Gestern kam meine neue “JA”, darin fand ich eine Werbung für einen Dienst namens “MeineGesetze.de”. Die Idee fand ich gut – jedenfalls gut genug um mal reinzusehen.
Update: Bei JurPC finde ich gerade eine (positive) Besprechung, die ich den Lesern nicht vorenthalten möchte. Allerdings stehen dort Bedienung und Technik im Vordergrund. Ausserdem habe ich gesehen, dass bei C.H.Beck eine CD angeboten wird (die man sich sicherlich auf einen Stick kopieren kann?), die für 57 Euro (ohne Updates) ein Landesrecht der eigenen Wahl umfasst, womit einer der von mir bemängelten Nachteile umgangen werden kann.
Die Idee fand ich toll: Man kauft ein Bundle bestehend aus einem USB-Stick, auf dem Gesetzestexte hinterlegt sind, die im Volltext durchsuchbar sein sollen. Laut Anzeige geht es um Texte aus dem “Strafrecht, Zivilrecht und ÖffRecht”. Nach einem Blick auf die Webseite wurde klar: “ÖffRecht” beinhaltet nicht das jeweilige Landesrecht. Und damit wird es dann doof.
Ohne auch nur reinzusehen weiss ich damit, dass es für mich schon uninteressant ist: Die Updates kosten schliesslich Geld. Die Anschaffung auch. Und benutzen in Klausuren kann man es ohnehin nicht. Das heisst, ich brauche so oder so parallel dazu gedruckte Texte. Für den Gesamtpreis kann ich mir einen Hippel-Rehborn und einen Schönfelder samt Updates schonmal leisten. Fehlt finanziell nur noch der Satorius.
Und jetzt zur Technik, da wird es dann haarig: Aufgrund der Screenshots (man sieht einen Browser) gehe ich davon aus, dass das HTML Dateien sind. Warum denn nicht PDF? Auf Gesetze-Im-Internet.de jedenfalls gibt es kostenlos zu sämtlichen Bundes-Gesetzen die Fassung als PDF zum Download. Und die Updates sind da fliessend, nicht nur im Quartal. Die paar Bundesgesetze die ich wirkich brauche, ziehe ich mir da direkt als PDF und kann sie dann insgesamt durchsuchen.
Eben hier liegt ja der Sinn: Die Suchfunktion macht digitale Inhalte nützlich. Und da habe ich inzwischen am liebsten PDFs mit meinem eigenen Suchtool. Und wirklich praktisch wäre es für mich nur bei Landestexten, die aber fehlen.
Somit komme ich zum persönlichen Fazit, der Jurakopf-Einschätzung:
- Landesgesetze sind nicht dabei. Hier liegt aber für mich der Schwerpunkt des Interesses, die sind nämlich nicht nur umfangreich sondern man kennt nur selten alles nötige und müsste hin und wieder mal suchen
- Finanziell ist es für mich unsinnig, da ich parallel trotzdem gedruckte Gesetzes-Texte anschaffen muss und sowohl für die digitale wie die gedruckte Fassung Update-Kosten tragen muss
Also bleibe ich bei Schönfelder, Sartorius und Hippel-Rehborn. Das ist aber eine persönliche Wertung, vor allem aus der Sicht eines Studenten. Ein Praktiker wird das sicherlich anders sehen, wobei es nunmal fakt ist: Ein Buch nimmt man immer mal “schnell zu Hand”. Den Laptop nicht.
[...] aufbereitet und bietet auch Notiz-Funktionen, auf mich wirkt es, als hätte man den USB-Stick (hier von mir besprochen) einfach kostenlos online gestellt. Zu finden ist es hier, unter [...]
[...] habe den Dienst “MeineGesetze” bereits vor einiger Zeit besprochen, hier zu finden. Damals lag mir kein Exemplar zum Testen vor, ich möchte meine damalige Besprechung insofern also [...]