Der BGH hat erneut bestätigt (AZ III ZR 182/08), dass das schuldhafte Unterlassen der Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes zum Verlust eines Amtshaftungsanspruchs führen kann.
Der BGH hat erneut bestätigt (AZ III ZR 182/08), dass das schuldhafte Unterlassen der Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes zum Verlust eines Amtshaftungsanspruchs führen kann.
Danke für den Hinweis - hatte es in einem Newsletter so gelesen und den einzeiligen Hinweis hier kurz aufgenommen. Habe den Beschluss jetzt selbst gelesen und zwei Teile geändert: Aus "entschieden" wurde "erneut bestätigt" und aus "führt" ein "führen kann".
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