Jurakopf – Tipps für Jurastudenten: Rezensionen und Tipps für Jura-Studenten

Ansatz zu einer Alternative zum Zweckveranlasser

Artikel-Daten: Mai 21st, 2008 | By Jens Ferner | Category: Jurakopf.de-Intern  | Kurzlink
  Jens Ferner bei Twitter folgen

Nach meinen rudimentären Überlegungen gestern zur Rechtsfigur des Zweckveranlassers, habe ichheute morgen schnell meine Gedanken in eine Datei gepackt und hinterlege die hier. Ich kann leider momentan das Thema nicht ernsthaft angehen (dabei finde ich die Möglichkeit des “Rückgriffs” gar nicht so schlecht), weil ich mich auf die nächsten Klausuren vorbereiten muss.

Und selbst wenn ich es ausformulieren könnte und es sich gut lesen würde: Letztlich könnte man es als Student ja ohnehin nirgendwo veröffentlichen, so dass die Arbeit ohnehin verschwendet wäre. So halte ich jetzt wenigstens ein paar grobe Gedanken fest und kann später drüber lachen oder es dochmal ausarbeiten wenn ich Langeweile habe.

Download: Alternative zum Zweckveranlasser?

Tags: , , , , ,

Jurakopf bei sozialen Netzen
Folge Jurakopf bei Facebook und bleibe auf dem laufenden einfach hier Fan werden.

Du kannst Jurakopf auch bei Twitter folgen und auf dem Laufenden bleiben.




Registriere Dich doch: Es ist unverbindlich und du kannst mit festem Nick und eigenem Logo schreiben. Ausserdem ersparst Du dir das eingeben des Captcha-Codes: Das müssen nur unregistrierte User.

One comment
Kommentiere doch diesen Artikel! »

  1. Schön zu lesen und ein gute Argumentation gegen den unsäglichen Zweckveranlasser. Nur die Identität von Zweck und Gefahr irritiert mich noch ein wenig. Der Zweck muss ja rein objektiv zu bestimmen sein, da subjektive Elemente im Gefahrenabwehrrecht irrelevant sind.
    Würde es sich hier nicht anbieten mit dem bekannten Merkmal der Typizität zu arbeiten? Soweit die Gefahr als typische in der Handlung liegende Folge erscheint ist der Rückgriff möglich?

Kommentieren

You must be logged in to post a comment.