Skip to content

Der BGH (AnwZ (B) 92/09) hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem jemand zwar durchweg gute Zeugnisse während des Referendariats erhalten hat, aber letztlich durch die 2. Staatsprüfung gefallen ist. Der Betroffene meinte, die Zeugnisse alleine sollten ausreichen, um die Zulassung als Rechtsanwalt zu erhalten. Dazu führte er eine zweifelhafte Argumentation an:

Am 24. Mai 2009 beantragte der Antragsteller bei der Antragsgegnerin, ihn zur Rechtsanwaltschaft zuzulassen. Die von dieser dazu erbetene Kopie eines Zeugnisses über die zweite juristische Staatsprüfung legte er mit der Begründung nicht vor, das Zeugnis werde ihm seit zwölf Jahren von den zuständigen Behörden zu Unrecht verweigert. In Wirklichkeit habe er die zweite juristische Staatsprüfung aber bestanden, was sich aus seinen Stationszeugnissen ergebe.

Der BGH erteilte dem nun endgültig eine Absage:

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft setzt die Befähigung zum Richteramt voraus. Diese erwirbt, wer nach der ersten juristischen Staatsprüfung den an die universitäre Ausbildung anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt. Bestanden ist die zweite juristische Staatsprüfung dabei nicht schon, wenn der Bewerber ausreichende Zeugnisse in den Stationen des juristischen Vorbereitungsdienstes nachweisen kann. Diese dürfen zwar bei der Gesamtnote der zweiten juristischen Staatsprüfung berücksichtigt werden, ersetzen ausreichende Leistungen in der Prüfung selbst aber nicht.

Post comment as twitter logo facebook logo
Sort: Newest | Oldest

Unterstützer

Dieses private Projekt wird unterstützt von vier Verlagen, die es mir ermöglichen, möglichst viele Rezensionen zu schreiben und denen ich hier aufrichtig danken möchte:

Verlag C.H.Beck

C.F.Müller

WoltersKluwer

DeGruyter

Twitter Post

  • Die Sicherungsabrede der Grundschuld in der Zwangsvollstreckung: Seien wir ehrlich: Wer den Titel gelesen hat, d...
    10:00 AM December 19th
  • Der maßgebliche Zeitpunkt in der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung: Eine der wenigen dogmatischen Streitigke...
    4:10 PM December 4th
  • BGHSt 17, 382: Zeuge vom Hörensagen und Unmittelbarkeitsgrundsatz: Die Vernehmung eines “Zeugen vom Hörensagen” ...
    8:25 PM December 1st
  • Referendar, lerne dein Werkzeug kennen: Manchmal hat man auch wirklich nur ein Brett vor dem Kopf: Da hat man si...
    6:52 PM September 2nd

Find us on Facebook