Ein paar handfeste Tipps für juristische Klausuren
Artikel-Daten: Jun 3rd, 2008 | By Jens Ferner | Category: Klausurtipps | KurzlinkJens Ferner bei Twitter folgen
Alexander vom Epiblog hat mich auf das Thema “Klausuren” aufmerksam gemacht, zu dem er selber schon einen Linktipp bereit hält. Nachdem ich das Thema schon länger vor mir her schiebe, nehme ich das als Anlass, um kurz was dazu zu schreiben und ein paar Literatur-Tipps zu geben.
Das wichtigste vorab, speziell für Studienanfänger die gerade von der Schule kommen: Es ist vollkommen normal, in juristischen Klausuren durchzufallen. Irgendwo müssen die teilweise 60-80% Durchfallquote ja auch herkommen. Das heißt: Nicht abhalten lassen und immer fleißig mitschreiben. Sinn macht das freilich nur, wenn ihr die Anmerkungen der Korrektoren lest, die sind nämlich mitunter sehr hilfreich. Tut es euch an und lest sie, es wird euch helfen.
Womit wir beim zweiten Tipp sind: Schreibt mit was euch in die Finger kommt (solange es Risikolos ist). Im Regelfall kann man die Übungen unbegrenzt mitmachen und auch unbegrenzt durch Klausuren fallen: Nutzt das. Nicht unbedingt inhaltlich (wer sich auf das Examen ernsthaft vorbereitet wird merken, dass die Übungen nicht ganz so schwierig sind wie man sie in Erinnerung hatte) aber vor allem um an eurem Zeitmanagement zu arbeiten. Sich was aus dem Kopf zu drücken ist nie schwierig – das aber aber strukturiert zu Papier zu bringen und alles was man darlegen wollte auch präsentieren zu können in der immer zu knappen Zeit, das ist die wahre Herausforderung.
Wichtig ist auch – und da vertut man sich gerne – die Erfassung des Sachverhaltes. Am besten man liest ihn einmal, dann noch einmal. Danach verinnerlicht man das gelesene, liest ihn zum Dritten Mal und markeirt ggfs. wichtige Stellen bzw. macht sich Stichwörter. Ich bevorzuge letzteres, weil einmal gesetzte Markierungen schnell den Blick fokussieren und man evt. überlesenes dann auch nicht wahrnimmt.
Der Tipp, noch vor dem Lesen des Sachverhaltes als erstes die Fallfrage zu lesen, kommt nicht von ungefähr – wenn etwa 5 Beteiligte mitspielen aber nur die Strafbarkeit von einem gefragt ist, kann man sich Vorüberlegungen ersparen und liest den Sachverhalt auch ganz anders.
Beim Lesen des Sachverhaltes sollte man immer die Beziehungen der Einzelnen untereinander mit Skizzen darstellen. Und daran denken: Dreiecksverhältnisse gibt es immer, im Strafrecht, Zivilrecht und auch im Öffentlichen Recht.
Ein weiser Ratschlag ist es, sich als erstes zu überlegen “Was wäre eine gerechte Lösung” und sich das irgendwo zu notieren. Am Ende, wenn man mit seiner Lösungsskizze fertig ist, kann man seine erste Überlegung mit dem Ergebnis gegenüberstellen und sich bei einer Abweichung fragen, inwieweit die Abweichung vertretbar ist.
Zur Formalie, und bitte: Die jetzt genannten Fehler tauchen immer wieder auf; Zuerst mal schreibt man seinen Namen sauber auf das Deckblatt, auch mit Matrikelnummer, damit die Korrektoren einen zuordnen können. Es ist klug, sich das Deckblatt schon vor der Klausur vorzubereiten. Die Seitenzahlen der Arbeit nummeriert man, Schmierblätter beschriftet man mit “Überlegungen”, schreibt seinen Namen darauf und nummeriert die auch.
Bitte: Schreibt den Namen des Professors richtig wenn ihr ihn auf das Deckblatt aufnehmt. An das Ende der Bearbeitung gehört eure Unterschrift.
Ebenfalls Formalie und ständig diskutierter Punkt: Der Gutachtenstil. Den sollte man nämlich immer einhalten, aber dann doch nicht. Wer etwa breit diskutiert ob ein weggenommenes Fahrrad eine Sache ist, hat meistens schlechte Karten. Interessanter ist es da (sofern es zurückgestellt wird) die Gebrauchsanmaßung anzusprechen. Der Witz beim Gutachtenstil ist weniger ihn zu beherrschen als vielmehr ihn Konsequent anzuwenden und auch zielgerichtet wegzulassen. Üben kann man das freilich nur lebensecht in Klausuren, weswegen ich wieder nach oben verweise: Schreibt so viele wie möglich, lest die Korrektor-Anmerkungen und nehmt euch 4 oder weniger Punkte nicht zu Herzen.
Zum Abschluss meiner eigenen kleinen Tipps nun das beliebteste Thema: Die Meinungsstreits. Es ist beeindruckend, wie man hier unterschiedliche Ratschläge erhalten kann. Vorzugsweise Professoren meinen, man braucht sie gar nicht in Klausuren. Besonders Studenten meinen, je mehr man kennt, umso besser ist die Note – zugegeben, letztere sind näher an den Noten
Mein Tipp: Mittelweg. Jedenfalls in Übungen ist das Thema der nächsten Klausur häufig absehbar, speziell für dieses Thema nochmal den ein oder anderen Streit nachlesen kann nicht schaden. Im Regelfall könnt ihr, mit einem bisschen Grips, an den schwierigen Stellen ohnehin erkennen, ob es einen Streit gibt oder geben müsste. Sobald etwas schwierig auszulegen ist: Schreibt das. Konstruiert keinen Streit, sondern stellt klar:
“Hier ist fraglich ob das Tatbestandsmerkmal … erfüllt ist. So kann man es restriktiv auslegen indem man …, somit wäre es hier nicht erfüllt. Man kann es aber auch weit auslegen, daher …. womit es hier vorliegen würde. Für die erste Auslegung spricht vor allem …, für die zweite ….. Bei der restriktiven verkennt man aber …, also ist der weiten zu folgen.”
Wer in Klausuren einen Streit detailliert bringt und sogar schreibt “Der BGH meint dazu…., Schönke aber sieht das ….” – der wird sich wundern, wenn es dafür mitunter sogar negative Bemerkungen gibt. Daher: Meinungsstreits sollte man kennen, aber nicht auswendig kennen. Nutzt die Sammlungen von Meinungsstreits nicht, um sie auswendig zu lernen, sondern um zu sehen, über welche Fragen man sich streiten kann und wie man das löst – im Regelfall ist es immer das Prinzip der These, die sich in dem Begriff der Gerechtigkeit des Aristoteles der Nikomachischen Ethik findet (sollte man als Jura-Student kennen!). [Anmerkung: Auch wenn die Überlegungen des Aristoteles überzeugend sind, so denke ich liegt ihn ihnen ein Trugschluss - zwar ist Gleichheit als Mitte eine Form von Gerechtigkeit, doch ist Gerechtigkeit nicht ausschließlich Gleichheit. Aber das führt jetzt zu weit. Rawls hat da gute Ansätze gehabt, ebenfalls lesenswert, aber auch nur teilweise von mir vertreten. Ich empfehle, wie immer, das Material zu lesen und selber nachzudenken. Geht auch gut im Rahmen des Grundlagenfachs Rechtsphilosophie oder in einem passenden Seminar.]
Das heisst für euch: Wenn ihr etwas seht über das man sich streiten könnte (und es ist in dieser Klausur auch sinnvoll anzusprechen!), ihr habt aber keinen Streit dazu im Kopf: Diskutiert es selber aus. Bildet zwei extreme Positionen der Auslegung, stellt die dar und bildet dazwischen eine “Mitte”. Wertet die drei Positionen dann mit eigenen Argumenten entsprechend eurem Rechtsempfinden.
Der letzte Tipp, auch wenn abgedroschen: Es gibt im Regelfall keine “richtige Lösung”. Euer Weg muss vertretbar sein und sollte möglichst alles bedenken. Für euch gilt: Klausuren sind meistens ohnehin nicht lösbar. Häufig ist die Zeit zu knapp bemessen und ihr seid ja auch Studenten, keiner erwartet, dass ihr alles im Kopf habt. Wer also bei der Abtretung einer Forderung in einer Übung plötzlich den §404 BGB nicht anwendet der wird nicht gleich 0 Punkte haben.
Literatur-Tipps
Es überrascht nicht, dass es eine Fülle von Literatur zum Thema gibt: Bücher, Aufsätze, Skripte etc. Und klar: Man muss ja nur drauf schreiben “Alles was sie zum bestehen brauchen” und schon hat jeder das Gefühl man muss es haben. Nochmal der Hinweis nach oben: Wer mehrere Dutzend Klausuren geschrieben hat, der hat mehr über Klausuren gelernt als er in einem Buch lesen kann. Und “mehrere Dutzend” Klausuren ist nicht viel – in der aktuellen Zivilrechtsübung meinte der Professor zu den Studenten, ein guter Student würde um die 100 Klausuren schreiben vor dem Examen. Wenn man alles zusammenzählt geht das in der Tat.
Wer ein Buch lesen möchte, dem empfehle ich “Schreiben im Studium mit Erfolg” (hier schonmal angesprochen) aus dem Cornelsen-Verlag. Für Anfänger ein sehr hilfreiches Buch und nicht nur für Juristen.
In diesem Jahr sind sowohl in der JuS als auch in der JA Tipps zu Klausuren erschienen:
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JuS 4/2008: Körber “Zivilrechtliche Fallbearbeitung in Klausur und Praxis”, ab Seite 289
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JA 5/2008: Fahl “10 Tipps zum Schreiben von (nicht nur) strafrechtlichen Klausuren”, ab Seite 350
Ebenfalls lesenswert ist weiterhin Wolf in JuS 96 (ab Seite 30) mit Erwiderung von Fahl in JuS 96 auf Seite 280. Zudem Freund in JuS 97 ab Seiten 235 und 331 zur strafrechtlichen Fallbearbeitung.
Und zum Abschluss nochmals der Hinweis auf den Eintrag im Epiblog, der auf kostenlose Video-Tutorials für jedes der drei Rechtsgebiete hinweist: Hier zu finden.
Hinweis: Der Artikel wendet sich an Anfänger! Daher wird hier so wenig (und nicht so viel) wie möglich an Literatur empfohlen. Nicht angesprochene Werke sind nicht schlecht, aber m.E. für Anfänger ungeeignet. Etwa das Buch von Arzt zur Strafrechtsklausur, dass ich sonst empfehlen würde. Solche Bücher, wie Klausurenkurse, werden von mir einzeln besprochen und vorgestellt.
Jurakopf bei sozialen Netzen

Nur ein Kommentar zu den Notizen der Korrektoren. Ich hatte in allen (großen) Übungsklausuren ein einziges Mal einen Korrektor, aus dessen Anmerkungen hervorging, wie er zur Note kam.
Das hat mich nie so wirklich gestört, weils nahezu alles VBs waren, aber nervig ist es dennoch.
Der extremste Fall:
Knapp 2 Seiten (damit zu viel) in einer HA über den Prüfungsumfang bei einer Regelungsanordnung (§123 VwGO) geschrieben. Auf der nächsten Seite “Das Gericht hat daher im Rahmen der zeitlichen Beschränkung und ohne Vorwegnahme der Hauptsache…”
Kommentar daneben: Woher haben sie das denn?
Am Ende der Arbeit: Keine Herleitung des Prüfungsumfangs, schlechte Struktur, xy nicht angesprochen. 13 Punkte.
(am Rande: Ich hatte exakt die Lösungsskizze vom Profs eingehalten, wie ich später erfuhr).
So sehen hier aber häufig die Korrekturen aus…
Ich war bisher kaum mit meinen Korrektoren zufrieden. Da gibt es den, der meint, $107 BGB unterteile sich in zwei Alternativen oder den der mal eben nur den Aufbau meiner HA kritisiert [Wir hatten einen Untersuchungsausschuss mit zwei Fragen. Ich hatte unterteilt in 1. Allgemeines 2. Anwendung auf den Fall (naja, eigentlich genauer, aber das würde jetzt zu weit führen), er wollte unbedingt eine Teilung nach den beiden Fragen im UA] und mir dafür dann 7 Punkte gibt.
@Malte S: Da kannst du dich ja glücklich schätzen, mit 13 Punkten. Bei unseren Korrektoren wärst du mit solchen Kommentaren nicht mal zweitstellig.
Die Anmerkungen stimmten ja auch nicht. Die Note war durchaus berechtigt (+-2 Punkte) – nur die Kommentare nicht. Ich war da kein Einzelfall. Auch schön war: 1 Seite Streitstand, lette Meinung vom Korrektor durchgestrichen mit dem Kommentar “Die Meinung gibts nicht.” Dumm nur, dass er die drei oder vier Fußnoten nicht beachtet hat…
Aber um es auf den Punkt zu bringen: Die Randkorrekturen und Endanmerkungen sind meiner Ansicht nach absolut überflüssig und bringen keinen Lerneffekt.
Das beste was mir jeh geschah war die Bemerkung “Sie haben die (zugegeben abwegigen) Tatebstandsmekrmale des …. nicht geprüft”.
Früher hatte ich mal eine sehr gute Diskussion zu einem Problem in einer Hausarbeit über 3 Seiten geführt (war auch der Schwerpunkt). Über die 3 Seiten gab es keine Anmerkungen, nur am Ende den kurzen Hinweis “Keine Belege, daher nicht zu benoten”. Da ich ein eigenes Lösungsmodel entworfen hatte, war es mit Belegen schwer – der Korrektor hatte das offensichtlich nicht gelesen oder verstanden. War meine einzige Remonstration dir dazu führte dass aus den vergebenen 5 Punkten 14 Punkte wurden.
Aber das sind Einzelerfahrungen, im großen und ganzen sind Korrektoranmerkungen immer ganz gut nutzber um daraus zu lernen.
Gute Korrektoren (= verständige Korrektoren, die nicht an der “Lösungsskizze” kleben und didaktisch sinnvolle Anmerkungen schreiben) sind Mangelware. Kein Wunder bei der mäßigen Bezahlung. Hier gibts etwa 5 € für eine Examensübungsklausur.
Auf der anderen Seite: Bereiten schlechte Korrekturen nicht wunderbar auf die Examenswirklichkeit vor?!
[...] den §986 II, 936 III BGB im Kopf haben, ebenfalls den §404 BGB, der aber gerne vergessen wird – worauf ich ja schon hingewiesen habe. Tags: bgb, bt, erb, fall, fälle, ja, jura, kauf, kaufen, klausur, klausuren, kropholler, [...]