<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Das erschlichene Auto das vielleicht gestohlen wurde</title>
	<atom:link href="http://www.jurakopf.de/das-erschlichene-auto-das-vielleicht-gestohlen-wurde/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.jurakopf.de/das-erschlichene-auto-das-vielleicht-gestohlen-wurde/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Sun, 16 Oct 2011 16:03:32 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
	<item>
		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/das-erschlichene-auto-das-vielleicht-gestohlen-wurde/comment-page-1/#comment-953</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Jul 2008 08:36:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/das-erschlichene-auto-das-vielleicht-gestohlen-wurde/#comment-953</guid>
		<description>Das mit der Gewahrsamslockerung als Vermögensminderung habe ich auch im Kopf, aber beim Joecks nichts gefunden (das Beispiel taucht unter Rn.57 auf, wo er es zwar kurz thematisiert, aber letztlich klar stellt, dass es abwegig wäre - und auch sonst keine Meinungen nennt). Aber ich habe mom. kaum Zeit, daher habe ich diesmal nicht mit dem Rudolphi-SK gearbeitet, insofern kann da durchaus noch was stehen.

Die Trennung ist eine gute Idee, ich würde aber wahrscheinlich in einer Klausur den Schlüssel (Zubehör des Wagens) anprüfen, letztlich aber beim Wagen zum selben Ergebnis kommen: Der Schlüssel wurde ja nicht im &quot;luftleeren Raum&quot; sondern zu einem ganz bestimmten Zweck übergeben, nämlich gerade damit der F damit fährt. Anders wäre es sicherlich, wenn nicht der (vermeintliche) Fahrer den Schlüssel bekommt, sondern Jupp J vom Reinigungsdienst X, der den Schlüssel nur erhält, um im Wagen zu reinigen - und dann damit davon fährt. Hier wäre die Frage für mich in der Tat, ob man nicht klugerweise trennt und dann beim Wagen auch zu einem anderen Ergebnis kommt.

Das Merkmal der Unmittelbarkeit bereitet mir keine Kopfschmerzen, da durchaus zeitliche Differenzen auftreten können: Beispiel Erschleichung einer Kontovollmacht. Das Merkmal ist rein Kausal zu verstehen und das ist hier bei dem Zusammenhang zwischen &quot;Schlüssel übergeben&quot; und &quot;Wagen weg&quot; eher problemlos.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das mit der Gewahrsamslockerung als Vermögensminderung habe ich auch im Kopf, aber beim Joecks nichts gefunden (das Beispiel taucht unter Rn.57 auf, wo er es zwar kurz thematisiert, aber letztlich klar stellt, dass es abwegig wäre &#8211; und auch sonst keine Meinungen nennt). Aber ich habe mom. kaum Zeit, daher habe ich diesmal nicht mit dem Rudolphi-SK gearbeitet, insofern kann da durchaus noch was stehen.</p>
<p>Die Trennung ist eine gute Idee, ich würde aber wahrscheinlich in einer Klausur den Schlüssel (Zubehör des Wagens) anprüfen, letztlich aber beim Wagen zum selben Ergebnis kommen: Der Schlüssel wurde ja nicht im &#8220;luftleeren Raum&#8221; sondern zu einem ganz bestimmten Zweck übergeben, nämlich gerade damit der F damit fährt. Anders wäre es sicherlich, wenn nicht der (vermeintliche) Fahrer den Schlüssel bekommt, sondern Jupp J vom Reinigungsdienst X, der den Schlüssel nur erhält, um im Wagen zu reinigen &#8211; und dann damit davon fährt. Hier wäre die Frage für mich in der Tat, ob man nicht klugerweise trennt und dann beim Wagen auch zu einem anderen Ergebnis kommt.</p>
<p>Das Merkmal der Unmittelbarkeit bereitet mir keine Kopfschmerzen, da durchaus zeitliche Differenzen auftreten können: Beispiel Erschleichung einer Kontovollmacht. Das Merkmal ist rein Kausal zu verstehen und das ist hier bei dem Zusammenhang zwischen &#8220;Schlüssel übergeben&#8221; und &#8220;Wagen weg&#8221; eher problemlos.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Simon</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/das-erschlichene-auto-das-vielleicht-gestohlen-wurde/comment-page-1/#comment-952</link>
		<dc:creator>Simon</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Jul 2008 07:45:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/das-erschlichene-auto-das-vielleicht-gestohlen-wurde/#comment-952</guid>
		<description>Ah ja: Danke, netter Fall! Überhaupt finde ich, Jurakopf ist sehr nett geworden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ah ja: Danke, netter Fall! Überhaupt finde ich, Jurakopf ist sehr nett geworden.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Simon</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/das-erschlichene-auto-das-vielleicht-gestohlen-wurde/comment-page-1/#comment-951</link>
		<dc:creator>Simon</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Jul 2008 07:43:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jurakopf.de/das-erschlichene-auto-das-vielleicht-gestohlen-wurde/#comment-951</guid>
		<description>Hm... verstehe ich den Fall richtig: Zuerst bekommt F von B die Schlüssel, dann geht er zum Wagen, schließt ihn selbst auf und fährt selbst davon?

In dem Fall würde ich hier nämlich differenzieren zwischen der Erlangung des Schlüssels und der Erlangung des Wagens. Definition Vermögensverfügung: &quot;Jeder Handlung, Duldung oder Unterlassung, die sich &lt;b&gt;unmittelbar&lt;/b&gt; vermögensmindernd auswirkt.&quot; Daraus folgt, dass eine Vermögensverfügung des B letztlich nur an dem Schlüssel vorgenommen werden kann; für das Auto hat die Handlung des B lediglich eine Gewahrsamslockerung zur Folge. Ob auch Gewahrsamslockerungen als Vermögensminderungen zählen, ist umstritten. (Vgl. Joecks, ich glaube § 263 Rn. 58)

Außerdem würde ich auch das Merkmal des Verfügungsbewußtseins problematisieren. Das wäre das korrespondierende Tatbestandsmerkmal zum Trickdiebstahl auf Betrugsseite. Hier weiß der B nämlich nicht, dass sein Handeln vermögensmindernde Wirkung hat; er rechnet damit, dass das Auto auch im Gewahrsam des F noch Vermögensbestandteil des C bleibt. Ich würde dann hier aber vertreten, dass es, um Strafbarkeitslücken zu vermeiden, nur auf die Kenntnis des Gewahrsamswechsels ankommen kann, nicht um die Kenntnis des vermögensmindernden Charakters.

Die Lösung wäre dann folgende:

A - Am Schlüssel

§ 242 (-), kein Gewahrsamsbruch
§ 263 (+), Sachbetrug in Gestalt des Dreiecksbetrugs; jedoch Strafantrag erforderlich, § 263 IV, § 248a

B - Am Auto

§ 242 (-), kein Gewahrssamsbruch
§ 263 (-), keine Vermögensverfügung
§ 246 (+), sobald F mit dem Auto &quot;davon&quot; fährt</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hm&#8230; verstehe ich den Fall richtig: Zuerst bekommt F von B die Schlüssel, dann geht er zum Wagen, schließt ihn selbst auf und fährt selbst davon?</p>
<p>In dem Fall würde ich hier nämlich differenzieren zwischen der Erlangung des Schlüssels und der Erlangung des Wagens. Definition Vermögensverfügung: &#8220;Jeder Handlung, Duldung oder Unterlassung, die sich <b>unmittelbar</b> vermögensmindernd auswirkt.&#8221; Daraus folgt, dass eine Vermögensverfügung des B letztlich nur an dem Schlüssel vorgenommen werden kann; für das Auto hat die Handlung des B lediglich eine Gewahrsamslockerung zur Folge. Ob auch Gewahrsamslockerungen als Vermögensminderungen zählen, ist umstritten. (Vgl. Joecks, ich glaube § 263 Rn. 58)</p>
<p>Außerdem würde ich auch das Merkmal des Verfügungsbewußtseins problematisieren. Das wäre das korrespondierende Tatbestandsmerkmal zum Trickdiebstahl auf Betrugsseite. Hier weiß der B nämlich nicht, dass sein Handeln vermögensmindernde Wirkung hat; er rechnet damit, dass das Auto auch im Gewahrsam des F noch Vermögensbestandteil des C bleibt. Ich würde dann hier aber vertreten, dass es, um Strafbarkeitslücken zu vermeiden, nur auf die Kenntnis des Gewahrsamswechsels ankommen kann, nicht um die Kenntnis des vermögensmindernden Charakters.</p>
<p>Die Lösung wäre dann folgende:</p>
<p>A &#8211; Am Schlüssel</p>
<p>§ 242 (-), kein Gewahrsamsbruch<br />
§ 263 (+), Sachbetrug in Gestalt des Dreiecksbetrugs; jedoch Strafantrag erforderlich, § 263 IV, § 248a</p>
<p>B &#8211; Am Auto</p>
<p>§ 242 (-), kein Gewahrssamsbruch<br />
§ 263 (-), keine Vermögensverfügung<br />
§ 246 (+), sobald F mit dem Auto &#8220;davon&#8221; fährt</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

