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Die Videoüberwachung ist zunehmend Teil unseres Alltags. Für Jura-Studenten ergeben sich dabei interessante Fallkonstellationen, etwa wenn es um die Verwertung von Beweisen geht, die auf dem Weg (rechtswidrig?) gewonnen wurden. Ich habe eine Liste von jüngeren Aufsätzen aufgestellt, die es sich anzuschauen lohnt.

Eine gute Einführung in das Thema Videoüberwachung bietet Collin in JuS 2006, Seite 494, mit dem Aufsatz “Die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten”:

Der polizeirechtliche Umgang mit Kriminalitätsschwerpunkten ist in letzter Zeit in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Videoüberwachung. Der vorliegende Beitrag soll über die wichtigsten damit im Zusammenhang stehenden Rechtsprobleme informieren. Er konzentriert sich dabei auf die examensrelevanten Fragen, die bei der Fallbearbeitung begegnen können.

Martin Huff dagegen wendet sich einem Rundumschlag mit “Videoüberwachung im öffentlichen und privaten Bereich – Eine Zwischenbilanz” in der Jus 2005, Seite 896:

Das Sicherheitsbedürfnis von Bürgern und Unternehmen ist weiterhin sehr hoch und die Zahlen zur wieder gestiegenen Kriminalität tragen dazu bei, das Schutzbedürfnis der Bevölkerung noch weiter zu steigern. Als Möglichkeit, sich zu schützen, bietet sich immer mehr die Videoüberwachung an. Dabei geht es nicht mehr – wie zu Beginn der Diskussion – nur um die Videoüberwachung im öffentlichen Bereich, sondern immer stärker auch um Überwachungen im privaten und beruflichen/wirtschaftlichen Umfeld. Dabei stellen sich eine Reihe von Rechtsfragen; erste Gerichtsentscheidungen zeigen Wege zur Lösung auf, die für Studenten und Referendare wichtig sind.

Im Themenbereich “Videoüberwachung in der Fußgängerzone” ist das Urteil des VG Karlruhe (aus NVwZ 2002, Seite 117) absolute Pflicht. In der JuS 2003, Seite 438, wird das Urteil ausführlich besprochen und analysiert.

Wohl eher für Referendare, aber immer wieder interessant (und von zunehmender Relevanz) ist die Frage der “Beweisverwertungsverbote im Zivilprozess”. In der jetzt aktuellen Ausgabe 1/2008 der JuS (Seite 35) findet man dazu einen Aufsatz von Dr. Balthasar:

Probleme mit der Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel beschäftigen immer wieder die Zivilgerichte. Angesichts ihrer praktischen Bedeutung gehört die Thematik im Assessorexamen zum Standardrepertoire. Der vorliegende Beitrag gibt mit praxisrelevanten Beispielsfällen einen Überblick über die aktuelle Diskussion.

Hier wird ganz besonders auch die Videoüberwachung im privaten Bereich und am Arbeitsplatz thematisiert.

Zum Abschluss noch ein Hinweis auf einen sehr abstrakten Artikel, der nur bedingt mit dem Thema zu tun hat, aber dennoch Relevant ist: Der Aufsatz “Der Grundrechtsverzicht” von Dr. Fischinger, erschinen in der JuS 2007, Seite 808.

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Hi, danke für den Hinweis, aber bitte Beachten: Diese Seite ist für Jurastudenten, daher wird von mir hier gezielt Literatur gesucht und vorgestellt, die sich an eben solche wendet.

Es gibt eine ganze Reihe weiterer Abhandlungen zur Videoüberwachung. Die unten aufgeführten, die hier noch nicht genannt wurden, habe ich bei Wikipedia gefunden. Bei Wikipedia gibt es auch eine Übersicht mit Dissertationen sowohl zur privaten als auch zur polizeilichen Videoüberwachung.

Jan Ulrich Ellermann: Die Reeperbahn im Visier - zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der öffentlichen Videoüberwachung in Hamburgs Rotlichtviertel, in: DIE POLIZEI 9/2006, S. 271 bis 277

Markus Lang, "Videoüberwachung im öffentlichen Raum auf der Grundlage von Bundesrecht", in: Die Polizei 2006, S. 265 bis 271.

Markus Lang, "Videoüberwachung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung", in: BayVBl. 2006, S. 522 bis 530.

Test, test.
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  1. [...] es sich hierbei am Ende um eine Grauzone handelt, mit den entsprechenden Risiken. Juristen finden u.a. hier eine Liste ausgewählter und interessanter Aufsätze um sich in das Thema einzuarbeiten. Eine Pressemitteilung [...]

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