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Der BGH hat erneut bestätigt (AZ III ZR 182/08), dass das schuldhafte Unterlassen der Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes zum Verlust eines Amtshaftungsanspruchs führen kann.

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Danke für den Hinweis - hatte es in einem Newsletter so gelesen und den einzeiligen Hinweis hier kurz aufgenommen. Habe den Beschluss jetzt selbst gelesen und zwei Teile geändert: Aus "entschieden" wurde "erneut bestätigt" und aus "führt" ein "führen kann".

Hm, mit diesem Urteil hat er das sicherlich nicht entschieden, weil es nicht entscheidungserheblich war. Auch hat er nicht von der zwangsläufigen Folge des Anspruchsverlustes, sondern von der möglichen Folge gesprochen.

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