Jurakopf – Tipps für Jurastudenten: Rezensionen und Tipps für Jura-Studenten

Euer Ehren.

Artikel-Daten: Jun 2nd, 2008 | By Jens Ferner | Category: Alltag  | Kurzlink
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Wenn es für mich zwei digitale Medien gibt, die in den letzten Jahren einen beispiellosen freien Fall von “Anspruchsvoll” in Richtung “Boulevard” hingelegt haben, dann sind das Spiegel (Online) und Telepolis. Letzteres setzt dem Ganzen nun die Krone auf indem man ein (erfundenes) Interview mit einem deutschen Richter (der ein oder andere wird ihn vom Namen her kennen ;) so beginnt:

Euer Ehren, Ihre bekannte Pressekammer hat kürzlich geurteilt, [...]

Satire hin oder her: Amerikanische Filme machen es schon schwer genug, man muss (inzwischen verbreitete) Fehler nicht auch noch auf dem Weg verbreiten.

Mal abgesehen davon, dass ich es nicht mag, wenn man erfundene Interviews nicht ausdrücklich kennzeichnet und das dortige ist für mich weder Lustig noch besonders satirisch – aber das sind ja wieder Geschmacksfragen. Die Tatsache, dass aber tatsächlich mancher nachfragt, ob es nun erfunden ist, zeigt deutlich dass eine solche Kennzeichnung wichtig und richtig ist.

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12 comments
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  1. Die Tatsache, dass aber tatsächlich mancher nachfragt, ob es nun erfunden ist, zeigt deutlich dass eine solche Kennzeichnung wichtig und richtig ist.

    Das wirklich Schlimme ist, dass dieses “Interview” Buskes Gesinnung absolut authentisch wiedergibt.
    Es sollte als Warnung- und nicht als Satire verstanden werden.

  2. Das spielt keine ROlle, weil ihm hier die Worte eines Fremden in den Mund gelegt werden. Und wenn mancheiner das nicht als Fiktion erkennt hat der Betroffene ein gutes Rech sich zu wehren.
    Der Witz ist ja gerade, dass hier jemand sagt er gibt keine Interviews und wird dann in einem fiktiven Interview dargestellt, wobei nun ein Dritter entscheidet was er wohl gesagt hätte. In der so dargestellten Form finde ich es geschmacklos.

  3. Ich meine, wer dieses “Interview” anhand der gegebenen Hinweise nicht als fiktiv erkennt, wird auch innhaltlich damit hoffnungslos überfordert sein und es vermutlich garnicht lesen.
    Solche Satire-Interviews und auch die Sprechblasenfotos (u.a. Stern, Spiegel) sind schon seit Jahrzehnten aus der Printpresse bekannt.
    Ich meine, die Pressekammer Hamburg betreibt eine hochgefährliche Gesinnungsjustiz und juristische Brandstiftung.
    In einem solchen Fall halte ich es für legitim und angebracht, ja sogar wichtig, das in dieser Weise anzuprangern.
    Man mag das Geschmacklos finden, bezogen auf Buskes Rechtsmeinung wäre das nach m.M. allerdings eine mehr als zurückhaltende Wertung.

  4. Nur weil ich jemanden nicht mag gilt für ihn kein anderes recht. Auch ich mag die Hamburger Urteile nicht – deswegen wird der betroffene Richter aber sicherlich nicht zum Freiwild.

    Dass mancheiner mit dem Interview intellektuell überfordert ist sieht man schon an den Kommentaren, vor allem daran, dass offenbar einige es als Wirklichkeit eingestuft haben. Und eben das ist das Problem – gerade Telepolis, das gerne in seinen Artikeln schlechten Stil kritisiert, muss hier verstärkt Kritik vertragen können.

    Ich denke, gerade Urteile brauchen keine Satire, sondern können immer mit einer sauberen Rechtsanwendung zerlegt werden. Und anders als bei den Spiegel-Sprechblasen (bei denen offensichtlich ist, dass es sich um “in den Mund gelegte Wörter” handelt) muss man bei diesem fiktiven Interview kritisch fragen.

    Und wenn alles, was du dem entgegen zu setzen hast, deine Ablehnung gegenüber der Person “Richter Buske” ist, solltest du überdenken ob das im Rahmen von Rechtsanwendung die richtige Position ist. Es sind zwei Sachen ob man sgat, ein fiktives Interview dieser Form ist geschmacklos oder man es nur gutheisst, weil man die betroffene Person nicht mag. In einem Rechtsstaat ist letzteres irrelevant.

  5. Kann mit jemand am Beispiel der Presekammer Hamburg definieren, was ein Rechtsstaat ist.

    a) Stolpe = Mit dem Argument der Mehrdeutigkeit ist alles verbietbar. Die derutsche Sprache ist in jedem Wort mehrdeutig.
    b) Mörder klagen gegen Internent-Archive
    Mit der nicht nachgefragten Begründung der Resozialisierung, können Mörder den beginn zur Vernichtung der Internent-Archive für Politiker, Wirtschaftskriminelle u.a. legen.
    c) Bedingungsloses juristisches Glauben an Eidesstattliche Versicherunge in Einstweiligen Verfügungsverfahren.
    Ehrliche Menschen können sehr schnell finanziell kaputt geklagt werden.
    d) Fliegender Gerichtsstand: Kriminelle Anwälte u.a. können so lange einenen Richter (Gericht) suchen, bis sie einen nach ihrem Geschmack gefunden haben. Mit den Verfügungsverfahren können kriominelle Anwälte die gerichtstände (Richter) testen. Die Hauptsacheverfahren können dann an “besseren” Gerichtsständen durchgeführt werden.

  6. [...] ausgesucht und eingefügt und müssen nicht die Meinung des Interviewten widerspiegeln. Und wegen dieses Urteils distanziere ich mich natürlich von allen Aussagen meines [...]

  7. Da hat der Redakteur wohl anscheinend zu viele amerikanische Filme geschaut. Dabei sollte zumindest ein rudimentäres Grundwissen über unser Rechtssystem zum Allgemeinwissen gehören.

    Zitat: Ich denke, gerade Urteile brauchen keine Satire, sondern können immer mit einer sauberen Rechtsanwendung zerlegt werden. Und anders als bei den Spiegel-Sprechblasen (bei denen offensichtlich ist, dass es sich um “in den Mund gelegte Wörter” handelt) muss man bei diesem fiktiven Interview kritisch fragen.

    Das sehe ich anders. Nach deiner Aussage dürften nur Juristen Kritik an einem Urteil üben. Diese Ansicht verkennt aber, dass auch die Judikative Teil des demokratischen Systems ist. Auch Gerichte und Richter müssen sich offen der Kritik durch Presse und Bürger stellen und eine Kritik muss auch durch künstlerische Mittel gestattet sein. Zu diesen künstlerischen Formen gehört auch die Satire, solange diese nicht die Ehre der kritisierten Peron verletzt.
    Das Interview ist nach meiner Ansicht ziemlich eindeutig als fiktives erkennbar. So ist z.B. im ersten Absatz davon die Rede, dass das Interview “vermutlich frei erfunden ist” und dass der betreffende Richter keine Interviews gibt. Das heißt allerdings nicht, dass ich den Artikel für sehr niveauvoll oder gelungen halte.

  8. Wenn es einen Blogger gibt, der die Anrede “Euer Ehren” nicht als deutlichen Hinweis darauf deutet, dass dieses “Interviews” nie stattgefunden hat, dann haben wir ihn jetzt gefunden …

    “Euer Ehren” ist zudem eine Anspielung auf des Herrn Richters au den Zeichnungen erkennbare und allgemein bekannte Haarpracht, die ihm allgemein Vergleiche mit englischen Lordrichtern einbringt.

    Ferner war das “Interview” unter der Rubrik “Glosse” erschienen und wurde bereits im Subtitel als fiktiv bezeichnet sowie am Ende bestritten. Was brauchst Du denn noch?

  9. @Markus: Das ist schön, dass du das “euer ehren” mit einem Hintergrund genutzt hast, doch wird es für mich erst klar, nachdem du es so deutlich festhältst. Der Hinweis auf die Kategorie “Glosse” ist zwar angebracht, doch leider hilft der nicht, da ich bisher nur die “Druckansicht” gelesen habe. Und dort ist eine genutzte Kategorie nicht ersichtlich. Doch auch auf der Startseite ist die Kategorie erst nach einem zweiten Blick zu erkennen, besonders wenn man von der Startseite direkt den Artikel aufruft.

    Die Frage, was ich brauche, ist falsch gestellt: Ich habe erkannt dass es fiktiv ist. Du solltest dir die Frage stellen, was die unbedarften Leser brauchen, die es nicht verstanden haben.

    Ein anderes Beispiel, vielleicht ist dann zugänglicher worum es mir geht: Zunehmend ist es in “Nachrichten-Sendungen” üblich, zu einem Beitrag Archiv-Material zu zeigen, das nicht ausdrücklich als Archiv-Material gekennzeichnet ist. Klar geht die Welt nicht unter, natürlich kann ein intelligenter Zuschauer das auch richtig einordnen – aber es muss nicht sein. Und gerade in Zeiten, in denen zunehmen nach “Medienkompetenz” geschrieen wird, sind es zuvorderst die Medien, die gefragt sind, das zu bilden. Und sei es mit einem kurzen Satz ganz am Ende: “Dieses Interview ist frei erfunden”. Wenn doch ohnehin klar ist, dass es das ist, warum tut es dann weh, das noch kurz zu schreiben?

  10. @Peter, zu
    “Nach deiner Aussage dürften nur Juristen Kritik an einem Urteil üben.”

    Nein, das habe ich nicht gesagt und sowas werde ich auch nicht sagen. Da Recht (und somit Urteile) sich immer an den Bürger, also grossteils juristische Laien, wendet dürfen diese nicht nur Kritik üben, sondern müssen es auch. Recht ist schliesslich kein Selbstzweck.

    Ich sagte, dass man ein Urteil juristisch zerlegen und kritisieren muss. Wenn ein Urteil rechtsfehlerhaft ist, braucht man keine Polemik, sondern kann auf das Recht verweisen. Wenn das Urteil aber dem Recht entspricht und trotzdem “gefühlt ungerecht” ist, liegt der Fehler (wenn es denn einer ist) nicht im Urteil, sondern im Gesetz – die Kritik muss in dem Fall also in Richtung des Gesetzgebers zielen.

    Zu den Urteilen aus Hamburg bleibt mir daher nur eine Forderung: Der Ruf nach dem Gesetzgeber, das 100 Jahre alte Störerrecht des BGB mal in Ruhe zu überarbeiten. Wer es kennt, wundert sich weder über die Urteile aus Hamburg, noch über die vollkommen anders lautenden aus Düsseldorf.

  11. Zu Jens Ferner
    Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass die Rechtsprechung im Presserecht nach Gesetzen abläuft.
    In diesem Bereich der Rechtsprechung haben wir das englische Prinzip: Es gelten die gefällten Urteile und Beschlüsse als Recht. Für die meisten Positionen gibt es keine Gesetze. Dazu gehören Begriffe wie öffentliches Interesse, Resozialisierung, öffentliche Person, Privatsphäre, Soziasphäre, Intimsphüre, Verbreitung, Störer und vieles mehr.

    All das wird definiert durch eine begrenzte Zhaln von Anwälten und Richtern. SDie öffentlche Kontrolel wird sehr erschwert und kosten viele Zeit, Nerven und Geld.

    Dass das englische Prinzip im Presserecht gilt, ist nachzulesen beim Guru der Zensuranwälte Herrn Dr. Christian Schertz in seinem Buch: “Rufmord und Medienopfer. Die Verletzung der persönlichen Ehre.”
    Kann über Amazon gekauft werden.

    Ein oberflächliches und mieses aber interessantes und wichtiges Buch.

  12. Die aufgezählten Begriffe (insb. öffentliches Interesse, öffentliche Person [der Zeitgeschichte;MS], Verbreitung) sind aber keine gesetzesfreien Produkte der Rechtssprechung, sondern sog. unbestimmte Rechtsbegriffe. Deren Existenz ist in Anbetracht des Bestimmtheitsgrundsatzes immer kritisch zu betrachten. Allerdings würde ohne derartige, wandlungsfähige Begriffe das Rechtssystem bei neuen Entwicklungen (technische, aber auch gesellschaftliche) immer auf ein Handeln des Gesetzgebers warten müssen. Und dieser ist nunmal chronisch desinteressiert an zeitnaher Gesetzesanpassung (außer es ist öffentlichkeitswirksam).
    Der Störer ist hingegen eine Konstruktion, die tatsächlich einer Überarbeitung bedarf.
    Pauschal gegen jeden wertausfüllungsbedürftigen Begriff vorzugehen ist mE viel zu oberflächlich.
    Nebenbei hat jedes Urteil in Deutschland Rechtskraft für die beteiligten Parteien. Und Präzendenzfälle wird man auch nicht abschaffen können. Das common law geht dagegen davon aus, dass es sog. binding precedents gibt, welche die folgenden Gerichte binden. Das gilt in Deutschland nicht. Das sieht man auch gerade an den unterschiedlichen Entscheidungen, die von der Hamburger Linie abweichen.

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