein hat der Schuldner alles mögliche getan um seine Verbindlichkeit zu erfüllen.  Weiter könnte man noch mit § 130 BGB argumentieren, denn die h.M. bejaht dann ein Zugang, wenn alles mögliche getan wurde, dass die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt und dieser die Möglichkeit hat, diese wahrzunehmen. ... ob es nun toll ist, mit vorschriften des allgemeinen teils im schuldrecht zu argumentieren, sei mal dahingestellt ... aber teleologisch betrachtet ... ;) 

Meine Meinung! 

beste grüße</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Meiner Meinung ist die Entscheidung nicht wirklich tragbar. </p>
<p>a) Der Schuldner hat nicht wirklich Einfluss darauf, wann das Kreditinstitut seiner vertraglichen Verpflichtung nachgeht &#8211; nämlich die Gutschrift des angewiesenen Betrags auf das Konto des Gläubigers. </p>
<p>b) Die Ansicht von Göller (JuS 2002, S. 1179) ist da schon eher adäquat und der sollte man folgen, denn bei vorlage des Überweisungsschein hat der Schuldner alles mögliche getan um seine Verbindlichkeit zu erfüllen.  Weiter könnte man noch mit § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/130.html" title="&sect; 130 BGB: Wirksamwerden der Willenserkl&auml;rung gegen&uuml;ber Abwesenden">130</a> BGB argumentieren, denn die h.M. bejaht dann ein Zugang, wenn alles mögliche getan wurde, dass die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt und dieser die Möglichkeit hat, diese wahrzunehmen. &#8230; ob es nun toll ist, mit vorschriften des allgemeinen teils im schuldrecht zu argumentieren, sei mal dahingestellt &#8230; aber teleologisch betrachtet &#8230; <img src='http://www.jurakopf.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' />  </p>
<p>Meine Meinung! </p>
<p>beste grüße</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/ganz-kurz-verzug-bei-geldschulden-und-uberweisung/comment-page-1/#comment-278</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Apr 2008 10:31:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/?p=157#comment-278</guid>
		<description>Ja, das trifft sogar genau den Fall. Ich zitiere mal den entsprechenden Absatz aus dem Urteil der das wichtigste zusammen fasst:

&quot;Mithin ist der Zeitpunkt, der für die Beurteilung maßgeblich ist, ob eine Zahlung durch Banküberweisung im Rahmen eines Geschäftsvorgangs als rechtzeitig bewirkt anzusehen ist, so dass für die Forderung keine Verzugszinsen nach dieser Bestimmung zu zahlen sind, der Zeitpunkt, zu dem der geschuldete Betrag auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wird. [...]

Nach alledem ist auf die vorgelegte Frage zu antworten, dass Art. 3 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii der Richtlinie 2000/35 dahin auszulegen ist, dass bei einer Zahlung durch Banküberweisung der geschuldete Betrag dem Konto des Gläubigers rechtzeitig gutgeschrieben sein muss, wenn das Entstehen von Verzugszinsen vermieden oder beendet werden soll.&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, das trifft sogar genau den Fall. Ich zitiere mal den entsprechenden Absatz aus dem Urteil der das wichtigste zusammen fasst:</p>
<p>&#8220;Mithin ist der Zeitpunkt, der für die Beurteilung maßgeblich ist, ob eine Zahlung durch Banküberweisung im Rahmen eines Geschäftsvorgangs als rechtzeitig bewirkt anzusehen ist, so dass für die Forderung keine Verzugszinsen nach dieser Bestimmung zu zahlen sind, der Zeitpunkt, zu dem der geschuldete Betrag auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wird. [...]</p>
<p>Nach alledem ist auf die vorgelegte Frage zu antworten, dass Art. 3 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii der Richtlinie 2000/35 dahin auszulegen ist, dass bei einer Zahlung durch Banküberweisung der geschuldete Betrag dem Konto des Gläubigers rechtzeitig gutgeschrieben sein muss, wenn das Entstehen von Verzugszinsen vermieden oder beendet werden soll.&#8221;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: John Q. Public</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/ganz-kurz-verzug-bei-geldschulden-und-uberweisung/comment-page-1/#comment-277</link>
		<dc:creator>John Q. Public</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Apr 2008 10:07:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/?p=157#comment-277</guid>
		<description>Für den Geschäftsverkehr sagt dazu recht aktuell auch der EuGH etwas:
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79919596C19060306&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=ARRET</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Für den Geschäftsverkehr sagt dazu recht aktuell auch der EuGH etwas:<br />
<a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79919596C19060306&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=ARRET" rel="nofollow">http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&amp;lang=de&amp;num=79919596C19060306&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=ARRET</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
