<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Das Festnahmerecht nach §127 I StPO</title>
	<atom:link href="http://www.jurakopf.de/das-festnahmerecht-nach-%c2%a7127-i-stpo/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.jurakopf.de/das-festnahmerecht-nach-%c2%a7127-i-stpo/</link>
	<description>Rezensionen, Links und Forum für Jurastudenten</description>
	<lastBuildDate>Mon, 26 Jul 2010 09:14:12 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.9.2</generator>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
		<item>
		<title>Von: Matthias Prinz</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/das-festnahmerecht-nach-%c2%a7127-i-stpo/comment-page-1/#comment-1046</link>
		<dc:creator>Matthias Prinz</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 10 Aug 2008 21:33:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/das-festnahmerecht-nach-%c2%a7127-i-stpo/#comment-1046</guid>
		<description>Ich finde auch das du einfach mal das kaputte Schnier hättest zeigen können und eine Entschuldigung verlangen. In der Position des Baumarktes hätte ich dir Hausverbot erzeilt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde auch das du einfach mal das kaputte Schnier hättest zeigen können und eine Entschuldigung verlangen. In der Position des Baumarktes hätte ich dir Hausverbot erzeilt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/das-festnahmerecht-nach-%c2%a7127-i-stpo/comment-page-1/#comment-342</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 May 2008 17:47:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/das-festnahmerecht-nach-%c2%a7127-i-stpo/#comment-342</guid>
		<description>Sorry, aber das hier ist eine Seite, die sich alleine an Jura-Studenten wendet: In einer Klausur geht es alleine um rechtliche Fragen, nicht um gesellschaftspolitische Erwägungen. Obiges mag erstmal richtig sein, nützt aber im Meinungsstreit (und seiner Anwendung im echten Leben mit Bezug zur einzelnen Klausur) herzlich wenig. Nebenbei kann ich mit dem &quot;Argument&quot; jeglichen Grundrechtseingriff &quot;rechtfertigen&quot; und führe das System der Schranken-Schranke vollkommen ad absurdum. Hinzu kommt, dass mein Beispiel oben sich ganz klar auf die falsche Behauptung &quot;sie müssen das vorzeigen&quot; bezogen hat und weiterhin in dem Lichte eines Festnahmerechts.

Gesellschaftspolitisch muss ich aber leider deinen Standpunkt auch ablehnen, denn als Kunde will ich hofiert und eben nicht verdächtigt werden. Das aber ist eine Frage der Einstellung und nichts worüber man streitet. Fakt ist am Ende: Unvehältnissmässigkeit hin oder her: Derjenige der hier (ohne Rechtfertigung) handelt steht letztlich im Regen. Das mag zwar den ein oder anderen stören, ändert aber nichts an der Rechtslage. Und dem Ärger der dann hinten an steht.

Nebenbei verbleibt bei deinem Argument weiterhin das Problem, dass du willkürlich festlegst, worauf man hinweisen muss: Wie schon dargestellt, ist es üblich, dass Laien in den Baumarkt Muster mitschleppen. Wenn jeder an der Kasse auf jedes Schräubchen hinweisen würde das er mitbringt, würdest du das mit der Unverhältnismässigkeit anders sehen.  Genauso der Verbraucher, der ein Scharnier für 1,35 Euro mit sich schleppt und nur um vorher darauf hinzuweisen, an der Info-Kasse erstmal 10 Minuten warten muss, um einen rechtlich überflüssigen Zettel mit einer &quot;Eigentumsbestätigung&quot; zu erhalten. Ich empfinde das Argument leider sehr schwach, zumal es sich bei mkonsequenter Anwendung ins genaue Gegenteil verkehrt.
Sinnvoll ist es vielmehr, und da würde ich nicht diskutieren, wenn man etwa etwas grösseres neuwertiges (evt. in originaler Verpackung mitnimmt), etwa zur Reklamation oder bei einer Bedienungsfrage, wo dann in der Tat berechtigte Fragen aufkommen können. Hier ist es angebracht, als Kunde mitzudenken und sich vorher zu melden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry, aber das hier ist eine Seite, die sich alleine an Jura-Studenten wendet: In einer Klausur geht es alleine um rechtliche Fragen, nicht um gesellschaftspolitische Erwägungen. Obiges mag erstmal richtig sein, nützt aber im Meinungsstreit (und seiner Anwendung im echten Leben mit Bezug zur einzelnen Klausur) herzlich wenig. Nebenbei kann ich mit dem &#8220;Argument&#8221; jeglichen Grundrechtseingriff &#8220;rechtfertigen&#8221; und führe das System der Schranken-Schranke vollkommen ad absurdum. Hinzu kommt, dass mein Beispiel oben sich ganz klar auf die falsche Behauptung &#8220;sie müssen das vorzeigen&#8221; bezogen hat und weiterhin in dem Lichte eines Festnahmerechts.</p>
<p>Gesellschaftspolitisch muss ich aber leider deinen Standpunkt auch ablehnen, denn als Kunde will ich hofiert und eben nicht verdächtigt werden. Das aber ist eine Frage der Einstellung und nichts worüber man streitet. Fakt ist am Ende: Unvehältnissmässigkeit hin oder her: Derjenige der hier (ohne Rechtfertigung) handelt steht letztlich im Regen. Das mag zwar den ein oder anderen stören, ändert aber nichts an der Rechtslage. Und dem Ärger der dann hinten an steht.</p>
<p>Nebenbei verbleibt bei deinem Argument weiterhin das Problem, dass du willkürlich festlegst, worauf man hinweisen muss: Wie schon dargestellt, ist es üblich, dass Laien in den Baumarkt Muster mitschleppen. Wenn jeder an der Kasse auf jedes Schräubchen hinweisen würde das er mitbringt, würdest du das mit der Unverhältnismässigkeit anders sehen.  Genauso der Verbraucher, der ein Scharnier für 1,35 Euro mit sich schleppt und nur um vorher darauf hinzuweisen, an der Info-Kasse erstmal 10 Minuten warten muss, um einen rechtlich überflüssigen Zettel mit einer &#8220;Eigentumsbestätigung&#8221; zu erhalten. Ich empfinde das Argument leider sehr schwach, zumal es sich bei mkonsequenter Anwendung ins genaue Gegenteil verkehrt.<br />
Sinnvoll ist es vielmehr, und da würde ich nicht diskutieren, wenn man etwa etwas grösseres neuwertiges (evt. in originaler Verpackung mitnimmt), etwa zur Reklamation oder bei einer Bedienungsfrage, wo dann in der Tat berechtigte Fragen aufkommen können. Hier ist es angebracht, als Kunde mitzudenken und sich vorher zu melden.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jimmy</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/das-festnahmerecht-nach-%c2%a7127-i-stpo/comment-page-1/#comment-341</link>
		<dc:creator>Jimmy</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 May 2008 16:24:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/das-festnahmerecht-nach-%c2%a7127-i-stpo/#comment-341</guid>
		<description>Wenn jeder nur das tuen würde, wozu er juristisch verpflichtet wäre, käme unser gesellschaftliches Miteinander schnell zum Erliegen. Es ist doch ein unverhältnismäßig kleiner Aufwand vor Betreten eines Geschäftes auf Sachen hinzuweisen, die man man bei sich hat. So beugt man evtl. Missverständnissen vor und jedem ist geholfen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn jeder nur das tuen würde, wozu er juristisch verpflichtet wäre, käme unser gesellschaftliches Miteinander schnell zum Erliegen. Es ist doch ein unverhältnismäßig kleiner Aufwand vor Betreten eines Geschäftes auf Sachen hinzuweisen, die man man bei sich hat. So beugt man evtl. Missverständnissen vor und jedem ist geholfen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/das-festnahmerecht-nach-%c2%a7127-i-stpo/comment-page-1/#comment-340</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Apr 2008 19:39:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/das-festnahmerecht-nach-%c2%a7127-i-stpo/#comment-340</guid>
		<description>Nochmal: Warum? Wie sollte eine solche Pflicht denn konstatiert werden? Abgesehen von meinen Ausführungen oben zur Unschuldvermutung im Strafrecht und Strafprozeßrecht, und abgesehen von der Tatsache, dass es vollkommen üblich ist, dass Laien &quot;Muster&quot; mit in Baumärkte schleppen - hinzu kommt noch der §1006 BGB (Besitz fingiert Eigentum). 

Das ist alles worum es hier geht: Es gibt eine solche Pflicht nicht und man sollte sie auch nicht einfach erfinden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nochmal: Warum? Wie sollte eine solche Pflicht denn konstatiert werden? Abgesehen von meinen Ausführungen oben zur Unschuldvermutung im Strafrecht und Strafprozeßrecht, und abgesehen von der Tatsache, dass es vollkommen üblich ist, dass Laien &#8220;Muster&#8221; mit in Baumärkte schleppen &#8211; hinzu kommt noch der §<a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1006.html" title="&sect; 1006 BGB: Eigentumsvermutung f&uuml;r Besitzer">1006</a> BGB (Besitz fingiert Eigentum). </p>
<p>Das ist alles worum es hier geht: Es gibt eine solche Pflicht nicht und man sollte sie auch nicht einfach erfinden.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jimmy</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/das-festnahmerecht-nach-%c2%a7127-i-stpo/comment-page-1/#comment-339</link>
		<dc:creator>Jimmy</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Apr 2008 13:49:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/das-festnahmerecht-nach-%c2%a7127-i-stpo/#comment-339</guid>
		<description>Nein, aber vielleicht sein Scharnier, wenn man in einen Baurmarkt geht...!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nein, aber vielleicht sein Scharnier, wenn man in einen Baurmarkt geht&#8230;!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/das-festnahmerecht-nach-%c2%a7127-i-stpo/comment-page-1/#comment-338</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Apr 2008 13:09:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/das-festnahmerecht-nach-%c2%a7127-i-stpo/#comment-338</guid>
		<description>OK, zugegeben: Ich bin Querulant und man merkt schon an meinem Text meine Antipathie gegenüber diesen selbsternannten Sheriffs. Andererseits bin ich kein Freund davon, irgendwo einzukaufen wo man als Kunde einem Generalverdacht des Stehlens unterstellt wird - oder gar (bei einem Piepen am Ausgang) gleich wie ein Dieb behandelt wird.

Die Krönung war vor kurzem ein Besuch im Baumarkt: Ich brauchte ein spezielles Türscharnier und habe (als Muster) ein vorhandenes beschädigtes ausgebaut und bin damit in den Baumarkt marschiert. Habe aber nichts gefunden und bin schnurstracks wieder aus dem Markt raus. 

Fast schon draussen fing man hinter mir an zu schreien (nicht übertrieben, die waren richtig wild), ich sollte &quot;sofort zurückkommen!&quot;. Dort wurde ich dann belehrt, dass ich vorzuzeigen habe, was ich in der Hand halte. Als ich nur entgegenete &quot;mein Eigentum&quot; und nichts zeigte, wurden die fuchsig, ich hätte das nun sofort vorzuzeigen und überhaupt: Beim Betreten des Baumarktes ist alles vorher zu zeigen, was ich mitbringe und von mir ist.

Nachdem ich kurz erklärt hatte, man soll mir sofort erklären, woher man diese Pflicht ableitet, ansonsten gehe ich jetzt, wollten die mir zuerst mit AGB kommen (interessant, mangels Vertrag, zumal ich ja zu einer Handlung vor einem möglichen Vertragsschluss gezwungen werden sollte). Ich bin dann einfach gegangen und habe die schreien(!) lassen. Es war übrigens der Baumarkt, der gerade in der Werbung mit Singen versucht sicht als sympathisch zu verkaufen.

Es liegt an jedem einzelnen, sich nicht zum Hampelmann abstempeln zu lassen. Auf jeden Fall sollte keiner sich zu irgendwelchen Erklärungen hinreissen lassen: Wenn überhaupt ist es Pflicht des Geschäftes, nachzuweisen, dass man da deren Eigentum mit sich herausschleppt. Oder würde einer auf die Idee kommen, sein handy vor dem Betreten eines Elektronikmarktes vorzuzeigen? Oder seine Schuhe, bevor man in einen Schuhhandel geht? oder seine Jeans, wenn man in eine Boutique geht...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>OK, zugegeben: Ich bin Querulant und man merkt schon an meinem Text meine Antipathie gegenüber diesen selbsternannten Sheriffs. Andererseits bin ich kein Freund davon, irgendwo einzukaufen wo man als Kunde einem Generalverdacht des Stehlens unterstellt wird &#8211; oder gar (bei einem Piepen am Ausgang) gleich wie ein Dieb behandelt wird.</p>
<p>Die Krönung war vor kurzem ein Besuch im Baumarkt: Ich brauchte ein spezielles Türscharnier und habe (als Muster) ein vorhandenes beschädigtes ausgebaut und bin damit in den Baumarkt marschiert. Habe aber nichts gefunden und bin schnurstracks wieder aus dem Markt raus. </p>
<p>Fast schon draussen fing man hinter mir an zu schreien (nicht übertrieben, die waren richtig wild), ich sollte &#8220;sofort zurückkommen!&#8221;. Dort wurde ich dann belehrt, dass ich vorzuzeigen habe, was ich in der Hand halte. Als ich nur entgegenete &#8220;mein Eigentum&#8221; und nichts zeigte, wurden die fuchsig, ich hätte das nun sofort vorzuzeigen und überhaupt: Beim Betreten des Baumarktes ist alles vorher zu zeigen, was ich mitbringe und von mir ist.</p>
<p>Nachdem ich kurz erklärt hatte, man soll mir sofort erklären, woher man diese Pflicht ableitet, ansonsten gehe ich jetzt, wollten die mir zuerst mit AGB kommen (interessant, mangels Vertrag, zumal ich ja zu einer Handlung vor einem möglichen Vertragsschluss gezwungen werden sollte). Ich bin dann einfach gegangen und habe die schreien(!) lassen. Es war übrigens der Baumarkt, der gerade in der Werbung mit Singen versucht sicht als sympathisch zu verkaufen.</p>
<p>Es liegt an jedem einzelnen, sich nicht zum Hampelmann abstempeln zu lassen. Auf jeden Fall sollte keiner sich zu irgendwelchen Erklärungen hinreissen lassen: Wenn überhaupt ist es Pflicht des Geschäftes, nachzuweisen, dass man da deren Eigentum mit sich herausschleppt. Oder würde einer auf die Idee kommen, sein handy vor dem Betreten eines Elektronikmarktes vorzuzeigen? Oder seine Schuhe, bevor man in einen Schuhhandel geht? oder seine Jeans, wenn man in eine Boutique geht&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
