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	<title>Kommentare zu: culpa in contrahendo und Sachmängel-Gewährleistung</title>
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		<title>Von: Fisch</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/culpa-in-contrahendo-und-sachmangel-gewahrleistung/comment-page-1/#comment-1720</link>
		<dc:creator>Fisch</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Feb 2009 22:16:23 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Deswegen erwähne ich ja auch den 123&quot;

 Dann solltest Du auch erwähnen, dass sich der Streit idF. erledigt...;-)  

 (vgl. §§ 438 III 1; 442 I 2; 440 S. 1 Var. 3) -</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Deswegen erwähne ich ja auch den 123&#8243;</p>
<p> Dann solltest Du auch erwähnen, dass sich der Streit idF. erledigt&#8230;;-)  </p>
<p> (vgl. §§ 438 III 1; 442 I 2; 440 S. 1 Var. 3) -</p>
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		<title>Von: Josch</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/culpa-in-contrahendo-und-sachmangel-gewahrleistung/comment-page-1/#comment-1715</link>
		<dc:creator>Josch</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Feb 2009 20:40:00 +0000</pubDate>
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		<description>“Steht in fast jedem Skript!!” - Fundstellen: 

u.a. Alpmann Schuldrecht BT 1 (leider 13. Auflage 2004, müsst auch in der Neuen sein), S. 108 ff; Huber Examens- Repetitorium Besonderes Schuldrecht /1, S. 80 - 81, Medicus BR Rn. 50 (aber hauptsächlich zu §123/cic); Reinicke/Tiedtke, Kaufrecht (leider) 7. Auflage, S. 308 - 309!

 Gruß ;-)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>“Steht in fast jedem Skript!!” &#8211; Fundstellen: </p>
<p>u.a. Alpmann Schuldrecht BT 1 (leider 13. Auflage 2004, müsst auch in der Neuen sein), S. 108 ff; Huber Examens- Repetitorium Besonderes Schuldrecht /1, S. 80 &#8211; 81, Medicus BR Rn. 50 (aber hauptsächlich zu §123/cic); Reinicke/Tiedtke, Kaufrecht (leider) 7. Auflage, S. 308 &#8211; 309!</p>
<p> Gruß <img src='http://www.jurakopf.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/culpa-in-contrahendo-und-sachmangel-gewahrleistung/comment-page-1/#comment-1714</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Feb 2009 20:10:03 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Steht in fast jedem Skript!!&quot;

Sieh mal: Ich habe ja hier mehr als nur ein Lehrbuch und gebe mindestens zwei Quellen an in denen es nicht steht. Also gib dir doch die Mühe und nenne zwei Quellen in denen es steht (dann ist es nämlich eine Bereicherung um Fundstellen), ansonsten ist es so oder so nur ein Teaser zum Artikel

&quot;Übrigens in deinem Bsp. liegt ne arglistige Täuschung durch Unterlassen&quot;
Ja. Deswegen erwähne ich ja auch den 123.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Steht in fast jedem Skript!!&#8221;</p>
<p>Sieh mal: Ich habe ja hier mehr als nur ein Lehrbuch und gebe mindestens zwei Quellen an in denen es nicht steht. Also gib dir doch die Mühe und nenne zwei Quellen in denen es steht (dann ist es nämlich eine Bereicherung um Fundstellen), ansonsten ist es so oder so nur ein Teaser zum Artikel</p>
<p>&#8220;Übrigens in deinem Bsp. liegt ne arglistige Täuschung durch Unterlassen&#8221;<br />
Ja. Deswegen erwähne ich ja auch den 123.</p>
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		<title>Von: Josch</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/culpa-in-contrahendo-und-sachmangel-gewahrleistung/comment-page-1/#comment-1713</link>
		<dc:creator>Josch</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Feb 2009 19:40:34 +0000</pubDate>
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		<description>Steht in fast jedem Skript!! Übrigens in deinem Bsp. liegt ne arglistige Täuschung durch Unterlassen (Vertragsvereitelung) vor!! IdF. zieht die cic wieder, da kaufrechtliche Wertungen nicht umgangen werden (vgl. §§ 438 III 1; 442 I 2; 440 S. 1 Var. 3). Hinsichtlich des FolgeP Konkurrenz § 123 und cic gilt dann nach laut BGH Anspruchskonkurrenz kraft unterschiedlichen Schutzzwecks (Willensfreiheit/Vermögen krit. Medicus wg. § 253 I = aktuelle Auflage Medicus BR Rn. 150</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Steht in fast jedem Skript!! Übrigens in deinem Bsp. liegt ne arglistige Täuschung durch Unterlassen (Vertragsvereitelung) vor!! IdF. zieht die cic wieder, da kaufrechtliche Wertungen nicht umgangen werden (vgl. §§ 438 III 1; 442 I 2; 440 S. 1 Var. 3). Hinsichtlich des FolgeP Konkurrenz § 123 und cic gilt dann nach laut BGH Anspruchskonkurrenz kraft unterschiedlichen Schutzzwecks (Willensfreiheit/Vermögen krit. Medicus wg. § 253 I = aktuelle Auflage Medicus BR Rn. 150</p>
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	<item>
		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/culpa-in-contrahendo-und-sachmangel-gewahrleistung/comment-page-1/#comment-344</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 May 2008 05:43:28 +0000</pubDate>
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		<description>Stimmt, die fahrlässige Täuschung gehört hierzu, die wollte ich aber später nochmals eigen erwähnen. Ob es für prüfungen irrelevant ist habe ich nicht zu behaupten gewagt, mir fällt nur auf, dass man in gängiger Literatur (ich meine die &quot;Massentaugliche&quot;) nicht darüber stolpert, noch nichtmal als Fußnote.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Stimmt, die fahrlässige Täuschung gehört hierzu, die wollte ich aber später nochmals eigen erwähnen. Ob es für prüfungen irrelevant ist habe ich nicht zu behaupten gewagt, mir fällt nur auf, dass man in gängiger Literatur (ich meine die &#8220;Massentaugliche&#8221;) nicht darüber stolpert, noch nichtmal als Fußnote.</p>
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		<title>Von: Fritz</title>
		<link>http://www.jurakopf.de/culpa-in-contrahendo-und-sachmangel-gewahrleistung/comment-page-1/#comment-343</link>
		<dc:creator>Fritz</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 May 2008 05:34:38 +0000</pubDate>
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		<description>Das Problem beschränkt sich übrigens nicht aufs Kaufrecht: Die c.i.c. ermöglicht nämlich  - so man ihren Anwendungsbereich nicht reduziert - zwanglos die Vertragsauflösung auch bei &quot;fahrlässiger Arglist&quot;.

Steht aber meiner Erinnerung nach im Medicus und ist deshalb vielleicht nicht ganz so prüfungsirrelevant, wie du meinst.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Problem beschränkt sich übrigens nicht aufs Kaufrecht: Die c.i.c. ermöglicht nämlich  &#8211; so man ihren Anwendungsbereich nicht reduziert &#8211; zwanglos die Vertragsauflösung auch bei &#8220;fahrlässiger Arglist&#8221;.</p>
<p>Steht aber meiner Erinnerung nach im Medicus und ist deshalb vielleicht nicht ganz so prüfungsirrelevant, wie du meinst.</p>
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