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Ein beliebtes Problem, nicht nur in Anfängerklausuren: Der Verkäufer versendet etwas falsches. Nicht unbedingt schlechter, sondern beispielsweise auch ein viel wertvolleres Produkt als das eigentlich gekaufte. Und will es jetzt zurück – klar. Der Aufsatz von Schwab hilft da.

Ein echter Lesetipp: In der JuS Heft 9 aus 2002 schreibt Schwab etwas zur Falschlieferung durch den Verkäufer nach der Schuldrechtsreform. Heute ist die nicht mehr neu, man kann sich also Teil I (altes Schuldrecht) mehr oder weniger sparen – der ist aber auch nur sehr kurz. Die 5 Seiten danach sind nicht nur lesenswert und verständlich, sondern absolutes Basiswissen, das bei vielen leider nicht sitzt.

Wer nochmal  genau nachlesen will, wie das mit dem “Aliud” funktioniert, der ist bei Schwab richtig: Jus 9/2002 ab Seite 866.

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