Jurakopf – Tipps für Jurastudenten: Rezensionen und Tipps für Jura-Studenten

Die “roten Ordner” – oder doch nicht?

Artikel-Daten: Jun 1st, 2008 | By Jens Ferner | Category: Arbeitstipps, Erstsemester-Tipps  | Kurzlink
  Jens Ferner bei Twitter folgen

Die Diskussion, ob man nun die roten Ordner von Beck holt (und nachsortiert) oder eben nicht ist ziemlich alt. Und jeder hat seine höchstpersönliche Ansicht. Hier nun meine, mit ein paar Fakten und einer kleinen Empfehlung.

Die Empfehlung an den Anfang: Für Erstsemester reichen die kleinen weißen Handtexte aus dem Beck-Verlag. Wer sich das GG, StGB und BGB hol tist damit zumindest im ersten Semester gut bedient. frühestens im zweiten Semester, wenn nicht gar erst im Dritten, würde ich dann das Paket von Nomos holen. Dieses Jahr macht sich das auch gut im Biergarten wenn man die EM guckt – schliesslich sind die Bände in Schwarz-Rot-Gold gehalten. Wer braucht da noch Fähnchen am Auto, einfach die Nomos-Texte auf die Rückbank, so feiert sich der intellektuelle Fussbal-Fan ;)

Ernsthaft: Die “roten Ordner” (der Kenner spricht von den Loseblatt-Sammlungen) sind meiner Meinung nach wenn, dann erst nach dem Grundstudium (nach der Zwischenprüfung) sinnvoll. Und ob überhaupt, muss dann jeder selber entscheiden. Es gibt nicht wirklich den Zwang, im Studium immer sofort auf dem laufenden zu sein bei jeder kleinen Gesetzesänderung, auch wenn das jetz thart klingt: Für die normalen Klausuren braucht man Teile der Gesetze, die sich nicht derart oft verändern. Und wenn, beachtet das der Klausursteller und man wird es ohnehin in der entsprechenden Übung vermittelt bekommen.

Ich selber lege -weniger wegen des Studiums als vielmehr wegen meines Hobbys- sehr viel Wert auf einen aktuellen Staatsrechtlichen Gesetzestext (Sartorius) und Landesgesetzestext (Hippel-Rehborn). Daher habe ich mich hier für das Werk mit Nachlieferungen entschlossen. Wie man sieht: Ein sehr individueller Grund, den ich nicht auf andere übertragen kann.

Fakt ist: Die Texte von Nomos sind einfach handlicher, vor allem der Landesgesetzes-Text. Das Nachsortiern kostet nicht nur laufend Geld, sondern mitunter auch sehr viel Zeit und Nerven – wenn man dann bemerkt, dass es zwar schön ist alles aktuell zu haben, in der Uni aber nicht relevant, wirkt das ganze Verfahren schon recht sinnentleert. Insofern ist es für mich verständlich, wenn viele sich die Texte von Nomos holen und die dann einfach jährlich neu kaufen – macht 39 Euro zzgl. Landestext und ist somit durchaus bezahlbar.

Wer sich dennoch für die roten Ordner entscheidet, fragt sich vielleicht, ob es sich nicht lohnt, einfach einmal jährlich den Ordner neu zu kaufen anstelle alles nachzusortieren – und ob das nicht sogar günstiger ist. Ich habe dazu einfach die Daten der Jahre 2007 und 2008 zusammengestellt, es kann sich also jeder selber ein Bild machen:

  1. Schönfelder: Neupreis liegt bei 38 Euro. Im Jahr 2007 gab es drei Ergänzungslieferungen (130 bis 132) zum Preis von insgesamt 30,50 Euro, im Jahr 2008 gab es bisher 3 Lieferungen (133 bis 135) zum Preis von insgesamt 24 Euro.
  2. Hippel-Rehborn: Neupreis liegt bei 45 Euro. Im Jahr 2007 gab es 3 Lieferungen (97 bis 99) für die man insgesamt 42 Euro ausgegeben hat, in diesem Jahr ist es bisher nur eine Lieferung (100) für 34,50 Euro.
  3. Sartorius: Der Satorius kostet 35 Euro und im Jahr 2007 hat man für die Ergänzungslieferungen 83 bis 85 insgesamt 35,10 Euro ausgegeben. Im Jahr 2008 gab es bisher nur eine (die 86.), die mit 11,8 Euro zu Buche schlägt.

Man sieht: Finanziell ist es bei den ersten beiden günstiger, beim letzten nur um 10cent teurer. Zu Bedenken ist auch, dass man sich im Regelfall vor dem Examen nochmals alle drei neu holt, weil man (berechtigterweise) die Sorge hat, evt. was falsch einsortiert zu haben. Mit Blick auf die Examensprüfung lohnt sich das Nachsortieren also nicht.

Am Ende bleibt ein alter Streit und eine Emfephlung von mir für die ersten 4 Semester. Danach mag sich jeder entscheiden wie er will und verurteile nicht die, die es anders sehen. Ich hoffe jedenfalls, mit diesem Artikel ein klein wenig Hilfestellung gegeben zu haben.

Und noch ein Linktipp zum Schluss: Auf http://www.loseblatt.org/ finden sich viele Informationen zu Aktualisierungen.

Tags: , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

Jurakopf bei sozialen Netzen
Folge Jurakopf bei Facebook und bleibe auf dem laufenden einfach hier Fan werden.

Du kannst Jurakopf auch bei Twitter folgen und auf dem Laufenden bleiben.




Registriere Dich doch: Es ist unverbindlich und du kannst mit festem Nick und eigenem Logo schreiben. Ausserdem ersparst Du dir das eingeben des Captcha-Codes: Das müssen nur unregistrierte User.

15 comments
Kommentiere doch diesen Artikel! »

  1. In diesem Zusammenhang vielleicht auch eine amüsante – naja eher beunruhigende – Geschichte: Einem Freund fehlten bei einer Klausur plötzlich bestimmte Seiten seines Landesgesetzestextes, obwohl er die Loseblattsammlung erst eine Woche zuvor erworben hatte. Fazit: Selbst bei gekauften Exemplaren besteht die Gefahr, dass etwas falsch bzw. gar nicht eingeordnet worden ist.

  2. Was sollen nur wir armen Kaufleute da sagen. Vom Unfallschutz bis zur Datensicherung, von Abschreibung bis Steuer, holen wir uns die Büros voller Loseblattsammlungen. Sartorius und Schönfelder haben wir meist auch noch.

    Ganze Wochenenden gehen für die Pflege der Loseblattsammlungen drauf und wenn es dann ernst wird, ist die Vorschrift gerade geändert worden, oder zu dem Paragraphen gibt es drei richtungsweisende Urteile die ihn praktisch umkehren.

    Könnte es eventuell sinnvoll sein unsere Gesetze, Vorschriften und Durchführungsbestimmungen radikal einzukürzen und die richtigungsweisenden Urteile auf den Müll zu werfen.

    Es einfach mal mit einem bedienbaren und vor allem verstehbaren Recht zu versuchen?

  3. Au ja, was ich mich auch schon immer gefragt hab: Wie ist der Beck-Verlag eigentlich an diese Quasi-Monopolstellung bei Gesetzestexten gekommen? Es ist mir kein Bundesland bekannt, bei dem man andere als die Beck-Version des Gesetzestextes nutzen darf. Abgesehen vielleicht von den neuerdings eingeschränkten Möglichkeiten in den “Nebenfächern”, wo Nomos & Co. langsam ‘nen Fuß reinkriegen.

  4. Wenn Nomos den Fuß in die Tür reinkriegt, dann ist das aber immer noch kein Durchbrechen von einem Monopol. Nomos gehört ja auch zur Beck-Gruppe.

  5. Also hier in Kiel / SH werden die Landesgesetze nicht von Beck herausgegeben. Außerdem werden uns im Examen die “Backsteine” aka Schönfelder, Satorius und Konsorten gestellt. Eigene können und dürfen wir nicht verwenden.
    Der Kauf lohnt sich daher nur dann, wenn man den Umgang mit diesen Werken lernen will.

  6. Selbst ein Prof. meinte einmal in einer Vorlesung, dass es für Studenten sehr überlegenswert wäre, auf die (teuren) Nachlieferungen zu verzichten und sich stattdessen alle zwei Jahre die Gesetzesklötze neu zu kaufen. Das ist dann in jedem Fall günstiger.

  7. In den ersten Semestern lohnen sich die Dinger in keinem Fall, da sollte man wirklich besser auf die normalen Auflagen setzen. Man braucht ja auch nur das Grundgesetz, das StGB und das BGB.Ich denke da ist das dicke Gesetz eher ein Statusobjekt, dass aber in meinen Augen etwas albern wirkt.

  8. ich find die roten klötze nicht so toll. liegen nicht so toll in hand. spiele auch mit dem gedanken mich von diesen zu trennen und die nomos reihe anzuschaffen.

    gruss

  9. Wenn die “eigenen” Loseblattsammlungen genutzt werden dürfen ist noch der Aspekt des “Anstreichens” zu erwähnen. ich kenne leute, da sind die Blätter ziemlich bunt, bei mir waren es nur gelegentliche Verweise um etwas schneller zu findne – manchmal ganz hilfreich…

  10. Ich habe hier
    1. den Schönfelder + Ergänzung
    2. den Satorius – Ergänzung
    3. den März

    Alle sortiere ich mehr oder weniger regelmäßig ein.

    Der Grund ist, dass man das Gefühl hat, professionell zu sein. In irgendeiner amerikanischen Serie hat die Mutter mal einen neuen Football-Helm für ihren Sohn gekauft, weil der alte so abgenutzt aussah. Der war völlig sauer, weil man mit neuem Helm ja wie ein Weichei wirkt. So geht es mir irgendwie auch mit den Gesetzestexten: Die müssen vom vielen Einordnen ganz zerfleddert sein.

  11. Schönfelder und Sartorius sind zum Kotzen! Will man an einer Stelle Seiten austauschen, muss man das ganze Ding auseinandernehmen und bekommt es dann nur mit extremer Mühe wieder zusammen.

    Ich weiß nicht, wie Beck es geschafft hat, die Masse so zu manipulieren, dass sie einen solchen Mist kauft! Und dann auch noch zu solch einem horrenden Preis.

  12. Das Problem habe ich nicht. Du denkst dran, die aussortierten Seiten direkt auf die raus genommenen Stäbe zu stecken – damit kannst du sie problemlos später wieder einsetzen.

  13. [...] einfach komplett neu kaufen. Meine Kostenanalyse hat schon gezeigt, dass es hier nur um sehr wenige Euro geht (wenn überhaupt) die man mehr [...]

  14. [...] NachlieferungenNachlieferungen (für Studenten m.E. nur dann sinnvoll, wenn man das Gesetz kommentieren darf) kann man übrigens [...]

  15. nun ich bin im 3. semster und niemand bei uns hat was anderes als beck oder nomos selbst die profs laufen nur mit handlichen werken durch den hörsaal. ich glaube das es mit den roten klötzen ein missverständnis ist: die wurden für die juristische bevölkerung gemacht, die bereits berufstätig ist, und nicht für studenten und theoretiker. da aber die verlage davon profitieren das studenten ängstliche wesen sind, werden sie den irrtum nicht aufkären und uns die teuren und zeitaufwendigen klötze auch weiterhin gewissenlos andrehen. ich empfehle nomos und die standart dtv beck texte, an der qualität einer klausur ändert es eh nichts und wenn ein gesetz so unglaublich neu sein sollte das es von bedeutung bei einer klausur sein kann, woher haben es dann die korrektoren so schnell bei der hand? ich glaube zu wissen wo man es nachschlagen kann ist bedeutender als das man alles nachschlagen kann ohne es zu wissen. -

Kommentieren

You must be logged in to post a comment.