Skip to content

Mir liegt schon etwas länger der Frister zur Rezension vor – ich habe die Gelegenheit genutzt, nochmal ein Buch zum Strafrecht AT ausführlich und ganz zu lesen. Das Ergebnis: Schön geschrieben – aber es gibt einige Kritik.

Hinweis: Das Buch wurde mir als Rezensionsexemplar zugestellt

Inhaltlich gibt es kaum was anzumerken: Der Autor schreibt zum StGB AT und behandelt dabei, nach eigenem Ziel, nur die relevanten Inhalte. Dagegen ist nichts einzuwenden und es stärkt ein Buch zum Lernen ja auch ungemein. Allerdings gibt es inzwischen derart viele Bücher zum Strafrecht AT, dass ein weiteres Buch sich schlichtweg hervorheben muss.

Echte Besonderheiten aber vermisse ich hier: Es gibt zwar Aufbauschemata, die aber gibt es in den meisten Büchern, daher kann das alleine nicht ausreichen. Fälle werden im Buch nicht besprochen, auch gibt es keine regelmässigen Hinweise auf externe Musterfälle, die man zur Vertiefung erarbeiten kann.
Eine nette Idee ist die Sammlung von Lektüreempfehlungen, die auf wichtige Urteile verweist, die man nachlesen soll. Der Autor beweist hier auch viel Empfinden für die Studienpraxis, wenn er nicht einfach (bewusst wenige) Urteile erwähnt, sondern dabei auch eingrenzt, welche Seiten man dort lesen soll.

Sicherlich positiv sind die regelmässig genutzten Schaubilder (als Beispiel auf Seite 237 und Seite 348 nachsehen), die durchaus hilfreich sind – fraglich nur, warum man z.B. bei den Konkurrenzen darauf verzichtet hat.
Die Sprache ist gut und souverän, der Autor weiss verständlich zu schreiben, wobei das Schriftbild (kaum Absätze, man wird mitunter vom Text “erschlagen” beim Lesen) doch sehr anstrengend ist.

Das Buch ist ein “Kurz-Lehrbuch”, es wird sehr aktiv mit Fußnoten und Verweisen gearbeitet, die Dogmatik insgesamt aber aus dem Buch dann doch rausgehalten. So sind die Vorsatztheorien nur kurz dargestellt, Abstrusitäten wie die Schuldbegriffs-Definition finden sich gar nicht. Die Schwerpunkte sind soweit gut gesetzt und an den Prüfungen orientiert.

Die Jurakopf-Einschätzung

Das Buch für sich gesehen weiss zu überzeugen. Mit Blick auf die Fülle an Literatur zum Thema aber fehlt ein gewisses Plus ein “Gimmick”, um hervorzustechen. Bei vielen schwierigen Themen wie etwa der objektiven Zurechnung kann man als Leser durchaus von den klaren Ausführungen von Frister profitieren; Schade ist das sehr anstrengende Schriftbild.

Daten zum Buch

Helmut Frister
Strafrecht AT
3. Auflage
Verlag C.H.Beck
ISBN 9783406577888
Preis: 22,90 Euro

Post comment as twitter logo facebook logo
Sort: Newest | Oldest

Unterstützer

Dieses private Projekt wird unterstützt von vier Verlagen, die es mir ermöglichen, möglichst viele Rezensionen zu schreiben und denen ich hier aufrichtig danken möchte:

Verlag C.H.Beck

C.F.Müller

WoltersKluwer

DeGruyter

Twitter Post

  • Die Sicherungsabrede der Grundschuld in der Zwangsvollstreckung: Seien wir ehrlich: Wer den Titel gelesen hat, d...
    10:00 AM December 19th
  • Der maßgebliche Zeitpunkt in der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung: Eine der wenigen dogmatischen Streitigke...
    4:10 PM December 4th
  • BGHSt 17, 382: Zeuge vom Hörensagen und Unmittelbarkeitsgrundsatz: Die Vernehmung eines “Zeugen vom Hörensagen” ...
    8:25 PM December 1st
  • Referendar, lerne dein Werkzeug kennen: Manchmal hat man auch wirklich nur ein Brett vor dem Kopf: Da hat man si...
    6:52 PM September 2nd

Find us on Facebook